Vollstreckung ausländischer Bußgelder: Wann müssen Sie zahlen?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeld aus dem Ausland: Ist eine Vollstreckung überhaupt möglich?

Ist die Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland möglich?
Ist die Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland möglich?

Andere Länder, andere Verkehrsregeln – wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich immer bewusst sein, dass die dort geltenden Vorschriften im Straßenverkehr sich deutlich von denen hierzulande unterscheiden können. Wenn Sie sich vor der Einreise nicht über die Promillegrenzen, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholvorschriften im Ausland informieren, können Sie sonst schnell ein Bußgeld aufgebrummt bekommen. Und zwar eines, das wehtut, denn in vielen anderen Ländern werden Verkehrsverstöße erheblich strenger geahndet als bei uns in Deutschland.

Aber können die ausländischen Behörden die Bußgelder überhaupt in Deutschland eintreiben? Grundsätzlich ist eine Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide immer möglich – doch ob diese auch in Deutschland durchgesetzt werden kann, hängt von verschiedenen Umständen ab. Vor allem das Land, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde, ist hier ausschlaggebend. Im Folgenden verraten wir Ihnen, wann die Vollstreckung ausländischer Bußgelder hierzulande möglich ist.

FAQ: Vollstreckung im Ausland

Wann können ausländische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?

Bußgelder aus dem Ausland können in Deutschland nur eingefordert werden, wenn ein Vollstreckungsabkommen besteht. Ist dies nicht der Fall, ist eine Vollstreckung nicht möglich.

Mit welchen Ländern besteht ein Vollstreckungsabkommen.

Deutschland hat den Beschluss in Bezug aus das EU-Vollstreckungsabkommen in nationales Recht umgesetzt. Somit können Bußgelder aus der EU eingefordert werden. Mit Österreich besteht ein separates Abkommen.

Können Bußgelder von außerhalb der EU ignoriert werden?

Das sollte gut überlegt sein. Nicht bezahlte Bußgelder können innerhalb der ausländischen Verjährungsfrist bei einer erneuten Einreise zu Problemen führen.

Aus welchen Ländern Europas ist die Vollstreckung ausländischer Bußgelder möglich?

Innerhalb der EU ist die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide dank eines Abkommens möglich.
Innerhalb der EU ist die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide dank eines Abkommens möglich.

Wer noch vor 10 Jahren einen Bußgeldbescheid aus seinem letzten Urlaubsland im Briefkasten vorfand, hatte nicht viel zu befürchten. Egal ob es sich um einen Parkverstoß in den Niederlanden, eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich oder einen Rotlichtverstoß in Polen handelte – eine Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland war schlichtweg nicht möglich, weshalb der Verkehrssünder das Schreiben einfach ignorieren konnte.

Diese Zeiten sind jedoch vorbei, zumindest wenn es sich um Verkehrsverstöße innerhalb der EU handelt. Dafür sorgt der sog. „EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“. Dieses Abkommen legt fest, dass sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten, die in einem EU-Land begangen wurden, vollstreckt werden können, wenn der Täter seinen Wohnsitz in einem anderen EU-Land hat.

In Deutschland wurde der Beschluss am 28. Oktober 2010 umgesetzt. Seitdem ist eine Vollstreckung ausländischer Bußgelder auch bei uns möglich, wenn die Tat in einem der folgenden Länder begangen wurde:

Griechenland ist zwar ebenfalls Mitgliedsstaat der EU, hat aber als einziger den entsprechenden EU-Rahmenbeschluss bislang nicht umgesetzt (Stand: August 2018). Eine Vollstreckung ausländischer Bußgelder aus Griechenland findet deshalb in Deutschland nicht statt.

Wie funktioniert die Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland?

Die Vollstreckung ausländischer Bußgelder übernimmt das Bundesamt für Justiz.
Die Vollstreckung ausländischer Bußgelder übernimmt das Bundesamt für Justiz.

Ein Bußgeld aus dem EU-Ausland wird nicht automatisch vollstreckt, sondern nur auf Ersuchen des Tatlandes beim deutschen Bundesamt für Justiz. Dieses prüft, ob der ausländische Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, und sendet ihn dann an den Täter weiter. Diese Schreiben sind oftmals auf Deutsch verfasst.

Es kann passieren, dass eine ausländische Behörde darauf verzichtet, das Bußgeld in Deutschland einzutreiben, obwohl sie das Recht dazu hätte. Dafür gibt es meist zwei Gründe: Zum einen bedeutet die Vollstreckung ausländischer Bußgelder oft einen hohen Verwaltungsaufwand, den sich die Behörden nicht antun möchten. Zum anderen landen die vom Bundesamt für Justiz eingezogenen Beträge in der deutschen Staatskasse, nicht in der des Tatlandes. Der Gedanke dahinter ist, dass das Bußgeld in erster Linie als Strafe für den Verkehrssünder dienen soll und nicht als Einnahmequelle irgendeines Landes (auch wenn in der Öffentlichkeit oft eine andere Meinung diesbezüglich herrscht). Demnach ist es egal, in wessen Staatskasse das Bußgeld landet.

