Strafzettel aus Italien: Was deutsche Verkehrssünder wissen sollten
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Pech im Urlaub: Bußgeldbescheid aus Italien

Das Kolosseum, der Mailänder Dom, eine Fahrt durch die Wasserstraßen Venedigs – Italien zieht mit unzähligen Sehenswürdigkeiten jährlich Scharen von Touristen an. Auch auf Deutsche übt das Nachbarland eine große Faszination aus. Im Jahr 2016 sind mehr als fünf Millionen Deutsche nach Italien gereist (Quelle: Statista). Und die Tendenz scheint weiter zu steigen.
Abgelenkt von all den wunderschönen Gebäuden und Landschaften ist manch Tourist mit dem hektischen Verkehr im Ausland schlichtweg überfordert. Ein Parkverstoß, eine zu hohe Geschwindigkeit oder ein anderer Verstoß gegen die italienischen Verkehrsregeln ist dann schneller geschehen, als dem Urlauber lieb ist. Wieder zu Hause angekommen, findet der Verkehrssünder dann einen Strafzettel aus Italien im Briefkasten. Nun stellt sich die große Frage: „Muss man diesen Strafzettel aus Italien überhaupt bezahlen?“
In unserem Ratgeber klären wir diese Frage. Hier erfahren Sie, ob Sie ein Bußgeld aus Italien bezahlen müssen. Außerdem finden Sie hier Informationen zu dem Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Strafzettel aus Italien
Halten sich Urlauber nicht an die italienischen Verkehrsregeln, kann ein Bußgeldbescheid aus Italien drohen.
Sie sollten den Betrag innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung bezahlen, da sich das Bußgeld ansonsten verdoppeln kann.
Durch ein Abkommen zwischen den EU-Staaten kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland auch im Heimatland vollstreckt werden. Dies gilt für Geldsanktionen ab 70 Euro.
Das italienische Straßenverkehrsgesetz
Nicht nur im In-, auch im Ausland können Verkehrssünder Strafzettel erhalten. Immerhin gelten überall entsprechende Regeln, an die sich Touristen ebenso halten müssen wie Einheimische. Italien bildet da keine Ausnahme. Wer dort im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, dem droht ein Strafzettel, welcher in Italien selbst ausgehändigt wird oder später im Briefkasten des Delinquenten landet.

Neben der Vollstreckung von einem Bußgeld kann in Italien auch ein Fahrverbot angeordnet werden. Es ist also unabdinglich, sich vor einer geplanten Reise mit den Verkehrsregeln auseinanderzusetzen. Denn gleichwertige Verstöße werden dort üblicherweise deutlich strenger geahndet als hierzulande.
Tückisch kann es außerdem sein, wenn beispielsweise der Sohn mit dem elterlichen Auto unterwegs ist. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung oder anderen Verstößen, geht der Strafzettel aus Italien nämlich immer an den Halter des Fahrzeugs. Vor den Eltern die Ordnungswidrigkeit zu vertuschen, ist demnach nicht möglich.
Bei der Verkehrskontrolle: Italienische Strafzettel bezahlen
Von der Idee, bei der Verkehrskontrolle das geforderte Bußgeld in Italien nicht zu bezahlen, ist abzuraten. Denn üblicherweise wird zunächst immer eine Mindestsumme festgelegt. Diese verdoppelt sich jedoch, wenn der Zahlungsaufforderung nicht binnen 60 Tagen entsprochen wird.
Zurück in Deutschland: Strafzettel aus Italien nicht bezahlen – Ist das möglich?
Sie kommen gerade von einem Museumsbesuch wieder und finden einen Strafzettel aus Italien an Ihrem Mietwagen. Schnell kommt der Gedanke auf, den Bescheid zu ignorieren und das Geld nicht zu zahlen. Immerhin sind Sie eh bald wieder in der Heimat und da haben die italienischen Behörden keinerlei Handlungsspielraum. Oder?
Auch wenn Sie bereits wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, kommen Sie nicht darum herum, das Bußgeld aus Italien zu zahlen. Denn am 27. März 2016 ist für den Strafzettel aus Italien ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde der seit 2004 geltende EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ umgesetzt. Laut diesem Gesetz kann bei einem Bußgeld aus Italien die Vollstreckung in Deutschland erfolgen.

Anwendung findet diese Regel allerdings nur auf Summen ab 70 Euro. Bei geringeren Beträgen entzieht sich der Strafzettel aus Italien einer Vollstreckung in Deutschland. In dem Fall haben Urlauber schlichtweg Glück.
