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Verkehrsregeln in Norwegen: Der Bußgeldkatalog zu Licht, Maut und Co.

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 17. März 2023

Die Verkehrsregeln in Norwegen im Detail

Parken in Norwegen: Nicht an Kreuzungen!
Parken in Norwegen: Nicht an Kreuzungen!

Norwegen ist eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen.

Da der Anfahrtsweg vergleichsweise kurz ist, begeben sich viele mit ihrem Auto auf den Weg in den Norden. Dabei gibt es aber einiges zu beachten – die Planung endet nicht mit der Wahl der passenden Fähre.

In Norwegen sind die Verkehrsregeln nämlich teilweise deutlich von den hiesigen abweichend.

Informieren Sie sich vorab, um teure Bußgelder zu vermeiden. Dieser Ratgeber schlüsselt den Bußgeldkatalog für Norwegen für Sie auf. Hier finden Sie alle relevanten Informationen, sodass auf Ihren Reisen keine unangenehmen Überraschungen drohen.

Verkehrsregeln in Norwegen

Wie schnell darf ich in Norwegen fahren?

Innerorts schreiben die Verkehrsregeln maximal 50 km/h vor und außerorts höchstens 80 km/h. Auf der Autobahn beschränkt sich die Höchstgeschwindigkeit maximal auf Tempo 100.

Wie teuer sind Verfehlungen in Norwegen?

Wie hoch die Geldbußen in Norwegen ausfallen können, veranschaulicht diese Tabelle an ein paar Beispielen.

Lassen sich Geldsanktionen aus Norwegen in Deutschland durchsetzen?

Eine grenzüberschreitende Vollstreckung von norwegischen Bußgeldern ist nicht möglich, da es diesbezüglich zwischen den Staaten kein Abkommen gibt.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über die Verkehrsregeln in Norwegen:

Auszug aus dem norwegischen Bußgeldkatalog

VergehenBußgeld in Euro (Umrechnungskurs 9)
20 km /h zu schnellab 490
Über 50 km/h zu schnellab 1.000
Handy am Steuer180
Promillegrenze von 0,2 am Steuer überschrittenab 520
Ohne Tagfahrlicht gefahrenab 250
Rotlichtverstoß710
Vorfahrt missachtetab 600

Verkehrsregeln in Norwegen: Maut ist zu bezahlen!

Um das Straßennetz, Tunnel und Brücken zu erhalten, ist auf vielen Straßen eine Maut fällig. Norwegen führte die Mautpflicht bereits vor über 70 Jahren ein. Allerdings wurde das System seitdem überarbeitet und modernisiert.

Heutzutage erfolgt die Abbuchung der Mautgebühren meist automatisch durch das System „AutoPASS“. Besucher können sich auf der Seite von AutoPASS registrieren – dafür benötigen sie allerdings eine Kreditkarte. Zudem ist das Kfz-Kennzeichen anzugeben.

Sie schließen dabei einen vorübergehenden Vertrag ab, welcher maximal drei Monate lang andauern kann. Nach der Anmeldung können Sie alle AutoPASS-gekennzeichneten Straßen befahren. Die entsprechende Mautgebühr wird automatisch abgezogen.

Automatische Mautstationen registrieren hierbei die Durchfahrten.

Bei der Anmeldung hinterlegen Sie eine Kaution von ca. 30 Euro für Pkw und 100 Euro für Lkw. Dieser Betrag verringert sich im Zuge Ihrer Fahrten. Ist dieses Guthaben aufgebraucht, wird erneut derselbe Betrag abgezogen. Drei Monate nach Ablauf des Vertrags bekommen Sie die Restsumme zurück.

Die Maut in Norwegen nachträglich bezahlen?

Das AutoPASS-System ermöglicht es, die Gebühren erst zwei Wochen nach dem Befahren der entsprechenden Straßen zu zahlen. Bedenken Sie jedoch, dass zusätzliche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie gekennzeichnete Straßen befahren, ohne registriert zu sein.

In der Regel fallen dafür Gebühren von ca. 30 Euro an.

Durch das automatisierte System ist es leicht, die Maut für Norwegen rechtzeitig zu bezahlen. Die Registrierung bei AutoPASS vor der Norwegen-Reise ist daher dringend zu empfehlen.

Ohne AutoPASS in Norwegen die Maut zahlen?

Sie können die Maut in Norwegen auch vor Ort zahlen.
Sie können die Maut in Norwegen auch vor Ort zahlen.

