Das Großherzogtum Luxemburg grenzt an Deutschland, Belgien und Frankreich und wird somit oft von Urlaubern aus der Bundesrepublik durchfahren, wenn noch fernere Ziele erreicht werden sollen. Die Reise wird oft mit einem Auto oder Wohnmobil angetreten.
Daher ist es von großer Bedeutung, dass sich die Durchreisenden vorab mit den Verkehrsregeln des Landes vertraut machen um keine Sanktion gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg zu riskieren. Von zu hoher Geschwindigkeit bis zum Überschreiten der Promillegrenze lauern einige Bußgeldfallen im Großherzogtum.
In unserem Ratgeber informieren wir Sie umfassend über die verkehrsrechtlichen Grundlagen in diesem Nachbarland. Sie erfahren außerdem, welche Strafen gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg drohen, wenn Sie die Verkehrsregeln missachten.
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldkatalog von Luxemburg
Welches Tempolimit gilt in Luxemburg auf der Autobahn?
Für Pkw liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Regel bei 130 km/h. Bei Nässe erlauben die Verkehrsregeln allerdings höchstens Tempo 110.
Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog von Luxemburg vor?
Die Sanktionen für einige Verkehrsverstöße haben wir in dieser Bußgeldtabelle zusammengestellt.
Kann ich mich vor der Zahlung der Bußgelder drücken?
Durch das EU-Vollstreckungsabkommen können Geldsanktionen innerhalb der gesamten EU durchgesetzt werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Promillegrenze gilt in Luxemburg sowohl hinterm Steuer als auch auf dem Fahrrad. Was Sie diesbezüglich beachten müssen, welche Regelungen für Fahranfänger gelten und wie hoch die Bußgelder ausfallen, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Ein Fahrverbot droht in Luxemburg, wenn sich Verkehrsteilnehmer nicht an die geltenden Vorschriften halten. Wann ein solches Verbot noch verhängt wird und wie lange es dauern kann, erfahren Sie im Ratgeber zum Thema. » Weiterlesen...
Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen zur Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer beitragen. Ein Unfall wegen Missachtung des Tempolimits ist schnell passiert. Nicht selten kommen dabei auch Personen zu Schaden.
Daher ist dieses Thema überall auf der Welt wichtig, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. In Luxemburg wird dabei in mehreren Fahrzeugklasse unterschieden: Pkw, Gespann, Motorrad, Wohnmobil bis 7,5 t zGG und Wohnmobil über 7,5 t zGG.
Für diese gelten jeweils unterschiedliche Geschwindigkeitsbestimmungen. Innerorts gilt allerdings für all diese Fahrzeuge das Tempolimit vom 50 km/h. Auch außerorts sind die Unterschiede nicht gravierend:
Für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile gilt Tempo 90 als Limit. Gespanne und schwere Wohnmobil dürfen hingegen maximal mit 75 km/h gefahren werden. Beide sind auch auf der Autobahn eingeschränkt: 90 km/h sind hier die Obergrenze.
Alle übrigen Kfz dürfen mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h die Autobahn passieren. Doch Vorsicht: Bei Nässe reduziert sich das Tempolimit auf 110 km/h. Halten sich Fahrer nicht an diese Vorgaben, drohen Strafen gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg.
Die Bußgelder im Großherzogtum weichen von denen in Deutschland ab. In Luxemburg sieht der Bußgeldkatalog bei 20 km/h zu schnell beispielsweise ein Bußgeld ab 50 Euro vor. Wird richtig gerast und es kommt zu einer Geschwindigkeitsübertretung jenseits der 50 km/h, drohen mindestens 145 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland würde dieser Verstoß mit 240 Euro oder mehr sanktioniert werden.
Auch Alkohol führt in Luxemburg zum Bußgeld
Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Finger vom Alkohol lassen, das versteht sich von selbst. Auch weil Alkohol schon ab einem Promillewert von 0,3 die Reaktionsfähigkeit mindert, gilt in Deutschland für Fahranfänger in der Probezeit eine Grenze von 0,0.
Gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg findet dort keine Unterscheidung in Altersklassen oder bezüglich der Fahrerfahrung statt. Hier gilt für alle Kfz-Fahrer eine Promillegrenze von 0,5. Wird ein Fahrer mit einer größeren Alkoholkonzentration am Steuer erwischt, hat dies ein Bußgeld ab 145 Euro zur Folge.
Gibt es eine Maut in Luxemburg?
