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Strafzettel aus Italien: Was deutsche Verkehrssünder wissen sollten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Pech im Urlaub: Bußgeldbescheid aus Italien

Ein Strafzettel in Italien an der Windschutzscheibe? Welche Vorschriften gelten für deutsche Touristen?
Ein Strafzettel in Italien an der Windschutzscheibe? Welche Vorschriften gelten für deutsche Touristen?

Das Kolosseum, der Mailänder Dom, eine Fahrt durch die Wasserstraßen Venedigs – Italien zieht mit unzähligen Sehenswürdigkeiten jährlich Scharen von Touristen an. Auch auf Deutsche übt das Nachbarland eine große Faszination aus. Im Jahr 2016 sind mehr als fünf Millionen Deutsche nach Italien gereist (Quelle: Statista). Und die Tendenz scheint weiter zu steigen.

Abgelenkt von all den wunderschönen Gebäuden und Landschaften ist manch Tourist mit dem hektischen Verkehr im Ausland schlichtweg überfordert. Ein Parkverstoß, eine zu hohe Geschwindigkeit oder ein anderer Verstoß gegen die italienischen Verkehrsregeln ist dann schneller geschehen, als dem Urlauber lieb ist. Wieder zu Hause angekommen, findet der Verkehrssünder dann einen Strafzettel aus Italien im Briefkasten. Nun stellt sich die große Frage: „Muss man diesen Strafzettel aus Italien überhaupt bezahlen?“

In unserem Ratgeber klären wir diese Frage. Hier erfahren Sie, ob Sie ein Bußgeld aus Italien bezahlen müssen. Außerdem finden Sie hier Informationen zu dem Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland.

FAQ: Strafzettel aus Italien

Wann droht ein Strafzettel aus Italien?

Halten sich Urlauber nicht an die italienischen Verkehrsregeln, kann ein Bußgeldbescheid aus Italien drohen.

Muss ich den Strafzettel aus Italien bezahlen?

Sie sollten den Betrag innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung bezahlen, da sich das Bußgeld ansonsten verdoppeln kann.

Kann ein Bußgeldbescheid aus Italien in Deutschland vollstreckt werden?

Durch ein Abkommen zwischen den EU-Staaten kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland auch im Heimatland vollstreckt werden. Dies gilt für Geldsanktionen ab 70 Euro.

Das italienische Straßenverkehrsgesetz

Nicht nur im In-, auch im Ausland können Verkehrssünder Strafzettel erhalten. Immerhin gelten überall entsprechende Regeln, an die sich Touristen ebenso halten müssen wie Einheimische. Italien bildet da keine Ausnahme. Wer dort im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, dem droht ein Strafzettel, welcher in Italien selbst ausgehändigt wird oder später im Briefkasten des Delinquenten landet.

Gesetzesgrundlage für den Bußgeldbescheid aus Italien und dessen Vollstreckung bildet die „Codice della Strada“. Dies ist die italienische Bezeichnung für die Straßenverkehrsordnung. Diese legt genau fest, wann in Italien ein Strafzettel ausgestellt wird.
Werden Sie von einem Polizisten direkt mit Ihrem Verstoß konfrontiert, sollten Sie den Strafzettel in Italien am besten sofort bezahlen.
Werden Sie von einem Polizisten direkt mit Ihrem Verstoß konfrontiert, sollten Sie den Strafzettel in Italien am besten sofort bezahlen.

Neben der Vollstreckung von einem Bußgeld kann in Italien auch ein Fahrverbot angeordnet werden. Es ist also unabdinglich, sich vor einer geplanten Reise mit den Verkehrsregeln auseinanderzusetzen. Denn gleichwertige Verstöße werden dort üblicherweise deutlich strenger geahndet als hierzulande.

Tückisch kann es außerdem sein, wenn beispielsweise der Sohn mit dem elterlichen Auto unterwegs ist. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung oder anderen Verstößen, geht der Strafzettel aus Italien nämlich immer an den Halter des Fahrzeugs. Vor den Eltern die Ordnungswidrigkeit zu vertuschen, ist demnach nicht möglich.

Bei der Verkehrskontrolle: Italienische Strafzettel bezahlen

Von der Idee, bei der Verkehrskontrolle das geforderte Bußgeld in Italien nicht zu bezahlen, ist abzuraten. Denn üblicherweise wird zunächst immer eine Mindestsumme festgelegt. Diese verdoppelt sich jedoch, wenn der Zahlungsaufforderung nicht binnen 60 Tagen entsprochen wird.

