Wann tritt bei einem Strafzettel aus Italien Verjährung ein?
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Erlischt nach später Zustellung die Zahlungspflicht?
Während in Deutschland die Ordnungshüter mit Audi, BMW oder Volkswagen Verkehrssünder jagen, stehen italienischen Polizisten erheblich schnittigere Gefährte zur Verfügung. Denn in der Region Latium ist die Polizei mit nichts geringerem als Lamborghinis ausgestattet. Da kommt sicher so manch Tourist, der dort bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wird, aus dem Staunen gar nicht mehr raus. Eine Flucht scheint jedenfalls zwecklos.
Doch nicht immer werden Ordnungswidrigkeiten sofort geahndet. Häufig kommt es vor, dass einen bereits Tage nach dem Urlaub ein Strafzettel aus Italien erreicht. Die Verjährung spielt dann häufig eine wichtige Rolle. Ist die Frist zur Verfolgung der Tat vielleicht bereits abgelaufen? Ist die Summe überhaupt noch zu zahlen ?
In unserem Ratgeber widmen wir uns genau dieser Frage. Wir erklären Ihnen, wann die Verjährung vom Bußgeld in Italien einsetzt. Außerdem gehen wir darauf ein, ob es beim Bußgeldbescheid aus Italien hinsichtlich der Verjährung unterschiedliche Fristen für die Verfolgung der Tat und die Vollstreckung der Sanktion gibt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verjährung bei einem Strafzettel aus Italien
Befindet sich Ihr Wohnsitz außerhalb Italiens, tritt die Verjährung bei einem Strafzettel aus Italien in der Regel nach 360 Tagen ein.
Für die Verjährung in Italien ist der Tattag ausschlaggebend. Ein Beginn der Frist mit dem Zeitpunkt der Identitätsermittlung ist in der Regel rechtswidrig.
Auch wenn die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten ist, kann ein Bußgeld für einen Strafzettel noch eingetrieben werden. Das ist den Behörden fünf Jahre lang möglich.
Definition: Verjährung allgemein
Bevor wir uns konkret mit der Verjährung vom Strafzettel aus Italien befassen, soll zunächst einmal erläutert werden, welche Bedeutung diese Frist im Allgemeinen überhaupt hat.
Was also für den Leistungsberechtigten negative Auswirkungen hat, führt für den Anspruchsverpflichteten zu dem positiven Ergebnis, dass er eben nicht mehr tätig werden und beispielsweise Bußgelder zahlen muss. Verkehrssünder hoffen daher nicht selten, dass die zuständige Behörde zu spät aktiv wird, um Handy- oder Parkverstoß noch rechtzeitig zu ahnden.
Strafzettel aus Italien: Welche Verjährung gilt hier?
Bei der Verjährung handelt es sich nicht um eine deutsche Rechtsfigur. Auch im Ausland kann diese Frist Verkehrssünder vor der Zahlung etwaiger Sanktionen schützen. Doch ab wann genau unterliegt ein Bußgeld aus Italien der Verjährung?
Nach den italienischen Verkehrsregeln bzw. dem dort herrschenden Recht gilt für Delinquenten mit einem Auslandswohnsitz eine Frist von 360 Tagen. So ist es in dem italienischen Straßenverkehrsgesetz, der „Codice della Strada“, in Artikel 201 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 5 festgelegt.
Das heißt: Bekommen Sie erst nach 1 ½ Jahren einen Bußgeldbescheid aus Italien, der Sie zur Zahlung eines Bußgeldes wegen eines Straßenverkehrsverstoßes, zum Beispiel aufgrund der Missachtung einer roten Ampel oder der Gurtpflicht, auffordert, können Sie mit dem Verweis auf die Verjährung Einspruch einlegen.
Unterscheidung: Verfolgungs- vs. Vollstreckungsverjährung
Auch bei einem Strafzettel aus Italien ist die Verjährung in zwei Kategorien zu unterteilen: Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung.
- Verfolgungsverjährung: Hierbei handelt es sich um die Frist, welche die Behörde bei der Strafverfolgung einhalten muss. Trifft der Strafzettel aus dem Ausland nicht binnen 360 Tagen beim deutschen Verkehrssünder ein, erlischt der Zahlungsanspruch. Der jeweilige Betrag in Euro muss nicht mehr gezahlt werden.