In Deutschland schon seit Jahren diskutiert, scheint die Pkw-Maut nun beschlossene Sache. Viele europäische Länder haben bereits eine Nutzungsgebühr für die Autobahnen und Schnellstraßen eingeführt. In Luxemburg ist die Straßennutzung allerdings gebührenfrei. Sie müssen hierfür also keine zusätzlichen Reisekosten einplanen und können das Geld lieber in die Sehenswürdigkeiten des Landes investieren.
Weitere Verstöße gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg
Neben Alkohol am Steuer oder Verstößen gegen das Tempolimit gibt es noch weitere Verkehrsregeln in Luxemburg, die unbedingt beachtet werden sollten. So dürfen Sie dort beispielsweise nur in ausgewiesenen Zonen parken.
Stellen Sie den Wagen unerlaubt an einem anderen Ort ab, erwartet Sie ein Bußgeld ab 25 Euro. Wer während des Autofahrens nicht auf das Telefonieren verzichten möchte und mit dem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt 145 Euro gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg.
Auch die Gurt- bzw. Anschnallpflicht wird von den luxemburgischen Behörden sehr ernst genommen. Wird diese missachtet, so schlägt dieser Verstoß mit mindestens 145 Euro zu Buche. Hier ist das Bußgeld also deutlich teurer als in Deutschland.
Ampeln dienen in allen Ländern auf der Welt dazu, den Verkehrsfluss zu regeln. Sie geben klar vor, wer wann fahren darf. Schaltet die Lichtanlage auf „Rot“, muss gehalten werden.
Wird diese Vorgabe missachtet und ein Rotlichtverstoß begangen, so wird dies mit mindestens 145 Euro gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg sanktioniert.
Zum Überholen gibt es im Großherzogtum eine Besonderheit: An Kreuzungen ohne Verkehrsregelung ist der Überholvorgang generell verboten. Zudem besteht eine generelle Warnwestenpflicht, auch für Motorradfahrer und es gibt eine Winterreifenpflicht.
Sprittourismus: Da es sich im Großherzogtum sehr billig tanken lässt, kommen nicht selten Kfz-Fahrer nur mit diesem Ziel kurzzeitig in das Land. Allerdings definiert die Straßenverkehrsordnung (Code de la Route) eine Höchstmenge an Treibstoff, die mitgeführt werden darf. Wird gegen diese verstoßen, kann dies gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg sanktioniert werden.
Wie wird ein Bußgeld aus Luxemburg vollstreckt?
Oft erfahren Verkehrssünder erst viel später davon, dass Sie bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit erwischt wurden. In der Regel wird dies mit Zustellung eines Anhörungsbogens oder des Bußgeldbescheids mitgeteilt.
Doch wie verhält es sich, wenn der Verstoß in einem anderen Land geschehen ist? Hierbei ist erst einmal wichtig, ob dieses Mitglied in der Europäischen Union (EU) ist oder nicht. Luxemburg gehört als Mitbegründer schon seit 1958 zu diesem Zusammenschluss.
Bußgelder können EU-übergreifend vollstreckt werden, wenn eine Bagatellgrenze von 70 Euro überschritten wird. Entsprechende Bestimmungen sind in einer Verordnung festgehalten, die von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde.
Erhalten Sie also einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland, sollten Sie diesen nicht einfach ignorieren. Sind Sie sich keiner Schuld bewusst, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann den Bescheid auf mögliche Fehler überprüfen und Sie hinsichtlich eines Einspruchs beraten.
Übrigens: Die luxemburgischen Behörden sind berechtigt, die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog in Luxemburg vor Ort zu vollstrecken. Begehen Sie also beispielsweise einen Rotlichtverstoß, kann das entsprechende Bußgeld von 145 Euro direkt eingefordert werden.
Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.
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Bin vor 2 Monaten bei erlaubten 70 mit 124kmh geblitzt wurden. Heißt 54 zu schnell? Welche Strafe gibts da finde nur etwas ab 145€ und das ganze entscheidet ein Gericht.
Danke und lg
Achtung Tanktouristen. Polizei lauert in zivilem Kleinwagen am Zikamarkt Mertert auf dem Parkplatz und erzwingt 145 € Bußgeld für 20 Meter fahren mit Schrittgeschwindigkeit ohne Gurt. (von Zapfsäule bis vor das Geschäft). Wer nicht zahlt wird abgeschleppt. So geschehen am 07.03.23.
Da fährt man doch gerne immer wieder hin.
Bußgeld in Deutschland
Bin zu schnell gefahren und geblitzt worden. Jetzt muss ich 150€ zahlen plus Gebühren (taxes et frais) von 28,50. Muss man die tatsächlich zahlen? Ich glaube nicht und was passiert wenn ich nur die 150€ zahle?
ich frage mich: ist das zulässig:
Ich war einmalig in Luxemburg.