Vollstreckung ausländischer Bußgelder: die Bagatellgrenze innerhalb der EU

Ein Bußgeld in einem anderen Land zu vollstrecken, ist vergleichsweise aufwendig. Damit sich die Mühe auch lohnt, sieht der EU-Beschluss eine Bagatellgrenze von 70 Euro einschließlich der Verfahrenskosten vor. Eine Geldsanktion, die unterhalb dieser Grenze liegt, wird demnach trotz des Abkommens außerhalb des Tatlandes nicht vollstreckt.

Eine Ausnahme bildet hier Österreich. Aufgrund eines bilateralen Vertrags mit Deutschland, der seit 1990 in Kraft ist, können beide Länder beim jeweiligen Nachbarn auch Bußgelder ab 25 Euro vollstrecken.

Können andere Strafen außer Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?

Wohlgemerkt ist in der gesamten EU nur eine Vollstreckung ausländischer Bußgelder möglich, nicht aber eines ausländischen Fahrverbots. Auch können für Verkehrsverstöße, die im Ausland begangen werden, keine Punkte in Flensburg verhängt werden.

Wohlgemerkt kann aber eine Haftstrafe vollstreckt werden, zumindest nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart. Dieses beschloss im April 2018, dass eine in der Schweiz verhängte Haftstrafe gegen einen deutschen Autofahrer auch hierzulande vollstreckbar sei (Az. 1 Ws 23/18). Der Beschuldigte hatte sich in der Schweiz einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig gemacht, welche dort als Straftat gewertet wurde. Da ein derart drastischer Verstoß gegen das Tempolimit auch in Deutschland geahndet würde, sei die Vollstreckung der schweizerischen Haftstrafe nicht unverhältnismäßig für den Betroffenen, entschied das Gericht.

Obwohl es sich hierbei wohlgemerkt um einen Einzelfall handelt, zeigt das Urteil, dass nicht nur die Vollstreckung ausländischer Bußgelder, sondern auch anderer Sanktionen in Deutschland potentiell durchführbar ist.

Können auch Bußgelder aus einem Nicht-EU-Land vollstreckt werden?

Bußgeld aus dem Ausland außerhalb der EU: Ein Vollstreckung ist in Deutschland nicht möglich.
Bußgeld aus dem Ausland außerhalb der EU: Ein Vollstreckung ist in Deutschland nicht möglich.

Ohne entsprechendes Abkommen ist eine Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland nicht möglich. Daher können Geldsanktionen aus Nicht-Mitgliedsstaaten der EU hierzulande nicht eingetrieben werden.

Sofern Sie sich nicht moralisch dazu verpflichtet fühlen, die Strafe für Ihren Verkehrsverstoß zu zahlen, können Sie einen solchen Bußgeldbescheid also tatsächlich ignorieren – vorausgesetzt, Sie planen keine erneute Einreise in das Land.

Denn in diesem Fall ist es ratsam, das Bußgeld freiwillig zu zahlen. Andernfalls kann es vollstreckt werden, wenn Sie das Land erneut betreten. Zum Teil können dann hohe Gebühren und Verwaltungskosten anfallen, die Sie zusätzlich zahlen müssen. Je nach Land und Art des Verstoßes sind auch noch andere Strafen möglich.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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3 Kommentare

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  1. Horst
    Am 14. Juli 2022 um 18:28

    Darf die Türkei in Deutschland vollstrecken?

  2. Paul F
    Am 16. November 2020 um 14:22

    So wie ich es verstehe, sollte, zb., Venedig, keine offizielles Bußgelder anfordern oder verlangen. Wenn der Kfz Besitzer einen Brief direkt ins Haus bekommt, bsw per Einschreibung dann hat der Justiz Deutschland, sämtliche Daten ausgehändigt und dabei der Bußgeldstrafe bewilligt. Stimmt das oder sollte man warten bis der Bußgledstelle hierzulande sich meldet?
    Das Gefühl habe ich das Italien versucht Geld direkt einzutrieben mit Drohungen auf weitere Verfolgung und noch teuerer Endergebnisse. Also, der alte Masche von fast jeder Administration.

  3. FrankK49
    Am 22. März 2019 um 21:07

    Habe am 22.03.19 einen Bußgeldbescheid aus Tschechien über 2000 Kr bekommen (Geschwindigkeit). Begangen wurde der Verstoß am 13.05.18. Wann verjährt der Bescheid?
    Muss der Bescheid in deutscher Sprache verfasst sein?

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