- Vollstreckungsverjährung: Diese Zeitspanne bezieht sich auf die Durchsetzung der fristgerecht angeordneten Maßnahme. Ging der Strafzettel aus Italien vor der Verjährung, die sich auf die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit bezieht, bei dem Betreffenden ein, haben die italienischen Behörden fünf Jahre Zeit, um die Geldbuße einzutreiben. Diese Vollstreckung kann dann beispielsweise beim nächsten Italienurlaub stattfinden.
Ich bin mit einem Freund mit einem deutschen Mietwagen 2019 in Italien geblitzt worden (er ist gefahren aber ich hatte den Wagen angemietet). Geblitzt von hinten mit 97 kmh statt 90 auf der Autobahn. Die Blitzer in Italien scheinen deutlich akkurater zu sein als in Deutschland, warum haben wir sonst eine Kulanz? Nachdem die lokale Polizei offenbar den Halter in Deutschland und damit den Mietwagenkunden ermitteln konnte, flatterte nach einem knappen Jahr auch ein offizielles italienisches Schreiben ein. Ich habe die Sache mit großer Anstrengung verdrängt und auch den Raser-Freund nicht konfrontiert. Die örtliche Polizei schien das Thema aber schnell abgeschrieben zu haben und übergab das Thema dann der Inkasofirma Nivi. Die schreiben dann plötzlich dreimal ganz knapp hintereinander ganz bedrohliche Briefe, die sie in unterschiedlichen europäischen Ländern absenden.Darin machen sie Angebote die man nicht ablehnen kann und bauen zeitlichen Druck auf. Dass sie für diese Mühe und Reisespesen aber das Bußgeld mehr als verdoppeln kann ich gut verstehen. Immerhin konnte man als “Leistungsaufgeforderter” auch eine Nummer anrufen und man hat sagenhafte 30% Nachlass angeboten bekommen wenn man innerhalb ein paar Tage zahlt.
Nach einem weiteren Jahr hat Nivi offenbar die Lust verloren und die ganze Angelegenheit an eine Juristin namens Giulia Brizzi weitergegeben. Frau Brizzi fackelt auch nicht lange und kündigt an, das dies die “letzte Zahlungsaufforderung” sei. Da natürlich auch das “Studio Legale” nicht umsonst arbeitet, erhöhte sich der Preis um weitere 60 EUR. Es folgte 2022 noch eine ähnlich lautende “letzte Zahlungsaufforderung”. Auf den Betrag habe ich nicht mehr geachtet.
Mit großer Überraschung habe in Herbst 2024 eine weitere “letzte Zahlungsaufforderung” von Frau Giulia Brizzi erhalten, Der Text ist identisch aber der Briefkopf wurde geändert. Durchhaltevermögen haben sie, das muss man ihnen lassen.
Hätten die italienische Polizei die Angelegenheit direkt an die deutschen Behörden geschickt (BFJ), wie es in Europa vereinbart ist, hätte ich sofort gezahlt. Blöd nur, dass das Geld dann an den deutschen Staat geht. Wenn es ihnen aber um die Verkehrssicherheit gegangen wäre, dann wäre ihnen das egal. Aber hier handelt es sich eine Methode zum Geldverdienen und eine Geschäftsmethode für Inkassounternehmen. Sorry, da mache ich nicht mit.
Hallo,
ich habe am 05.12.2024 eine Bußgeldforderung aus Florenz bekommen. Tatzeit des Verstoßes (Zugang zu Fußgängerzone oder unberechtigtem Fahrzeug) war 25.05.2024 (13:22 Uhr).
Jetzt die Frage,
die Garage (Parkplatz) in dem wir unsere Wagen geparkt haben, befinden sich in einer Zone, wo auch Fahrzeuge verkehren und es ist ein bewachter und überdachter Parkplatz, der ausgeschildert ist.
Wie soll man denn als Tourist in der Garage seinen Wagen parken, wenn man für die Einfahrt in der Zone, in der sich die Garage befindet, eine Berechtigung braucht???
Welchen Vorgang würden Sie mir da vorschlagen?