Beachten Sie: Ist bei dem Strafzettel aus Italien die Verjährung noch nicht eingetreten, können auch länger zurückliegende Verstöße aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Bekommen Sie einen Bescheid über eine nicht verjährte Ordnungswidrigkeit aus der Vergangenheit, muss das Bußgeld bezahlt werden.
Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig. Italienische oder deutsche Inkassofirmen haben hier keinerlei Befugnis, derartige Bußgelder einzutreiben. Anders ist das bei privaten Mautforderungen. Diese können durchaus von Inkassounternehmen, die im Ausland ansässig sind, vollstreckt werden.
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“Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig. Italienische oder deutsche Inkassofirmen haben hier keinerlei Befugnis, derartige Bußgelder einzutreiben. Anders ist das bei privaten Mautforderungen. Diese können durchaus von Inkassounternehmen, die im Ausland ansässig sind, vollstreckt werden”.
Brief von Inkassounternehmen? nicht zahlen.
Hallo,
wir haben heute einen Bußgeldbescheid zu unserem Italien Urlaub von August 2020 erhalten – 46,20 €. Müssen wir dies bezahlen? Lt. der oben stehenden Informationen können Bußgelder ja erst ab 70€ eingetrieben werden..
Hallo,
wir sind am 07.09.2019 in einer Fußgängerzone in Bologna Italien rumgefahren. Am 03.03.2020 kam ein Einschreiben, vermutlich mit dem Bußgeldbescheid. Weil wir aufgrund Corona im Ausland “gefangen” waren, konnten wir das Einschreiben bei der Post nicht abholen. Am 29.10.2020 kam jetzt eine Zahlungserinnerung mit € 197,-, vermutlich wesentlich höher wie die Ursprungsstrafe.
Muss ich die Erhöhte Strafe zahlen, auch wenn ich nachweislich den ersten Brief nicht erhalten habe?
Soll ich einfach die Ursprungsstrafe überweisen? Wo bekomme ich raus, wie hoch diese war?
Hallo,
Ich habe einen Straffzettel aus Italien erhalten. Mich interessiert, ob dieser verjährt ist oder nicht. Wir waren mit einem in Deutschland angemieteten Auto in Italien unterwegs. Normalerweise muss ein Straffzettel innerhalb von 360 zugestellt sein. In unserer Situation kontaktierten die italienischen Behörden unsere Autovermietung zur Identitätsfeststellung. Das geschah innerhalb der 360 Tage Frist. Wir erhielten den Straffzettel jedoch erst nach 360 Tagen… das Ausstellungsdatum auf unserem Straffzettel befindet sich ebenfalls außerhalb der 360 Tage. Ich hätte gern gewußt, ob die Verjährungsfrist eingetreten ist oder nicht?
Vielen Dank!
MfG
Hallo ,.
alle Fragen hier nach der Verjährungsfrist. Und keiner bekommt eine Aussage kräftig Antwort ,sondern immer nur ( Rechtsanwalt ) einschalten.
Ich Frage mich die ganze Zeit wofür ist den diese Seite aufgebaut wenn man keine Auskunft auf das Anliegen hat was viele hier reinschreiben. Sondern immer wieder diese Antwort schalten sie einen Anwalt ein. Das bringt und ja auch nicht viel da wir wenn wir einen Anwalt einschalten auch dafür noch bezahlen müssen und das Bußgeld aber im Endeffekt weniger ist. Also bitte warum kann man den netten Menschen hier keine konkrete Antwort mitteilen ausser immer das gleich ,schalten sie einen Anwalt ein.
Würden uns freuen wenn wir etwas positives von Ihnen erhalten. Da es uns genauso wie vielen hier geht . Verjährungsfrist , Zustellungsfrist und Zahlungsfrist.
Ohne eine Anwalt einzuschalten.
Nette Grüße Ramona
ich habe am 11.09.2020 einen Mahnbescheid aus Bologna von einer RA-Kanzlei aus Florenz erhalten wg.: “Zugang ohne Erlaubnis in beschränkter Verkehrszone oder in Fußgängerzone”. Datum der Übertretung 15.04.2017. Einen Strafzettel oder Bußgeldbescheid habe ich vorher nicht erhalten.
Ist das korrekt? Oder ist das schon längst verjährt? Sollte ich bezahlen?
Hallo!
Ich habe am Passo di Giau 2 Radarstrafen innerhalb 10 Minuten beim Bergabfahren bekommen. Auf dieser Straße sind 2 Radarboxen installiert und die Tafel mit 50 ist versteckt im Ort aufgestellt. Also Abzocke. Meine Frage, bei Tatbeständen hängen zusammen, normalerweise in Deutschland/Österreich zahl man nur 1x. Wie ist hier das italienische Recht – ist das genauso?
