Internetwache NRW: Wie funktioniert die Online-Anzeige?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was macht die Internetwache NRW und wie erstattet Sie Anzeige?

Hier gelangen Sie zur Internetwache Nordrhein-Westfalen. Beachten Sie: In Notfällen wählen Sie bitte die 110. Die Internetwache ist nicht für Notsituationen geeignet.

Eine Strafanzeige können Sie jetzt online über das Portal der Internetwache NRW erstatten.
Eine Strafanzeige können Sie jetzt online über das Portal der Internetwache NRW erstatten.

Seit 2008 gibt es in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, online Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Über die Website des Landeskriminalamtes (LKA) NRW gelangen Sie zum Online-Formular, in dem Sie Ihr Anliegen schildern können, das dann vom LKA untersucht und an die zuständige Behörde weitergeleitet wird.

Diese neue Möglichkeit soll den Bürgern den Vorgang der Erstattung einer Anzeige erleichtern. Sie sparen sich den Weg zum Amt – inklusive der Wartezeit auf einen Termin und der Wartezeit vor Ort bei der zuständigen Stelle. Außerdem soll durch die Option, online Anzeige zu erstatten, die Hemmschwelle gesenkt werden, Verbrechen zu melden.

In welchen Fällen die Internetwache NRW die richtige Wahl ist und wann Sie sich stattdessen an die Landkreisverwaltung wenden oder den Notruf wählen sollten, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Internetwache NRW

Was kann man in Nordrhein-Westfalen über die Onlinewache melden?

Über die Internetwache NRW können Sie Strafanzeigen erstatten und Hinweise zu Straftaten geben. Hierbei kann es sich etwa um Autodiebstähle, Sachbeschädigungen oder Internet-Betrug handeln.

Ist über die Internetwache NRW eine anonyme Anzeige möglich?

Nein, um eine Anzeige zu erstatten, werden bei Onlinewachen üblicherweise Informationen zur eigenen Person benötigt. Dies soll einerseits Rückfragen ermöglichen und andererseits den Missbrauch des Angebots verringern.

Was droht beim Missbrauch der Onlinewache NRW?

Wer eine Person wissentlich und fälschlicherweise verdächtigt, begeht eine Straftat. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor.

Welche Aufgaben übernimmt die Onlinewache NRW?

Die Internetwache NRW ist grundsätzlich für zwei Dinge zuständig: zum einen für die Entgegennahme von Hinweisen zu Straftaten und zum anderen für die Annahme von Strafanzeigen. Für beide Anliegen gibt es separate Formulare.

Sollte es sich bei Ihrem Anliegen um Parkverstöße oder Lärmschutzsachen handeln, wenden Sie sich zur Zeitersparnis besser direkt an die zuständige Landkreisverwaltung. Die Onlinewache NRW ist in diesen Fällen nicht zuständig und wird die Sache selbst weiterleiten müssen. Auch für Passangelegenheiten und die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses ist die Internetwache NRW nicht zuständig.

Wichtig: Wenn es sich um einen Notfall handelt, wählen Sie immer die 110, anstatt online Anzeige zu erstatten. Die Bearbeitung dauert in der Regel einen Tag, das Verfahren ist nicht für Notfälle gedacht.

Die Polizei der meisten Städte in Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich zur Website auch ein Facebook-Profil, über das Bürger Informationsmeldungen erhalten können. Dort finden Sie auch Verlinkungen zur Internetwache NRW. Anzeige erstatten können Sie über Facebook allerdings nicht. Dafür dienen lediglich die offiziellen Formulare.

Wie stellen Sie Anzeige per Online-Formular?

Um bei der Internetwache NRW Anzeige zu erstatten, werden folgende Daten von Ihnen benötigt:

Sie haben einen Hinweis, der für die Suche eines Straftäters entscheidend sein könnte? Informieren Sie die Polizei per Online-Formular.
Sie haben einen Hinweis, der für die Suche eines Straftäters entscheidend sein könnte? Informieren Sie die Polizei per Online-Formular.
  • Name/Vorname
  • Geburtsdatum/Geburtsort
  • Vollständige Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Die Angabe Ihrer Personalien ist zwingend erforderlich, um die Sache ordnungsgemäß behandeln zu können. Besonders wichtig ist, dass Sie eine Handynummer bzw. E-Mail-Adresse angeben, über die Sie bei Rückfragen jederzeit erreichbar sind. Sie werden zudem aufgefordert, zu bestätigen, dass Sie die Richtlinien für Online-Anzeigen kennen und befolgen werden.

Nachdem Sie Ihre Daten angegeben haben, können Sie Ihr Anliegen schildern. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie den Tathergang sowie Sachschäden und Personenbeschreibungen detailliert beschreiben. Je verständlicher die Sachlage für die Internetwache NRW ist, desto besser kann Ihre Anzeige behandelt werden.

Wenn es aufgrund der von Ihnen erstatteten Anzeige zur Notwendigkeit einer Zeugenaussage kommt, müssen Sie diese bei der zuständigen Polizeidienststelle machen. Dafür ist dann ein persönliches Erscheinen unerlässlich.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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