Entscheiden Sie sich, das automatisierte System nicht zu benutzen, müssen die Mautgebühren dennoch beglichen werden.

Viele Mautstationen erlauben eine Zahlung vor Ort – allerdings erhöht sich der Anteil der automatischen Terminals stetig.

Diese registrieren die Nummernschilder der Kfz ohne AutoPASS.

Eine Rechnung in Höhe der Mautgebühren wird anschließend an die Adresse des Fahrzeughalters gesandt.

Es ist zudem meist auch möglich, die Maut innerhalb von drei Tagen an einer Tankstelle in der Nähe der automatisierten Station zu bezahlen.

Üben Sie sich in Geduld: In der Regel dauert es bis zu sechs Monate, bis Sie die Rechnung erhalten.

Mit welchen Führerschein nach Norwegen?

Deutsche Urlauber haben es in Norwegen leicht: Ihr Führerschein ist aufgrund einer Vereinbarung innerhalb der EU und des EWR auch am Reiseziel gültig. Dabei spielt auch die Dauer des Aufenthalts keine Rolle.

Fahrer über 75 Jahre müssen allerdings ein Gesundheitsattest mit sich führen.

Geschwindigkeitsüberschreitung in Norwegen: Welches Bußgeld droht, welche Verkehrsregeln gelten?

Raser kommen in Norwegen nicht auf ihre Kosten: Die dortigen Geschwindigkeitsbegrenzungen sind deutlich restriktiver als hierzulande. Für Pkw, Motorräder und Wohnmobile unter 3,5 t gelten folgende Verkehrsregeln in Norwegen:

  • Innerorts: Maximal 50 km/h
  • Außerorts: Maximal 80 km/h
  • Auf Schnellstraßen und Autobahnen: 80 km/h (Je nach Beschilderung auch schneller)

Für Gespanne und Fahrzeuge über 3,5 t gilt:

  • Innerorts: Maximal 50 km/h
  • Außerorts: Maximal 80 km/h
  • Auf Schnellstraßen und Autobahnen: Maximal 80 km/h
Für Gespanne mit ungebremsten Anhängern gilt zudem eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h.

Bußgelder aus Norwegen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung kosten mindestens rund 80 Euro kosten. Zudem droht Einheimischen ab einer Überschreitung von 26 km/h ein Führerscheinentzug. Zudem werden Verstöße härter geahndet, wenn die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h liegt.

Vorschriften zu Maut, Licht und Co. missachtet? Es droht ein hohes Bußgeld in Norwegen!

Bedenken Sie vor dem Urlaub: Es gilt eine Maut in Norwegen.
Bedenken Sie vor dem Urlaub: Es gilt eine Maut in Norwegen.

Grundsätzlich ist auf norwegischen Straßen Vorsicht geboten: Oftmals sind die Bußgelder gemäß dortigem Recht erheblich teurer als hierzulande, wenn Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen.

In Norwegen dürfen Sie tagsüber mit Tagfahrlicht fahren. Verfügt Ihr Fahrzeug nicht über Tagfahrlicht, muss stattdessen am Tag das Abblendlicht eingeschaltet werden.

Verstoßen Sie gegen dieses Gebot, droht ein Bußgeld von rund 250 Euro.

Im Gegenzug für die verschärften Bußgelder erhalten Sie in Norwegen allerdings einen rücksichtsvollen Verkehr!

Viele fragen sich, ob in Norwegen eine Warnweste mitgeführt werden muss. Eine Pflicht besteht nur für Fahrzeuge mit norwegischem Kennzeichen. Allerdings empfiehlt es sich, für die eigene Sicherheit eine Warnweste mitzuführen.

In Norwegen gilt eine geringere Promillegrenze als in Deutschland: Fahren Sie mit mehr als 0,2 Promille, begehen Sie einen teuren Verstoß: Es drohen Strafzahlungen von mindestens 550 Euro!

Wann verjährt ein Strafzettel aus Norwegen?

Hoffen viele auf eine dreimonatige Verjährungsfrist wie in Deutschland, droht an dieser Stelle eine Enttäuschung: Bußgelder aus Norwegen verjähren in der Regel erst nach einem Jahr.

Es kann also durchaus sein, dass Sie noch Monate nach Ihrer Reise einen Bußgeldbescheid aus dem Norden bekommen.

Die Mautgebühren werden in der Regel erst nach sechs Monaten in Rechnung gestellt.

Lassen Sie sich nicht verwirren: Die Rechnung für die Maut kommt von einem englischen Absender aus London.