Werden Sie also direkt mit dem Verstoß und dem Bußgeld in Italien konfrontiert, ist es ratsam, den geforderten Betrag sofort zu zahlen.

Zurück in Deutschland: Strafzettel aus Italien nicht bezahlen – Ist das möglich?

Sie kommen gerade von einem Museumsbesuch wieder und finden einen Strafzettel aus Italien an Ihrem Mietwagen. Schnell kommt der Gedanke auf, den Bescheid zu ignorieren und das Geld nicht zu zahlen. Immerhin sind Sie eh bald wieder in der Heimat und da haben die italienischen Behörden keinerlei Handlungsspielraum. Oder?

Auch wenn Sie bereits wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, kommen Sie nicht darum herum, das Bußgeld aus Italien zu zahlen. Denn am 27. März 2016 ist für den Strafzettel aus Italien ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde der seit 2004 geltende EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ umgesetzt. Laut diesem Gesetz kann bei einem Bußgeld aus Italien die Vollstreckung in Deutschland erfolgen.

Haben Sie also aus Italien einen Bußgeldbescheid erhalten, beispielsweise weil Sie dort eine rote Ampel überfahren haben, so sind Sie dazu verpflichtet, die geforderte Summe zu begleichen. Ein in Italien angeordnetes Fahrverbot ist hingegen nur dort wirkam. In Deutschland dürfen Betroffene dennoch Auto fahren.
Seit März 2016 existiert ein Gesetz, wonach ein Strafzettel aus Italien vom deutschen Bundesamt für Justiz vollstreckbar ist.
Seit März 2016 existiert ein Gesetz, wonach ein Strafzettel aus Italien vom deutschen Bundesamt für Justiz vollstreckbar ist.

Anwendung findet diese Regel allerdings nur auf Summen ab 70 Euro. Bei geringeren Beträgen entzieht sich der Strafzettel aus Italien einer Vollstreckung in Deutschland. In dem Fall haben Urlauber schlichtweg Glück.

Beachten Sie: Ist bei dem Strafzettel aus Italien die Verjährung noch nicht eingetreten, können auch länger zurückliegende Verstöße aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Bekommen Sie einen Bescheid über eine nicht verjährte Ordnungswidrigkeit aus der Vergangenheit, muss das Bußgeld bezahlt werden.

Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig. Italienische oder deutsche Inkassofirmen haben hier keinerlei Befugnis, derartige Bußgelder einzutreiben. Anders ist das bei privaten Mautforderungen. Diese können durchaus von Inkassounternehmen, die im Ausland ansässig sind, vollstreckt werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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178 Kommentare

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  1. Thomas W.
    Am 27. August 2020 um 11:12

    Hallo,

    bin gestern auf der Autobahn in Italien unterwegs gewesen und habe mich bei der Mautstation aus Versehen bei der Telepass Station eingeordnet. Allerdings musste ich zu der Mautstation für Kartenzahlung und bin daraufhin rückwärts aus dieser Maustation rausgefahren und zu der anderen rum gefahren weil ich ansonsten nicht weiterfahren hätte können.

    Muss ich jetzt mit einem Bußgeldbescheid oder ähnlichem rechnen?

    Danke und viele Grüße

  2. Hans
    Am 15. August 2020 um 17:34

    Heute habe ich eine Zahlungsaufforderung des Inkasso-Unternehmens ETI experts aus Köln erhalten:
    – Kein EINSCHREIBEN, sondern normale Post
    – am 28.08.2016 (also vor 4 Jahren!) in eine verkehrsberuhigte Zone in Pisa (Via Roma) gefahren
    – Gesamtforderung 459,80EUR (!!!), die sich zusammensetzt aus 389,60 EUR Strafe und 140,40 EUR (= 36% Aufschlag!) Inkasso-Forderung
    – Der Auftraggeber von ETI (SAFETY SPA PISA) hat mich scheinbar angeschrieben und keine Antwort erhalten.
    ICH HABE IN DEN LETZTEN 4 JAHREN KEINERLEI SCHREIBEN ERHALTEN !
    – Zahlungsfrist: 7 Tage, (normalerweise 60 Tage), keine Einspruchsfrist aufgeführt
    – Verjährungsfrist 5 Jahre

