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Internetwache Hessen: Online Anzeige erstatten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Eine Internetwache in Hessen – gibt es das?

Ja. Hier gelangen Sie zur Internetwache Hessen. Beachten Sie: In Notfällen wählen Sie bitte die 110. Die Internetwache ist nicht für Notsituationen geeignet.

Auf der Webseite der Onlinewache Hessen können Sie bspw. Hinweise zu Ermittlungen geben.
Auf der Webseite der Onlinewache Hessen können Sie bspw. Hinweise zu Ermittlungen geben.

Im Gurnde ist im Internet alles möglich. Einkäufe erledigen, Wissen aneignen, Filme schauen, mit Freunden und Fremden kommunizieren. Sogar eine Polizei gibt es im Internet.

Die zog nämlich Anfang der 2000er Jahre ins World Wide Web, als die ersten Online-Polizeireviere eröffnet wurden. Die Internetwache Hessen ließ ebenfalls nicht lang auf sich warten und war 2005 im Netz verfügbar. Über ein entsprechendes Kontaktformular können Bürger eine Online-Anzeige an die Polizei Hessen schicken, einen Diebstahl melden oder Hinweise zu Ermittlungen abgeben.

Was für den Nutzer bequemer sein soll, kann aber unter Umständen zum Nachteil für die Beamten der Internetwache Hessen selbst werden. Welche Kehrseiten diese Onlinewache in Hessen mit sich bringen könnte, was genau Sie auf der Webseite machen können – das und und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Internetwache Hessen

Wozu dient die Onlinewache Hessen?

Bei der Internetwache handelt es sich um ein Online-Angebot, mit dem Bürger Hinweise zu Straftaten geben oder Strafanzeigen erstatten können.

Welche Delikten lassen sich über die hessische Internetwache melden?

Spezielle Formulare bietet die Onlinewache Hessen unter anderem für den Diebstahl von Fahrrädern, Kfz sowie Handys, den Betrug bei Onlineauktionen oder durch EC-/Kreditkarten und Nötigung im Straßenverkehr an.

Was sind die Vorteile der Internetwache?

Durch die Onlinewachen soll die Hemmschwelle bei der Kontaktaufnahme mit der Polizei sinken. Darüber hinaus verbessert sich dadurch auch die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung.

Was genau können Nutzer bei der Internetwache Hessen tun?

Wollen Sie evtl. einen Diebstahl melden, können Sie eine Online-Anzeige an die Polizei Hessen erstatten.
Wollen Sie evtl. einen Diebstahl melden, können Sie eine Online-Anzeige an die Polizei Hessen erstatten.

Wie eingangs erwähnt, können Nutzer auf der Seite der Internetwache Hessen u. a. eine Strafanzeige erstatten und Hinweise zu einer Straftat geben.

Dafür gibt es oben auf der Webseite zwei verschiedene Reiter “Strafanzeige erstellen” (bspw. bei einer Sachbeschädigung) und “Mitteilung erstellen”, die den Nutzer auf das entsprechende Formular führen.

Dort werden systematisch alle Angaben abgefragt, welche die Polizei Hessen bei einer Online-Anzeige und ihrer erfolgreichen Bearbeitung benötigt.

Auf der Startseite der Internetwache Hessen sind darüber hinaus Formulare verlinkt, die genau auf verschiedene Delikte zugeschnitten sind und entsprechend spezielle Fragen zu dem jeweiligen Tatbestand stellen. Dazu gehören folgende Meldungen:

Sie sollten aber beachten: Die Internetwache Hessen bietet damit zwar einen relativ umfangreichen Service, den Notruf kann sie aber nicht übernehmen! Für Notfälle müssen Sie noch immer zum Telefon greifen und die 110 anrufen.

Darüber hinaus können Sie sich bei der Internetwache Hessen darüber informieren, welche Dienststelle für Ihren Bezirk zuständig ist und deren Kontaktdaten ermitteln. Beispielsweise ist hier die Telefonnummer des Bürgertelefons der Hessischen Polizei aufgeführt.

Welche Vor- und Nachteile gehen mit solcher polizeilichen Webpräsenz einher?

Ein Vorteil der Internetwache Hessen ist die Unkompliziertheit, mit der Bürger sich an die Polizei wenden können.
Ein Vorteil der Internetwache Hessen ist die Unkompliziertheit, mit der Bürger sich an die Polizei wenden können.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Mit den Online-Möglichkeiten der Internetwache Hessen ist es für Bürger sehr viel schneller und unkomplizierter geworden, sich mit ihrem Anliegen an die Polizei zu wenden.

Ein großer Pluspunkt ist zudem durch die bessere Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung gegeben.

Zumindest der erste Punkt kommt jedoch mit einer Kehrseite daher: Weil es so viel leichter und schneller ist, eine Strafanzeige zu erstellen oder einen Diebstahl zu melden, kann es damit zu einer schnell ansteigenden Auftragslage für die Beamten kommen.

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass einige Bürger das Angebot der Internetwache Hessen missbräuchlich nutzen könnten. Bevor sie ein Formular ausfüllen können, müssen Betroffene daher eine Belehrung durchlesen, die darauf hinweist, dass es strafbar ist, fälschlicherweise eine Online-Anzeige in Hessen zu erstatten. Zudem gibt es eine Belehrung zum Datenschutz.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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