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90 km/h zu schnell unterwegs: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Sanktionen drohen, wenn Sie 90 und mehr km/h zu viel drauf hatten?

Mit 90 km/h zu schnell geblitzt worden: Welche Sanktionen können Ihnen nun drohen?
Mit 90 km/h zu schnell geblitzt worden: Welche Sanktionen können Ihnen nun drohen?

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind zwar nicht Unfallursache Nummer 1, dennoch erhöhen sie grundsätzlich das Unfallrisiko – auch für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund sieht der Bußgeldkatalog insbesondere für schwerwiegende Tempoverstöße teils strenge Sanktionen vor. Zum Teil können die hierin genannten Regelbußen sogar verdoppelt werden. 

Doch wenn Fahrer 70, 80 oder gar 90 km/h zu schnell fahren, kann unter Umständen sogar die Grenze zur Straftat überschritten sein. Geld- und Freiheitsstrafen wären in diesem Fall die Folge. 

Aber wann ist von einer Ordnungswidrigkeit, wann von einer Straftat aufzugehen? Und welche Sanktionen können drohen, wenn Sie 90, 91, 92, 93 … km/h zu schnell gefahren sind und dabei ertappt wurden?

FAQ: 90 km/h zu schnell gefahren und geblitzt worden?

90 km/h zu schnell gefahren: Wie hoch ist das Bußgeld?

Sofern die Geschwindigkeitsüberschreitung als Verkehrsordnungswidrigkeit gewertet wird, kann ein Bußgeld von mindestens 700 Euro drohen. Eine Übersicht zur genauen Höhe des Bußgelds sowie den Nebenfolgen erhalten Sie in dieser Bußgeldtabelle.

Ist eine Strafanzeige bei 90 km/h zu schnell möglich?

Ja. Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten, das der Erreichung einer möglichst hohen Geschwindigkeit dient, kann nach § 315 Absatz 1 Nummer 3 bestraft werden. Gleiches gilt für Tempoverstöße im Rahmen illegaler Autorennen. Eine Übersicht zu den möglichen Folgen erhalten Sie hier.

Alles Wichtige zur Geschwindigkeitsüberschreitung im Video

Video zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Im unserem Video finden Sie alle wichtigen Informationen zur Geschwindigkeitsüberschreitung.

Bußgeldkatalog: 90 km/h zu schnell gefahren

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
90 und mehr km/h zu schnell außer­orts700 € /1.400 €*23 Monate3 MHier prüfen **
90 und mehr km/h zu schnell inner­orts800 € / 1.600 €*23 Monate3 MHier prüfen **
90 und mehr km/h zu schnell auf der Auto­bahn
... außer­orts700 € /1.400 €*23 Monate3 MHier prüfen **
... inner­orts (z. B. Stadt­auto­bahn)800 € / 1.600 €*23 Monate3 MHier prüfen **
* Die Regel­buße, die der Bußgeld­katalog vorsieht, kann bei Vorsatz verdoppelt werden. Ein Vorsatz ist in der Regel anzunehmen, wenn ein Fahrer bei einer Geschwindig­keits­über­schreitung mehr als doppelt so schnell fährt wie örtlich erlaubt

Strafenkatalog: 90 km/h zu viel als Straftatbestand bewertet

Ver­stoßStrafeNeben­strafePunk­te
mit nicht ange­passter Geschwin­digkeit, grob verkehrs­widrig und rück­sichts­los gefahren, um höchst­mögliches Tempo zu erzielenGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 2 JahrenFahr­verbot bis 6 Monate oder Führer­schein­entzug2 oder 3
... bei fahr­lässiger Gefähr­dungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 3 JahreFahr­verbot bis 6 Monate oder Führer­schein­entzug2 oder 3
... bei Gefähr­dungGeld­strafe oder Frei­heits­strafe bis 5 JahreFahr­verbot bis 6 Monate oder Führer­schein­entzug2 oder 3
... bei schwerer Gesund­heits­schädi­gung DritterFrei­heits­strafe zwischen 1 und 10 JahrenFahr­verbot bis 6 Monate oder Führer­schein­entzug2 oder 3

Bußgeldrechner: 90 km/h zu viel auf dem Tacho

90 und mehr km/h zu schnell: Ortslage wichtiger Faktor für Sanktionen

90 km/h zu schnell: Ob außerorts oder innerorts, in jedem Fall drohen Punkte und ein Fahrverbot.
90 km/h zu schnell: Ob außerorts oder innerorts, in jedem Fall drohen Punkte und ein Fahrverbot.

Es macht in der Tat einen Unterschied, ob Sie 90 km/h innerorts oder außerorts zu schnell gefahren sind. Die Gefährdungslage ist im Allgemeinen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens und dem Mehr an Verkehrsteilnehmern größer als außerorts. Daher sieht der Bußgeldkatalog für Verstöße innerorts regelmäßig auch höhere Sanktionen vor als für entsprechende Zuwiderhandlungen, die außerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurden.

Eine solche Unterscheidung lässt sich bei erheblichen Tempoverstößen jedoch nur noch bei der Höhe des Bußgelds ausmachen. Wer 90 km/h zu schnell unterwegs ist, muss unabhängig von der Ortslage gemäß Tatbestandskatalog nämlich stets mit einem dreimonatigen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Eine Übersicht über die Sanktionen, die solch eine Zuwiderhandlung nach sich ziehen kann, gibt die obige Tabelle.

Im Übrigen: Erkennen die Behörden in dem Verkehrsverstoß einen Vorsatz, so können sie das regulär vorgesehene Bußgeld auch verdoppeln. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein Vorsatz in der Regel angenommen werden, wenn der Täter mehr als doppelt so schnell unterwegs war, als es auf dem jeweiligen Straßenabschnitt gestattet war.

90 km/h zu schnell: Grenze zur Straftat überschritten?

90 und mehr km/h zu schnell zu fahren, kann auch einen Straftatbestand erfüllen.
90 und mehr km/h zu schnell zu fahren, kann auch einen Straftatbestand erfüllen.

Seit 2018 sind Teilnahme sowie Ausrichtung illegaler Autorennen durch § 315d Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt – zuvor wurde dies lediglich als Ordnungswidrigkeit bewertet. Wer im Rahmen eines solchen illegalen Straßenrennens 90 und mehr km/h zu schnell auf den Straßen unterwegs ist und dabei erwischt wird, muss daher mit einer Strafanzeige rechnen. Doch auch wenn die Teilnahme an einem solchen Rennen nicht nachweisen ließe, können Strafen drohen, denn: Auch wer als Kfz-Fahrer grob verkehrswidrig und rücksichtslos rast, kann belangt werden (vgl. § 315d Absatz 1 Nummer 3 StGB).

Wer dabei ertappt wurde, dass er 90 und mehr km/h zu schnell unterwegs war – ob nun innerorts oder außerorts -, und eine entsprechende Anzeige erhielt, muss mit folgenden Strafen rechnen:

  1. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
  2. Fahrverbot oder Führerscheinentzug 
  3. zwei oder drei Punkte in Flensburg

Eine Übersicht zu den Strafen für die unterschiedlichen Ausprägungen, die § 315d StGB erfasst, finden Sie im obigen Katalog.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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