Internetwache der Polizei: Anzeige erstatten im digitalen Zeitalter

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Onlinewache als virtuelle Polizeidienststelle

Die Internetwache der Polizei bietet Bürgern die Möglichkeit, am Computer Anzeige zu erstatten.
Die Internetwache der Polizei bietet Bürgern die Möglichkeit, am Computer Anzeige zu erstatten.

Das Internet scheint mittlerweile das neue „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“ zu sein, kann man doch inzwischen viele Dinge online erledigen: Lebensmittel einkaufen, Arzttermine vereinbaren, Konferenzen abhalten usw.

Die Digitalisierung macht auch vor der Verwaltung nicht halt. Viele Dienstleistungen von offiziellen Behörden können nun auch im virtuellen Raum in Anspruch genommen werden.

Nicht ausgenommen davon ist die Polizei. Als Bürger online „zur Wache gehen“? Heutzutage kein Problem mehr: Wer zum Beispiel Anzeige erstatten will, geht einfach auf die Webseite der Internetwache der jeweils zuständigen Landespolizei.

FAQ: Internetwache

Was ist eine Internetwache?

Hierbei handelt es sich um ein Online-Angebot der Polizei, welches unter anderem dazu genutzt werden kann, um Anzeigen zu erstatten und Lob bzw. Beschwerden an die Behörde zu richten.

Mit welchen Anliegen können Sie sich an die Onlinewachen wenden?

Über das Angebot können Sie unter anderen Diebstähle und Sachbeschädigungen anzeigen, Korruotion melden und Versammlungen anmelden. Beachten Sie dabei, dass die Dienstleistungen je nach Bundesland variieren können.

Wann ist die Internetwache die falsche Adresse?

Befinden Sie sich in einer Notsituation, in Gefahr oder sind in einen Unfall verwickelt, ist der Notruf (110) zu wählen. Dort erhalten Sie direkt Hilfe.

Serviceleistungen einer Internetwache

Welchen Service bietet so eine Polizei-Internetwache im Einzelnen? Wie umfassend das Angebot ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. An dieser Stelle muss aber auch betont werden, dass keine Internetwache dafür geeignet ist, in dringenden Notfällen kontaktiert zu werden. Bitte wählen Sie in solch einer Situation nach wie vor die 110!

Noch nicht jedes Bundesland hat eine Internetwache

Als erste deutsche Polizeibehörde online ging die Wache der Polizei Brandenburg im Jahr 2003. Sie ist somit Vorreiter auf dem Gebiet der Online-Anzeigenerstattung. Momentan sind noch nicht alle Bundesländer mit einer Internetwache im Netz vertreten. Das neueste Mitglied im Kreise der Onlinewachen ist Bayern: Die zuständige Polizeibehörde „eröffnete“ das Web-Portal Anfang 2018. Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen bieten den virtuellen Service derzeit noch nicht an.

Anliegen, die von der Polizei online bearbeitet werden können

Im Folgenden erhalten Sie einen kleinen Einblick, welche Möglichkeiten eine Onlinewache der Polizei im Allgemeinen bietet. Bitte beachten Sie jedoch: Nicht jede Internetwache bietet die aufgezählten Dienstleistungen in gleichem Umfang an.

Jede einzelne Internetwache zeigt: Auch die Polizei kann „online".
Jede einzelne Internetwache zeigt: Auch die Polizei kann „online”.
  • Strafanzeige erstatten (zum Beispiel bei Diebstahl, Sachbeschädigung, Betrug, Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung)
  • Wirtschaftskriminalität/Korruption melden
  • Hinweise zu Fahndungen, Zeugen, Tätern oder möglichen Straftaten geben
  • eine Versammlung anmelden
  • Anträge zum Thema Waffen stellen
  • allgemeine, nicht auf Straftaten bezogene Nachfragen stellen
  • sich über die Arbeit der Polizei beschweren oder ein Lob aussprechen

Chancen und Gefahren eines elektronischen Polizeireviers

Eine Internetwache bietet den Bürgern eine moderne und zeitgemäße Möglichkeit, die jeweils zuständige Polizeibehörde zu kontaktieren. Neben der Zeitersparnis ist auch die Barrierefreiheit ein wichtiger Grund, der für eine flächendeckende Einführung von Onlinewachen spricht. Allerdings kann die schnelle Erreichbarkeit möglicherweise dazu führen, dass jemand im Eifer des Gefechts überstürzt handelt.

Daher empfiehlt es sich, vor Erstattung der Anzeige noch einmal mit nahestehenden Personen darüber zu sprechen, ob dieses Vorgehen Ihr Interesse tatsächlich durchsetzen kann. Ein altbewährter Tipp ist auch: Schlafen Sie mindestens eine Nacht drüber, und entscheiden Sie erst dann, wie Sie weiter vorgehen möchten. Bedenken Sie auch: Auch wenn Sie den Polizeibeamten zunächst nicht von Angesicht zu Angesicht begegnen – früher oder später werden Sie wahrscheinlich zu einer Zeugenvernehmung eingeladen, zu der Sie persönlich erscheinen müssen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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