Danke
LG Varatom
Hallo,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die Behörden in Italien.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
kann man sich bei einem strafzettel aus italien auch darauf berufen nicht selbst gefahren zu sein ? wie z.b. in österreich wo dann eine strafe fürs nichtauskunftgeben des fahrers ersatzweise in kraft tritt,die in deutschland jedoch nicht vollstreckt werden kann ?
Hallo,
bin gestern auf der Autobahn in Italien unterwegs gewesen und habe mich bei der Mautstation aus Versehen bei der Telepass Station eingeordnet. Allerdings musste ich zu der Mautstation für Kartenzahlung und bin daraufhin rückwärts aus dieser Maustation rausgefahren und zu der anderen rum gefahren weil ich ansonsten nicht weiterfahren hätte können.
Muss ich jetzt mit einem Bußgeldbescheid oder ähnlichem rechnen?
Danke und viele Grüße
Heute habe ich eine Zahlungsaufforderung des Inkasso-Unternehmens ETI experts aus Köln erhalten:
– Kein EINSCHREIBEN, sondern normale Post
– am 28.08.2016 (also vor 4 Jahren!) in eine verkehrsberuhigte Zone in Pisa (Via Roma) gefahren
– Gesamtforderung 459,80EUR (!!!), die sich zusammensetzt aus 389,60 EUR Strafe und 140,40 EUR (= 36% Aufschlag!) Inkasso-Forderung
– Der Auftraggeber von ETI (SAFETY SPA PISA) hat mich scheinbar angeschrieben und keine Antwort erhalten.
ICH HABE IN DEN LETZTEN 4 JAHREN KEINERLEI SCHREIBEN ERHALTEN !
– Zahlungsfrist: 7 Tage, (normalerweise 60 Tage), keine Einspruchsfrist aufgeführt
– Verjährungsfrist 5 Jahre
Frage:
1. Für dieses Vergehen werden in Italien laut Katalog 80-120 EUR verlangt, aber nicht 389,-EUR
2. Sind diese Beträge nicht Abzocke?
3. Ist ein deutsches Inkasso- Unternehmen zur Eintreibung aus Italien überhaupt berechtig? Habe gelesen, dass dies nur bei PRIVATEN Mautbetreibern geht
Besten Dank für die Antwort,
Hans
Hast du eine Antwort erhalten?
Ich habe auch Post von ETI aus Köln bekommen.
Wie ist es ausgegangen?
Marc
Ich habe auch so ein Schreiben erhalten und habe Widerspruch eingelegt. Mal schauen, was rauskommt.
Hallo,
Habe vor 2 Tagen zwei Mahnbescheide aus Italien von einer Italienischen Anwaltskanzlei erhalten. Die Höhe der Bescheide sind ca. 205 € (+50 € Bearbeitungsgebühr Anwalt) + 200 € (weitere 50 € Bearbeitungsgebühr).
Das Verkehrsdelikt geschah am 03.08.2016.
Ich habe das Schreiben mit den Bußgeldern 1 Jahr später nie erhalten und jetzt soll ich sämtliche Mahngebühren und Bearbeitungsgebühren bezahlen.
Soll ich die Strafen bezahlen obwohl ich nie die vorausgegangenen Bescheide erhalten habe?
HALLO,
Ich habe 2018 eine Forderung eines Inkasso Unternehmens bekommen, die sich auf ein angebliches Vergehen aus dem Jahr 2015 bezieht. Ein Strafzettel der italienischen Behörde ist mir nicht zugegangen.
Mit dem Hinweis darauf das keine Postzustellungsurkunde über die Zustellung des eigentlichen Strafzettel vorliegt, hielt ich die Sache für erledigt. Jetzt habe ich erneut Post eines anderen Inkasso Unternehmens über die selbe Tat von 2015 erhalten. Angeblich habe ich eine Busspur benutzt.
Ich werde aufgrund der mehr als fragwürdigen Schreiben nicht zahlen.
Ich hatte bei einer Reise nach Südtirol den Fahrzeugschein vergessen, sondern nur die Kopie dabei.
Bei einer Verkehrskontrolle bezahlte ich dafür knapp 40 Euro. Was ich nicht wusste, damit war die Sache nicht erledigt, sondern ich hätte die Kopie noch einmal an die Polizei per Post senden müssen. Dumm gelaufen.