Ich wurde lt. Schreiben mit 1 km! auf einer 70km/h – Strecke gemessen und habe einen Bußgeldbescheid von €49,00 erhalten.
Die Einforderung des Fotos und Zusendung des Meßprotokolls habe ich angefordert. Das wurde abgelehnt, ich könne das Foto nur vor Ort in CSA Bertrange einsehen.
Kann ich hier gegen etwas unternehmen?
Headset am Motorradhelm in Luxembourg.
Liebes Team, habe kürzlich in unserem Forum lesen müssen das Motorraldhelmkommunikation, außen angebracht, verboten sei und 145,-€ Bussgeld zu entrichten sei. Habe mal nach allen Richtungen recherchiert und nichts gefunden. Wissen Sie da was genaueres? Mit freundlichen Grüßen
Wurde von Polizei in Luxemburg angehalten, bin 69 km gefahren innerorts. 2 Punkte und 145€ Strafe. Ist das richtig? Hab die Strafe direkt bezahlt. Oder soll ich Anwalt kontaktieren . LG
Ich habe auch das Gefühl, zu viel zahlen zu müssen. Auf der Autobahn bei 31 kmh zu schnell soll ich 145 € zahlen und 2 Punkte “verlieren”. Erscheint mir etwas überhöht…
Meine cosine aus Luxemburg ist mit meinem Auto aus Deutschland, in Deutschland geblitzt worden, habe jtz einen Fragebogen bekommen wer diese Person am Steuer war, da ich männlich und sie weiblich ist hat man es auf dem bild erkennen können, sie ist auf der Autobahn 30 kmh zu schnell gefahren es war 60 sie ist 90 kmh gefahren.
Wenn ich den Fragebogen jtz zur stelle in Deutschland schicke, wird man sie dann bis nach Luxemburg zurückverfolgen und ihr die Strafe zukommen lassen? Und wenn ja in welcher Höhe? Kann sie auch damit rechnen das die Polizei dann vor ihrer Tür steht?
Danke im voraus
wurde gestern in Luxemburg von der Polizei angehalten . Ich hätte einen Fußgängerüberweg ( Zebrastreifen ) missachtet auf dem sich schon Personen befinden haben. Da neben mir noch eine Spur für Linksabbieger war konnte ich auch gar nicht bis auf den Anfang des Zebrastreifens blicken. Aber ich hatte keine erhöhte Geschwindigkeit da ich ja eigentlich auf der Suche nach einem Parkplatz war. Ich gab an das wir auch die ganze Zeit an mehreren Zebrastreifen vorbei gekommen sind und diese so wie bei uns in Deutschland auch vorausschauend angefahren oder besser gesagt überfahren haben . Der eine Polizist ( auch noch sehr jung ) sagte zu mir das dies eine Strafe nach sich ziehen würde . Auf meine Frage wie viel sagte er zu mir 2 Punkte und 145€ . Ich bin fast aus allen Wolken gefallen. Jetzt meine Frage , soll ich mir diesbezüglich einen Anwalt nehmen und dagegen vorgehen ? Ich finde sowas maßlos übertrieben .
Ihre Tabelle stimmt nicht oder ich bin abgezockt worden . Habe am Montag den 12 November 2018 einen Strafzettel bekommen da ich nicht angeschnallt war. 145 € und 2 Punkte. Laut ihrer Tabelle ist das nichtanschnallen des Sicherheitsgurt 75 €.
Soll ich jetzt nicht bezahlen und Einspruch einlegen .
Danke fuer eine Antwort
Die Aussage,dass es in Lux.keine Maut für
die Benutzung der Autobahnen gibt,ist so
nicht richtig. Nutzfahrzeuge über 7,5t
müssen eine “Schwerlastabgabe” entricht-
en,wer schwarz fährt und verwischt wird
muß Tief in die Tasche greifen. Man kann
aber auch gleich eine Jahres Vignette
kaufen. Jean-Pierre
Hallo Jean-Pierre.
Ich finde nirgendswo im Internet die Höhe der Strafe für das Fahren mit einem Laster ohne Vignette. Du schreibst, dass man tief in die Tasche greifen muss. Kennst du auch die Preise oder weißt du wo man diese findet?
Ich habe vor kurzem eine Ladung in Luxemburg abgeholt, habe aber die Maut nicht gebucht. Ich bin gespannt was auf mich zukommt.
Danke dir.
