Menü

Strafzettel aus Italien: Was deutsche Verkehrssünder wissen sollten

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 30. April 2023

Pech im Urlaub: Bußgeldbescheid aus Italien

Ein Strafzettel in Italien an der Windschutzscheibe? Welche Vorschriften gelten für deutsche Touristen?
Ein Strafzettel in Italien an der Windschutzscheibe? Welche Vorschriften gelten für deutsche Touristen?

Das Kolosseum, der Mailänder Dom, eine Fahrt durch die Wasserstraßen Venedigs – Italien zieht mit unzähligen Sehenswürdigkeiten jährlich Scharen von Touristen an. Auch auf Deutsche übt das Nachbarland eine große Faszination aus. Im Jahr 2016 sind mehr als fünf Millionen Deutsche nach Italien gereist (Quelle: Statista). Und die Tendenz scheint weiter zu steigen.

Abgelenkt von all den wunderschönen Gebäuden und Landschaften ist manch Tourist mit dem hektischen Verkehr im Ausland schlichtweg überfordert. Ein Parkverstoß, eine zu hohe Geschwindigkeit oder ein anderer Verstoß gegen die italienischen Verkehrsregeln ist dann schneller geschehen, als dem Urlauber lieb ist. Wieder zu Hause angekommen, findet der Verkehrssünder dann einen Strafzettel aus Italien im Briefkasten. Nun stellt sich die große Frage: „Muss man diesen Strafzettel aus Italien überhaupt bezahlen?“

In unserem Ratgeber klären wir diese Frage. Hier erfahren Sie, ob Sie ein Bußgeld aus Italien bezahlen müssen. Außerdem finden Sie hier Informationen zu dem Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland.

FAQ: Strafzettel aus Italien

Wann droht ein Strafzettel aus Italien?

Halten sich Urlauber nicht an die italienischen Verkehrsregeln, kann ein Bußgeldbescheid aus Italien drohen.

Muss ich den Strafzettel aus Italien bezahlen?

Sie sollten den Betrag innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung bezahlen, da sich das Bußgeld ansonsten verdoppeln kann.

Kann ein Bußgeldbescheid aus Italien in Deutschland vollstreckt werden?

Durch ein Abkommen zwischen den EU-Staaten kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland auch im Heimatland vollstreckt werden. Dies gilt für Geldsanktionen ab 70 Euro.

Das italienische Straßenverkehrsgesetz

Nicht nur im In-, auch im Ausland können Verkehrssünder Strafzettel erhalten. Immerhin gelten überall entsprechende Regeln, an die sich Touristen ebenso halten müssen wie Einheimische. Italien bildet da keine Ausnahme. Wer dort im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, dem droht ein Strafzettel, welcher in Italien selbst ausgehändigt wird oder später im Briefkasten des Delinquenten landet.

Gesetzesgrundlage für den Bußgeldbescheid aus Italien und dessen Vollstreckung bildet die „Codice della Strada“. Dies ist die italienische Bezeichnung für die Straßenverkehrsordnung. Diese legt genau fest, wann in Italien ein Strafzettel ausgestellt wird.
Werden Sie von einem Polizisten direkt mit Ihrem Verstoß konfrontiert, sollten Sie den Strafzettel in Italien am besten sofort bezahlen.
Werden Sie von einem Polizisten direkt mit Ihrem Verstoß konfrontiert, sollten Sie den Strafzettel in Italien am besten sofort bezahlen.

Neben der Vollstreckung von einem Bußgeld kann in Italien auch ein Fahrverbot angeordnet werden. Es ist also unabdinglich, sich vor einer geplanten Reise mit den Verkehrsregeln auseinanderzusetzen. Denn gleichwertige Verstöße werden dort üblicherweise deutlich strenger geahndet als hierzulande.

Tückisch kann es außerdem sein, wenn beispielsweise der Sohn mit dem elterlichen Auto unterwegs ist. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung oder anderen Verstößen, geht der Strafzettel aus Italien nämlich immer an den Halter des Fahrzeugs. Vor den Eltern die Ordnungswidrigkeit zu vertuschen, ist demnach nicht möglich.

Bei der Verkehrskontrolle: Italienische Strafzettel bezahlen

Von der Idee, bei der Verkehrskontrolle das geforderte Bußgeld in Italien nicht zu bezahlen, ist abzuraten. Denn üblicherweise wird zunächst immer eine Mindestsumme festgelegt. Diese verdoppelt sich jedoch, wenn der Zahlungsaufforderung nicht binnen 60 Tagen entsprochen wird.

Werden Sie also direkt mit dem Verstoß und dem Bußgeld in Italien konfrontiert, ist es ratsam, den geforderten Betrag sofort zu zahlen.

Zurück in Deutschland: Strafzettel aus Italien nicht bezahlen – Ist das möglich?

Sie kommen gerade von einem Museumsbesuch wieder und finden einen Strafzettel aus Italien an Ihrem Mietwagen. Schnell kommt der Gedanke auf, den Bescheid zu ignorieren und das Geld nicht zu zahlen. Immerhin sind Sie eh bald wieder in der Heimat und da haben die italienischen Behörden keinerlei Handlungsspielraum. Oder?

Auch wenn Sie bereits wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, kommen Sie nicht darum herum, das Bußgeld aus Italien zu zahlen. Denn am 27. März 2016 ist für den Strafzettel aus Italien ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde der seit 2004 geltende EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ umgesetzt. Laut diesem Gesetz kann bei einem Bußgeld aus Italien die Vollstreckung in Deutschland erfolgen.

Haben Sie also aus Italien einen Bußgeldbescheid erhalten, beispielsweise weil Sie dort eine rote Ampel überfahren haben, so sind Sie dazu verpflichtet, die geforderte Summe zu begleichen. Ein in Italien angeordnetes Fahrverbot ist hingegen nur dort wirkam. In Deutschland dürfen Betroffene dennoch Auto fahren.
Seit März 2016 existiert ein Gesetz, wonach ein Strafzettel aus Italien vom deutschen Bundesamt für Justiz vollstreckbar ist.
Seit März 2016 existiert ein Gesetz, wonach ein Strafzettel aus Italien vom deutschen Bundesamt für Justiz vollstreckbar ist.

Anwendung findet diese Regel allerdings nur auf Summen ab 70 Euro. Bei geringeren Beträgen entzieht sich der Strafzettel aus Italien einer Vollstreckung in Deutschland. In dem Fall haben Urlauber schlichtweg Glück.

Beachten Sie: Ist bei dem Strafzettel aus Italien die Verjährung noch nicht eingetreten, können auch länger zurückliegende Verstöße aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Bekommen Sie einen Bescheid über eine nicht verjährte Ordnungswidrigkeit aus der Vergangenheit, muss das Bußgeld bezahlt werden.

Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig. Italienische oder deutsche Inkassofirmen haben hier keinerlei Befugnis, derartige Bußgelder einzutreiben. Anders ist das bei privaten Mautforderungen. Diese können durchaus von Inkassounternehmen, die im Ausland ansässig sind, vollstreckt werden.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (420 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Strafzettel aus Italien: Was deutsche Verkehrssünder wissen sollten
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

173 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Hans sagt:

    Komme gerade aus Malcesine mit meinem WoMo. Haben ein Strafzettel bekommen, weil ich mit dem WoMo zwei normale Parkplätze belegt habe anstatt nur einen. Die WoMo Stellplätze waren alle belegt, der Parkplatz aber dreiviertel leer. 29,40 € innerhalb 5 Tagen oder danach 42,00 €. Habe ehrlich gesagt keine große Lust, das zu bezahlen.

  2. Bernd sagt:

    Hallo,
    Ich habe einen Bußgeld Bescheid aus Italien bekommen, das Geld werde ich auf jeden Fall überweisen.
    Nun zu meiner Frage, es liegt ein Schreiben bei dem Bescheid bei, bei dem ich nicht weiß ob ich es ausfüllen muss.
    Das Schreiben nennt sich “Modul für die Meldung der Daten des Fahrers und des Führerscheins”
    Vielen Dank

  3. Thomas sagt:

    Hallo,

    mein Sohn wurde in Italien auf dem Motorrad geblitzt. 15 km/h außerorts zu schnell, Kostenpunkt ca. 190 Euro.
    Auf der Internetseite [link von der Redaktion entfernt] funktioniert es aber leider nicht, das Foto einzusehen. Vermutlich wurde er von hinten geblitzt.

    Nun ist aber das Motorrad auf mich angemeldet und natürlich wird auf dem Bußgeldbescheid der Gemeinde mein Name erwähnt und ich werde aufgefordert, zu bezahlen. Aber ich persönlich habe ja gar nichts verbrochen und auf dem Foto ist mit Sicherheit nicht erkenntlich, wer gefahren ist.
    Habe ich in diesem Fall eine Möglichkeit eines Einspruches? Und wie hoch wäre die Erfolgswahrscheinlichkeit bzw. gibt es andere Möglichkeiten?

    Vielen Dank für Ihre Antwort und für die sehr hilfreiche Internetseite.

    Danke

  4. Anna Z. sagt:

    Hallo,
    wir haben vor 2 Wochen in Verona einen Strafzettel erhalten für falsches Parken. Ich würde diesen nun gerne bezahlen, es ist aber nirgendwo die Bankverbindung notiert.
    Ein italienischer Bekannter hat bei der Stadt Verona für mich angerufen. Die Dame war sehr unfreundlich und hat ihn auf eine Homepage verwiesen. Die dort gelistete IBAN ist aber fehlerhaft und funktioniert nicht.
    Ich habe auch bereits eine E-Mail an die Stadt geschrieben (englisch) und leider keine Antwort erhalten.
    Wie soll ich mich weiter verhalten? Ich möchte zusätzliche Kosten unbedingt vermeiden.
    Vielen lieben Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    AZ

  5. Ines sagt:

    Ich habe zurecht einen Strafzettel erhalten, aber weiß nicht wo ich den bezahlen soll oder besser kann. Es ist für mich nicht klar wo ich hin gehen soll um die Strafe zu begleichen.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ines,

      die Zahlungsinformationen finden Sie in aller Regel auf dem Verwarnungsgeldbescheid, der regelmäßig anschließend zugestellt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Peter sagt:

    Hallo,

    Ich habe letztes Jahr im August ein Bußgeld über 130,90 € erhalten, wegen überfahren einer roten Ampel. Mit dem Hinweis: Gerät geeicht bis 2006. Habe trotzdem innerhalb 5 Tagen bezahlt.

    Gestern habe ich ein zusätzliches Schreiben mit einem Bußgeld von 349,99 € erhalten: Begründung, wir hätten das beigfügte Antwortschreiben nicht ausgefüllt. Dieses muss aber erst ausgefüllt werden, wenn man die Geldbuße nicht bezahlt. (steht wenigstens so drinn).

    Ist so etwas zulässig? und msß der Einspruch in italienisch beim zuständigen Amtsrichter eingereicht werden?

    Grüße Peter

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Peter,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, wenn Sie den Vorgang juristisch prüfen lassen wollen. Eine Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. MANFRED sagt:

    wie überall auf der welt ,wen leute bezahlen sollen,dan war nichts falsch oder das verhalten der leute war ok.ich lebe auf gran canaria und fahre auch hier auto,aber es geht nur mit dem griff ins portomane es gibt wie überall regel an die man sich halten solte.aber man ist ja im urlaub und da darf man alles.zurück in deutschland wird sich zuerst über alles bescherd was man erlebt hat aber man ist der herr der welt und für mich gibt es keine regelen.hier die polizei kukt zuerst nach mietautos ob die sich correkt verhalten,und dan wird es teuer. naja war auch in rom und habe ein jahr danach einen bußgeldbescheid der stadt bekommen,solte am falschen tag durch den vatikan gefahren sein.naja habe bezahlt und nicht gejammert,es ist wie es ist,war halt urlaub.beim nächstenmal aufpassen.

  8. Heinz sagt:

    Hallo,
    wir haben heute Einschreibenaus Italien bekommen in denen steht, dass wir im Juli 2018, in einer verkehrsbeschränkten Zone trotz Verbot fuhren. Wir hatten zuvor noch einen Polizisten nach dem Weg zu dem Restaurant gefragt und er sagte immer der HAfenstraße lang bis zum Ende – dort war das Restaurant.
    Muss ich das jetzt bezahlen ?
    Was passiert wenn ich nächsten Monat wieder nach Italien fahre mit demselben Fahrzeug, aber der Halter des Fahrzeugs ist nicht dabei und wir werden kontrolliert?

  9. Daniel sagt:

    Guten Tag,
    gem. dem Text gibt es Abkommen zw. EU Staaten, wonach Bußgelder ab 70€ vollstreckt werden.
    Ich war am 1.10.2018 in Italien und habe nun heute (15.10.2019= 380 Tage) vier Strafzettel mit jeweils 69,45€ erhalten.
    Kann ich diese nun ignorieren, da diese 1. unter die 70€ Marke fallen und 2. 360 Tage überschritten wurden?
    Vielen Dank im Voraus.
    Daniel

  10. Daniel sagt:

    P.S.
    Hinzukommt, dass das Bußgeldverfahren an den Halter (Firmenwagen), also meinen Chef versandt wurde und nicht an den Fahrer (Ich).

