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Onlinewache Sachsen: So erstatten Sie im Internet Anzeige

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie funktioniert die Online-Anzeige?

Hier gelangen Sie zur Internetwache Sachsen. Beachten Sie: In Notfällen wählen Sie bitte die 110. Die Internetwache ist nicht für Notsituationen geeignet.

Bei der Onlinewache der Polizei Sachen Anzeige erstatten: So geht es
Bei der Onlinewache der Polizei Sachen Anzeige erstatten: So geht es

Sachsen ist eines der Bundesländer, die erst verhältnismäßig spät auf den Onlinewachen-Zug aufgesprungen sind. Doch gerade für die Bürger, die nicht mitten in Dresden oder Leipzig wohnen und bis zur nächsten Polizeidienststelle erstmal eine Weile unterwegs sind, bietet das neue Verfahren eine komfortable Alternative.

Wer eine Strafanzeige erstatten will, kann über die Übersicht auf der Website des Bundeskriminalamtes (BKA) das Bundesland Sachsen auswählen und wird zum entsprechenden Formular weitergeleitet.

Wie genau Sie eine Anzeige bei der Internetwache Sachsen erstatten können und welche Richtlinien Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Onlinewache Sachsen

Wozu dient die Internetwache Sachsen?

Bei der Onlinewache Sachsen handelt es sich um ein Angebot im Internet, worüber Sie Anzeigen erstatten und Hinweise geben können. Ein Besuch auf der Polizeiwache ist in solchen Fällen somit erst einmal nicht notwendig.

Welche Straftaten lassen sich mithilfe der sächsischen Onlinewache melden?

Über die Internetwache Sachsen können Sie unter anderem Diebstähle, Warenbetrug oder Sachbeschädigungen anzeigen.

Ist über die Internetwache ein Notruf möglich?

Nein, liegt eine akute Gefahrensituation vor, ist die Polizei weiterhin über den Notruf 110 zu verständigen.

Für welche Fälle ist die Onlinewache Sachsen zuständig?

Die Polizei Sachsen hat eine Onlinewache, über die Sie im Internet Anzeige erstatten können.
Die Polizei Sachsen hat eine Onlinewache, über die Sie im Internet Anzeige erstatten können.

Da das Erstatten einer Strafanzeige für viele Bürger keine Gewohnheit ist, wissen die meisten gar nicht genau, welche Sachverhalte tatsächlich einer Anzeige bedürfen oder welche alternativen Schritte eingeleitet werden sollten.

Die Internetwache Sachsen ist grundsätzlich die richtige Anlaufstelle, wenn es sich bei Ihrem Anliegen um eine Straftat handelt, die angezeigt werden soll.

Dazu zählen beispielsweise Diebstähle (von Fahrrädern, Mobiltelefonen o.ä.), Warenbetrug (online sowie offline) und Sachbeschädigungen.

Außerdem können Sie dort Hinweise zu Straftaten – wie etwa Personenbeschreibungen von gesuchten Straftätern – abgeben.

Bei Notfällen verzichten Sie bitte auf die Online-Anzeige und rufen stattdessen über 110 Hilfe. Die Bearbeitung des Antrages bei der Internetwache Sachsen kann in Einzelfällen mehrere Tage betragen. Für akute Gefahren ist das Portal daher nicht geeignet.

Sollte der Inhalt Ihres Problems jedoch auf Passfragen oder Parkvergehen basieren, ist es sinnvoller, Kontakt zur zuständigen Landkreisverwaltung aufzunehmen, in deren Aufgabenbereich diese Anliegen fallen. Bei Fragen zum Grundbuchwesen oder sozialen Diensten der Justiz ist wiederum das Sächsische Staatsministerium der Justiz zuständig.

Welche Informationen müssen Sie angeben?

Wer jedoch eine Strafanzeige erstatten will, ist bei der Onlinewache Sachsen genau richtig. Zunächst ist es dafür wichtig, dass Sie Ihre Personendaten angeben. Zu diesen zählen:

  • Ihr voller Name
  • Ihre Anschrift
  • Ihr Geburtsdatum sowie der Geburtsort
  • Ihre Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse

Diese Daten sind wichtig, damit die Anzeige ordnungsgemäß behandelt werden kann und zudem damit sichergestellt ist, dass die Polizei Sie bei Rückfragen zum Sachverhalt kontaktieren kann. Auch für den nicht selten aufkommenden Fall, dass Sie zu einer offiziellen Zeugenaussage ins Präsidium gebeten werden, ist es wichtig, dass Ihre Daten vollständig und korrekt sind.

Sobald die Kontaktdaten ausgefüllt sind, können Sie Ihr Anliegen darstellen. Dabei ist es wichtig, dass Sie den Tathergang sowie eventuelle Personenbeschreibungen oder Sachschäden so detailliert wie möglich schildern. Auch das Hochladen von Bilddateien ist zu diesem Zweck möglich. So kann gewährleistet werden, dass die Polizei alle notwendigen Informationen erhält, um die Sache zu prüfen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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