    Frage:
    1. Für dieses Vergehen werden in Italien laut Katalog 80-120 EUR verlangt, aber nicht 389,-EUR
    2. Sind diese Beträge nicht Abzocke?
    3. Ist ein deutsches Inkasso- Unternehmen zur Eintreibung aus Italien überhaupt berechtig? Habe gelesen, dass dies nur bei PRIVATEN Mautbetreibern geht

    Besten Dank für die Antwort,
    Hans

    • Marc
      Am 29. Januar 2023 um 14:26

      Hast du eine Antwort erhalten?
      Ich habe auch Post von ETI aus Köln bekommen.

      Wie ist es ausgegangen?

      Marc

      • Sonja R
        Am 27. August 2023 um 23:20

        Ich habe auch so ein Schreiben erhalten und habe Widerspruch eingelegt. Mal schauen, was rauskommt.

  3. Davide
    Am 13. August 2020 um 11:49

    Hallo,

    Habe vor 2 Tagen zwei Mahnbescheide aus Italien von einer Italienischen Anwaltskanzlei erhalten. Die Höhe der Bescheide sind ca. 205 € (+50 € Bearbeitungsgebühr Anwalt) + 200 € (weitere 50 € Bearbeitungsgebühr).
    Das Verkehrsdelikt geschah am 03.08.2016.
    Ich habe das Schreiben mit den Bußgeldern 1 Jahr später nie erhalten und jetzt soll ich sämtliche Mahngebühren und Bearbeitungsgebühren bezahlen.
    Soll ich die Strafen bezahlen obwohl ich nie die vorausgegangenen Bescheide erhalten habe?

  4. LUETTMANN
    Am 1. August 2020 um 16:25

    HALLO,
    Ich habe 2018 eine Forderung eines Inkasso Unternehmens bekommen, die sich auf ein angebliches Vergehen aus dem Jahr 2015 bezieht. Ein Strafzettel der italienischen Behörde ist mir nicht zugegangen.
    Mit dem Hinweis darauf das keine Postzustellungsurkunde über die Zustellung des eigentlichen Strafzettel vorliegt, hielt ich die Sache für erledigt. Jetzt habe ich erneut Post eines anderen Inkasso Unternehmens über die selbe Tat von 2015 erhalten. Angeblich habe ich eine Busspur benutzt.
    Ich werde aufgrund der mehr als fragwürdigen Schreiben nicht zahlen.

  5. Thomas
    Am 23. Juni 2020 um 12:15

    Ich hatte bei einer Reise nach Südtirol den Fahrzeugschein vergessen, sondern nur die Kopie dabei.
    Bei einer Verkehrskontrolle bezahlte ich dafür knapp 40 Euro. Was ich nicht wusste, damit war die Sache nicht erledigt, sondern ich hätte die Kopie noch einmal an die Polizei per Post senden müssen. Dumm gelaufen.
    2 Monate später erhielt ich einen Strafbefehl mit den Summen 301 bis 867 Euro.
    Widerspruch beim Regierungskommissariat wurde eingelegt, aber abgelehnt.
    Nun Widerspruch beim Friedensrichter, wobei ich hier mit 42 Euro Gerichtskosten in Vorleistung gehe.
    Nach Südtirol fahre ich vorerst nicht mehr.

  6. Marco
    Am 15. April 2020 um 7:27

    Hallo Leute,

    hört bitte unnötige Fragen zu stellen. Das hier ist keine Rechtsberatung (wurde auch oft genug gesagt). Nutzt diese Plattform lieber den anderen Eure Erfahrungen mitzuteilen (anstatt immer was zu fordern). Wie habt Ihre die Sache erledigt? Habt Ihr einen Zahlungsbefehl erhalten? Die Zahlung verweigert? Was ist dann passiert?

    Danke!

