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Bußgeld aus dem Ausland: Ist eine Vollstreckung möglich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgelder aus dem Ausland – zahlen oder nicht?

Gegen Sie kann auch ein Bußgeld aus dem Ausland verhängt werden.
Gegen Sie kann auch ein Bußgeld aus dem Ausland verhängt werden.

Wenn Sie mit Ihrem Auto im Ausland unterwegs sind, müssen Sie sich an das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes halten, sonst drohen Ihnen – wie in Deutschland auch – Bußgelder. Doch was ist zu beachten, wenn Sie sich einen Strafzettel im Ausland eingehandelt haben?

Den Strafzettel nicht bezahlen ist unklug; es droht Ihnen laut § 90 des OWiG ein Vollstreckungsverfahren. Seit einigen Jahren gibt es ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU. Ab einer Bagatellgrenze von 70 € werden ausländische Geldbußen auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt.

Doch selbst wenn das eigentliche Bußgeld im Ausland geringer ist, beachten Sie: es kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu, die noch zur eigentlichen Geldbuße gerechnet werden muss. Haben Sie den Strafzettel nicht bezahlt, droht Ihnen im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens eine Haftstrafe.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über Bußgelder aus verschiedenen Ländern:

Klicken Sie hier auf Ihr gewünschtes Land:

Bußgeld aus Australien

Austr‌alien

Bußgeld aus Belgien

Bel‌gien

Bußgeld aus Bosnien

Bosnien-Herze‌gowina

Bußgeld aus Bulgarien

Bulg‌arien

Bußgeld aus Dänemark

Dän‌emark

Ratgeber: Bußgeldkatalog Estland

Est‌land

In Finnland kann ein Bußgeld teuer werden.

Fin‌nland

Die Verkehrsregeln in Frankreich gelten auch für eine kleine Straße oder Gasse.

Fran‌kreich

Bußgeld aus Griechenland

Griech‌enland

England: Die Flagge von UK

Großbri‌tannien

Bußgeldkatalog Irland

‌Irl‌and

Bußgeldkatalog Island

Isl‌and

Die Verkehrsregeln in Italien sollen auch die Natur schützen und Immissionen einsparen.

Ital‌ien

 bußgelder=

Kroat‌ien

Bußgeld aus Lettland

Let‌tland

Bußgeld aus Liechtenstein

Liech‌tenstein

Bußgeld aus Litauen

Lita‌uen

Bußgeldkatalog Luxemburg

Lux‌emburg

Bußgeldkatalog Malta

Malt‌a

Bußgeld aus Montenegro

Monten‌egro

Ratgeber Bußgeldkatalog Niederlande

Niederl‌ande

Im Bußgeldkatalog von Nordmazedonien sind die Sanktionen für Verkehrsverstöße bestimmt.

Nordmazedonien

Bußgeld aus Norwegen

Norw‌egen

Bußgeldkatalog für Österreich

Öste‌rreich

Der Bußgeldkatalog in Polen, klärt über all die Verkehrsrichtlinien auf.

Pol‌en

Sie müssen Autobahngebühren in Portugal zahlen.

Portug‌al

Bußgeld aus Rumänien

Rum‌änien

Bußgeld aus Russland

Rus‌sland

Die Flagge in Schweden vor der Stadt.

Sch‌weden

Bußgeldkatalog Schweiz

Schw‌eiz

Bußgeld aus Serbien

Se‌rbien

Im Bußgeldkatalog der Slowakei sind die Sanktionen für Verkehrsverstöße definiert.

Slow‌akei

Bußgeld aus Slowenien

Slow‌enien

Die Flagge in Spanien

Sp‌anien

Tschechischer Bußgeldkatalog

Tsch‌echien

Flagge aus Ungarn.

Ung‌arn

Die Flagge der USA weht im Wind.

U‌SA

Bußgeld aus Zypern

Zyp‌ern

FAQ: Bußgelder aus dem Ausland

Muss ich ein Bußgeld aus dem Ausland bezahlen?

Allgemein ist es nicht ratsam, einen ausländischen Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren. Schließlich gibt es bereits seit einigen Jahren ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU.

Wann können ausländische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?

Laut diesem Abkommen können ausländische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Dies bezieht sich weiterhin nicht nur auf die Sanktionen; eine Bearbeitungsgebühr wird noch dazugerechnet, sodass diese Grenze relativ schnell erreicht ist.

Was kann passieren, wenn ich ein Bußgeld aus dem Ausland nicht bezahle?

Weigern Sie sich, ein ausländisches Bußgeld trotz Abkommen zu zahlen, kann im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens sogar eine Haftstrafe auf Sie zukommen.

EU-weite Datenabfrage möglich

Seit Sommer 2013 gilt die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte” (PDF). Einfach gesagt: die zuständigen Behörden in allen Ländern der EU erhalten Zugriff auf die Daten des Fahrzeughalters. Sie können somit ohne großen Aufwand ermitteln, an wen Sie den Strafzettel mit dem Bußgeld aus dem Ausland senden müssen.