  11. Alin A sagt:

    Guten Tag,

    während eine Reise nach Italien im 2016 bin ich angeblich “ohne Erlaubnis in verkehrsberuhigter Zone gefahren. Ich habe keinerlei Bußgeldbescheid bekommen, habe aber am 20.12.2019 direkt eine Zahlungsaufforderung von eine Inkassofirma in Höhe von 850 Euro bekommen. Ist es normal direkt von eine Inkassofirma zu hören, und kein Bußgeldbescheid zu bekommen? Soll ich das zahlen? Oder kann etwas dagegen gemachtwerden? Wenn den Fall ist, lohnt es sich ein Anwalt in solche Situationen?
    Vielen Dank im Voraus!
    Viele Grüße,
    Alin

    • Bettina sagt:

      Hallo, darf ich fragen wie die Geschichte aus ging?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Alin,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Zulässigkeit der Inkassoforderung prüfen zu lassen. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falles ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. RP sagt:

    Ich habe nun ebenfalls am gestrigen Tage ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bezüglich eines angeblichen Verkehrsdelikts in Italien erhalten. Darin wird behauptet, ich sei im August 2016 (vor über 3,5 Jahren!) in Pisa in eine verkehrsberuhigte Zone eingefahren. Die Forderung beläuft sich auf EUR 535,00. Weder eine Straße, noch eine Uhrzeit werden genannt. Beweismittel sind ebenfalls nicht beigefügt. Ich kann mich nicht einmal erinnern, dass ich selbst in Pisa gewesen sein soll. Es wird behauptet, ich sei erfolglos von italienischen Behörden angeschrieben worden. Einen Brief in dieser Richtung habe ich allerdings nie erhalten. Das einzige, was ich zuordnen kann, ist das Kennzeichen. Dies gehört zu einem Fahrzeug, dass ich in 2016 tatsächlich als Halter gemeldet hatte. Allerdings wurde das Fahrzeug längst verkauft und das damalige Kennzeichen abgemeldet.

    Das alles ist in meinen Augen höchst dubios.

    Wie sollte ich mich am Besten verhalten?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo RP,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt. Eine juristische Einschätzung ist hier nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Igor aus Berlin sagt:

    Guten Tag,

    wir waren mit dem Auto in Italien von 10.09.2019 bis 20.09.2019 und in Dezember habe ich ein Strafzettel – Zugang in beschränkter Fußgängerzone EUR 94,70. Bin zu Polizei gegangen und die können mir nicht viel weiterhelfen. Erstmal dachten die dass es sich um ein Betrug handelte dass der Brief aus Schiedam-Holland kam. Dort gibt es ein Pool-ID für EU-Bürgern für Verkehrs und Ordnungswidrigkeiten. Ich habe nach drei Tagen EUR 94,70 überwiesen.
    Drei Monate später (gestern):
    2x Strafzettel (ZWEITES MAL) jetzt aus Bologna bekommen. Wieder ”Verkehrsberuhigten Zone ohne Erlaubnis” Was sehr ärgerlich ist:
    1. um 10:30 Uhr
    2. um 10:39 Uhr
    mit eine Forderung von jeweils EUR 88,60 (bei Bezahlung bis zum 5 Tagen), von 6 bis 60 Tage EUR 113,50 und ab 60 Tage laut Zahlungsinformation die Steuerbehörden dürfen die Hälfte des maximalen Betrags der Strafe erheben und das ist EUR 197,00. Habe nur noch vier Tage.
    Ich fahre seit 8 Jahren fast jedes Jahr nach Italien und nie solche Probleme gehabt.
    Kann ich etwas über einen Anwalt tun, habe auch Rechtsschutzversicherung.

    Vielen Dank
    MfG
    Igor

  14. Ralf sagt:

    Ich habe heute auch ein nettes Schreiben der italienischen Gemeinde Piove di Sacco erhalten, mit der Aufforderung, eine nicht unerhebliche Summe wegen zu schnellem Fahren zu bezahlen. Das hab ich auch getan, ich will ja nichts abstreiten. Nun meine Frage, das Vorhaltungsprotokoll, in dem Fahrer und Halter abgefragt werden, muß ich das zwingend ausfüllen und dahin senden, oder kann ich das nach Zahlung der Strafe ignorieren?Italienische Punkte haben doch keinen Einfluß auf das deutsche Punktesystem, oder sehe ich das falsch?
    Danke im Voraus

  15. Marco sagt:

    Hallo Leute,

    hört bitte unnötige Fragen zu stellen. Das hier ist keine Rechtsberatung (wurde auch oft genug gesagt). Nutzt diese Plattform lieber den anderen Eure Erfahrungen mitzuteilen (anstatt immer was zu fordern). Wie habt Ihre die Sache erledigt? Habt Ihr einen Zahlungsbefehl erhalten? Die Zahlung verweigert? Was ist dann passiert?

    Danke!

    Marco

  16. Thomas sagt:

    Ich hatte bei einer Reise nach Südtirol den Fahrzeugschein vergessen, sondern nur die Kopie dabei.
    Bei einer Verkehrskontrolle bezahlte ich dafür knapp 40 Euro. Was ich nicht wusste, damit war die Sache nicht erledigt, sondern ich hätte die Kopie noch einmal an die Polizei per Post senden müssen. Dumm gelaufen.
    2 Monate später erhielt ich einen Strafbefehl mit den Summen 301 bis 867 Euro.
    Widerspruch beim Regierungskommissariat wurde eingelegt, aber abgelehnt.
    Nun Widerspruch beim Friedensrichter, wobei ich hier mit 42 Euro Gerichtskosten in Vorleistung gehe.
    Nach Südtirol fahre ich vorerst nicht mehr.

  17. LUETTMANN sagt:

    HALLO,
    Ich habe 2018 eine Forderung eines Inkasso Unternehmens bekommen, die sich auf ein angebliches Vergehen aus dem Jahr 2015 bezieht. Ein Strafzettel der italienischen Behörde ist mir nicht zugegangen.
    Mit dem Hinweis darauf das keine Postzustellungsurkunde über die Zustellung des eigentlichen Strafzettel vorliegt, hielt ich die Sache für erledigt. Jetzt habe ich erneut Post eines anderen Inkasso Unternehmens über die selbe Tat von 2015 erhalten. Angeblich habe ich eine Busspur benutzt.
    Ich werde aufgrund der mehr als fragwürdigen Schreiben nicht zahlen.