    Marco

  7. Ralf
    Am 3. April 2020 um 18:24

    Ich habe heute auch ein nettes Schreiben der italienischen Gemeinde Piove di Sacco erhalten, mit der Aufforderung, eine nicht unerhebliche Summe wegen zu schnellem Fahren zu bezahlen. Das hab ich auch getan, ich will ja nichts abstreiten. Nun meine Frage, das Vorhaltungsprotokoll, in dem Fahrer und Halter abgefragt werden, muß ich das zwingend ausfüllen und dahin senden, oder kann ich das nach Zahlung der Strafe ignorieren?Italienische Punkte haben doch keinen Einfluß auf das deutsche Punktesystem, oder sehe ich das falsch?
    Danke im Voraus

  8. Igor aus Berlin
    Am 10. März 2020 um 12:20

    Guten Tag,

    wir waren mit dem Auto in Italien von 10.09.2019 bis 20.09.2019 und in Dezember habe ich ein Strafzettel – Zugang in beschränkter Fußgängerzone EUR 94,70. Bin zu Polizei gegangen und die können mir nicht viel weiterhelfen. Erstmal dachten die dass es sich um ein Betrug handelte dass der Brief aus Schiedam-Holland kam. Dort gibt es ein Pool-ID für EU-Bürgern für Verkehrs und Ordnungswidrigkeiten. Ich habe nach drei Tagen EUR 94,70 überwiesen.
    Drei Monate später (gestern):
    2x Strafzettel (ZWEITES MAL) jetzt aus Bologna bekommen. Wieder ”Verkehrsberuhigten Zone ohne Erlaubnis” Was sehr ärgerlich ist:
    1. um 10:30 Uhr
    2. um 10:39 Uhr
    mit eine Forderung von jeweils EUR 88,60 (bei Bezahlung bis zum 5 Tagen), von 6 bis 60 Tage EUR 113,50 und ab 60 Tage laut Zahlungsinformation die Steuerbehörden dürfen die Hälfte des maximalen Betrags der Strafe erheben und das ist EUR 197,00. Habe nur noch vier Tage.
    Ich fahre seit 8 Jahren fast jedes Jahr nach Italien und nie solche Probleme gehabt.
    Kann ich etwas über einen Anwalt tun, habe auch Rechtsschutzversicherung.

    Vielen Dank
    MfG
    Igor

  9. RP
    Am 23. Dezember 2019 um 2:13

    Ich habe nun ebenfalls am gestrigen Tage ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bezüglich eines angeblichen Verkehrsdelikts in Italien erhalten. Darin wird behauptet, ich sei im August 2016 (vor über 3,5 Jahren!) in Pisa in eine verkehrsberuhigte Zone eingefahren. Die Forderung beläuft sich auf EUR 535,00. Weder eine Straße, noch eine Uhrzeit werden genannt. Beweismittel sind ebenfalls nicht beigefügt. Ich kann mich nicht einmal erinnern, dass ich selbst in Pisa gewesen sein soll. Es wird behauptet, ich sei erfolglos von italienischen Behörden angeschrieben worden. Einen Brief in dieser Richtung habe ich allerdings nie erhalten. Das einzige, was ich zuordnen kann, ist das Kennzeichen. Dies gehört zu einem Fahrzeug, dass ich in 2016 tatsächlich als Halter gemeldet hatte. Allerdings wurde das Fahrzeug längst verkauft und das damalige Kennzeichen abgemeldet.

    Das alles ist in meinen Augen höchst dubios.

    Wie sollte ich mich am Besten verhalten?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Januar 2020 um 15:53

      Hallo RP,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt. Eine juristische Einschätzung ist hier nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Alin A
    Am 20. Dezember 2019 um 15:01

    Guten Tag,

    während eine Reise nach Italien im 2016 bin ich angeblich “ohne Erlaubnis in verkehrsberuhigter Zone gefahren. Ich habe keinerlei Bußgeldbescheid bekommen, habe aber am 20.12.2019 direkt eine Zahlungsaufforderung von eine Inkassofirma in Höhe von 850 Euro bekommen. Ist es normal direkt von eine Inkassofirma zu hören, und kein Bußgeldbescheid zu bekommen? Soll ich das zahlen? Oder kann etwas dagegen gemachtwerden? Wenn den Fall ist, lohnt es sich ein Anwalt in solche Situationen?
    Vielen Dank im Voraus!
    Viele Grüße,
    Alin

    • Bettina
      Am 28. Februar 2023 um 22:26

      Hallo, darf ich fragen wie die Geschichte aus ging?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Januar 2020 um 17:58

      Hallo Alin,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Zulässigkeit der Inkassoforderung prüfen zu lassen. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falles ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Daniel
    Am 15. Oktober 2019 um 12:22

    P.S.
    Hinzukommt, dass das Bußgeldverfahren an den Halter (Firmenwagen), also meinen Chef versandt wurde und nicht an den Fahrer (Ich).