VG
Meiner Meinung nach verstößt die Ver-
teuerung d. Bußgelder (doppelt,dreifach
und mehr),mit der Begründung:Berufs-
kraftfaher,Berufsverkehr,gg.den Grundsatz
der Gleichbehandlung (auch im Strassen-
verkehr). Immer öfter kommt noch mit einer windigen Begründung die Gewinn-
abschöpfung hinzu (EU-Land abhängig).
Das Stinkt doch nach Abzocke! Jean-Pierre
Geschwindigkeitsverstoß mit LKW 42t GG.
18,3 km/h über Gebot.
Tarif: 145,- E,hier:290,-E weil,Schwerlast-
verkehr,Berufskraftfahrer,ist das so,
korrekt? Wenn ja,warum?
bei Fragen zu Sanktionen wenden Sie sich am besten an die zuständigen Behörden vor Ort. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Ich bitte sie dringend diesen Artikel zu verbessern. Die Bussen stimmen so nicht.
korrekt ist: ab 1km/h zu schnell 49 euro
ab 16km/h zu schnell innerorts 145euro.
ab 21km/h ausserorts zu schnell 145 euro
+50% zu schnell -> Gerichtsverhandlung ! (Was innerorts bereits bei 76km/h passiert)
Hallo!!
Ich soll wegen einer technischer Kontrolle Grenze Luxemburg 3700 Euro zahlen. Das ist doch wohl ein Scherz oder??
Bin vor 2 Monaten bei erlaubten 70 mit 124kmh geblitzt wurden. Heißt 54 zu schnell? Welche Strafe gibts da finde nur etwas ab 145€ und das ganze entscheidet ein Gericht.
Danke und lg
Achtung Tanktouristen. Polizei lauert in zivilem Kleinwagen am Zikamarkt Mertert auf dem Parkplatz und erzwingt 145 € Bußgeld für 20 Meter fahren mit Schrittgeschwindigkeit ohne Gurt. (von Zapfsäule bis vor das Geschäft). Wer nicht zahlt wird abgeschleppt. So geschehen am 07.03.23.
Da fährt man doch gerne immer wieder hin.
Bußgeld in Deutschland
Bin zu schnell gefahren und geblitzt worden. Jetzt muss ich 150€ zahlen plus Gebühren (taxes et frais) von 28,50. Muss man die tatsächlich zahlen? Ich glaube nicht und was passiert wenn ich nur die 150€ zahle?
Wie viel zu schnell bist du gefahren?
Ich habe heute einen Bußgeldbescheid aus Luxemburg bekommen:
Nach Toleranzabzug 71 km/h statt erlaubten 70 km/h = 49,- €
Sehe ich als “Abzocke” an.
dann sind sie nicht mit 71 sondern mit 74 km geblitzt wworden. In Luxemburg sind es 3 km Toleranz. Also keine Abzocke.
ich frage mich: ist das zulässig:
Ich war einmalig in Luxemburg.
Ich wurde lt. Schreiben mit 1 km! auf einer 70km/h – Strecke gemessen und habe einen Bußgeldbescheid von €49,00 erhalten.
Die Einforderung des Fotos und Zusendung des Meßprotokolls habe ich angefordert. Das wurde abgelehnt, ich könne das Foto nur vor Ort in CSA Bertrange einsehen.
Kann ich hier gegen etwas unternehmen?
Headset am Motorradhelm in Luxembourg.
Liebes Team, habe kürzlich in unserem Forum lesen müssen das Motorraldhelmkommunikation, außen angebracht, verboten sei und 145,-€ Bussgeld zu entrichten sei. Habe mal nach allen Richtungen recherchiert und nichts gefunden. Wissen Sie da was genaueres? Mit freundlichen Grüßen
Wurde von Polizei in Luxemburg angehalten, bin 69 km gefahren innerorts. 2 Punkte und 145€ Strafe. Ist das richtig? Hab die Strafe direkt bezahlt. Oder soll ich Anwalt kontaktieren . LG
Ich habe 71-km statt 70. über Autobahn gefahren und das Radar hat geblitzt,
muss ich jetzt Strafe bezahlen?
Ich habe auch das Gefühl, zu viel zahlen zu müssen. Auf der Autobahn bei 31 kmh zu schnell soll ich 145 € zahlen und 2 Punkte “verlieren”. Erscheint mir etwas überhöht…
Meine cosine aus Luxemburg ist mit meinem Auto aus Deutschland, in Deutschland geblitzt worden, habe jtz einen Fragebogen bekommen wer diese Person am Steuer war, da ich männlich und sie weiblich ist hat man es auf dem bild erkennen können, sie ist auf der Autobahn 30 kmh zu schnell gefahren es war 60 sie ist 90 kmh gefahren.