  18. Davide sagt:

    Hallo,

    Habe vor 2 Tagen zwei Mahnbescheide aus Italien von einer Italienischen Anwaltskanzlei erhalten. Die Höhe der Bescheide sind ca. 205 € (+50 € Bearbeitungsgebühr Anwalt) + 200 € (weitere 50 € Bearbeitungsgebühr).
    Das Verkehrsdelikt geschah am 03.08.2016.
    Ich habe das Schreiben mit den Bußgeldern 1 Jahr später nie erhalten und jetzt soll ich sämtliche Mahngebühren und Bearbeitungsgebühren bezahlen.
    Soll ich die Strafen bezahlen obwohl ich nie die vorausgegangenen Bescheide erhalten habe?

  19. Hans sagt:

    Heute habe ich eine Zahlungsaufforderung des Inkasso-Unternehmens ETI experts aus Köln erhalten:
    – Kein EINSCHREIBEN, sondern normale Post
    – am 28.08.2016 (also vor 4 Jahren!) in eine verkehrsberuhigte Zone in Pisa (Via Roma) gefahren
    – Gesamtforderung 459,80EUR (!!!), die sich zusammensetzt aus 389,60 EUR Strafe und 140,40 EUR (= 36% Aufschlag!) Inkasso-Forderung
    – Der Auftraggeber von ETI (SAFETY SPA PISA) hat mich scheinbar angeschrieben und keine Antwort erhalten.
    ICH HABE IN DEN LETZTEN 4 JAHREN KEINERLEI SCHREIBEN ERHALTEN !
    – Zahlungsfrist: 7 Tage, (normalerweise 60 Tage), keine Einspruchsfrist aufgeführt
    – Verjährungsfrist 5 Jahre

    Frage:
    1. Für dieses Vergehen werden in Italien laut Katalog 80-120 EUR verlangt, aber nicht 389,-EUR
    2. Sind diese Beträge nicht Abzocke?
    3. Ist ein deutsches Inkasso- Unternehmen zur Eintreibung aus Italien überhaupt berechtig? Habe gelesen, dass dies nur bei PRIVATEN Mautbetreibern geht

    Besten Dank für die Antwort,
    Hans

  20. Thomas W. sagt:

    Hallo,

    bin gestern auf der Autobahn in Italien unterwegs gewesen und habe mich bei der Mautstation aus Versehen bei der Telepass Station eingeordnet. Allerdings musste ich zu der Mautstation für Kartenzahlung und bin daraufhin rückwärts aus dieser Maustation rausgefahren und zu der anderen rum gefahren weil ich ansonsten nicht weiterfahren hätte können.

    Muss ich jetzt mit einem Bußgeldbescheid oder ähnlichem rechnen?

    Danke und viele Grüße

  21. martin sagt:

    kann man sich bei einem strafzettel aus italien auch darauf berufen nicht selbst gefahren zu sein ? wie z.b. in österreich wo dann eine strafe fürs nichtauskunftgeben des fahrers ersatzweise in kraft tritt,die in deutschland jedoch nicht vollstreckt werden kann ?

  22. Thomas sagt:

    Hallo!
    Ich habe am Passo di Giau 2 Radarstrafen innerhalb 10 Minuten beim Bergabfahren bekommen. Auf dieser Straße sind 2 Radarboxen installiert und die Tafel mit 50 ist versteckt im Ort aufgestellt. Also Abzocke. Meine Frage, bei Tatbeständen hängen zusammen, normalerweise in Deutschland/Österreich zahl man nur 1x. Wie ist hier das italienische Recht – ist das genauso?
    Danke
    LG Varatom

  23. Traudi sagt:

    ich habe am 11.09.2020 einen Mahnbescheid aus Bologna von einer RA-Kanzlei aus Florenz erhalten wg.: “Zugang ohne Erlaubnis in beschränkter Verkehrszone oder in Fußgängerzone”. Datum der Übertretung 15.04.2017. Einen Strafzettel oder Bußgeldbescheid habe ich vorher nicht erhalten.
    Ist das korrekt? Oder ist das schon längst verjährt? Sollte ich bezahlen?

  24. Ramona sagt:

    Hallo ,.

    alle Fragen hier nach der Verjährungsfrist. Und keiner bekommt eine Aussage kräftig Antwort ,sondern immer nur ( Rechtsanwalt ) einschalten.
    Ich Frage mich die ganze Zeit wofür ist den diese Seite aufgebaut wenn man keine Auskunft auf das Anliegen hat was viele hier reinschreiben. Sondern immer wieder diese Antwort schalten sie einen Anwalt ein. Das bringt und ja auch nicht viel da wir wenn wir einen Anwalt einschalten auch dafür noch bezahlen müssen und das Bußgeld aber im Endeffekt weniger ist. Also bitte warum kann man den netten Menschen hier keine konkrete Antwort mitteilen ausser immer das gleich ,schalten sie einen Anwalt ein.
    Würden uns freuen wenn wir etwas positives von Ihnen erhalten. Da es uns genauso wie vielen hier geht . Verjährungsfrist , Zustellungsfrist und Zahlungsfrist.
    Ohne eine Anwalt einzuschalten.
    Nette Grüße Ramona

  25. Falk H sagt:

    Hallo,

    Ich habe einen Straffzettel aus Italien erhalten. Mich interessiert, ob dieser verjährt ist oder nicht. Wir waren mit einem in Deutschland angemieteten Auto in Italien unterwegs. Normalerweise muss ein Straffzettel innerhalb von 360 zugestellt sein. In unserer Situation kontaktierten die italienischen Behörden unsere Autovermietung zur Identitätsfeststellung. Das geschah innerhalb der 360 Tage Frist. Wir erhielten den Straffzettel jedoch erst nach 360 Tagen… das Ausstellungsdatum auf unserem Straffzettel befindet sich ebenfalls außerhalb der 360 Tage. Ich hätte gern gewußt, ob die Verjährungsfrist eingetreten ist oder nicht?

    Vielen Dank!
    MfG

  26. Emiljano sagt:

    Hallo,

    wir sind am 07.09.2019 in einer Fußgängerzone in Bologna Italien rumgefahren. Am 03.03.2020 kam ein Einschreiben, vermutlich mit dem Bußgeldbescheid. Weil wir aufgrund Corona im Ausland “gefangen” waren, konnten wir das Einschreiben bei der Post nicht abholen. Am 29.10.2020 kam jetzt eine Zahlungserinnerung mit € 197,-, vermutlich wesentlich höher wie die Ursprungsstrafe.

    Muss ich die Erhöhte Strafe zahlen, auch wenn ich nachweislich den ersten Brief nicht erhalten habe?

    Soll ich einfach die Ursprungsstrafe überweisen? Wo bekomme ich raus, wie hoch diese war?