  12. Daniel
    Am 15. Oktober 2019 um 12:17

    Guten Tag,
    gem. dem Text gibt es Abkommen zw. EU Staaten, wonach Bußgelder ab 70€ vollstreckt werden.
    Ich war am 1.10.2018 in Italien und habe nun heute (15.10.2019= 380 Tage) vier Strafzettel mit jeweils 69,45€ erhalten.
    Kann ich diese nun ignorieren, da diese 1. unter die 70€ Marke fallen und 2. 360 Tage überschritten wurden?
    Vielen Dank im Voraus.
    Daniel

  13. Heinz
    Am 26. September 2019 um 16:07

    Hallo,
    wir haben heute Einschreibenaus Italien bekommen in denen steht, dass wir im Juli 2018, in einer verkehrsbeschränkten Zone trotz Verbot fuhren. Wir hatten zuvor noch einen Polizisten nach dem Weg zu dem Restaurant gefragt und er sagte immer der HAfenstraße lang bis zum Ende – dort war das Restaurant.
    Muss ich das jetzt bezahlen ?
    Was passiert wenn ich nächsten Monat wieder nach Italien fahre mit demselben Fahrzeug, aber der Halter des Fahrzeugs ist nicht dabei und wir werden kontrolliert?

  14. MANFRED
    Am 7. September 2019 um 12:29

    wie überall auf der welt ,wen leute bezahlen sollen,dan war nichts falsch oder das verhalten der leute war ok.ich lebe auf gran canaria und fahre auch hier auto,aber es geht nur mit dem griff ins portomane es gibt wie überall regel an die man sich halten solte.aber man ist ja im urlaub und da darf man alles.zurück in deutschland wird sich zuerst über alles bescherd was man erlebt hat aber man ist der herr der welt und für mich gibt es keine regelen.hier die polizei kukt zuerst nach mietautos ob die sich correkt verhalten,und dan wird es teuer. naja war auch in rom und habe ein jahr danach einen bußgeldbescheid der stadt bekommen,solte am falschen tag durch den vatikan gefahren sein.naja habe bezahlt und nicht gejammert,es ist wie es ist,war halt urlaub.beim nächstenmal aufpassen.

  15. Peter
    Am 1. September 2019 um 11:24

    Hallo,

    Ich habe letztes Jahr im August ein Bußgeld über 130,90 € erhalten, wegen überfahren einer roten Ampel. Mit dem Hinweis: Gerät geeicht bis 2006. Habe trotzdem innerhalb 5 Tagen bezahlt.

    Gestern habe ich ein zusätzliches Schreiben mit einem Bußgeld von 349,99 € erhalten: Begründung, wir hätten das beigfügte Antwortschreiben nicht ausgefüllt. Dieses muss aber erst ausgefüllt werden, wenn man die Geldbuße nicht bezahlt. (steht wenigstens so drinn).

    Ist so etwas zulässig? und msß der Einspruch in italienisch beim zuständigen Amtsrichter eingereicht werden?

    Grüße Peter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 15:34

      Hallo Peter,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, wenn Sie den Vorgang juristisch prüfen lassen wollen. Eine Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Ines
    Am 31. August 2019 um 8:33

    Ich habe zurecht einen Strafzettel erhalten, aber weiß nicht wo ich den bezahlen soll oder besser kann. Es ist für mich nicht klar wo ich hin gehen soll um die Strafe zu begleichen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2019 um 17:45

      Hallo Ines,

      die Zahlungsinformationen finden Sie in aller Regel auf dem Verwarnungsgeldbescheid, der regelmäßig anschließend zugestellt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Anna Z.
    Am 23. August 2019 um 10:47

    Hallo,
    wir haben vor 2 Wochen in Verona einen Strafzettel erhalten für falsches Parken. Ich würde diesen nun gerne bezahlen, es ist aber nirgendwo die Bankverbindung notiert.
    Ein italienischer Bekannter hat bei der Stadt Verona für mich angerufen. Die Dame war sehr unfreundlich und hat ihn auf eine Homepage verwiesen. Die dort gelistete IBAN ist aber fehlerhaft und funktioniert nicht.
    Ich habe auch bereits eine E-Mail an die Stadt geschrieben (englisch) und leider keine Antwort erhalten.
    Wie soll ich mich weiter verhalten? Ich möchte zusätzliche Kosten unbedingt vermeiden.
    Vielen lieben Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    AZ