Allerdings darf diese Datenbank mit dem Namen „Eucaris“ nur bei bestimmten Verstößen genutzt werden, beispielsweise bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder Rotlichtverstößen. Bei anderen Delikten kann allerdings auch ein Bußgeld gegen Sie erhoben werden, nur können die Behörden die Fahrzeughalter-Datenbank dann nicht abfragen. Gerade dann kann es sehr lange dauern, bis der Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten eintrifft: auch zwei Jahre nach der Urlaubsreise kann noch ein Strafzettel bei Ihnen ankommen.

Halterhaftung und Fahrerhaftung

Müssen Sie zahlen, wenn Sie aus dem Ausland einen Bußgeldbescheid erhalten?
Müssen Sie zahlen, wenn Sie aus dem Ausland einen Bußgeldbescheid erhalten?

In manchen Ländern, wie z.B. Italien wird bei Vergehen im Straßenverkehr grundsätzlich der Fahrzeughalter belangt – auch wenn der Fahrzeugfahrer sich von diesem unterscheidet. Hier haftet stets der Halter und erhält das Bußgeld im italienischen Ausland. Das Kraftfahrt-Bundesamt allerdings weist die ausländischen Behörden darauf hin, dass die Daten nur zur Ermittlung des Schuldigen benutzt werden dürfen.

Falls Sie als Fahrzeughalter also einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommen, und nachweislich nicht selbst gefahren sind, weil Sie z.B. gar keinen Urlaub mit dem Auto unternommen haben, wird das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung nicht durchführen, außer das jeweilige Delikt ist auch in Deutschland mit der sogenannten Halterhaftung belegt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich hier beraten lassen.

Schnell bezahlen lohnt sich

Wenn Sie sofort zahlen, können Sie Ihr Bußgeld aus dem Ausland ein wenig verringern. In manchen Ländern des europäischen Auslands erhalten Sie nämlich einen Rabatt, wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen:

  • In Großbritannien erhalten Sie auf manche Verstöße 50 % Rabatt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen zahlen.
  • In Spanien erhalten Sie 50 % Rabatt auf das Bußgeld, wenn Sie innerhalb von 20 Tagen zahlen.
  • Dies gilt auch für Bußgelder aus Italien. Wenn Sie nach 60 Tagen nicht bezahlt haben, dann verdoppelt sich das Bußgeld!
  • Auch in der Türkei, in Belgien, Frankreich, Griechenland und Slowenien gibt es länderspezifische Rabatte für Geldstrafen.

Bußgelder fallen auch im Ausland an

Wenn Sie im Ausland Punkte sammeln, werden diese auf dem jeweiligen Landeskonto vermerkt – es gibt kein länderübergreifendes Punktekonto. Bußgelder müssen Sie allerdings überall bezahlen. Wenn Sie sich ein Fahrverbot einhandeln, so gilt dies nur im betreffenden Land. Ein Fahrverbot, welches sie in Ihrem Heimatland haben, gilt allerdings international. In Deutschland müssen Sie Ihre Papiere ohnehin für die Dauer des Fahrverbots abgeben; ohne diese dürfen Sie nicht fahren.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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217 Kommentare

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  1. Moni
    Am 15. August 2016 um 14:11

    Hallo,

    im Mai waren wir in Australien und laut Mietwagenfirma wurden wir ganze drei mal geblitzt. Die Mietwagenfirma hat hierfür auch eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 20 € berechnet. Uns wurde gesagt, dass wir die Strafzettel nach Deutschland geschickt bekommen. Bis heute ist nichts angekommen. Ergo konnten wir auch nichts begleichen.
    Nun wollen wir nächstes Jahr nach Neuseeland fliegen, wobei ein Stop in Australien nötig sein wird. Könnte es bei dem Stop in Australien Probleme geben?

    Vielen Dank!
    Monik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 9:22

      Hallo Moni,

      in der Tat kann das Bußgeld bei einer Einreise in Australien nachverlangt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Moni
        Am 4. Oktober 2017 um 16:09

        Hallo,

        wir haben bis heute den Strafzettel nicht per Post nach Hause geschickt bekommen.
        Dafür war Samstag ein Brief von einem deutschen Inkassounternehmen in der Post mit einer Inkassomahnung.
        Es ist doch richtig, dass australische Bußgelder nicht in Deutschland vollstreckt werden können? Dementsprechend könnte ich dieses Schreiben auch einfach ignorieren…

        Viele Grüße
        Moni

        • bussgeldkatalog.org
          Am 23. Oktober 2017 um 10:56

          Hallo Moni,

          tatsächlich können Bußgelder aus Australien nicht in Deutschland vollstreckt werden, da kein entsprechendes Abkommen darüber besteht.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Dirk
    Am 11. August 2016 um 16:08

    Hallo,
    ich habe auf einem Parkplatz in den Niederlanden einen STrafzettel über 61,10 EUR bekommen, weil ich angeblich kein Ticket gelöst hatte. Ich hatte aber ein Tagesticket gekauft, welches vermutlich beim Schließen der Tür (es war an diesem Tag sehr windig), auf die Seite geweht wurde. Auf dem Strafzettel steht auf niederländisch, dass ich innerhalb 6 Wochen bezahlen muss.
    Eine Bankverbindung ist nicht hinterlegt, also kann ich auch nicht bezahlen.
    Sollte nun ein Bußgeldebscheid per Post kommen, habe ich eine Chance, nicht bezahlen zu müssen, wenn ich mein Parkticket in Kopie dem Widerspruch beilege?