Mit freundlichen Grüßen
[von Redaktion editiert – Name entfernt]
Hallo,
ich habe ebenfalls eine Zahlungsaufforderung bekommen, ohne vorherigen Protokollbescheid) wegen befahren einer ZTL. Das Vergehen war am 31.08.2023 allerdings ist die Zahlungsaufforderung vom 07.10.2024. Ich habe mich an den ADAC gewandt, und telefonisch die Auskunft erhalten, dass es verjährt ist. Da es sich lediglich um eine Zahlungsaufforderung handelt, im Kleingedruckten steht extra drin: “Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine offizielle Zustellung eines Protokollbescheids dar, und deshalb ist es nicht zulässig einen Einspruch infolge zu erheben.” Hierzu meinten die Rechtsexperten vom ADAC, dass es sinnvoll ist, erstmal nichts zu unternehmen, da das Inkassounternehmen Nivi SpA ignorieren würde. Ohnehin kann es nicht vollstreckt werden, das darf nur das Bundesamt für Justiz in Bonn BfJ. Nun habe ich gefragt, wie geht es denn dann weiter, daraufhin meinte der ADAC Experte u. U. erhalten sich nicht einen Protokollbescheid. Obwohl dieser verjährt ist, muss diesem dann allerdings auf italienischer Sprache widersprochen werden, aufgrund der Verjährung. Da ich noch keinen Protokollbescheid habe, warte ich jetzt mal ab und werde die Strafe nicht bezahlen.
Ich habe mich auch an das Europäische Verbraucher Zentrum Deutschland Gewand und meine Beschwerde in dem online Formular vorgetragen. Prompt habe ich folgende Antwort zur weiteren Vorgehensweise erhalten:
“Wie Sie mit dem Inkassoschreiben umgehen, bleibt Ihnen überlassen. Wenn Sie keine weiteren Schreiben erhalten wollen, könnte es hilfreich sein sich mit dem Inkasso in Verbindung zu setzen und auf die möglicherweise eingetretene Verjährung hinzuweisen. Im Idealfall wird das Verfahren dann eingestellt. Falls nicht, müssten Sie nach Erhalt des Protokollbescheids Einspruch einlegen, um die Verjährung feststellen zu lassen. Alternativ können Sie auch gar nichts tun. In diesem Fall werden Sie wohl weitere Mahnungen erhalten, eine Vollstreckung über das BfJ finden nach unserem Kenntnisstand derzeit aber noch nicht statt.” Ich hoffe das hilft allen weiter die das selbe Problem haben wie ich.
Ich habe eben zum wiederholten Mal eine Zahlungsaufforderung aus Italien zu Vergehen erhalten, die mehr als 18 Monate zurücklagen, also die Verfolgungsverjährung wäre längst eingetreten bezieht man es auf den Tatzeitpunkt. Die Identitätsfeststellung erfolgte erst jetzt, das scheint aber nicht relevant zu sein. Ich bezweifle aber auch, dass die italienische Polizei die 360 Tage systematisch verschläft und damit den Anspruch verwirkt, es würde eher Sinn machen, dass sie dann bei Nichtzahlung davon ausgehen, an noch mehr Geld zu kommen? Da es zudem ein Geschäftswagen ist und mein Arbeitgeber ermittelt wurde müsste ich einen Rechtsstreit auch abstimmen, das lohnt sich wohl meist nicht, viva Italia. Als Urlaubsland habe ich Italien (leider inkl Südtirol) damit deutlich niedriger priorisiert, was ärgerlich ist nachdem ich extra etwas Italienisch gelernt hatte.
Meine Fälle:
2 mal verkehrsberuhigte Zone, einmal war dabei ein entsprechendes Schild von einem Lastwagen verdeckt (wir haben das beim Rausfahren aus der Sackgasse gesehen, beim Reinfahren hatten wir keine Chance es zu sehen, irgendwie Kategorie Pech aber auch unschön), einmal haben wir trotz höchster Vorsicht kein Schild gesehen (das ist der aktuelle Fall, aber wir können ja auch nicht beweisen, dass vor 18 Monaten dort kein Schild gestanden wäre)
Der dritte Fall nervte uns ganz besonders: Der Autoverleiher (Sixt, aber das war nur eine beauftragte Spelunke, die bereits bei Empfang des Autos alle Mieter zu einer zusätzlichen Zahlung höher als das bereits online bezahlte Full Insurance Paket gezwungen hat, ca. 15 Kunden in einem 8m² Raum zur Abholung, Sixt war das aber egal) hat uns genötigt, das Auto in zweiter Reihe abzustellen (Parkplätze gab es im weiteren Umkreis auch nicht), auf dem Strafzettel war dann eine Uhrzeit nach Abgabe des Autos (da waren wir schon im Zug) da ging es um immerhin ca. 280 Euro mit allem. Bei der Rückgabe wurde uns natürlich keine Uhrzeit bestätigt.