  18. Thomas
    Am 4. Juli 2019 um 21:33

    Hallo,

    mein Sohn wurde in Italien auf dem Motorrad geblitzt. 15 km/h außerorts zu schnell, Kostenpunkt ca. 190 Euro.
    Auf der Internetseite [link von der Redaktion entfernt] funktioniert es aber leider nicht, das Foto einzusehen. Vermutlich wurde er von hinten geblitzt.

    Nun ist aber das Motorrad auf mich angemeldet und natürlich wird auf dem Bußgeldbescheid der Gemeinde mein Name erwähnt und ich werde aufgefordert, zu bezahlen. Aber ich persönlich habe ja gar nichts verbrochen und auf dem Foto ist mit Sicherheit nicht erkenntlich, wer gefahren ist.
    Habe ich in diesem Fall eine Möglichkeit eines Einspruches? Und wie hoch wäre die Erfolgswahrscheinlichkeit bzw. gibt es andere Möglichkeiten?

    Vielen Dank für Ihre Antwort und für die sehr hilfreiche Internetseite.

    Danke

  19. Bernd
    Am 30. Mai 2019 um 11:23

    Hallo,
    Ich habe einen Bußgeld Bescheid aus Italien bekommen, das Geld werde ich auf jeden Fall überweisen.
    Nun zu meiner Frage, es liegt ein Schreiben bei dem Bescheid bei, bei dem ich nicht weiß ob ich es ausfüllen muss.
    Das Schreiben nennt sich “Modul für die Meldung der Daten des Fahrers und des Führerscheins”
    Vielen Dank

  20. Hans
    Am 21. April 2019 um 12:27

    Komme gerade aus Malcesine mit meinem WoMo. Haben ein Strafzettel bekommen, weil ich mit dem WoMo zwei normale Parkplätze belegt habe anstatt nur einen. Die WoMo Stellplätze waren alle belegt, der Parkplatz aber dreiviertel leer. 29,40 € innerhalb 5 Tagen oder danach 42,00 €. Habe ehrlich gesagt keine große Lust, das zu bezahlen.

  21. Werner
    Am 11. April 2019 um 16:56

    Mein Verwarnungsgeld beläuft sich auf €73,65 – klar, damit die €70 Grenze übersprungen wird. Allerdings sind darin Portoge- und weitere Verwaltungsgebühren enthalten. Das eigentliche Verwarnungsgeld beläuft sich auf €56,70. Heißt das die Bagatellgrenze von 70 ist damit nicht überschritten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Mai 2019 um 15:08

      Hallo Werner,

      die Bagatellgrenze bezieht sich in der Regel auf die Gesamthöhe des Bescheids (inkl. Auslagen und Gebühren).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Vadim B.
    Am 20. März 2019 um 22:11

    Im Mai 2018 habe ich mich aus Versehen mit dem Auto in die Fussgängerzone verirrt. Dort wurde ich von einer Polizistin aufgehalten und habe Knöllchen bekommen und die Strafe gleich bezahlt. Nach nun zehn Monaten habe ich per Einschreiben fünf Aufforderungen bekommen die Strafe zu bezahlen, je 72 Euro. Ist das rechtmäßig? Ich denke es geht darum, dass mein Auto während der Irrfahrt in der Fussgängerzone und beim Verlassen dieser an verschiedenen Stassen fotografiert wurde, das erklärt vielleicht die verrückte Anzahl der Mahnbriefe.
    Was ich auch verrückt finde, dass in jedem Brief folgendes steht: “Wenn/falls der Perfekt die Berufung zurückweist, soll der Berufungskläger einen mindestens doppelten zustehenden Betrag, der auf Bußgeldbescheid erschien ist, bezahlen.” Ist dass überhaupt rechtmäßig?