    Besten Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. August 2016 um 8:17

      Hallo Dirk,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich in dieser Angelegenheit an einen Anwalt zu wenden, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Marcel
    Am 7. August 2016 um 9:26

    Hallo,
    habe einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz erhalten. Durch eine Lasermessung wurde ein Übertreten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 17kmh festgestellt. 137kmh statt der 120kmh. Nur ich dieses Jahr überhaupt nicht in der Schweiz und das angegebene Kennzeichen gehört meinem Wohnwagen. Ablesefehler? Was kann ich tun?
    Gruß Marcel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. August 2016 um 9:06

      Hallo Marcel,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung anbieten, daher möchten wir Sie bitten sich in diesem Fall an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie in Bezug auf das weitere Vorgehen, wie einem eventuell möglichen Einspruch, beraten und unterstützend zur Seite stehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Ronny
    Am 31. Juli 2016 um 19:31

    Hallo,

    gerade in Göteborg ein Ticket über 600SEK bekommen. Hatte zwar ein Parkticket, stand jedoch mit dem Fahrradträger über die Begrenzung hinaus auf dem nachfolgenden Platz :-( Auf dem Schein steht Kontrollavgiftsfaktura (Göteborgs Stads Parkeringaktiebolag), Bankverbindung nur eine Plusgiro-Verbindung. Was tun, zahlen, warten oder ignorieren ?

    Danke und Gruß
    Ronny

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. August 2016 um 9:17

      Hallo Ronny,

      das Abwarten oder Nichtbezahlen kann unter Umständen Konsequenzen nach sich ziehen, wenn es ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und Schweden gibt.
      Daher sollten Sie sich hier an die ausstellende Behörde in Schweden wenden und versuchen zu erfahren, wie Sie die ausgesprochene Sanktion bezahlen können.
      In Schweden ist es auf den Banken in der Regel möglich Geld auf ein bekanntes schwedisches Konto zu überweisen.
      Eventuell kann Ihnen auch die deutsche Botschaft mit Informationen weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Rudi
    Am 26. Juli 2016 um 13:13

    Guten Tag,

    habe heute eine s.g. Verzeigevorhalt erhalten wegen 12-5 = 7 km zu schnell und Überfahren der Sicherheitslinie, also dem durchgezogenen Mittelstreifen. Ohne Angabe eines Betrages. Muss ich darauf reagieren? Falls ja, muss ich bezahlen hier in D?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

    Rudi L.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juli 2016 um 9:46

      Hallo Rudi,

      es scheint sich dabei lediglich um das schweizer Pendant zum Anhörungsbogen zu halten. Durch diesen erhalten Sie lediglich die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Deshalb ist darin auch noch kein Betrag festgesetzt, sodass bisher noch keine Zahlungen durch Sie zu veranlassen sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Anette
    Am 23. Juli 2016 um 6:25

    Hallo,
    ich habe soeben ein Einschreiben von der Post abgeholt, in welchem ich beschuldigt werde in einer verkehrsberuhigten Zone zur falschen Zeit wohl unterwegs gewesen zu sein. Das ganze war in Verona, Italien vor einem Jahr (Juli 2015).
    Kostenpunkt: 98 EUR, wenn ich gleich bezahle.
    Muss ich bezahlen? Denn inzwischen bin ich nach Australien ausgewandert und habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. In sollchen Fällen ärgere ich mich über meinen Nachsendeauftrag!!

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Juli 2016 um 9:18

      Hallo Anette,

      sollen Sie in nächster Zeit nicht wieder in Italien fahren wollen, schadet es Ihnen nicht, wenn Sie den Bescheid nicht bezahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Tim
    Am 22. Juli 2016 um 21:52

    Hallo zusammen,

    Vor ca. 14 Tagen bin ich laut dem auf Niederländisch verfassten Schreiben des Niederländischen Inkassobüros cibj 102 km/h auf der Landstraße N281 gefahren. Laut diesem Schreiben liegt dort die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 70 km/h.

    Da mein Navi anzeigte das dort 100km/h erlaubt ist bin ich auch 100 km/h gefahren.

    Das Bußgeld beträgt 338€.

    Nun die Frage ob ich das Bußgeld bezahlen muss, da das Schreiben ja auf Niederländisch verfasst ist. Bei Bedarf schicke ich Ihnen das Schreiben per E-Mail.

    Weiterhin, bin ich noch in der Probezeit weshalb ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen eigentlich pinibel halte.

    Im Vorraus schonmal danke für Ihre Antwort!
    Mit freundlichen Grüßen
    Tim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Juli 2016 um 9:45

      Hallo Tim,

      generell gilt: Ein Bußgeldbescheid muss in der geltenden Landessprache verfasst worden sein (in diesem Fall in Deutsch), damit Sie zur Zahlung verpflichtet sind. Sollten Sie die Geldbuße jedoch nicht zahlen, könnte es bei Ihrem nächsten Besuch der Niederlande großen Ärger geben. Im Zweifelsfall lohnt es sich, einen Rechtsanwalt aus dem Verkehrsrecht um Rat zu bitten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Daniel
    Am 22. Juli 2016 um 10:56