versuche mal bei google street view. da kann man mit etwas glück auch die 18 Monate zurückliegende Schilder noch finden oder auch nicht finden;-)
Die Verjährung der Strafe ist 5 Jahre. also danach sollte man keine Briefe mehr bekommen und sofern wirklich 18 monate drüber sind, muss man nur ein 2zeiler an die Ausstellende Behörde richten. also normal Zählt der Poststempel des Absendens der Strafe, darf nicht über 360 Tagen sein.
lg aus Südtirol
Viele haben scheinbar nach der VErjährungsfrist von 360 Tage einen Brief von NIVI bekommen und wissen nicht, was sie tun sollen. NIVI schreibt darin explizit: Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine offizielle Zustellung eines Protokollbescheides dar, und deshalb ist es nicht zulässig einen Einspruch Infolge zu erheben. Heißt eigentlich nichts anderes, als Zahlung ist freiwillig, um sich Ärger vom Hals zu halten.
Aber wie groß ist der Ärger? Kann nicht jemand mal seine Erfahrungen bei Nichtbezahlen schreiben?
Mich würde interessieren, wann ein Bescheid nach italienischem Recht zugestellt ist. Ich habe den Bußgeldbescheid nie erhalten. Die angebliche Mitteilung, dass ich das Einschreiben abholen soll, habe ich nicht bekommen. Dementsprechend ist auf dem Kuvert der Vermerk “nicht abgeholt”. Fotos hiervon habe ich etwa zwei Jahre nach dem Tatzeitpunkt von einem deutschen Inkassobüro erhalten.
Hallo,
Ich hab auch einen Bußgeld bescheid per einschreiben aus Italien bekommen.
Tat Tag war der: 11.07.2021
Und zugestellt wurde am: 10.03.23
1 Jahr 8, 5 Monate; also tritt ja die Verjährung ein
Was soll ich jetzt tun? Einfach ignorieren oder der Kommune (die den Bescheid ausgestellt hat) schreiben? Oder brauche ich einen Anwalt?
Ich hoffe Ihr könnt mir einen Tipp geben :)!
Vielen Dank im voraus für den guten informativen Bericht!
Hallo,
bei mir ist heut das Gleiche eingetroffen. Datum Übertretung: 12.08.2021; Zustellung per Einschreiben heute 09.05.2023
Ich wollte mal Fragen wie Sie hier verblieben sind? Einspruch auf Italienisch, garnicht antworten wegen Verjährung?
Danke vorab und Grüße!
Bei mir ähnlich.
Welchen Weg haben Sie am Ende gewählt?
Bei mir ist gerade im Grunde das Gleiche passiert.
Wie ist es denn bei euch weiter gegangen?
Viele Grüße
Dominik
habe gestern von einer Inkasso-Firma eine Zahlungsaufforderung bekommen und zwar soll ich am 25.6.2017 eine Maut nicht bezahlt haben, das ist doch schon über 5 ½ Jahre her. Was soll ich da machen? soll das innerhalb 5 Tagen bezahlen. kann mich gar nicht erinnern, ob ich damals in Italien war und ob dieses Schreiben auch echt ist!
Italien ist ein teures Pflaster. Da bin ich doch glatt 2,8Km/h zu schnell unterwegs gewesen. Die Comune di Ravenna ruft dafür freundliche 78€ auf. Eigentlich sind es ja nur 42€ (was ein Schnapper) zzgl. der 36€ Verfahrenskosten – das steht im Kleingedruckten.
Innerhalb von 5 Tagen gibt es ja die 30% Rabatt – es steht halt nur nicht genau auf was man den Rabatt bekommt. So habe ich jetzt einfach mal angenommen, dass der Rabatt für die gesamte Strafe in H. v. 78€ gilt. Das wären dann 54,60€. Gefordert wurden aber 65,40€. Das hat mich etwas irritiert, das es ja nunmal dieselben Ziffern sind.
Also mal flott eine E-Mai geschickt und die Antwort erhalten: ZAHLE 65,40. Auf meine Frage wurde gar nicht eingegangen.
Telefonisch hat mir die Dame an der Hotline dann erklärt, dass der Rabatt nur auf die 42€ Strafe gilt und die Verfahrenskosten top kommen, als 42-30% =29,40 + 36 = 65,40.
Ich glaube, da war irgendein Mathematiker am Werk, der das so berechnet hat, damit es maximal irritiert.
Und das alles für nicht mal 3Km/h zu schnell. Da beschwere sich noch einer über die Deutschen Bußgelder.
