80 km/h zu schnell gefahren: Was droht Rasern?
Letzte Aktualisierung am: 4. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldkatalog: 80 km/h zu viel als Ordnungswidrigkeit erfasst
Verstoß | Bußgeld* | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
außerorts 80 km/h zu schnell | 700 €* | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
innerorts 80 km/h zu schnell | 800 €* | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
80 km/h zu schnell auf der Autobahn | ||||
... außerorts | 700 €* | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
... innerorts (z. B. Stadtautobahn) | 800 €* | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
80 km/h zu schnell in einer Baustelle | ||||
... außerorts | 700 €* | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
... innerorts | 800 €* | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Die Regelbuße, die der Bußgeldkatalog vorsieht, kann bei Vorsatz verdoppelt werden. Ein Vorsatz ist in der Regel anzunehmen, wenn ein Fahrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als doppelt so schnell fährt wie örtlich erlaubt. |
Strafenkatalog: 80 km/h zu schnell erfüllt Straftatbestand
Verstoß | Strafe | Nebenstrafe | Punkte |
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mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos gefahren, um höchstmögliches Tempo zu erzielen | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahren | Fahrverbot bis 6 Monate oder Führerscheinentzug | 2 oder 3 |
... bei fahrlässiger Gefährdung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | Fahrverbot bis 6 Monate oder Führerscheinentzug | 2 oder 3 |
... bei Gefährdung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | Fahrverbot bis 6 Monate oder Führerscheinentzug | 2 oder 3 |
... bei schwerer Gesundheitsschädigung Dritter | Freiheitsstrafe zwischen 1 und 10 Jahren | Fahrverbot bis 6 Monate oder Führerscheinentzug | 2 oder 3 |
Inhaltsverzeichnis:
Was passiert, wenn man 80 km/h zu schnell fährt?
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die am häufigsten erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten. In wenigen Fällen handelt es sich sogar um grob verkehrswidrige Verstöße, bei denen die Fahrer auch schon einmal mehr als 70 oder 80 km/h zu schnell und sogar rücksichtslos unterwegs sind.
Für die betroffenen Fahrer können dann jedoch nicht nur erhebliche Bußgelder, 2 Punkte in Flensburg und ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot die Folgen sein. Je nach Ausmaß und Bewertung des Verstoßes kann durch das Rasen sogar ein Straftatbestand erfüllt sein.
Erfahren Sie im Folgenden mehr zu den im Bußgeldkatalog vorgesehenen Sanktionen, wann eine Verdopplung des Bußgelds droht und vor welchem Hintergrund eine Straftat erfüllt sein kann, wenn jemand innerorts oder auf der Autobahn 80 km/h und mehr zu schnell unterwegs ist.
FAQ: Mit 80 km/h und mehr zu schnell unterwegs gewesen
Sofern die Zuwiderhandlung als Verkehrsordnungswidrigkeit erfasst wird, droht neben 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot auch eine Geldbuße ab 700 Euro. Eine genaue Übersicht finden Sie hier.
Rasen kann grundsätzlich auch als Straftat gewertet werden (vgl. 315d StGB). In diesem Falle können auf den Täter eine Geld- oder mehrjährige Freiheitsstrafe zukommen. Eine Übersicht zu den möglichen Strafen finden Sie hier.
Ein solcher Verstoß stellt in jedem Fall (ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat) einen A-Verstoß dar. Damit kommen auf den betroffenen neben den Sanktionen auch Probezeitmaßnahmen zu.
Weitere Informationen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen
Alles Wichtige zur Geschwindigkeitsüberschreitung im Video
Bußgeldrechner: Was droht, wenn Sie 80 km/h und mehr zu schnell waren?
Mit 80 km/h zu schnell geblitzt worden: Ortslage des Verstoßes von Bedeutung
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts werden in der Regel strenger geahndet als solche außerhalb geschlossener Ortschaften. Ein Verstoß innerhalb von Ortschaften gefährdet nämlich potentiell mehr Verkehrsteilnehmer, da das Verkehrsaufkommen hier dichter ist. Wenn Sie 80 km/h zu schnell außerorts gefahren sind, ist die Regelbuße, die der Tatbestandskatalog vorsieht, also geringer als bei einem ähnlichen Verstoß in einer Stadt.
Diese Grundlage gilt auch dann, wenn Sie etwa auf der Autobahn oder einer Baustelle mit 80 km/h zu viel unterwegs sind. Sowohl Autobahnabschnitte als auch Baustellenbereiche können sich nämlich sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften befinden. Welche Regelbuße anzusetzen ist, richtet sich damit also maßgeblich nach der tatsächlichen Ortslage. Wie hoch das Bußgeld im Einzelfall ausfallen kann, zeigt die obige Bußgeldtabelle.
Während jedoch bei dem Bußgeld bei einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung noch Unterscheidungen getroffen werden, sind die Nebenfolgen in beiden Fällen gleich: Wer 80 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit zwei Punkten in Flensburg sowie drei Monaten Fahrverbot rechnen – egal ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde.
Achtung! Fahren Sie mehr als doppelt so schnell, als es die zulässige Höchstgeschwindigkeit gestattet, so kann Ihnen von der zuständigen Behörde Vorsatz vorgeworfen werden. Dadurch kann sie von der Regelbuße im Einzelfall auch abweichen und diese verdoppeln.
80 km/h zu schnell: Rasen kann auch strafbar sein!
§ 315d Strafgesetzbuch (StGB) bestimmt, dass die Teilnahme sowie die Ausrichtung illegaler Autorennen unter Strafe gestellt ist. Vor 2018 waren diese Verstöße noch als Ordnungswidrigkeiten gewertet worden.
Doch nicht nur illegale Straßenrennen erfüllen einen Straftatbestand, sondern auch, wer “sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,” (§ 315d Absatz 1 Nummer 3 StGB) kann entsprechend belangt werden.
Die Strafe kann dann bei einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe liegen. Wurden gar durch den Verstoß Menschen verletzt oder erhebliche Sachschäden verursacht, liegt die mögliche Freiheitsstrafe bereits bei bis zu fünf Jahren.
Als Nebenstrafe kann im Falle einer Verurteilung noch Folgendes hinzutreten:
- Fahrverbot bis zu sechs Monaten (dann + 2 Punkte)
- Entziehung der Fahrerlaubnis (dann + 3 Punkte)
Fahren Sie 80 km/h zu schnell in der Probezeit, so handelt es sich stets um einen A-Verstoß, unabhängig davon, ob die Zuwiderhandlung als Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet wird.