    Hallo,

    wir hatten am Auto einen Strafzettel von 40€ und noch einmal weiter drunter 20€ wegen Falschparken in Slowenien. Konnten aber außer den Summen nichts verstehen, da alles in slowenisch war. Haben dann das örtliche Polizeiamt per Email angeschrieben und einen Infozettel bekommen. nun habe ich hier aber mehrfach gelesen, dass man unter 70€ gar nichts bezahlen muss, da der Betrag zu gering ist und es sich für die Behörden nicht lohnt, das einzutreiben. Kann ich das Ganze also ignorieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Juli 2016 um 10:16

      Hallo Daniel,
      oft kommt zu dem eigentlichen Bußgeld noch eine Verwaltungsgebühr hinzu, die schnell dafür sorgt, dass eine Grenze von 70 Euro überschritten wird. Einen Strafzettel aus dem Ausland sollten Sie demnach in der Regel nicht ignorieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Schreiben aus Italien wegen Umzugs nicht zugestellt und nun bei der Inkasso Firma
    Am 12. Juli 2016 um 22:45

    Servus,

    Vor 3 Jahren, im Juni 2013 waren wir im Urlaub in Italien… Und erst vor ein paar Tagen kam die Strafe von einer Inkasso Firma in Deutschland, weil die Italiener mich nach dem Umzug innerhalb einer Stadt im November 2013 nicht mehr finden konnten.

    Ich will die Strafe für das Einfahren in die Verkehrsberühigte Zone bezahlen aber.. hier gibt es 2 Punkte:

    1. Die Freunde aus Polen, die den gleichen Verstoß verübt haben – wir sind zusammen mit 2 Autos hintereinander gefahren – haben das Schreiben nach einem Jahr im Juni 2014 bekommen und die Strafe betrug “nur” 100€ und bei mir ca. 190€ der Grundstrafe. Warum müssen die deutschen Autos / Fahrer 90€ mehr bezahlen als die Polen? Es ist doch alles in der EU!

    2. Bei welchem Behörde in Deutschland muss ich das Versagen der italienischen und der deutschen Beamten klären, um die allen zusätzlichen Kosten (wiederhotles Senden, Inkasso Firma) nicht bezahlen zu müssen. Ich habe keinen Brief früher bekommen.

    Danke für Ihre Antwort im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juli 2016 um 9:27

      Hallo,

      die erhöhten Kosten könnten unter Umständen mit Ihrem Umzug zusammenhängen, da sich dadurch auch der Aufwand der Behörden erhöht hat. Um die Kosten für das Inkassounternehmen dürften Sie voraussichtlich nicht herumkommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. caterina
    Am 6. Juli 2016 um 13:00

    Hallo Bußgeldredaktion,

    mein Sohn war 2012 mit meinem Auto in Italien und 2013 kam ein Bußgeldbescheid aus Florenz (Einfahrt in eine verkehrberuhigte Zone), den ich auch sofort bezahlt habe.
    Gestern kam nun eine Mahnung über einen angeblich nicht bezahlten Bußgeldbescheid aus 2013 über ebenfalls einen Vorgang aus 2012 in Florenz , allerdings mit einen anderen Vorgangsnummer. Ist es sinnvoll dem zu widersprechen, mit dem Hinweis, ich hätte schon bezahlt? Ich habe damals nur einen Bescheid bekommen. Wie soll ich nach der langen Zeit nachvollziehen können, ob er tatsächlich ein oder zweimal geblitzt wurde? Das Foto bei “emu” hat kein Datum/Uhrzeit.

    Ab wann beginnt die 5jährige Verjährungsfrist zu laufen? Beginnt sie mit der Mahnung neu? Wird die Autonummer oder der Name gespeichert?
    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juli 2016 um 9:36

      Hallo caterina,

      diesbezüglich können wir Ihnen keine Empfehlung aussprechen, wie Sie am besten für Ihren speziellen Fall reagieren sollten. Daher sollten Sie sich an an einen Rechtsberater wenden, welcher Ihnen eine gute Auskunft geben kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Markus
        Am 18. März 2018 um 10:55

        Mir ist nun genau der gleiche Fall mit der Stadt Florenz passiert.
        Bußgeldbescheide im März 2015; bezahlt und nun Zahlungserinnerungen.
        Können Sie sagen wie Ihr Fall ausgegangen ist?

  11. Roland
    Am 29. Juni 2016 um 9:18

    Hallo,

    wir haben einen Bussgeldbescheid aus Frankreich wegen eines Geschwindigkeitsverstosses erhalten. Wir waren aber nie in Frankreich, weder zu einem anderen Zeitpunkt noch mit dem angegebenen Fahrzeug.

    Was tun?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juni 2016 um 8:58

      Hallo Roland,

      möglicherweise liegt hier eine Verwechslung vor. Dann sollten Sie sich an die Behörde richten, welche Sie angeschrieben hat. Diese sollte das genau überprüfen, anhand Ihrer Angaben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Bayirli
    Am 27. Juni 2016 um 11:47

    Hallo,

    habe Strafzettel aus Ungarn bekommen. Angeblich habe ich kein Maut bzw ohne Vignette eine gebührenpflichtige Straße benutzt. Da ich ganz sicher bin dass ich gekauft habe, habe ich vergliechen und stellte fest das sie die letzte Nummer von meine Kennzeichen falsch getippt hat. Habe Belege hier.
    Meine Frage wäre; wo kann ich Widerspruch machen und muss ich mein Widerspruch ungarisch machen?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juni 2016 um 9:50

      Hallo,

      der Einspruch sollte auf ungarisch formuliert sein. Der Adressat ist der Versender des Bußgeldbescheids.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Isabelle
    Am 27. Juni 2016 um 11:35

    Liebe Bußgeldkatalog-Redaktion, 

    super dass man hier so viele Infos auch zu Bußgeldern im Ausland findet. 