Hallo an alle verjährten Verkehrssünder oder auch nicht:),
Also es geht darum dass ich in Bologna zu einer Messe war Ende März 2017 bekomme aber des erste mal im August 2020 ein Bescheid über eine Rechtsanwaltskanzlei überhaupt mit, dass ich was falsch gemacht hatte und zwar wir waren am Abend gg 16.00 in die Stadt reingefahren wie halt in Deutschland und überall sonst auch, da gilt aber Fahrverbot für nicht zugelassene Nummernschilder! Abzocke pur sage ich euch !!
Natürlich hatte ich keine Ahnung und ich sollte mal so 200 Euro zahlen!
Hab per Anschreiben geantwortet und auf die Verjährung hingedeutet und paar Punkte mehr !
Der Hammer da kaum jetzt nach 1,5 Jahren wieder ein Brief von einem deutschen Inkasso Büro! Jetzt 278, und innerhalb 2 Wochen waren es jetzt schon 302, Euro !
Ich werde darauf wieder dasselbe antworten dass es verjährt ist und dass ein Inkasso garnicht denn Betrag verlangen darf! Außerdem sind in 2 Monaten auch die 5 Jahre rum ! Ciao Italia ich fahre woanders hin 👋🏽
Ich war im September 2020 in Italien und hatte einen Leihwagen. Ca. 2 Monate nachdem Urlaub, bekam ich vom Autoverleiher eine Rechnung über 120 Euro, da ich in Neapel falsch geparkt hätte. Ich war aber niemals in Neapel. Mit dem Verleiher konnte ich das klären (aufgrund gefahrener KM), aber von der Behörde in Neapel habe ich Anfang 2021 eine weitere Zahlungsaufforderung erhalten. Kurios, das Kennzeichen stimmt überein, aber nicht der Fahrzeugtyp. Habe per Rückschein die Behörde kontaktiert und auch da die KM Laufleistung angegeben und den Hinweis, dass die Fahrzeugtypen nicht zusammen passen. Von der Behörde habe ich nie wieder was gehört. Ich bin regelmäßig in Italien und mache mir Sorgen, dass das nochmal aufpoppen könnte.
Laut EU-Recht müssen die Strafen von den italienischen Behörden (Polizei) an das italienische Innenministerium weitergeleitet werden, der es dann übersetzt, verarbeitet und an das deutsche Auslandsministerium schickt. Dieses leitet es dann weiter an das Finanzamt und dieses soll es dann vom Verkehrssünder eintreiben. Der Haken dabei ist, dass das Geld dann, laut EU-Recht, in Deutschland bleibt und nicht mehr nach Italien geht. Dieses ist allerdings nicht im Sinne der italiener (und anderer Abzocker Nationen wie Frankreich oder Holland), denn Sie wollen das Geld für Sich beanspruchen und nicht den anderen überlassen. Also schicken Sie den Strafzettel direkt zu um das Geld direkt zu kassieren, oder machen Sie es per Inkassobüro in Deutschland. Dieses ist allerdings illegal. Ich lebe in der EU aber nicht in Deutschland, wir haben eine andere Rechtslage. Ich habe auch solche Briefe von NIVI Italia bekommen, nie geantwortet, und irgendwann haben Sie es aufgegeben. Da ich nach italien meistens fliege können Sie mir das Auto eh nicht wegnehmen und so weit ich weiss, werden Schulden aus anderen Ländern im Inland nicht anerkannt. Wenn schon, dann entscheidet ein Gericht und nicht ein Inkassobüro.
Frage: Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Vollstreckungsverjährung? Tatzeitpunkt? Zustellung Bescheid?
Habe einen mautstrafzettel gekriegt von Inkasso ich wäre in Venedig gewesen am 22.7.2018 ich war da noch nie die haben das Kennzeichen von mir und von Inkasso habe ich im april2021 gekriegt ich habe zurückgeschrieben sie sollen mir ein bild oder video schicken mit meinem auto das dessen habe ich post gekriegt vom Anwalt von denen .Können sie mir sagen was ich machen soll ich kann mir keinen Anwalt leisten
Hallo in die Runde,
ich habe folgenden Fall aus dem Jahr 2016, der nun vor wenigen Tagen und mehr als 5 Jahre später an mich herangetragen wurde.