In Norwegen Auto fahren

So wildromantisch die Landschaft in Norwegen auch ist: Die Straßen können entsprechend anspruchsvoll zu befahren sein. Das viele Auf-und-Ab stellt für manch ein Auto eine Belastungsprobe dar.

Es empfiehlt sich daher, das eigene Kfz vor der Abreise durchchecken zu lassen. Insbesondere die Bremsen, die Lichtanlage und die Reifen sind zu überprüfen.

Tipp: Schonen Sie die Bremsen an Ihrem Auto auf Reisen, indem Sie bei langen Abfahrten einen kleineren Gang auswählen.
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Verkehrsregeln in Norwegen: Der Bußgeldkatalog zu Licht, Maut und Co.
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34 Kommentare

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  1. Vera sagt:

    Wie kann es sein dass man bei 22 st/km zu schnellerem fahren 600 Euro bezahlen muss

    • Ruedi sagt:

      Es handelt sich hier um ein Vergehen und wird auch als solches bestraft. 20€ wären ja keine Strafe.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Vera,

      die Bußgelder im Ausland sind oft sehr viel höher als in Deutschland. Norwegen ist hier besonders drastisch mit seinem Bußgeldkatalog.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Strutzi sagt:

        Richtig so und das kann in Deutschland auch eingeführt werden. Es ist so ein entspanntes Fahren hier…Traumhaft und Spritsparend zu gleich,denn der Diesel Kostet hier zwischen 1,35 und 1,50 € umgerechnet.

  2. Meier sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    gilt ein Bußgeldbescheid denn als zugestellt, wenn man in einer Polizeistation ein Dokument Namens: “Forelegg” überreicht bekommen hat und den Empfang per Unterschrift quittieren musste?
    mfg.
    Meier

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Meier,

      davon ist auszugehen. Es kommt aber darauf an, was auf dem Dokument genau vermerkt worden ist und ob Sie den Inhalt verstanden haben. Andernfalls empfiehlt sich der Gang zu Anwalt, der sich verkehrsrechtlich in Norwegen auskennt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. chmieleski sagt:

    Anmerkung zu Ihrem Hinweis, in Norwegen mit Tagfahrlicht zu fahren. Diese Aussage ist NICHT richtig, da in Norwegen generelles Fahren mit ABBlendlicht vorgeschrieben ist. Tagfahrlicht reicht da nicht.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Text entsprechend angepasst.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Fanafjord sagt:

        Ich wohne in Norwegen. Alte Autos die kein Tagfahrlicht haben müssen Abblendlicht einschalten. Bei allen modernen Autos reicht Tagfahrlicht. Die Regeln wurden for ein paar Jahren angepasst.

        • bussgeldkatalog.org sagt:

          Hallo Fanafjord,

          danke für den Hinweis. Wir haben den Text entsprechend angepasst.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. biggi sagt:

    Wir waren im Juli 2017 in Bjerrefjord im Urlaub. Nach einer Fahrt von Ana Sira auf der 44 bergauf hat uns in einer sehr engen Kurve ein Wohnmobilfahrer unser Fahrzeug ziemlich stark an der linken Fahrertür demoliert, weil er bergab einfach nicht angehalten hat und uns fast an die rechtsseitige Felsenwand geschoben. Selbst als bereits unser Aussenspiegel verbogen wurde, hielt dieser Fahrer nicht an. Mein Mann als Fahrer hatte da sofort angehalten und wollte die Durchfahrt beider Fahrzeuge nach Sachlage ermöglichen, hatte aber keinen Erfolg damit, weil der Wohnmobilfahrer ganz stur weiterfuhr. Wie muss man sich in solch einem Fall verhalten?

    MfG Biggi

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Biggi,

      Sie hätten sich direkt nach dem Vorfall an die örtlichen Behörden wenden müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Kim sagt:

    Ich habe eine Zahlungsaufforderung wegen Geschwindigkeitsübertretung ignoriert.
    Letztlich habe ich dann eine Mahnung bekommen das es ansonsten vor Gericht gehen würde wenn ich nicht umgehend zahle, das ist nun etwa zwei Jahre her und weiter passierte nichts.
    Mittlerweile habe ich ein neues Auto und neue Kennzeichen.
    Was passiert bei einer erneuten einreise? Es gibt kein Gerichtsurteil gegen mich das mich schuldig gesprochen hatte.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kim,

      sollten Ihre Personalien überprüft werden und ist noch keine Verjährung eingetreten, kann das Bußgeld bei einer Wiedereinreise von Ihnen verlangt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. D. Gisler sagt:

    Mein Mann und ich sind jetzt in Norwegen (8.6.-24.6.18) Von Haugesund Richtung Bergen hat zns ein Polizeipatrou. Im Privatauto Mercedes abgehalten nach einer sogenannten Kreuzung ohne Stopp zeichen nur Rollstopp! Wir bekamen eine Busse von sage und schreibe Euro 680.— ! Welcome in Norwey! Uns ist bis heute keine Schuld bewusst!