    Ich war vor ziemlich genau einem Monat mit einem Auto, das auf den Vater einer Bekannten zugelassen ist, in Österreich unterwegs und bin dort geblitzt worden. Nun erging gegenüber dem Vater / Halter eine Anonymverfügung. Wenn ich als Fahrerin diese nun nicht innerhalb eines Monats (oder gilt doch eine andere Frist?) begleiche, wie läuft das Verfahren weiter? Wird dann durch die österreichischen Behörden versucht, den Fahrer zu ermitteln, und wie lange ist hierfür die (Verjährungs-)Frist? Erhöht sich dann das Bußgeld signifikant, wenn ich erst nach Fahrerermittlung den Bußgeldbescheid erhalte, oder bleibt dieses zunächst gleich? 
    Ich möchte nicht, dass jemand anderes Ärger für meinen Verstoß bekommt, sehe es aber auch nicht ein, klaglos zu bezahlen, da ich für die Strecke wirklich eine angemessene Geschwindigkeit gefahren bin und mE völlig willkürlich beschränkt war. 

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten. 

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juni 2016 um 9:17

      Hallo Isabelle,

      da ein Verstoß vorliegt, ist eine Vollstreckung durch das Bundesministerium der Justiz wahrscheinlich, sofern das Bußgeld 70 Euro oder mehr beträgt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Jörg
    Am 15. Juni 2016 um 11:27

    Hallo,

    wir haben einen Bußgeldbescheid aus Italien erhalten. Aus 09.07.2012. Also knapp vier Jahre her.
    Es geht um eine angeblich nicht bezahlte Mautgebühr.
    Wie ist hier die Verjährungsfrist in diesem Fall?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 9:16

      Hallo Jörg,

      die Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide wegen nicht bezahlter Maut beträgt in Italien zehn Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Eki
    Am 14. Juni 2016 um 23:14

    Hallo zusammen,
    Ich wurde lt. Sixt in Barcelona geblitzt, ca. 80 km/h zu schnell gefahren. Wie lange dauert es in etwa, bis ich ein Schreiben aus Spanien bekomme?
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 9:32

      Hallo,

      leider können wir hier keine konkreten Aussagen treffen – die Verjährung des Bußgeldes aus Spanien beträgt jedoch maximal ein Jahr.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Elke
    Am 14. Juni 2016 um 10:43

    Liebe Redaktion,

    wir haben bei unserem Aufenthalt in Wien eine Ordnungsstrafverfügung des Magistrat der Stadt Wien erhalten, wegen Falschparken : “in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone und das Parkometergesetz wie folgt verletzt: Parkschein/ gültiger Parkschein fehlt”. Für uns war dort nicht ersichtlich, dass es sich um eine Kurzparkzone handelt, es waren auch keine Parkscheinautomaten im gesamten Bereich auffindbar, wo wir einen gültigen Parkschein hätten lösen konnen.
    Macht es Sinn, gegen diesen Beschein Widerspruch einzulegen? Was passiert, wenn wir nicht zahlen?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 9:30

      Hallo Elke,

      diesbezüglich und zu Ihrem speziellen Fall können wir Ihnen leider keine Empfehlung aussprechen. Daher sollten Sie sich an einen Rechtsberater wenden, welcher Ihnen genaue Informationen mitteilen kann, wie Sie in dieser Situation reagieren sollten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Gerald
        Am 25. Mai 2018 um 20:18

        Das musste ich genauso erst lernene. Die Regelung in Wien lautet für bestimmte Bezirke, dass generell Kurzparkertickets zu kaufen sind, die es an diversen Verkaufsstellen gibt. Somit ist die Vorgehensweise wohl normal, auch wenn man das als Ausländer nicht so erwartet hat.

        Wie ist denn generell die Verfolgung von Parkverstößen, die in Österreich begangen wurden und die z.B. 36 EUR Bußgeld kosten. Werden die in Deutschland verfolgt? Werden Halterdaten an die österreichischen Behörden weitergegeben?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 18. Juni 2018 um 10:09

          Hallo Gerald,

          in Deutschland können Bußgelder aus Österreich ab einer Grenze von 25 Euro vollstreckt werden. Artikel 5 Absatz 1 Nr. 3 des deutsch-österreichischen Amts- und Rechtshilfevertrages sieht zudem den grenzüberschreitenden Austausch von Halterdaten vor.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. hannes
    Am 11. Juni 2016 um 7:56

    habe strafe aus italien erhalten , tatzeit 13 monate her, ist es bereits verjährt? danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2016 um 9:02

      Hallo Hannes,

      Bußgeldbescheide aus Italien sind auch nach 510 Tagen noch gültig. Eine Verjährung hat also noch nicht stattgefunden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jörg
        Am 15. Februar 2018 um 14:56

        Hallo,

        wir wurden vor fast 6 Monaten in Lettland mit überhöhter Geschwindigkeit (96 statt 70 km/h) von hinten geblitzt.
        Der Bussgeldbescheid über 40,-€ wurde jetzt per Post übersandt in 6 Tagen ist der Verstoß dann 6 Monate her.
        Wie sieht es mit der Verjährung in Lettland aus?

