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Internetwache in Rheinland-Pfalz – die Polizei im Netz

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gibt es die Onlinewache auch in Rheinland-Pfalz?

Ja. Hier gelangen Sie zur Internetwache Rheinland-Pfalz.  Bitte beachten Sie: In Notfällen ist immer die 110 zu wählen. Die Internetwache kann keine Notsituationen bearbeiten.

Gibt es eine Internetwache auch in Rheinland-Pfalz?
Gibt es eine Internetwache auch in Rheinland-Pfalz?

Das Internet hat viele Bereiche des alltäglichen Lebens vereinfacht. Sie können dort Ihren Wochenendeinkauf machen, virtuell um die halbe Welt reisen und einen Partner finden. Nur polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen, das ging lange nicht. In den letzten Jahren haben allerdings immer mehr Bundesländer eine sogenannte Internetwache eingerichtet. Diese bieten, je nach Bundesland, unterschiedliche Dienste an.

Meist können Sie hier online eine Anzeige erstatten, Hinweise zu laufenden Ermittlungen geben und Versammlungen anmelden. Die Internetwache wird dabei jedoch nicht von allen Seiten positiv aufgefasst. Viele befürchten durch das Angebot einer bequemeren und einfacheren Anzeigemöglichkeit das Risiko einer Arbeitsvermehrung und eines immensen Mehraufwands. Dennoch wurde nun auch eine Internetwache in Rheinland-Pfalz eingerichtet. Im Folgenden erfahren Sie wo eine Internetwache in Rheinland-Pfalz zu finden ist und was die Vorteile einer solchen Wache sind?

FAQ: Internetwache Rheinland-Pfalz

Was ist die Onlinewache von Rheinland-Pfalz?

Bei der Internetwache handelt es sich um ein Online-Angebot, über welches Bürger unter anderem Anzeigen erstatten sowie Lob und Kritik an der Polizei äußern können.

Welche Straftaten kann man mithilfe der Internetwache zur Anzeige bringen?

Die Internetwache Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich nicht für akute Notfälle gedacht. In einer solchen Situation ist weiterhin der Notruf 110 zu wählen. Allerdings können Sie über den Online-Dienst unter anderem Diebstähle, Betrug und Sachbeschädigungen anzeigen.

Was droht beim Missbrauch der Internetwache?

Nutzen Sie die Onlinewache von Rheinland-Pfalz für eine falsche Verdächtigung, stellt dies eine Straftat dar. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor.

Internetwache in Rheinland-Pfalz – seit 2018 in Betrieb

Bereits 2017 waren von Seiten des Innenministeriums Pläne zu vernehmen, eine Onlinewache in Rheinland-Pflaz zu eröffnen. Anfang 2018 hieß es dann, dass die Wache noch im selben Jahr eröffnet werden solle. Am 06.12.2018 war es dann soweit.

Die technische Umsetzung der Internetwache in Rheinland-Pfalz wird durch die Zentralstelle für Polizeitechnik (ZPT) durchgeführt. Dabei wurden Erfahrungen aus anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen, die die Onlinewache schon seit Längerem betreiben, ausgewertet.

Was sind die Aufgaben der Internetwache in Rheinland-Pfalz?

Die Aufgaben, die Onlinewachen in Deutschland übernehmen, unterscheiden sich von Land zu Land ein wenig. Im Nachbarland NRW kann die Internetwache, die Teil der Website des Landeskriminalamtes ist, zum Erstatten von Anzeigen (z. B. wegen Sachbeschädigung) sowie für Hinweise bei Ermittlungen genutzt werden. In Berlin können hingegen zusätzlich Versammlungen angemeldet, Beschwerden eingereicht und Fragen an die Polizei gestellt werden. Die Wache übernimmt somit mehrere Aufgaben, die auch in einer physischen Polizeistation angeboten werden.

Über die Internetwache Rheinland-Pfalz können Bürger online folgende Dienste in Anspruch nehmen:

  • Anzeige erstatten
  • Lob bzw. Nachrichten an die Polizei senden
  • Beschwerden einreichen

Andere Dienstleistungen sind derzeit nicht verfügbar oder geplant. Wie bereits erwähnt, ist die Internetwache nicht dazu geeignet, Notfälle zu melden. Hierfür ist immer der Notruf unter der 110 bzw. 112 zu nutzen.

Es gibt nicht nur Lob – Risiken einer Internetwache in Rheinland-Pfalz

Über die Onlinewache in Rheinland-Pfalz werden Betroffene wahrscheinlich Anzeige per Mausklick erstatten können.
Über die Onlinewache in Rheinland-Pfalz werden Betroffene wahrscheinlich Anzeige per Mausklick erstatten können.

Währen des Aufbaus der Internetwache in Rheinland-Pfalz sah sich die Landesregierung auch Kritikern gegenüber. Wer beispielsweise die Seite der Internetwache NRW besucht, stößt sofort auf einen rechtlichen Hinweis, der über die Folgen einer Anzeige aufklärt:

Wer eine Straftat vortäuscht oder falsche Angaben macht, macht sich womöglich selbst strafbar.

Diese Hinweise sollen einen Missbrauch des Angebots verhindern, was auch die Gewerkschaft der Polizei in Rheinland-Pfalz befürchtete. Zwar sind sich die Beamten der Vorteile einer Wache bewusst, sie wissen aber auch um die Risiken. Von offizieller Stelle hieß es:

Wir müssen darauf achten, dass das, was wir nach außen als Mehrwert verkaufen, letztlich nicht zu einem Mehraufwand wird.

Eine Onlinewache in Rheinland-Pfalz wird die Hemmschwelle vieler Betroffenen senken, überhaupt Strafnzeige zu stellen. Dies ist auch in NRW passiert, wo seit Einführung der Onlinewache vor nunmehr zehn Jahren ein steter Anstieg an Anzeigen verzeichnet wird, der durchaus einen Mehraufwand für die Behörden darstellt. Während es grundsätzlich positiv ist, dass es den Menschen vereinfacht wird, diesen Rechtsweg zu wählen, befürchten viele jedoch, dass durch eine Internetwache in NRW Anzeigen zu leichtsinnig benutzt werden können und öfter aus dem Affekt heraus erstattet werden.

Seit Januar 2020 wird die Internetwache von Rheinland-Pfalz mit der Universität Trier evaluiert. Die Befragung der Nutzer soll ein Verbesserung des Services bringen sowie auch die Akzeptanz von diesem beleuchten. Es soll zudem zeigen, ob sich auch in Rheinland-Pfalz ein Anstieg der Anzeigen verzeichnen lässt. Auf der Webseite der Internetwache findet sich ein Hinweise sowohl zu dieser Evaluierung als auch zur Speicherung der IP-Adresse. Letzteres geschieht für 30 Tage und soll einem Missbrauch vorbeugen bzw. zu Aufklärung eines solchen beitragen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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