Wenn ich den Fragebogen jtz zur stelle in Deutschland schicke, wird man sie dann bis nach Luxemburg zurückverfolgen und ihr die Strafe zukommen lassen? Und wenn ja in welcher Höhe? Kann sie auch damit rechnen das die Polizei dann vor ihrer Tür steht?
Danke im voraus
Hallo ,
wurde gestern in Luxemburg von der Polizei angehalten . Ich hätte einen Fußgängerüberweg ( Zebrastreifen ) missachtet auf dem sich schon Personen befinden haben. Da neben mir noch eine Spur für Linksabbieger war konnte ich auch gar nicht bis auf den Anfang des Zebrastreifens blicken. Aber ich hatte keine erhöhte Geschwindigkeit da ich ja eigentlich auf der Suche nach einem Parkplatz war. Ich gab an das wir auch die ganze Zeit an mehreren Zebrastreifen vorbei gekommen sind und diese so wie bei uns in Deutschland auch vorausschauend angefahren oder besser gesagt überfahren haben . Der eine Polizist ( auch noch sehr jung ) sagte zu mir das dies eine Strafe nach sich ziehen würde . Auf meine Frage wie viel sagte er zu mir 2 Punkte und 145€ . Ich bin fast aus allen Wolken gefallen. Jetzt meine Frage , soll ich mir diesbezüglich einen Anwalt nehmen und dagegen vorgehen ? Ich finde sowas maßlos übertrieben .
Vielen Dank im voraus .
Ihre Tabelle stimmt nicht oder ich bin abgezockt worden . Habe am Montag den 12 November 2018 einen Strafzettel bekommen da ich nicht angeschnallt war. 145 € und 2 Punkte. Laut ihrer Tabelle ist das nichtanschnallen des Sicherheitsgurt 75 €.
Soll ich jetzt nicht bezahlen und Einspruch einlegen .
Danke fuer eine Antwort
Hallo Corti C.,
vielen Dank für die Anmerkung. Mittlerweile wurden die Bußgelder erhöht. Wir haben dies berichtigt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Eine Frage bleibt noch offen: sind die in Luxemburg erworbenen Punkte denn auch in Deutschland gültig und werden diese nach Flensburg übermittelt?
Dank & Gruß!
Hallo Günther,
Punkte gelten in der Regel nur in den jeweiligen Ländern. Eine Übermittlung erfolgt somit nicht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Die Aussage,dass es in Lux.keine Maut für
die Benutzung der Autobahnen gibt,ist so
nicht richtig. Nutzfahrzeuge über 7,5t
müssen eine “Schwerlastabgabe” entricht-
en,wer schwarz fährt und verwischt wird
muß Tief in die Tasche greifen. Man kann
aber auch gleich eine Jahres Vignette
kaufen. Jean-Pierre
Hallo Jean-Pierre.
Ich finde nirgendswo im Internet die Höhe der Strafe für das Fahren mit einem Laster ohne Vignette. Du schreibst, dass man tief in die Tasche greifen muss. Kennst du auch die Preise oder weißt du wo man diese findet?
Ich habe vor kurzem eine Ladung in Luxemburg abgeholt, habe aber die Maut nicht gebucht. Ich bin gespannt was auf mich zukommt.
Danke dir.
VG
Meiner Meinung nach verstößt die Ver-
teuerung d. Bußgelder (doppelt,dreifach
und mehr),mit der Begründung:Berufs-
kraftfaher,Berufsverkehr,gg.den Grundsatz
der Gleichbehandlung (auch im Strassen-
verkehr). Immer öfter kommt noch mit einer windigen Begründung die Gewinn-
abschöpfung hinzu (EU-Land abhängig).
Das Stinkt doch nach Abzocke! Jean-Pierre
Geschwindigkeitsverstoß mit LKW 42t GG.
18,3 km/h über Gebot.
Tarif: 145,- E,hier:290,-E weil,Schwerlast-
verkehr,Berufskraftfahrer,ist das so,
korrekt? Wenn ja,warum?
Hallo Jean-Pierre,
bei Fragen zu Sanktionen wenden Sie sich am besten an die zuständigen Behörden vor Ort. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bitte sie dringend diesen Artikel zu verbessern. Die Bussen stimmen so nicht.
korrekt ist: ab 1km/h zu schnell 49 euro
ab 16km/h zu schnell innerorts 145euro.
ab 21km/h ausserorts zu schnell 145 euro
+50% zu schnell -> Gerichtsverhandlung ! (Was innerorts bereits bei 76km/h passiert)
handy am steuer kostet auch 145euro.
Hallo Jeff,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben Tabelle und Text entsprechend angepasst.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org