        Danke für die Rückinfo.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 19. März 2018 um 15:09

          Hallo Jörg,

          hierzu können wir Ihnen leider keine genaue Auskunft geben. Konsultieren Sie am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie in dieser Frage rechtlich beraten kann.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Helmut S.
    Am 2. Juni 2016 um 11:22

    Habe heute per Einschreiben einen Bescheid aus Kroatien bekommen , wegen Falschparken , mit Foto .
    das ganze war im Juli 2012 ,
    und heute am 2.6.2016 kommt der Antrag auf Vollstreckung . ca 200 €
    Ist die Sache nicht längst verjährt ??
    Muss ich zahlen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2016 um 9:34

      Hallo Helmut,
      in der Regel beträgt die Verjährung solcher Vergehen in Kroatien fünf Jahre. Aufgrund eines Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU können Bußgelder aus dem europäischen Ausland auch in Deutschland ab einem Betrag von 70 Euro eingetrieben werden. Um sich in Ihrem Fall abzusichern, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt um Rat zu fragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Robin
    Am 24. Mai 2016 um 13:01

    Hallo, ich habe nun leider auch Post bekommen.
    Meine Freundin hat ein Motorrad auf sich zugelassen.
    Sie selbst hat jedoch gar keinen Motorradführerschein.
    Nun kam ein Bußgeldbescheid von 90€ bei uns an.
    Geblitzt wurde der oder die Fahrer/in in Frankreich.
    Der Bescheid ist in deutscher Sprache.
    Meine Freundin ist nachweislich nicht gefahren.
    Was haben wir nun für Möglichkeiten?
    Ein Bild zur möglichen Fahrereridentifizierung wurde nicht zugesandt.
    Es ist gut möglich, dass das Motorrad zu diesem Zeitpunkt in Frankreich unterwegs war.
    Das wollen wir nicht abstreiten.

    Ist es jetzt schlauer zu zahlen, oder welche Möglichkeitens Regen uns zur Verfügung.
    Eine Verkehrsrechtschutz haben wir beide nicht.

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2016 um 8:45

      Hallo Robin,

      generell sollte der Anhörungsbogen mit der Schilderung der Tat ausgefüllt werden, bzw. sollten Sie sich bezüglich der Vorkommnisse im ausland mit den Behörden auseinander setzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Belinda
    Am 15. Mai 2016 um 8:08

    Guten Morgen

    Ich habe mit meinem Freund einen Mietwagen in Italien gmietet.Ich bin als alleinige Fahrerin eingetragen gewesen.Meine “Reisebegleitung” hat ebenfalls das Fahrzeug gefahren und ist dabei in der Schweiz geblitzt worden.Von der Mietwagenfirma habe ich eine Aufforderung zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr, wegen der Ordnungswidrigkeit in der Schweiz, bekommen und beglichen.
    Nun gibt es ein “Bussl” aus der Schweiz in Höhe von ca. 200 Euro.Ich bin weder gefahren noch Halter des Fahrzeugs.Was gilt es zu tun?
    Was kann passieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2016 um 9:53

      Hallo Belinda,

      in einigen Ländern gilt die Halterhaftung. Alle Bußgeldbescheide muss in diesem Fall also der Halter zahlen und nicht der Fahrer. Überprüfen Sie die Unterlagen der Autovermietung. Es kann sein, dass Sie für den Mietzeitraum als Halter eingetragen waren. Es besteht die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Der kann Ihnen sagen, ob sich hier ein Einspruch lohnt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Hans Helmut P.
    Am 2. Mai 2016 um 10:28

    Ich habe von einer Bezirkshauptmannschaft in Österreich eine “Anonymverfügung” erhalten nach der ich 30,00 € Strafe zahlen soll weil ich angeblich innerhalb einer Ortschaft um 7 km/h zu schnell gefahren bin. In der Rechtmittelbelehrung wird darauf hingewiesen, dass dagegen kein Rechtmittel möglich ist. Nach meiner Information werden Strafen aus dem Ausland in Deutschland erst ab einer Höhe 70,00 € eingetrieben. Also kann ich doch den Bescheid doch einfach ignorieren, Oder? Ich bitte um Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Mai 2016 um 9:34

      Hallo Hans Helmut,
      es ist richtig, dass Strafzettel aus dem Ausland erst ab einer Grenze von 70 Euro auch in Deutschland verfolgt werden. Mit Österreich besteht jedoch ein Sonderabkommen. Es können schon Bußgelder ab 25 Euro in Deutschland eingetrieben werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Gerald
        Am 25. Mai 2018 um 20:12

        Gilt nicht für Österreich, dass hier schon ab 25 EUR amtshilfe geleistet wird (Sonderabkommen)?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 18. Juni 2018 um 10:04

          Hallo Gerald,

          das stimmt. Danke für Ihren Hinweis.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Elleuch
    Am 28. April 2016 um 13:47