  27. Stefan sagt:

    Hallo,

    wir haben heute einen Bußgeldbescheid zu unserem Italien Urlaub von August 2020 erhalten – 46,20 €. Müssen wir dies bezahlen? Lt. der oben stehenden Informationen können Bußgelder ja erst ab 70€ eingetrieben werden..

  28. leonardo n sagt:

    “Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig. Italienische oder deutsche Inkassofirmen haben hier keinerlei Befugnis, derartige Bußgelder einzutreiben. Anders ist das bei privaten Mautforderungen. Diese können durchaus von Inkassounternehmen, die im Ausland ansässig sind, vollstreckt werden”.

    Brief von Inkassounternehmen? nicht zahlen.

  29. Gerd sagt:

    Aus eigener wirklich sehr negativer Erfahrung mit ZTL-Zone und mir nicht zugestellten Bussgeldbescheid Florenz aus 2017 kann ich allen nur den guten tip geben:
    Fahrt nicht mehr nach 🇮🇹 dann merken ital. Gemeinden und Städte wenn keine Einnahmen
    Von deutschen Touristen mehr kommen erledigt sich vieles von selbst! (entfernt von der Redaktion)

    • Ina sagt:

      Lieber Gerd, auch wir haben Post aus Florenz bekommen. Angeblich zwei Verstöße innerhalb von 11 Minuten. Wie bist du vorgegangen und was hättest du im Nachgang anders gemacht? Liebe Grüße Ina Allge.

  30. G.Hein sagt:

    Hallo Redaktion,
    wozu betreiben Sie diese Seite eigendlich wenn Sie sowieso nur immer auf einen RA verweisen ?
    Hier gibt es keinen Informationswert.

  31. Bahia S sagt:

    Ich hatte einen Strafzettel wegen eines fehlenden Parkscheins an der Windschutzscheibe in Pisa/ Italien. Auf dem Strafzettel (nur auf italienisch) kann ich keine Bankverbindung finden. Bekomme ich einen Bussgeldbescheid mit Bankdaten zugeschickt? Oder wie kann ich das Bussgeld bezahlen? Ich hatte schon zwei mal mit ausländischen Strafzetteln zu tun (Kroatien und Frankreich), bei denen es Unklarheiten bei der Überweisung gab. Das drastisch erhöhte Bussgeld möchte ich nicht noch einmal erleben…

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bahia S.,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht oder an eine zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  32. marion sagt:

    Hallo,
    habe einen Strafzettel für verkehrtes Parken über 29,40 € in Forte dei Marmi bekommen. Die Iban die darauf steht ist nicht ok, die BIC fehlt.
    Also nicht überweisbar. Die Bank kann BIC nicht ermittel! Ein QR ist vorhanden. Ich kann das allerdings nicht.
    Muss ich mich mit dem Polizeitrevier in verbindung setzen oder fällt das unter die 70€ grenze.
    VG MArion

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marion,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  33. Hannes A sagt:

    Hallo!

    Ich habe heute einen Bescheid von meinem Mietwagenverleih von Sardinien erhalten.
    Darauf werden €45,- für den Aufwand seitens Verleiher berechnet. Ist in Ordnung.
    Dann steht dabei: Im Anhang ist die Strafe der örtlichen Kommune zu finden. Diese soll ich aber nicht einzahlen, da diese erneut mit den Fahrerangaben an meine angegebene Adresse (beim Verleiher) verschickt werden.
    Im Anhang, wo ich die Strafe sehe stehen aber 2x Beträge. 1. Betrag 130,- wenn ich innerhalb von 5 Tagen zahle. 2. Betrag 180,- wenn ich innerhalb von 60Tagen zahle. Was soll ich tun? Wenn ich warte bis der neue Brief kommt, vergehen sicher mehr als 5 Tage und habe ich dann noch anspruch den kleineren Betrag zu zahlen. Hat hier jemand erfahrung?
    Lg

    • Chris W sagt:

      Hallo Hannes, wie ist es ausgegangen? Ich habe heut auch ein Schreiben von der Autovermietung bekommen, welches vor fast fast 2 monaten von der Mailandischen Polizei ausgestellt wurde.
      zuerst
      innerhalb 5 Tage Zahlbar Strafe von 69€
      zahlbar bis 60 Tage von 89€

      Bin am Flughafen Mailand Milante in der Bus und Taxi Spur gefahren, statt auf der Arival Spur. Um den Mietwagen zurück zu geben muss man leider erst nach dem Kreisverkehr die Services Spur nutzen. Nicht schon am Anfang… jedenfalls fehlen mir auch die richtigen Bankdaten zum Überweisen.

      Sixt hat zusätzlich noch 30,50€ Bearbeitungs Gebühr veranschlagt. das ganze ist mir zwei Mal passiert.

      Also schon ne Frechheit das Sixt sich so wenig Zeit lässt und dafür noch Bearbeitungsgebühr verlangt. Ich soll laut Sixt auch warten bis ich ein Schreiben erhalte was an mich gesendet wird. Das kommt dann sicher auch nicht innerhalb der 60Tage Frist.

      Einen Anwalt einschalten, bringt das was außer noch mehr kosten, nerven und wer weiß wie lange das sich hinzieht.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Hannes A.,

      da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen, sollten Sie sich bei den italienischen Behörden melden oder einen Anwalt mit Spezialisierung auf italienischen Verkehrsrecht aufsuchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  34. Paul v R sagt:

    Hallo,

    Kann jemand mir erzählen was zu tun ist als Fahrradfahrer in Italien, wenn das Schild “Ende geteilte Fahrrad und Fußgängerweg” an einer Kreuzung steht wo Verkehr von Rechts Vorfahrt geben muss?

    Uns wurde gesagt das man als Fahrradfahrer absteigen muss, den Zebrastreifen nutzen muss um die Straße zu überqueren, um demnächst dann wieder an der anderen Seite der Straße auf das Fahrrad aufzusteigen um weiter zu fahren. Stimmt das?

    Mfg, Paul.

  35. Sandra sagt:

    Ich habe einen Strafzettel aus Italien erhalten. Laut dem Zettel ist der Tag der Übertretung am 02.08.2020 wiederum das Feststellungsdatum am 26.03.2021. Nach welchem Datum richte ich mich hinsichtlich der Verjährung?

  36. Philipp T sagt:

    Guten Morgen,

    ich habe ein Schreiben mit einem Bußgeldverfahren bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung erhalten (68,88 Euro) inkl. Verfahrensgebühren. welche nach 5 Tage sich erhöht bis zu einer max. Gebühr von 178,00 Euro.
    Begründung: Auf für andere Fahrzeuge reservierter Spur gefahren, wie von den entsprechenden Verkehrszeichen vorgegeben.

