Internetwache Baden-Württemberg: Delikte online anzeigen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Hat Baden-Württemberg eine Internetwache?

Ja. Hier gelangen Sie zur Internetwache Baden-Württemberg. Beachten Sie: In Notfällen wählen Sie bitte die 110. Die Internetwache ist nicht für Notsituationen geeignet.

Wer Online eine Anzeige erstatten möchte, kann diese Möglichkeit vor allem für Diebstahl und Sachbeschädigung nutzen.
Wer Online eine Anzeige erstatten möchte, kann diese Möglichkeit vor allem für Diebstahl und Sachbeschädigung nutzen.

Im täglichen Leben verschieben sich Tätigkeiten zunehmend vom Offline- in den Online-Bereich. Gemeint ist die zunehmende Abwicklung von Alltagsbedürfnissen im Internet. Wer neue Schuhe braucht oder einen neuen Handyvertrag abschließen will, muss dafür nicht mehr in einen entsprechenden Laden, sondern kann bequem online bestellen. Das spart aus Verbrauchersicht vor allem Zeit.

Auch einige Ämter bzw. Behörden springen auf den Zug auf und erweitern ihre Serviceleistungen durch digitale Angebote, die Bürgerinnen und Bürger online nutzen können. Eine der Errungenschaften ist in diesem Zusammenhang die Internetwache, über welche Baden-Württemberg – wie viele andere Bundesländer auch – mittlerweile verfügt. Der Bevölkerung soll in dem Sinne entgegengekommen werden, dass sowohl Annahme als auch Verarbeitung von Strafanzeigen effizienter organisiert wird. Hatte die Polizei bis vor einigen Jahren noch keine Online-Wache in Baden-Württemberg eingerichtet, wurde dies nun nachgeholt.

FAQ: Internetwache Baden-Württemberg

Ersetzt die Onlinewache Baden-Württemberg den Notruf?

Nein, sind in Notsituationen sofortige Hilfsmaßnahmen erforderlich, ist die Polizei weiterhin über den Notruf 110 zu verständigen.

In welchen Fällen ist die Internetwache von Baden-Württemberg zuständig?

Die Onlinewache ermöglicht unter anderem die Erstattung von Anzeigen bei einem Auto- oder Fahrraddiebstahl bzw. der Sachbeschädigung an Fahrzeugen.

Welche Vorteile bietet die Onlinewache?

Nutzen Sie die Internetwache von Baden-Württemberg, entfallen durch das elektronische Verfahren etwaige Wartezeiten auf dem Polizeirevier. Darüber hinaus müssen die Beamten der Polizei die Daten nicht digital erfassen, sodass eine effizientere Bearbeitung der Anzeigen bzw. Straftaten möglich ist.

Für welche Delikte ist die Onlinewache in Baden-Württemberg zuständig?

Verbraucher, die zum ersten Mal mit dem neuen System in Kontakt kommen, stellen sich vor allem eine Frage: Für welche Delikte kann ich online Anzeige erstatten? Die Fragestellung hat durchaus ihre Berechtigung, denn tatsächlich ist die Internetwache in Baden-Württemberg nicht auf alle Straftaten ausgelegt, sondern kommt in der Regel nur in Frage, wenn zum Beispiel

Ausdrücklich weisen die Polizeibeamten der Bundesländer darauf hin, dass die Internetwachen nicht als Notrufersatz zu interpretieren sind. Dieser Warnung schließt sich auch die Onlinewache in Baden-Württemberg an und erklärt auf der eigenen Homepage, dass Notsituationen sofortige Hilfsmaßnahmen erfordern. Eine Online-Anzeige wäre also hierbeinicht zielführend.

Wie funktioniert die Internetwache für Baden-Württemberg?

Wenn es sich um einen Notfall handelt, sollte man die Polizei besser direkt rufen.
Wenn es sich um einen Notfall handelt, sollte man die Polizei besser direkt rufen.

Die Onlinewache in Baden-Württemberg ermöglicht Verbrauchern die digitale Dateneingabe. Hierfür muss lediglich der Sachverhalt geschildert werden, den Sie zur Anzeige bringen möchten. Ferner ist es dann noch erforderlich, Kontaktdaten zu übermitteln, damit Sie für die zuständige Polizeidienststelle bei Rückfragen erreichbar sind.

Neben Anzeigen können auch allgemeine Hinweise, Lob oder Beschwerden über das elektronische Formular an die Polizei in Baden-Württemberg weitergeleitet werden. Durch die direkte Kontaktaufnahme ist eine wesentlich effizientere Bearbeitung von Strafanzeigen möglich, als dies bisher der Fall war. Denn Wartezeiten in der Behörde vor Ort entfallen beim elektronischen Verfahren. Dadurch bekommen Betroffene auch schneller Rückmeldung zu ihren Anliegen.

Kritik an der Internetwache in Baden-Württemberg

Nicht nur Befürworter, sondern auch Gegner des neuen Systems haben sich zu Wort gemeldet. Zum Teil wird befürchtet, dass durch die einfache Handhabung des Web-Portals die Hemmschwelle für Falschanzeigen sinkt. Denn erfahrungsgemäß ist die Anonymität im Internet häufig Nährboden für Missbrauchsfälle. Um dem entgegenzuwirken, warnt die Internetwache für Baden-Württemberg eindringlich davor, dass bei vorsätzlichen Falschanzeigen strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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