    Hallo.
    Ich komme aus Tunesien.
    Ich bin nach deutschland geflogen für studium, und ich bin in deutschland 2 jahre geblieben.
    Am 2003 ich bin nach tunesien geflogen weil meine fater war krank, und ich musste ihm besuchen. Meine fater ist leider starb, und das wegen ich könnte nicht wieder zurick nach deutschland fliegen; so ich bin in tunesien geblieben von 2003.
    Als ich in deutschland gewesen bin, ich habe eine strassenbahn strafe gehabt, und habe ich noch nicht bezahlt. ich habe auch keine kundigung f¨r das zimmer wo ich wohne gemacht.
    Meine frage: Wie kann ich wissen ob ich solle etwas zahlen oder nicht? und was soll ich machen wenn ich zahlen möchte.
    Danke sehr.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2016 um 9:21

      Hallo Elleuch,

      bitte wenden Sie sich hierbei an die Behörde der Stadt, bei denen das Fahren der öffentlichen Verkehrsmittel ohne Fahrschein geahndet wird. diese können ihnen zu Ihrem speziellen Einzelfall ausführlich Auskunft geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Alossos
    Am 27. April 2016 um 16:07

    Hallo Rudi !

    Habe ähnliche Erfahrung gemacht ! Soviel ich weiß ist die Verjährung in Italien 5 Jahre. Ich habe im Dez. 2010 eine Geschwindigkeitübertretung begangen und dann eine Strafverfügung auf italienisch erhalten und nicht bezahlt. Im Nov. 2011 kam dann nochmals diese Zahlungsaufforderung, habe aber auch nicht mehr bezahlt. Da diese Schurken nicht nur extra lange Verjä#hrungfristen haben sondern auch extrem brutal bei Wiedereinreise und Aufgreifen die Strafe exikutieren ( Beschlagnahme des Fahrzeuges und Versteigerung desselben !! ist nicht ausgeschlossen ) lasse ich mich sicher nicht bis Ablauf der 5 Jahre ab Zustellung der 2. Aufforderung dort sehen ! Hast du Informationen ob dann, nach Ablauf der 5 Jahre wirklich Ruhe ist, oder können die dann auch noch unter welchen Titeln auch immer die Strafe einheben, wenn ich mal in Italien unterwegs bin und angehalten werde ?? LG Lois

  24. Markus
    Am 24. April 2016 um 18:03

    Guten Tag,
    wir waren heute in Venlo und haben dort geparkt, leider waren beide, in Sichtweite aufgestellten Automaten aus, bzw. defekt.
    Ich habe dann eine Parkscheibe ins Auto gelegt. Als wir zurück kamen, hatten wir einen Strafzettel am Auto.
    Zu Zahlender Betrag incl. den nicht gezahlten Parkgebühren 61,90€
    Wir sind dann zur Polizei in Venlo gefahren, sie sagten, damit haben Sie nichts zu tun, das regelt die Gemeinde Venlo. Aber es sei soi dass mann nicht dort hätte parken sollen, wenn der Automat defekt ist.

    Sind diese Aussagen richtig und 60€ Strafe ist doch Wucher. Wie kann ich dagegen angehen und verspricht mein Unterfangen erfolg zu haben?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Danke.
    Gruss Markus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. April 2016 um 8:49

      Hallo Markus,

      in der Regel kann die zuständigen Behörde Auskunft über die ausgestellten Strafzettel und Verwarnungsgelder geben, auch wie diese sich zusammensetzen. Daher sollten Sie sich hier an diese wenden.

      Leider können wir keine Rechtsberatung bieten. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann ein Rechtsanwalt ermitteln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Eva
    Am 21. April 2016 um 21:26

    Hallo,

    ich habe heute einen Strafzettel in Spanien (Sitges) bekommen, da ich auch noch nach Ablaufen meines Parktickets weiter geparkt hatte. Soweit richtig, wenn auch sehr ärgerlich, weil ich heute extra nochmal zum Auto gelaufen bin, um das Ticket zu verlängern, es ging aber für einen ganzen Tag nicht.
    Nun habe ich einen Zettel über 36 Euro Bussgeld bekommen. Auf dem Zettel steht alles auf Spanisch.
    Noch dazu wurde die letzte Zahl meines Kennzeichens vergessen (?). Ausserdem steht noch die Automarke und -farbe drauf. Mehr nicht. Soll ich den Zettel bezahlen? Wenn ja, wo und wie? Können die Behörden mir überhaupt einen Bescheid schicken, wenn die letzte Zahl meines Kennzeichens nicht auf dem Zettel steht?

    Danke schon mal für die Hilfe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. April 2016 um 8:58

      Hallo Eva,
      in der Regel müssen Sie die Strafe nicht zahlen, wenn das Kennzeichen falsch angegeben ist. Diese Regelung variiert jedoch von Land zu Land und kommt auf die jeweilige Behörde an. Zudem werden Vergehen, die Sie im Ausland begangen haben, normalerweise erst ab einem Betrag von 70 Euro in Deutschland verfolgt. Wir würden Ihnen empfehlen, in Deutschland auf den Bußgeldbescheid zu warten. Dieser ist dann auch auf Deutsch verfasst und Sie können dementsprechend reagieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. r4x4erik
    Am 19. April 2016 um 17:06

    Hallo,

    Ich habe mein deutsches Fahrzeug für längere Zeit an einen ungarischen Freund verliehen.
    Dieser war damit in Ungarn unterwegs und hat dann öfters vergessen, auf der ungarischen Autobahn die Maut und in Budapest die Parkgeühren zu bezahlen.