    Wir sind auf der Straße gefahren um zu einem Parkhaus zugelangen.

    Das beauftrage Unternehmer der Stadt Florenz ist Safety21 S.p.A Italien.

    Was kann hier getan werden und muss der Strafzettel bezahlt werden ? Bilder liegen keine Vor auf der genannte internetseite (info.myfines.it)

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Vielen Dank

    • Valentin sagt:

      Habe eben auch einen eingeschriebenen Brief aus Schiedam erhalten.
      Das beauftrage Unternehmen der Comune die Fierenze Polizia Municipale ist die Safety21.

      Ort, Datum stimmt. (5. August 2022 – nach dem Restaurantbesuch)
      Das Delikt kann auch stimmen.
      Begründung: Auf für andere Fahrzeuge reservierter Spur gefahren, wie von den entsprechenden Verkehrszeichen vorgegeben.
      Das war an der VIA DELLA SCALA
      68.25 Euro wollen sie von mir innert 5 Tagen.

      Wenn ich mir den Brief anschaue ist die Unterschrift und auch das Logo recht verpixelt. Mich würde es aber nicht erstaunen, wenn das in Italien nicht besser funktioniert. Könnte einen Fake sein, aber eben auch nicht.

      Da ich keine Lust habe das doppelte zu bezahlen werde ich die Rechnung nun bezahlen. Aber ich lasse das noch mit dem Rechtsschutz klären.

    • Paul H sagt:

      Guten Tag,

      wir haben auch zwei Bußgeldbescheide über jeweils 68,88 bekommen (aus dem März 22), die sich mittlerweile auf 178 Euro erhöht haben.
      Deshalb die Frage, wie sie weiter damit umgegangen sind?

      Wir wollten eben bezahlen, jedoch funktioniert die Anmeldung mittlerweile nicht mehr, das zweite Schreiben kam vor 12 Tagen.

      Viele Grüße und vielen Dank!

    • Hellge sagt:

      Hallo Philipp,
      ich habe von meiner Autovermietung das selbe Schreiben erhalten. Gibt es schon etwas neues zu diesem Fall. Ich habe gelesen, dass ein Inkassoverfahren von Italien in Deutschland möglich ist, aber erst ab einem Bußgeld >70 EUR.

      Danke und Grüße!

    • Erassinery sagt:

      Guten Tag Philipp

      Bei mir genau das Gleiche! Hast du den gesamten Betrag überwiesen?

      Beste Grüsse, Eassinery

    • Susanne K sagt:

      Hallo Philipp,
      mir ist es genauso ergangen…selber Strafzettel (68.88€, gleiches Verschulden, ebenfalls von Info.myfines.it). Die Internetseite wird mir als unsicher angezeigt. Welche Erfahrung haben Sie hiermit gemacht?
      Lg und vielen Dank!

      • Franz sagt:

        Hallo Susanne,

        habe vor ein paar Tagen ebenfalls den genau gleichen Bescheid bekommen. Florenz, 68,88 Euro, auch info.myfines.it. Haben Sie die Strafe bezahlt? Hat das Herunterladen des Fotos funktioniert?

        Danke und Liebe Grüße!

        • Johannes sagt:

          Habe vor ein paar Tagen dasselbe schreiben bekommen.
          Gegen was soll man denn verstoßen haben?
          Haben Sie es inzwischen bezahlt? Brief kam auch per normaler Post.

          • Thomas sagt:

            Hallo Johannes,

            wie bist du da vorgegangen?

            LG Thomas

          • Anja sagt:

            Hallo zusammen,
            auch wir haben genau das gleiche Schreiben erhalten – direkt zwei mal.
            Wir haben nun festgestellt, dass der Bußgeldbescheid vor einigen Monaten per Einschreiben an uns gesandt wurde. Auf diesem war aber in keinster Weise erkenntlich, dass es sich um ein Schreiben aus Italien handelt – sondern es sah so aus, als würde es aus den Niederlanden kommen (auf dem Umschlag war NL gedruckt mit einer Krone). Deshalb wurde das Einschreiben abgelehnt, weil wir keinerlei Bezug dazu haben oder hatten. Darauf hin ist nichts passiert bis jetzt, als eben die Zahlungsaufforderung von insgesamt 350€ kam. Eine Lösung haben wir noch nicht, wenden uns aber nun mal an die E-Mail-Adresse aus dem Schreiben und erklären, dass wegen des NL-Bezugs das Einschreiben verständlicherweise abgelehnt wurde.
            Falls jemand ein anderes Update hat wäre ich sehr dankbar um Tipps.
            Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Philipp T.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für italienisches Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  37. Franz N. sagt:

    Hallo miteinander,

    mir wurde gestern per Einschreiben eine Geschwindigkeitsübertretung in Italien zugestellt. Übertretung von 12,9 km/h, Problem dass wir mit unserem Wohnanhänger geblitzt wurden. Somit kommt ein Bußgeld von 260 € auf uns zu, das innerhalb von 6 Tagen beglichen werden muss. Mal abgesehen davon, dass dies natürlich Wucher ist, wir diesen Betrag aber natürlich überweisen, waren noch 2 Fragebögen angehängt. Hier muss ich innerhalb 60 Tagen Informationen zu Lenker, Halter, Führerscheinnummer und Zulassungsnummer ausfüllen und wieder zurückschicken. Nun meine Frage:
    Wie sicher ist die Zusendung meiner persönlichen Daten bei den italienischen Behörden? Macht es Sinn, den Brief per Einschreiben zu schicken, dass ich eine Bestätigung zur Übernahme habe?
    Zudem steht bei einem Fragebogen mit dabei, dass dieser Verstoß einen ‘Punkteabzug beim Führerschein (03 Punkte) des solidarischen Haftbares/Fahrzeughalters’ verursacht…..mal ganz davon abgesehen, dass manche Formulierungen sehr irreführend sind und nicht richtig übersetzt wurden, was bedeutet dies? Bekomme ich nun 3 Punkte? Ich kenn mich nimmer aus.

    Vielleicht kann mir jemand helfen, hab auch schon bereits beim KBA angerufen, hier darf und kann mir niemand helfen, da hier die Zuständigkeit endet…aber einen Anwalt will ich auch nicht unbedingt einschalten.

    Vielen Dank im Vorfeld für Eure Antworten, Gruß Franz

  38. Yvonne S sagt:

    Hallo!
    Ich habe am 15.02.21 ein Protokoll mit einer Strafe der Übertretung vom 07.09.2020 erhalten.
    Darin steht innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung des Protokolls 118,10 zu zahlen sind. Ich habe die Strafe am selben Tag überwiesen.
    Nun mit November 2021 kommt eine Nachforderung von einem Inkassobüro von über 500 Euro, über den Gesamtbetrag, der fällig wäre, wenn ich nicht bezahlt hätte.
    An welche Rechtsberatung kann ich mich wenden? Wie finde ich jemanden, der sich mit solchen Dingen auskennt?

