Verkehrsregeln in Estland: Alles zum estnischen Bußgeldkatalog
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Mit dem Auto nach Estland: Die wichtigsten Regeln und mögliche Sanktionen
Das Auto bietet auch im Urlaub ein hohes Maß an Flexibilität und Mobilität. Daher scheint es reizvoll, die Reise in den Urlaub mit dem Auto anzutreten. Da sich die Verkehrsregeln, sowie auch mögliche Strafen bei Missachtung, jedoch von den deutschen unterscheiden können, ist es ratsam, sich mit diesen vor Fahrtantritt vertraut zu machen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Die Verkehrsregeln in Estland unterscheiden sich größtenteils nicht wesentlich von denen in Deutschland, jedoch gilt es einige Punkte zu beachten. Ebenfalls sollten sich Urlauber über mögliche Bußgelder informieren, um die Urlaubskasse nicht unnötig zu strapazieren. Dies ist gegebenenfalls auch für Länder zu empfehlen, die auf dem Weg nach Estland mit dem Auto durchquert werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsregeln in Estland
Neben einer veränderten Ampelschaltung sollten Sie noch weitere spezielle Vorschriften beachten, wenn Sie auf estnischen Straßen unterwegs sind. Welche das sind, lesen Sie hier.
Estland ist sehr streng, wenn es um Alkohol am Steuer geht. Die Promillegrenze liegt bei 0,2.
Ja. Aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU können Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland eingetrieben werden.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über die Verkehrsregeln in Estland:
Bußgeldkatalog Estland: Überblick über mögliche Sanktionen
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
20 km/h zu schnell gefahren | 120 Euro |
über 50 km/h zu schnell gefahren | 800 Euro |
Rotlichtverstoß | ab 200 Euro |
Handy am Steuer | bis 400 Euro |
Parkverstoß | bis 200 Euro |
Nicht angeschnallt | bis 200 Euro |
Alkoholverstoß | ab 400 Euro |
Wichtige Verkehrsregeln in Estland
Wer in Estland mit dem Auto fahren möchte, für den ist ein gültiger EU-Führerschein Pflicht. Reisende sollten zusätzlich über die Fahrzeugpapiere sowie dem Nachweis einer Versicherung verfügen.
Es gilt, wie auch in Deutschland, die Anschnallpflicht für alle Insassen des Fahrzeugs. Im Auto müssen ein Warndreieck, ein Verbandskasten sowie ein Feuerlöscher vorhanden sein. Eine Warnweste ist keine Pflicht, wird jedoch empfohlen.
Für mitfahrende Kinder besteht eine Kindersitz-Pflicht, wenn diese unter 12 Jahren sind, beziehungsweise unter 150 cm groß.
Mit dem Auto in Estland gilt es eine Lichtpflicht einzuhalten, wobei auch tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet sein muss. Hinzu kommt eine Winterreifenpflicht in den Monaten Dezember bis März. Gegebenenfalls kann diese jedoch auf Oktober bis April erweitert werden, sofern die Witterungsverhältnisse es erfordern. Bei den Reifen ist außerdem auf eine ausreichende Profiltiefe von mindestens drei Millimetern zu achten.
Wie auch in Deutschland ist das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt untersagt, sofern keine Freisprechanlage vorhanden ist. Fahrer, die diese Regel missachten, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 400 Euro rechnen.
Tempolimits in Estland
In Estland gibt es Tempolimits für Straßen außer- und innerorts sowie für Schnellstraßen. Wie auch in anderen baltischen Staaten, gibt es in Estland keine Autobahn.
Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist eine Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt, außerorts gilt eine Begrenzung von 90 km/h. Auf den ausgewiesenen Schnellstraßen dürfen Fahrer bis zu 110 km/h fahren. Diese Höchstgeschwindigkeit gilt immer, sofern keine anderweitige Beschilderung erfolgt.
Promillegrenze in Estland
Alkohol am Steuer wird in Estland kaum geduldet, es gilt eine strikte 0,2 Promillegrenze. Auch die Strafen fallen entsprechend hoch aus. Wer von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 400 Euro rechnen.
Bußgeldbescheid aus Estland erhalten: Was ist zu tun?
Ein Bußgeldbescheid aus Estland sollte nicht ignoriert werden, da innerhalb der EU der Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) gilt. Hierdurch können ausländische Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Andere Sanktionen hingegen werden in Deutschland nicht durchgesetzt.
Jedoch können nicht bezahlte Bußgelder unter 70 Euro gegebenenfalls zu Problemen bei der Wiedereinreise führen. Diese kann untersagt werden, sofern der offene Betrag nicht beglichen wird.
Hallo zwei Fragen/ Hinweise.
a) i.S. internationaler Führerschein: ist der in Estland u.a. für deutsche Fahrende erforderlich (verschiedene Publikationen weisen daraufhin) ?
b) zu schnelle Lkw sollen angeblich auch mit “Wartezeiten” bestraft werden. Hat dieser Zeitungsartikel noch Bestand ?
vielen Dank für’s Ermitteln
MfG
Die Frage ist zwar schon deutlich älter, doch sei’s drum.
Nein, in Estland ist für EU Bürger mit einem EU Führerschein kein internationaler Führerschein erforderlich.
Nach meinem Kenntnisstand dürfte dies in der EU gesamthaft so gehalten werden.
Geschwindigkeit für Gespanne außerorts und auf Schnellstraßen. Vielen Dank.