Am 14.9.2021 habe ich von einem deutschen Inkassounternehmen in Köln (ETI Experts GmbH) eine Zahlungsaufforderung über EUR 473 zu einer angeblich offenen Forderung der lokalen italienischen Polizeibehörde in Lucca (Toskana) über EUR 403 wg. eines Verkehrsvergehens (“Zugang in einer Fußgängerzone […] ohne Erlaubnis”) vom 02.08.2016 erhalten. Das Inkassounternehmen weist in seinem Schreiben u.a. auf das italienische Recht und eine Verjährungsfrist von 5 Jahren hin. Zugleich führt ETI Experts in ihrem Schreiben an, dass mich zuvor schon ein von der lokalen Polizei in Lucca beauftragter Dienstleister (SAFETY 21 S.P.A.) zu diesem Sachverhalt angeblich angeschrieben hätte, jedoch keinen Zahlungseingang in der Angelegenheit feststellen konnte. Die Zahlungsaufforderung von ETI über EUR 473 soll ich bis 23.09.2021 begleichen, ansonsten droht mir ETI mit Belangung durch den italienischen Staat bei der nächsten Einreise nach Italien, wo auch direkt vollstreckt werden könne.
Ich kann dazu nur feststellen, dass ich von dem mir zur Last gelegten Vergehen nichts weiß und von dem genannten Dienstleister SAFETY 21 auch noch nie gehört habe, geschweige denn je zu dem genannten Vergehen je angeschrieben worden bin. Ich bin zwar tatsächlich zu dem genannten Zeitpunkt in Lucca im Urlaub gewesen und habe dort wg. Falschparkens einen Strafzettel erhalten. Diesen habe ich jedoch damals aufgrund der noch nicht abgelaufenen Verjährungsfrist (12 Monate) im August 2017 in voller Höhe (EUR 133) beglichen.
Mir ist angesichts der geschilderten Umstände nicht klar, warum ETI nach offensichtlicher Fristüberschreitung (Vollstreckungsverjährung, mehr als 5 Jahre nach dem Datum des angeführten Vergehens) überhaupt mit dieser nicht belegten Forderung an mich herantritt und ernsthaft erwartet, dass ich diese abstruse Forderung zzgl. Inkassokosten (EUR 70) begleiche.
Meine Frage in die Runde ist daher, ob ich unter Berücksichtigung der einschlägigen italienischen Verjährungsfristen (Verfolgung – 1 Jahr; Vollstreckung – 5 Jahre) rechtlich verpflichtet bin, diese Zahlungsaufforderung zu begleichen. Nach meinem Verständnis gibt es dafür keine gültige Rechtsgrundlage mehr, da beide Fristen deutlich überschritten und abgelaufen sind.
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen (auch mit EIT) gemacht und kann mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen.
Vielen Dank vorab!
Hallo Christopher B.,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie über die Rechtslage informieren und Sie darüber aufklären, ob der Verstoß jetzt noch Folgen hat.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wir haben heute am 01.09.2021 mit der Post eine Inkasso-Zahlungsaufforderung bekommen, und zwar wären wir am 09.08.2016!!! die Strecke Vedano Olona – Interc A6/A60 und Interc A8/A60 – Vedano Olona gefahren und hätten die dafür angefallene Maut von 2 x EUR 1,02 = EUR 2,04 nicht bezahlt. Erstens war uns nicht bewußt, dass hier Maut zu zahlen ist und zweitens ist das über fünf Jahre !!! her. Wir haben bis dato nie eine Zahlungsaufforderung erhalten und nun sollen wir EUR 11,89 zahlen, die eigentliche Mautgebühr beträgt EUR 2,04 und die Eintreibungskosten betragen EUR 9,06.
Das ist ja wohl der Gipfel der Dreistigkeit. Ohne das wir je etwas in der Sache erhalten haben, haben wir nun heute, nach über fünf Jahren wie aus heiterem Himmel, vom Inkassobüro Nivi Spa die oben erwähnte auf den 05.08.2021 datierte erst mit heutigem Datum eingegangene Zahlungsaufforderung erhalten.
Schon aus prinzipiellen Gründen möchten wir diese nicht zahlen, so etwas ist eingach mur unverschämt und nicht akzeptabel.
Wir wissen aber nicht, ob wir hier noch Einspruch einlegen müssen oder einfach nicht darauf reagieren. Kann uns hierzu jemand antworten, das wäre freundlich.
Hab mir das Gesetz durchgelesen. Die Verjährungsfrist beginnt danach 360 Tage nach der “accertamente”, das wird meist mit Ermittlung und nicht mit Tatzeitpunkt übersetzt. Wieso sind Sie so sicher, dass der Tatzeitpunkt ausschlaggebend ist?