  39. Angelika K. sagt:

    Hallo,
    ich habe heute ein Einschreiben erhalten mit einer Zahlungsaufforderung für die Nutzung einer für andere Fahrzeuge reservierten Spur in der Stadt Orvieto / Italien. Ich bin mit meinem PKW aber noch nie in Italien gewesen! Am besagten Tag hatte ich in Düsseldorf Dienst auf meiner Arbeitsstelle bis 16.15 Uhr. Dieser Verkehrsverstoß wurde um 19.41 Uhr in Italien begangen. Es ist wohl offensichtlich mehr als unmöglich in 3,5 Stunden 1.340 km zurückzulegen. Es wird sich in diesem Fall höchstwahrscheinlich um einen Zahlendreher handeln.
    Welche Möglichkeiten zum Widerspruch habe ich? Oder einfach ignorieren?
    Viele Grüße
    Angelika

    • Joachim sagt:

      Hallo Angelika,
      das kommt mir bekannt vor. Auch ich hatte einen Bescheid erhalten für einen Ort den ich nie besucht habe und für einen Zeitpunkt, an dem ich nachweislich zuhause und nicht in Italien war. Ich denke, da steckt ein System dahinter.
      Seitdem ist Italien für mich Geschichte.
      Gruß Joachim

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Angelika K.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  40. Luigi M sagt:

    Am 1 Juli 2021,um 3:00 Uhr kam ich von Kroatien, die Tunnel in Chiasso wahr gesperrt wegen Bauarbeiten.Die Umleitung Schilder wahren so unprofessionell gestanden,so Dass nach 1 Stunden umfahren immer an dem selben Stelle angekommen bist.Ich wahr verzweifelt,und eine nette Italienerin hat uns angeboten hinter ihr her zu zufahren.Dass wahr unsere Rettung .Iezt alle 2 Monaten bekommen ich Strafzettel aus Italien,weil ich keine Autobahn Gebühren bezahlt haben.!!! Seit wann zahlt man Gebühr für Chiasso Innenstadt ? Eine Mal 1,70€,dann 0,80€, und eine Mal 1,30€,+jedesmal 10€ arbeit Gebühr.Habe alles bezahlt mit dem Visa.Ich werde Italien nicht Mal Tod nochmal besuchen,sowas nenne ich moderne Mafia.

  41. Armin B sagt:

    Der Betrag des Bescheides, der förmlich zugestellt wurde, beläuft sich auf 49,28 wenn innerhalb 5 Tage gezahlt wird. Ansonsten sind binnen 60 Tagen 61,88 fällig.
    Nach Ablauf dieser Frist sind 106,38 zu entrichten.
    Muß ich jetzt zahlen oder fällt dies unter die 70,- Grenze?
    Danke schonmal

  42. Dirk W sagt:

    Hallo,
    habe für unseren Firmenwagen einen Bußgeldbescheid wegen Überfahren einer roten Ampel über 167,00 Euro bekommen. Bei Zahlung innerhalb 5 Tagen 132,40.
    Das Bußgeld haben wir zur Vermeidung von unnötigen weiteren Kosten bezahlt.
    Dem Schreiben lagen noch 2 weiter Schreiben bei, in dem wir den Fahrer benennen sollen. “Vordruck zur Übermittlung der Daten des Fahrzeugklenkers” und “Informationsschreiben nach Artikel 5 EU-Richtline” Wir wollen den Fahrer aber nicht benennen. Müssen wir die Antwortschreiben abgeben oder ist der Fall mit der Zahlung erledigt.

    Dank im Voraus.

  43. Chris sagt:

    Hallo,
    ich habe von einem etwas zurückliegenden Italienurlaub in Garda ein “Protokoll der Zuwiederhandlung” bekommen – angeblich bin ich 78km/h gefahren und soll jetzt 42€ und 26€ Bearbeitungsgebühr (oder innerhalb von 6 Tagen 30% Rabatt) bezahlen.
    Alles ok, wird wohl seine Richtigkeit haben – wird soweit in der 6-Tage Frist bezahlt.

    Jetzt hängt aber ein “Informationsschreiben” mit “Antwortformular” an. Hier wird um das Ausfüllen gebeten. Am Ende steht:
    “Der vorliegende Fall wird von der zuständigen Behörde: COMANDO POLIZIA GARDA geprüft
    Das vorliegende Schreiben an sich hat keine rechtlichen Folgen”

    Hierzu die Frage:
    A) Muss ich das ausfüllen? Bei geringen Vergehen hat sich das Antwortformular mit dem Bezahlen in Deutschland ja erledigt. Gilt das auch in Italien?
    B) Hat es Folgen für mich wenn ich den Delikt 1) zugebe 2)abstreite oder 3) frei lasse?

  44. Sabine sagt:

    Hallo , ich habe ein Bußgeldbescheid aus Italien (Safety21, Orvieto) erhalten, weil ich angeblich auf einer reservierten Spur gefahren bin… Nur
    1. wir waren noch nie in Italien
    2. das Beweisfoto zeigt ein anderes KFZ Kennzeichen
    Nun ist diese Website auf der man sich einloggen kann nicht erreichbar und ich habe schon diverse Mails mit Anhang an verschiedene Empfänger gesendet. Was soll ich jetzt machen. jetzt wollte ich das ganze per Einschreiben zurückschicken und ich bin mir nicht sicher an wen ich die Unterlagen senden soll, an das beauftragte Unternehmen (Safety21, Orvieto, nur angeblich gibt es den Standort nicht mehr oder an den Präfekten der Corpo die Polizia. Das ganze soll auch noch auf italienisch erfolgen, da muss dann der Google Übersetzer ran, kann ich nämlich nicht.
    Was ratet Ihr mir???

  45. Carstino sagt:

    Guten Tag,
    die Mietwagenfirma hat mich über einen Verkehrsverstoß (Zone nur für Anwohner zu bestimmten Zeiten erlaubt) informiert. Bei der Polizei in Italien habe ich ein Foto angefordert und erhalten, darauf ist das Auto im Dunkeln zu sehen mit Nummernschild. Sonst nichts. Also kein Ort, Strasse, etc. M.E. Null Beweis. Ich soll also glauben, dass ein geeichtes Gerät tatsächlich in der Verbotszone das Foto gemacht hat.