    • Susanne sagt:

      Liebe D. Gisler,
      ohje, das ist wirklich heftig. Ich war jetzt schon zweimal mit dem eigenen PKW in Norwegen (das letzte mal 3 Wochen lang) und habe mit der dortigen Polizei zum Glück noch nie Probleme gehabt. Aber ich fahre auch wirklich immer SEHR vorsichtig und halte mich in Norwegen immer strikt an die Geschwindigkeitsbegrenzungen (wodurch ich dann oft ein Verkehrshindernis für die Norweger bin, wie sagte einer doch so schön: “Hier gilt: MINDESTENS 80 km/h!”). Ich fahr dann halt öfter mal rechts ran und lasse die rasenden Nordmänner vorbei. :)
      Jedenfalls würde ich Ihnen dringend raten, das Geld zu bezahlen, sofern Sie vorhaben, irgendwann nochmal nach Norwegen zu reisen, denn mit den norwegischen Behörden ist absolut nicht zu spaßen, die sind rigoros, was ja auch irgendwo ganz gut so ist. ;)
      Trotzdem ist es natürlich ein heftiges Bußgeld, für das man bei uns in Deutschland schon einiges auf der Straße verbrochen haben müsste.
      Ich hoffe, Sie konnten Ihren Urlaub trotzdem in vollen Zügen genießen. Sehen Sie es einfach als kleine Spende an die norwegischen Behörden an, die ja zum Glück auch viel dafür tun, damit Norwegen das Paradies bleibt, das es ist.
      Wenn ich nach Norwegen fahre, kalkuliere ich zu den fixen Kosten immer noch 800 bis 1.000 Euro extra ein, denn man weiß nie, was einem dort passiert und wieviel das dann kostet. Letztes mal hatte mein Auto (ebenfalls ein Mercedes) eine kleine Panne, das ging auch gut ins Geld, obwohl es nur ein klitzekleiner Software-Fehler war. Norwegen ist halt Norwegen. ;)

  7. rolo sagt:

    Was bedeutet es, wenn auf einer norwegischen Landstraße das Tempolimit eingehalten wird, aber an einer Radarstation ein kleine rotes licht aufleuchtet und kein erkennbarre Blitz folgt?

    • Martin K. sagt:

      In Norwegen wird an einigen Abschnitten eine Streckenmessung gemacht. Das heißt das Fahrzeug wird an mehreren ,mindestens 2, Bitzern gemessen. So wird dann ermittelt ob das Fahrzeug auf diesem Streckenabschnitt zu schnell gefahren ist. Hält man sich an die Geschwindigkeitbeschränkung passiert auch nichts.

      Gruß Martin

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo rolo,

      wenden Sie sich am besten an den Hersteller des Blitzers.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Dirk sagt:

    Wir wollen im September mit dem Wohnwagen nach Norwegen. Das Gespann ist natürlich länger als 6m. Laut A.-Website müssten wir nun einen Chip beantragen wenn ich das richtig verstehe. Jetzt stehe ich vor folgenden Fragen:

    1. Auf der A.-WebSite gibt es nur die Möglichkeit Fahrzeuge über 3,5t (oder Lkw, etc.) zu registrieren. Eine Auswahl für Pkw mit Wohnanhänger hab ich da nicht gesehen. Also einfach diese Option wählen?

    2. Den Wohnwagen stellen wir für die Dauer des Aufenthalts ja ab und fahren nur mit dem Pkw. Muss ich nun mit dem Chip dann die ganze Zeit für diese Fahrten die vermutlich höheren Mautgebühren in Kauf nehmen oder geht das dann anders (z.B. Chip am Campingplatz lassen und ohne fahren)?

    Hat hier jemand Erfahrungen?

    Viele Grüße

    Dirk

  9. Susanne sagt:

    Liebe/r rolo,
    dann war das ggf gar keine Radarstation, sondern nur eine Mautstation.
    Die blitzen nicht, sondern leuchten nur rot, soweit ich mich entsinne.
    Liebe Grüße!