  23. ALEXANDER S.
    Am 13. Februar 2019 um 21:20

    Hallo, ich war mit der Familie und dem eigene Auto Anfang Juli 2018 in der Nähe von La Spezia (Lerici) im Urlaub. Nun habe ich in den letzten 4 Tagen 6(!) Briefe von der Communa de Lerici Bolivia bekommen, dass wir durch eine Sperrzone (ZTL) gefahren wären. Da wir dort sechs Tage waren habe ich nun sechs Briefe mit unterschiedlichen Aktenzeichen und Daten bekommen und soll für jeden Brief 72 € bezahlen!! Das ist m.E.n. eine unfassbar überzogene Summe. Uns war einfach nicht bewusst, dass es diese Zone an dieser Stelle überhaupt gab sonst wären wir da ja nicht durch gefahren… . Wohin kann man sich wenden? Einen Einspruch könne man nur auf italienisch zum Präfekt von La Spezialisten schicken. Ansonsten sind die üblichen 5 Tage Zahlfrist was ich bei der Summe ebenfalls unfassbar finde. Danke für Hilfe!

    • Sebastian
      Am 23. Februar 2023 um 15:52

      Ich habe heute ebenfalls 2 Strafzettel aus Lerici erhalten, weil ich angeblich in eine “Sperrzone” gefahren bin.
      Wie ist das bei euch weitergegangen bzw. was sagt die Rechtschutzversicherung?

    • Niklas
      Am 10. Januar 2022 um 19:46

      Hallo Alexander,
      könntest du bitte mitteilen, wie die Sache für dich ausgegangen ist?
      Ich habe unlängst 4 Zahlungsaufforderungen zum gleichen Vergehen (Sperrzone – ZTL) aus Bologna erhalten.
      Besten Dank vorab

      • Mathias H.
        Am 30. November 2022 um 22:58

        Ich habe vor ca. 1 Monat zuerst 3 Strafzettel wegen Fahrens in einer Sperrzone in Florenz erhalten – 3 Strafzettel innerhalb von 5 (!) Minuten… Unverschämtheit. Die Krönung: Heute kamen noch 6 (!!) weitere aus Bologna mit unterschiedlichen Begründungen. Wir kannten die Masche ja und sind echt vorsichtig gefahren. Ich kann mich nicht erinnern, diese “Straftat” begangen zu haben. Habe eindeutige Bilder angefordert – nicht nur mein Nummernschild in groß von hinten. Darauf wurde bisher leider nicht eingegangen. Ich werde wohl meine Rechtschutzversicherung ins Spiel bringen müssen – nicht, dass, um noch mehr Druck aufzubauen, demnächst weitere Zustellungsurkunden ins Haus flattern.

        Ist ja eigentlich recht einfach verdientes Geld: Stell ein paar Leute an, die in einer unübersichtlichen Verkehrslage alle Autos fotografieren, die ihnen vor die Linse kommen. Wer weiß denn noch, ob er sich so oder so verhalten hat? Sehr ärgerlich das Ganze und eine riesige Abzocke, die sicher von der Stadt wohlwollend geduldet wird.

        • Roland P.
          Am 4. Januar 2023 um 16:19

          Hallo Mathias, Ich habe im März 2022 genau das gleich erhalten. 6 Strafzettel innerhalb 15 Minuten in Florenz per Einschreiben erhalten. Auf diese habe ich nicht reagiert, aus dem geleichen Grund wie bei dir. Jetzt habe ich ohne Einschreiben wieder 6 Zahlungserrinerungen erhalten. Was hat dein Rechschutz vorgeschlagen? Was waren deine nächsten Schritte?

          Grüsse Roland

          • Josef R.
            Am 1. Februar 2023 um 18:25

            Hallo!
            Ich habe ebenso 3 Strafzettel innerhalb 10 Minuten bekommen. Habt Ihr bezahlt oder wie seit Ihr vorgegangen?

            Vielen Dank!

  24. Pascal
    Am 30. Januar 2019 um 21:38

    Servus :)
    Ich wurde im August 18 zwei mal geblitzt habe auch die Strafen überwiesen.
    Jetzt steht dort aber noch ich müsse meine FÜhrerscheindaten übersenden anstonsten bekomme ich nochmal eine
    Strafe von 286 Euro bis 1143 Euro.

    Bin ich verpflichtet diese Daten zu schicken? und können sie mir trotz das ich das Bußgeld bezahlt habe diese Strafe anhängen?