    Knöllchen habe ich noch nicht von der Polizei zugestellt bekommen. Nur in Kopie vom Autovermieter.
    Ich soll 58,10 plus 8,40 EUR Bearbeitungsgebühr innerhalb 5 Tage zahlen.
    Danach kostet es 83,00 EUR zuzüglich 8,40 EUR (innerh. 60 Tage)

    Ab wann beginnt die Frist?
    Ab Zusendung der Mail des Autovermieters oder muss ich auf Polizeipost warten?

    Hier steht jetzt:
    Anwendung findet diese Regel allerdings nur auf Summen ab 70 Euro. Bei geringeren Beträgen entzieht sich der Strafzettel aus Italien einer Vollstreckung in Deutschland. In dem Fall haben Urlauber schlichtweg Glück.

    – Habe ich also jetzt Glück (58,10 also unter 70 € Vollstreckungsgrenze) oder kann vollstreckt werden wenn ich nicht innerhalb von 5 Tagen zahle und dadurch der Betrag hoch geht auf 83 €? (Clevere Methode um das Vollstreckungsabkommen auszuhöhlen!!)

    – Was ist wenn ich nur einen Teil bezahle. Wird dann ein Betrag unter 70 € auch noch vollstreckt?

    – Und muss ich dem Autovermieter tatsächlich 50 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen. Ist doch Wucher und wurde mir erst bei Anmietung vor Ort zur Unterschrift vorgelegt, nicht bei der Buchung über Check24 mitgeteilt.

    Hoffe auf rechtssichere Hinweise von euch! Viele Grüße.

  46. Günter sagt:

    Am 18.06.2022 bin ich angeblich mit meinem Motorrad in eine verkehrsberuhigte Zone gefahren. soll jetzt 83,50 € zahlen. Den Brief habe ich heute erhalten. Im Brief steht, man könne sich das Bild anschauen. Ich bin mir keinerlei Ordnungswidrigkeit bewusst. Auf dem Bild ist mein Motorrad zu sehen, von Hinten und mein linker Fuß stützt das Motorrad ab, das heist ich bin nicht gefahren, sondern habe mich am Boden abgestützt, daran sieht man, dass ich gestanden bin. Wenn ich mich richtig erinnere habe ich das Motorrad rein geschoben und dann stehen geblieben. ich wollte das Motorrad herumschieben, wenden, weil ich kein Lokal gesehen habe.

  47. Matthias sagt:

    Angeblich soll ich am 26.07.2022 durch eine “Fußgängerzone” in Florenz gefahren sein. Ich hatte mir das vorher genau angesehen und sehe das anders.

    Strafe bei Bezahlung binnen 5 Tagen: 68,88 EUR, bei Bezahlung binnen 60 Tagen: 93,78 EUR, danach 176,78 EUR. Fällt das unter die 70 EUR Grenze oder nicht? Wer kann mir dazu eine belastbare Aussage geben?

  48. Yana B sagt:

    Ich habe heute auch 2 Straffen von Sommer 2022 aus Parma und Bologna erhalten. Parma habe gleich bezahlt obwohl meine meinung nach es war eine normale Strasse… beim Bologna jetzt Einspruch gemacht… Die Enspruchadresse endet mit ‘babyloveweb.eu…. ??!! Sind das irgendwelche Gauner oder was? Ok, Daten für Auto sind e korrekt, aber adresse lautet komisch… und wenn ich will website offnen um Strafe zu zahlen hier in Österreich zeigt es mir die Seite ist ‘verdächtig’… Ausserdem die Strasse von bin ich gefahren in Bologna Google map zeigt als normale Strasse, am Fotos sieht man andere geparkte autos und Eifaht Pfeil… Ich habe Eispruch beim Präfekt geschrieben,nur weiss jetzt gar nicht ob es sich überhaupt lohnt…. Hat jemand schon Storno von seinem Straffe erhalten oder halt alle doch müssen zahlen: Mfg,Yana.

  49. wurtz sagt:

    Guten Tag,

    eine Kommune aus Italien hat via Firma Nivi S.p.A, welche die Forderungen an eine italienische Rechtsanwaltskanzlei abgetreten hat, per Einschreiben Rückschein an mich adressiert. Dieses Einschreiben habe ich ungeöffnet, allerdings mit Unterschrift von einem Dritten (Inhalt überhaupt zugegangen?) zurück zu Post gegeben.

    Ein Jahr später kam eine Zahlungserinnerung der italienschen Kanzlei. Daraufhin forderte ich dort per Mail weitere Unterlagen (Beweisfotos) an.
    Diese wurde mir per Mail geschickt mit neuem Zahlungsbetrag und Fristsetzung bzw. Androhung zur gerichtlichen Vollstreckung.

    Meine Antwort: Ich bestreite die Forderungen, denn der Ursprungsbescheid ist nie zugegangen (ungeöffnetes Einschreiben zurückgegeben).

    => Keine Reaktion mehr seitens der Italiener :)

    Aber dann: 3 Jahre später (5 Jahre Verjährungsfrist bei öffentlich rechtlichen Forderugen) neues, sehr höfliches Schreiben einer deutschen Inkassofirma mit der Aufforderung der Zahlung mit noch höherer Summe (rund 300€) und Hinweis dass eine Beauftragung durch die Nivi S.p.A erfolgt ist.

    => ohne konkretes Zahlungsziel :)

    Meine Antwort: ich bestreite die Forderungen, da der Urpsrungsbescheid nie zugeangen ist. Außerdem ist die Vollstreckung von öffentlich rechtlichen Forderungen nur über das BfJ möglich/ zulässig. (siehe Blogbeitrag oben!)

    Nun heißt es abwarten. Die Forderung ist mehr als die 70€, da ja ursprünglich keine Zahlung erfolgte und sich der Betrag damit verdoppelt hat.

    Es könnte daher über das BfJ vollstreckt werden. Allerdings muss das Geld dann in Deutschland bleiben, weil nur über das private Inkasso das Geld an die italienische Gemeinde geht. Nachdem diese aber die Forderungen bereits an die Nivi S.p.A abgetreten hat und ihr Geld schon bekommen haben dürfte, dürfte diese Gemeinde kein besonderes Interesse mehr an der Beitreibung der Kosten haben :).

    Bis zur abschließenden Klärung – und nicht Bezahlung – ist mit dem betroffenen Kennzeichen eine Einreise nach Italien natürlich ein no go.

  50. Armin sagt:

    Guten Tag,
    meine Frage lautet:
    Auf welchen Betrag bezieht sich die Bagatellgrenze?
    Gilt der „abgezinste“?
    Ich soll eine Spur benutzt haben, die für andere Fahrzeuge reserviert war!?
    Beweisfotos finde ich nicht

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.