Hallo zusammen,
wie gehe ich am besten weiter vor? Ich hab heute eine Zahlungsaufforderung von der Comune di Milano bekommen über das Unternehmen Nivi S.p.A. (Outsourcing Partner) bekommen, dass ich bitte eine Strafe wegen Fahrzeugführung in eine Verkehrsbegrenzte Zone (Bereich C) ohne zu bezahlen, bekommen.
Das Ganze ist 4 Jahre her lol Wie verhalte ich mich idealerweise, damit ich ohne viel Aufwand aus der Nummer raus kommen?
Das Ganze sollte ja schon lange verjährt sein, wenn ich mich nicht irre. Was muss ich tun – Widerspruch einlegen oder mich einfach schlafen legen?
Besten Dank und Grüße
MT
Hallo,
wir haben auch eine Zahlungsaufforderung erhalten, da wir in eine verkehrsberuhigte Zone eingefahren sein sollen. Das Vergehen fand am 3. September 2019 statt. Am 20. Oktober 2020 ging das Schreiben aus Sardinien, bzw der Deutschen Bundesbehörde, bei uns ein. Die Frist von 360 Tagen ist ja eigentlich somit vorbei. Wie verhält man sich nun richtig. Die Fristen zur Zahlung, 5 Tage ohne Aufschlag, …., sind recht kurz.
Ich hab heute (13.11.2020) eine Erinnerung bekommen, dass ich im April 2017 die Geschwindigkeit um 6kmh überschritten hatte in Florenz (gemessen 81, erlaubt 70 , minus Toleranz). Sie behaupten, dass ich am 24.07.2017 eine Zahlungsaufforderung bekam, auf die ich nicht reagiert habe.
Ich hab aber keine bekommen. Ich sehe mir alles an. Das sieht auch keinesfalls eindeutig wie Werbung aus. Höchstens dann werfe ich es weg.
Jetzt soll ich 144,72€ zahlen. Sie sagen aber auch nicht wie viel es im Normalfall gewesen wäre…
Verfasst war das Schreiben auf Deutsch.
Kann ich dann bei der nächsten Reise in Italien mit dem selben PKW Probleme bekommen?
Heute ging ein Strafzettel auf Deutsch ein von einer Behoerde in Florenz
26 km zu schnell auf einer Strasse bei Venedig, 116 Euro
Tatzeit 17.6.2017
Die Maske ist Deutsch, erlaubt sogar einen Widerspruch mit einigen Tuecken, kein Hinweis darauf, dass auf Italienisch geschrieben werden muesse.
Mal sehen ob die ueberhaupt reagieren.
werde weiter berichten.
Hallo,
ich habe heute, 13.10.2020 ein “Feststellkungsprotokoll bei Verstössen gegen die Straßenverkehrsverordnung” erhalten.
am 07.11.2019 in den Räumen der Gemeindepolizeistelle festgestellt.
der Verstoß wurde am 22.07.2019 begangen – 36km/h zu schnelle bei 50kh/h 144€/196€ oder 370€
die Verfolgungsverjährung von 360 Tagen ist doch bereits abgelaufen – muss ich bezahlen oder brauche ich einen Anwalt bzw muss ich Einspruch einlegen oder reicht es den Bescheid zu ignorieren?!?
Vielen Dank
MfG
Hallo,
ich war Ende Juni 2019 in Italien.
Auch ich habe Strafzetteln/Busgeldbescheide (Art.7 Fußgängerzone oder unberechtigtem Fahrzeug) erhalten, jedoch einen erst nach 14 Monaten.
Problem, die Behörden hätten mir angeblich bereits im Februar 2019 einen Anhörungsbehörden Per Nachweis (Sendungsnummer) geschickt.
Den Brief hätte ich innerhalb 7 Tagen bei der Post abholen sollen. Leider haben wir die Benachrichtigungskarte erst nach 2 Wochen bemerkt, sodass der Brief wieder an dem Absender zurück ging.
Meine Frage:
Fand jetzt eine Unterbrechung bezüglich Verjährung statt oder hat sich die das Thema für mich erledigt, da ich eigentlich nicht wusste was mich bei der Post erwartet.
Bräuchte dringend einen Rat zwecks Zahlung, da sich das Bußgeld dauernd erhöht.
Laut Anwalt sollte man in meinem Fall zwar zahlen, möchte dennoch euren Rat dazu wissen.