  25. Karl
    Am 25. Januar 2019 um 14:59

    Hallo miteinander,
    habe soeben wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von April 2018 eine Zahlungsaufforderung der italienischen Behörde erhalten. Wörtlich heißt es: “Die Zahlung des Bußgeldes im gesetzlich festgelegten Mindestmaß, reduziert um 30%, ausgeführt binnen 5 Tagen nach Erhalt dieses Bescheides über € 67,16 inclusive aller Post und Verwaltungskosten”.
    Fällt dies unter die Vollstreckungsgrenze von 70 € oder muss ich hierbei den Abschlag berücksichtigen?
    Für eine Antwort möchte ich mich herzlich bedanken.

  26. Mario A.
    Am 27. Dezember 2018 um 14:23

    Hallo.

    Ich habe einen Strafzettel aus Italien erhalten und diesen nicht bezahlt bzw. ignoriert. Nun kam ein Schreiben von der Fa. Euro Treuhand Inkasso GmbH aus Köln mit der Aufforderung den Betrag von nunmehr 230 Euro zu bezahlen. Verkehrsvergehen: “Der Fahrzeugführer parkte in einem Wohngebiet über die zugelassene Parkzeit hinaus.” Datum 08.09.2016.
    In eurem Artikel oben habe ich gelesen: “Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig”.
    Bedeudet dies dass die Eintreibung durch diese Inkasso Firma nicht zulässig ist?

    Vielen Dank vorab.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 16:10

      Hallo Mario A.,

      das Inkassobüro kann in der Regel versuchen, den Betrag einzutreiben. Ggf. wendet es sich dann an das Bundesjustizamt, sofern die Forderung rechtlich (noch) durchsetzbar ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Nina
    Am 14. Dezember 2018 um 18:40

    Guten Tag.
    Ich war Juni 2015 mit meinem Auto in Florenz, im September 2015 kam dann ein Strafzettel über 93€. Ich habe nicht bezahlt. Jetzt, 2018 habe ich zwei Briefe von einem deutschen Inkassounternehmen bekommen. Ich möchte immer noch nicht bezahlen. Die Verjährungsfrist beträgt ja 5 Jahre, das möchte ich aussitzen. In dieser Zeit möchte ich auch nicht mit meinem Auto einreisen. ABER… wie sieht das aus wenn ich mit dem Flugzeug nach Italien möchte? Kann man mich da auch festhalten und zur Kasse rufen???

  28. Julia K.
    Am 14. Dezember 2018 um 0:56

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe gerade einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommen in dem steht dass ich wegen 3 km/h (im Mai!!) zu schnell um die 50 Euro zu zahlen habe. Wenn ich es nicht bezahle innerhalb von 60 Tagen verdoppelt es sich auf über 100 Euro. Gilt hier dieser Beschluss mit der Ausnahme ab 70 Euro? Also muss ich es nicht bezahlen weil es ja nur 50 Euro sind? Oder können Sie mich in Deutschland spätestens dann vollstrecken wenn es dann die 100 Euro sind ab dem 61. Tag?

  29. Kerstin V.
    Am 7. Dezember 2018 um 16:55

    Hallo, habe heute eine email bekommen und soll 56.00€ Bußgeld zahlen. Wir waren im Mai 2018 in Verona und haben dort einen Mietwagen über europcar gemietet. wie soll ich mich jetzt verhalten zumalin der mail steht, das dieser Betrag von meiner Visacart abgezogen wird.
    LG Kerstin

  30. Tilo
    Am 6. Dezember 2018 um 19:51

    Hallo, ich war im August auf Sizilien und habe jetzt von Avis 5 Rechnungen á 42,70€ erhalten, über Belastungen meiner Kreditkarte bzgl. Strafzettel während der Mietzeit und Gebühren für die Übermittlung meiner Daten an die Polizeibehörden.
    Ich habe aber während meiner Mietzeit keinen einzigen Strafzettel erhalten! Auf den Rechnungen ist vermerkt, dass die Polizeibehörden mir mein Delikt mit zusätzlichen Strafgebühren noch zusenden werden. Muss man das alles dann bezahlen?
    Das wird ja ein teurer Urlaub, sollte es so sein. Kann da Betrug vorliegen?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2019 um 17:58

      Hallo Tilo,

      haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abbuchungen bzw. der Bußgeldbescheide, sollten Sie die Sachlage von einem Anwalt prüfen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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