  10. peter sagt:

    frage : wir ware vor 3jahren in norwegen auf der rückfahrt von bergen fuhren ir durch den masfjordtunnel der ein gefälle von
    7 prozent hatte durch erzählen untereinander fuhren wir zu schnell am ausgang überholte uns ein videowagen von der polizei
    waren 45 kmh zu schnell die fahrerlaubnis wurde eingezogen für ein jahr fahrvebot in norwegen dann gab es noch eine gerichtsvehandlung worauf mein kumpel für 18 tage haft veurteilt wurde die er aber nicht antreten musste wir hatten später freie ausreise
    wie sind jetzt die verjährunsfristen in diesem spziellen fall?

  11. Mönch sagt:

    Guten Tag
    Könnten Sie mir etwas über das mitführen von Hunden im Auto mitteilen
    Ich suche schon eine ganze Weile und finde keine Antwort
    MfG Mönch

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mönch,

      hierzu liegen uns keine aktuellen Informationen vor. In der Regel sollte, wie in Deutschland auch, auf eine entsprechende Sicherung, beispielsweise mit einer Transportbox, geachtet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Niklas sagt:

    Moin,

    kann mir jemand sagen, ob es in Norwegen einen Bußgeldkatalog in der Tabellenform, oder so ähnlich gibt, wie den Bußgeldkatalog in der Bußgeldkatalog-Verordnung? Und wenn ja, wo finde ich die Tabelle? Und wenn nein, wo finde ich die Höhe der Bußgelder im norwegischen Gesetzestext?

    Mit freundlichen Grüßen

  13. Edwin sagt:

    Hallo liebe User,
    ich kann nur an alle appelieren,haltet euch in Norge an die Regeln. Ich wohne nun 15 Jahre in Norge und habe so einige Deutsche kennen gelernt, deren Urlaubsgeld nur 150 Kilometer hinter der Fähre halbiert war. Und Disskutieren hat bei der immer freundlichen Polizei überhaupt keinen Sinn.

  14. Horst sagt:

    Und das ist auch gut so !!

  15. Storchenvogel sagt:

    Hallo liebes Team – wie lang ist Vollstreckungsverjährung in Norwegen bei einem (nicht bezahltem) Bussgeldbescheid über 5500Kronen? Und ja, schlechtes Gewissen ist reichlich vorhanden! Danke!

  16. J. Garbowski sagt:

    Hallo, ich bin im Frühjahr 2017 außerorts mit 16km/h zu viel von einer Zivilstreife erwischt worden. Sollte 600€ kosten. Zahlen brauchte ich nicht sofort. “Können Sie von zuhause überweisen… ” Habe ich aber nicht, die Mahnungen habe ich ignoriert und es war schnell Ruhe eingekehrt. Das ist jetzt 3 Jahre her. Weiß jemand in der Runde wann mein Vergehen verjährt ist und ich wieder sorgenfrei nach Norwegen einreisen kann?

  17. Oli sagt:

    Hi.
    Ich habe heute in Norwegen ein Knöllchen bekommen, weil ich kein Parkschein gezogen habe. Satte 60 Euro.
    Bin ich verpflichtet dieses Bußgeld zu zahlen?
    Ich habe gelesen, dass sie das Geld nur vollstrecken können, wenn es über 70 Euro liegt.
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Oli,

      die Bagatellgrenze von 70€ gilt nur für EU-Länder. Norwegen ist nicht in der EU und es besteht kein entsprechendes Abkommen zwischen Deutschland und Norwegen, weswegen eine Vollstreckung des Bußgeldes in Deutschland nicht möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Silvia S. sagt:

    Das heißt dann wohl, als Deutscher mit einem in Deutschland angemeldeten Auto muss ich das Bußgeld wegen eines nicht gezogenem Parkscheins nicht bezahlen.
    Gruß, Silvia

  19. Tristan G. sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Verjährung. Woher haben Sie Ihre Daten hierfür bezogen? Ich hatte mittels Übersetzer mir das norwegische Gesetzesbuch diesbezüglich angesehen und hatte auch einen Abschnitt dazu gefunden, kam jedoch nicht wirklich mit dem “Beamten-norwegisch” zurecht.
    Mein Strafzettel ist inzwischen etwa 4 Jahre her, ich hatte aber auch mal etwas von 5 Jahren Verjährungsfrist gelesen. Etwas offizielles würde mich daher interessieren.
    Gruß,
    Tristan

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