Internetwache NRW: Wie funktioniert die Online-Anzeige?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 18. November 2020
Was macht die Internetwache NRW und wie erstattet Sie Anzeige?
Eine Strafanzeige können Sie jetzt online über das Portal der Internetwache NRW erstatten.
Diese neue Möglichkeit soll den Bürgern den Vorgang der Erstattung einer Anzeige erleichtern. Sie sparen sich den Weg zum Amt – inklusive der Wartezeit auf einen Termin und der Wartezeit vor Ort bei der zuständigen Stelle. Außerdem soll durch die Option, online Anzeige zu erstatten, die Hemmschwelle gesenkt werden, Verbrechen zu melden.
In welchen Fällen die Internetwache NRW die richtige Wahl ist und wann Sie sich stattdessen an die Landkreisverwaltung wenden oder den Notruf wählen sollten, erfahren Sie im Folgenden.
Hier gelangen Sie zur Internetwache Nordrhein-Westfalen. Beachten Sie: In Notfällen wählen Sie bitte die 110. Die Internetwache ist nicht für Notsituationen geeignet.
Inhaltsverzeichnis:
Welche Aufgaben übernimmt die Onlinewache NRW?
Die Internetwache NRW ist grundsätzlich für zwei Dinge zuständig: zum einen für die Entgegennahme von Hinweisen zu Straftaten und zum anderen für die Annahme von Strafanzeigen. Für beide Anliegen gibt es separate Formulare.
Sollte es sich bei Ihrem Anliegen um Parkvergehen oder Lärmschutzsachen handeln, wenden Sie sich zur Zeitersparnis besser direkt an die zuständige Landkreisverwaltung. Die Onlinewache NRW ist in diesen Fällen nicht zuständig und wird die Sache selbst weiterleiten müssen. Auch für Passangelegenheiten und die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses ist die Internetwache NRW nicht zuständig.
Die Polizei der meisten Städte in Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich zur Website auch ein Facebook-Profil, über das Bürger Informationsmeldungen erhalten können. Dort finden Sie auch Verlinkungen zur Internetwache NRW. Anzeige erstatten können Sie über Facebook allerdings nicht. Dafür dienen lediglich die offiziellen Formulare.
Wie stellen Sie Anzeige per Online-Formular?
Um bei der Internetwache NRW Anzeige zu erstatten, werden folgende Daten von Ihnen benötigt:
Sie haben einen Hinweis, der für die Suche eines Straftäters entscheidend sein könnte? Informieren Sie die Polizei per Online-Formular.
- Name/Vorname
- Geburtsdatum/Geburtsort
- Vollständige Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Die Angabe Ihrer Personalien ist zwingend erforderlich, um die Sache ordnungsgemäß behandeln zu können. Besonders wichtig ist, dass Sie eine Handynummer bzw. E-Mail-Adresse angeben, über die Sie bei Rückfragen jederzeit erreichbar sind. Sie werden zudem aufgefordert, zu bestätigen, dass Sie die Richtlinien für Online-Anzeigen kennen und befolgen werden.
Nachdem Sie Ihre Daten angegeben haben, können Sie Ihr Anliegen schildern. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie den Tathergang sowie Sachschäden und Personenbeschreibungen detailliert beschreiben. Je verständlicher die Sachlage für die Internetwache NRW ist, desto besser kann Ihre Anzeige behandelt werden.