PS. Kann nur jedem Raten, innerhalb der Städte mit Bus, Bahn, Taxi zu fahren… (8 Strafzettel innerhalb 3 Wochen nur wegen Fußgängerzonen wegen mangelnder Beschilderung in Rom, Florenz, Pisa und Neapel…) ist nicht gerade wenig und das jedes Mal mit hohen dreistelligen Beträgen).
Hallo. Ich habe jetzt Post aus Italien bekommen das ich in 2017 in einer Verkehrs beruhigten Zone in Florenz gefahren bin. Ich hätte einen Bescheid und eine Mahnung bekommen. Beides ist bei uns aber leider nicht angekommen. Jetzt möchte eine Inkasso Büro 295 Euro dafür haben. Habe ich irgend welche Chancen?
Hi,
mein Strafzettel / Info kam nach den 360 Tagen. Also habe ich Einspruch eingelegt. Als Antwort kam dann von der italienischen Polizei, dass durch Covid es eine Verlängerung von 3 Monaten in der Verfolgungsfrist gäbe. Ist da was bekannt?
Sehr schwer hier einen Anwalt auf die schnelle zu finden. Im zweifel werde ich wohl bezahlen, da nur 5 Tage Zeit für die 30%ige Ermässigung.
Hallo M.,
zu Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie in anderen EU-Ländern können wir leider keine Auskunft geben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe zunächst nach etwa 8 Monaten eine Art Anhörungsbogen zur Geschwindigkeitsübertretung (5 km/h ) erhalten.
Diesen habe ich kurz vor Ablauf der gesetzten Frist zurückgeschickt.
Erst jetzt, etwa 20 Monate nach der Geschwindigkeitsüberschreitung ist mir der Bußgeldbescheid zugestellt worden.
Fällt das damit unter die Verjährung oder ist die Zustellung des ersten Schreiben hier entscheidend?
Grüße
Florian
Hallo
Ich hab heute zwei straf Zettel bekommen zur Verjährung hätte es noch 5 Tage gebraucht also sind 355 Tage vorbei kann ich dagegen nichts machen anscheinen war ich innerhalb 2 Stunden 2 mal in der Flaschen Zone und sie wollen einfach 208€
Hallo Nebl B.,
ich habe genau das gleiche Problem, außer der Laufzeiten, da es schon 1 Jahr und 7 Monaten (03.09.2018 – 20.04.2020) hin ist. Am Ende des Schreiben steht: “die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine offizielle Zustellung eines Protokollbescheides dar, und deshalb ist es nicht zulässig einen Einspruch infolge zu erheben”. Wer hat schon mal Erfahrung damit gehabt?
Bitte um Info, danke im Voraus.
Haben am 15.2.2020 eine Zahlungsaufforderung aus Olbia bekommen, Wir seien am 30.9.2018 !! in eine verkehrsberuhigte Zone ohne Genehmigung eingefahren. Das Navi über google hatte uns geleitet ohne Hinweis.
Das Schreiben sieht auch irgendwie komisch aus, kann da was nicht stimmen? Gibt es hierzu Erfahrungen mit Gaunern? Ist das nicht längst verjährt nach über fast 1,5 Jahren?
Bitte Info, danke.
Kurze Info zum Thema: ich war in eine verkehrsberuhigte Zone eingefahren, also in einen Bereich, in dem absolut keine Fahrzeuge erlaubt sind (ausser man hat eine Sondergenehmigung, die ich eben nicht hatte). Es kam eine Zahlungsauffordreung von einem Dienstleister “NIVI S.p.A. Div. European Municipality Outsourcing” in Prodenone, etwas mehr als 4 Monate nach Ablauf der einjährigen Verjährungsfrist. In dem Schreiben war eine Telefonnummer angegeben mit dem Hinweis, dass u.A. auch Deutsch gesprochen wird. Dort habe ich angerufen, die freundliche Dame sprach tatsächlich gut Deutsch. Ich habe mein Aktenzeichen genannt und darauf hingewiesen, dass das Schreiben 4 Monate nach Ablauf der Frist aufgesetzt wurde. Daraufhin hat die Dame gleich von sich aus eingeräumt, die Sache sei verjährt, sie werde die Akte schließen, der Betrag sein nicht zu überweisen. Mein Tipp also, wenn möglich bei der zuständigen Stelle anrufen, um die Sache direkt zu klären: Info und Erledigung aus erster Hand, keine Rätselraten, keine Mutmaßungen nötig.