    In den letzten Monaten habe ich jetzt jede Menge Zahlungserinnerungen, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Ankündigungen des Rechtsweges von der einer deutschen “Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH”, einer englischen “contractum Ltd” einer englischen “Euro Parking Collection plc” sowie zuletzt von einer ungarischen Rechtsanwältin erhalten.
    Insgesamt handelt es sich schon um mehrere 1000 Euro…

    Es wurde immer eine Zahlung gefordert, aber in keinem einzigen Schreiben wurde gefragt wer zum besagten Zeitpunkt das Fahrzeug gelenkt hat.
    Fragen:
    1.) Können diese Strafen & Ersatzgebühren von mir rechtlicht zulässig eingefordert werden ohne das jemals gefragt wurde wer der Lenker war?
    2.) Oben steht unter “Halterhaftung und Fahrerhaftung”, dass wenn man als Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland bekommt, nachweislich aber nicht selbst gefahren ist, wird das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung nicht durchführen. Aber wenn niemand fragt wer eigentlich mit dem Fahrzeig gefahren ist, woher weiß, dies dann das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung?
    3.) Kann mir zugemutet werden auf jedes einzelne Schreiben zu Antworten und die betreffene Partei darauf hinzuweisen, dass nicht ich mit dem Fahrzeug gefahren bin?
    4.) Welche Vorgangsweise ist hier zielführend?

    Besten Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. April 2016 um 9:34

      Hallo,

      die Halterhaftung kann auch in Deutschland geltend gemacht werden, wenn es sich beispielsweise um Parkverstöße handelt – dies ist bei Ihnen der Fall. Es empfiehlt sich in Ihrem Fall, einen Rechtsanwalt, welcher im Verkehrsrecht spezialisiert ist, zu kontaktieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Bakir
    Am 13. April 2016 um 21:42

    Hallo, habe heute einen schreiben bekommen wurde in Belgien geblitzt auf einer 120km/h Autobahn wurde gemessen 149km/h und korrigiert 140km/h heißt das Toleranz von 9km/h ?? Wie hoch wird das Bußgeld ?? Vielen Dank im Vorraus .. LG Bakir

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. April 2016 um 8:42

      Hallo Bakir,

      ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h sind in Belgien Bußgelder über 100 Euro fällig. In der Tat scheint es so, als würden 9 km/h Toleranz abgezogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Lukas
    Am 11. April 2016 um 18:18

    Wie sieht das denn mit den Bußgelderhöhungen aus? Also wenn das erste Bußgeld insgesamt 68€ beträgt und wegen nichtbezahlens auf über 70€ erhöht wird.
    Hintergrund:
    Wurde vor einem Jahr in Frankreich mit 5 km/h geblitzdingst, erstes Schreiben 68€, jetzt kam ein Einschreiben: 180€, allerdings auf Französisch also schon mal nicht rechtsgültig und zudem nicht von der Empfängerperson unterschrieben.
    Und jetzt gerade noch einmal das gleiche aus Holland: 8 km/h 42€

    Wie mit dem BigMac Index kann man am jeweiligen Land ablesen wie pleite es gerade ist….

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. April 2016 um 9:21

      Hallo Lukas,

      es ist nicht unüblich, dass zusätzliche Gebühren anfallen. Mahngebühren oder Verwaltungsgebühren können daher durchaus hinzukommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Kai
    Am 6. April 2016 um 16:34

    Guten Tag, habe einen Starfzettel wegen Überschreitung der Höchstparkdauer in Ungarn erhalten.
    Wie kann ich den bezahlen ? Zudem ist kein Betrag eingetragen, der Zettel ist auf ungarisch und hilft mir natürlich wenig weiter.
    Haben Sie eventuell gute Ratschläge für mich? Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. April 2016 um 10:18

      Hallo Kai,

      ein ausländischer Strafzettel sollte um gültig zu sein, in deutscher Sprache verfasst sein. Sie müssen den Vorwurf und die Rechtsbelehrung verstehen können. Im Zweifel kann Ihnen ein Verkehrsanwalt weiterhelfen. Wenn aber nicht klar und deutlich auf dem Dokument steht, welche Summe Sie wohin überweisen sollen, kann von Ihnen auch nicht verlangt werden, das aufwändig zu recherchieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Jutta
    Am 6. April 2016 um 11:36

    Hallo, wir haben die Parkzeit in Dänemark um 5 Minuten überschritten und hatten ein Knöllchen am Auto. Nirgendwo aber ist ersichtlich, wohin wir das Geld überweisen können. Es gibt keinerlei Hinweis auf eine Kontonummer. Was tun?
    Danke schon jetzt für die Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. April 2016 um 8:47

      Hallo Jutta,

      in diesem Fall empfiehlt es sich, erst einmal abzuwarten. Unter Umständen erreicht Sie ein Bescheid hier in Deutschland. Sofern Sie den Betrag vor Ort zahlen möchten, können Sie sich an die örtliche Polizei wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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