2 Monate später erhielt ich einen Strafbefehl mit den Summen 301 bis 867 Euro.
Widerspruch beim Regierungskommissariat wurde eingelegt, aber abgelehnt.
Nun Widerspruch beim Friedensrichter, wobei ich hier mit 42 Euro Gerichtskosten in Vorleistung gehe.
Nach Südtirol fahre ich vorerst nicht mehr.
Hallo Leute,
hört bitte unnötige Fragen zu stellen. Das hier ist keine Rechtsberatung (wurde auch oft genug gesagt). Nutzt diese Plattform lieber den anderen Eure Erfahrungen mitzuteilen (anstatt immer was zu fordern). Wie habt Ihre die Sache erledigt? Habt Ihr einen Zahlungsbefehl erhalten? Die Zahlung verweigert? Was ist dann passiert?
Danke!
Marco
Ich habe heute auch ein nettes Schreiben der italienischen Gemeinde Piove di Sacco erhalten, mit der Aufforderung, eine nicht unerhebliche Summe wegen zu schnellem Fahren zu bezahlen. Das hab ich auch getan, ich will ja nichts abstreiten. Nun meine Frage, das Vorhaltungsprotokoll, in dem Fahrer und Halter abgefragt werden, muß ich das zwingend ausfüllen und dahin senden, oder kann ich das nach Zahlung der Strafe ignorieren?Italienische Punkte haben doch keinen Einfluß auf das deutsche Punktesystem, oder sehe ich das falsch?
Danke im Voraus
Guten Tag,
wir waren mit dem Auto in Italien von 10.09.2019 bis 20.09.2019 und in Dezember habe ich ein Strafzettel – Zugang in beschränkter Fußgängerzone EUR 94,70. Bin zu Polizei gegangen und die können mir nicht viel weiterhelfen. Erstmal dachten die dass es sich um ein Betrug handelte dass der Brief aus Schiedam-Holland kam. Dort gibt es ein Pool-ID für EU-Bürgern für Verkehrs und Ordnungswidrigkeiten. Ich habe nach drei Tagen EUR 94,70 überwiesen.
Drei Monate später (gestern):
2x Strafzettel (ZWEITES MAL) jetzt aus Bologna bekommen. Wieder ”Verkehrsberuhigten Zone ohne Erlaubnis” Was sehr ärgerlich ist:
1. um 10:30 Uhr
2. um 10:39 Uhr
mit eine Forderung von jeweils EUR 88,60 (bei Bezahlung bis zum 5 Tagen), von 6 bis 60 Tage EUR 113,50 und ab 60 Tage laut Zahlungsinformation die Steuerbehörden dürfen die Hälfte des maximalen Betrags der Strafe erheben und das ist EUR 197,00. Habe nur noch vier Tage.
Ich fahre seit 8 Jahren fast jedes Jahr nach Italien und nie solche Probleme gehabt.
Kann ich etwas über einen Anwalt tun, habe auch Rechtsschutzversicherung.
Vielen Dank
MfG
Igor
Ich habe nun ebenfalls am gestrigen Tage ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bezüglich eines angeblichen Verkehrsdelikts in Italien erhalten. Darin wird behauptet, ich sei im August 2016 (vor über 3,5 Jahren!) in Pisa in eine verkehrsberuhigte Zone eingefahren. Die Forderung beläuft sich auf EUR 535,00. Weder eine Straße, noch eine Uhrzeit werden genannt. Beweismittel sind ebenfalls nicht beigefügt. Ich kann mich nicht einmal erinnern, dass ich selbst in Pisa gewesen sein soll. Es wird behauptet, ich sei erfolglos von italienischen Behörden angeschrieben worden. Einen Brief in dieser Richtung habe ich allerdings nie erhalten. Das einzige, was ich zuordnen kann, ist das Kennzeichen. Dies gehört zu einem Fahrzeug, dass ich in 2016 tatsächlich als Halter gemeldet hatte. Allerdings wurde das Fahrzeug längst verkauft und das damalige Kennzeichen abgemeldet.
Das alles ist in meinen Augen höchst dubios.
Wie sollte ich mich am Besten verhalten?
Vielen Dank
Hallo RP,
bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt. Eine juristische Einschätzung ist hier nicht möglich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
während eine Reise nach Italien im 2016 bin ich angeblich “ohne Erlaubnis in verkehrsberuhigter Zone gefahren. Ich habe keinerlei Bußgeldbescheid bekommen, habe aber am 20.12.2019 direkt eine Zahlungsaufforderung von eine Inkassofirma in Höhe von 850 Euro bekommen. Ist es normal direkt von eine Inkassofirma zu hören, und kein Bußgeldbescheid zu bekommen? Soll ich das zahlen? Oder kann etwas dagegen gemachtwerden? Wenn den Fall ist, lohnt es sich ein Anwalt in solche Situationen?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße,
Alin
Hallo, darf ich fragen wie die Geschichte aus ging?
Hallo Alin,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Zulässigkeit der Inkassoforderung prüfen zu lassen. Eine rechtliche Einschätzung Ihres Falles ist an dieser Stelle nicht möglich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
P.S.
Hinzukommt, dass das Bußgeldverfahren an den Halter (Firmenwagen), also meinen Chef versandt wurde und nicht an den Fahrer (Ich).
Guten Tag,
gem. dem Text gibt es Abkommen zw. EU Staaten, wonach Bußgelder ab 70€ vollstreckt werden.
Ich war am 1.10.2018 in Italien und habe nun heute (15.10.2019= 380 Tage) vier Strafzettel mit jeweils 69,45€ erhalten.
Kann ich diese nun ignorieren, da diese 1. unter die 70€ Marke fallen und 2. 360 Tage überschritten wurden?
Vielen Dank im Voraus.
Daniel
Hallo,
wir haben heute Einschreibenaus Italien bekommen in denen steht, dass wir im Juli 2018, in einer verkehrsbeschränkten Zone trotz Verbot fuhren. Wir hatten zuvor noch einen Polizisten nach dem Weg zu dem Restaurant gefragt und er sagte immer der HAfenstraße lang bis zum Ende – dort war das Restaurant.
Muss ich das jetzt bezahlen ?
Was passiert wenn ich nächsten Monat wieder nach Italien fahre mit demselben Fahrzeug, aber der Halter des Fahrzeugs ist nicht dabei und wir werden kontrolliert?
wie überall auf der welt ,wen leute bezahlen sollen,dan war nichts falsch oder das verhalten der leute war ok.ich lebe auf gran canaria und fahre auch hier auto,aber es geht nur mit dem griff ins portomane es gibt wie überall regel an die man sich halten solte.aber man ist ja im urlaub und da darf man alles.zurück in deutschland wird sich zuerst über alles bescherd was man erlebt hat aber man ist der herr der welt und für mich gibt es keine regelen.hier die polizei kukt zuerst nach mietautos ob die sich correkt verhalten,und dan wird es teuer. naja war auch in rom und habe ein jahr danach einen bußgeldbescheid der stadt bekommen,solte am falschen tag durch den vatikan gefahren sein.naja habe bezahlt und nicht gejammert,es ist wie es ist,war halt urlaub.beim nächstenmal aufpassen.
Hallo,
Ich habe letztes Jahr im August ein Bußgeld über 130,90 € erhalten, wegen überfahren einer roten Ampel. Mit dem Hinweis: Gerät geeicht bis 2006. Habe trotzdem innerhalb 5 Tagen bezahlt.
Gestern habe ich ein zusätzliches Schreiben mit einem Bußgeld von 349,99 € erhalten: Begründung, wir hätten das beigfügte Antwortschreiben nicht ausgefüllt. Dieses muss aber erst ausgefüllt werden, wenn man die Geldbuße nicht bezahlt. (steht wenigstens so drinn).
Ist so etwas zulässig? und msß der Einspruch in italienisch beim zuständigen Amtsrichter eingereicht werden?
Grüße Peter
Hallo Peter,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, wenn Sie den Vorgang juristisch prüfen lassen wollen. Eine Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe zurecht einen Strafzettel erhalten, aber weiß nicht wo ich den bezahlen soll oder besser kann. Es ist für mich nicht klar wo ich hin gehen soll um die Strafe zu begleichen.
Hallo Ines,
die Zahlungsinformationen finden Sie in aller Regel auf dem Verwarnungsgeldbescheid, der regelmäßig anschließend zugestellt wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wir haben vor 2 Wochen in Verona einen Strafzettel erhalten für falsches Parken. Ich würde diesen nun gerne bezahlen, es ist aber nirgendwo die Bankverbindung notiert.
Ein italienischer Bekannter hat bei der Stadt Verona für mich angerufen. Die Dame war sehr unfreundlich und hat ihn auf eine Homepage verwiesen. Die dort gelistete IBAN ist aber fehlerhaft und funktioniert nicht.
Ich habe auch bereits eine E-Mail an die Stadt geschrieben (englisch) und leider keine Antwort erhalten.
Wie soll ich mich weiter verhalten? Ich möchte zusätzliche Kosten unbedingt vermeiden.
Vielen lieben Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
AZ