120 km/h zu schnell außerorts und innerorts: Strafe oder Bußgeld?
Letzte Aktualisierung am: 4. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldtabelle: 120 km/h zu schnell gefahren
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
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120 km/h oder mehr zu schnell außerorts | 700 €* | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
120 km/h oder mehr zu schnell innerorts | 800 €* | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Die Regelbuße, die der Bußgeldkatalog vorsieht, kann bei Vorsatz verdoppelt werden. Ein Vorsatz ist in der Regel anzunehmen, wenn ein Fahrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als doppelt so schnell fährt wie örtlich erlaubt |
Inhaltsverzeichnis:
Wenn ein Tempoverstoß nicht mehr als Ordnungswidrigkeit gewertet wird
Überhöhte Geschwindigkeit in Kombination mit einem zu geringen Sicherheitsabstand kann schnell zu einem Unfall führen. Geringe Verstöße werden oft nur mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert. Einige Autofahrer lassen sich allerdings nicht einmal von den hohen Geldbußen abschrecken, die bei gravierenden Tempoverstößen drohen. Unter Umständen müssen sie ihren Führerschein dann sogar für ein Fahrverbot abgeben.
Doch die Folgen können noch weitaus drastischer ausfallen als ein Bußgeld und Punkte in Flensburg: Fahren Sie zum Beispiel 120 km/h zu schnell (etwa auf der Autobahn), warten Sie womöglich vergebens auf einen Bußgeldbescheid. Stattdessen könnten Sie in so einem Fall Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.
FAQ: Die Geschwindigkeit um 120 km/h überschritten
Wenn Sie 120 km/h schneller fahren als erlaubt, müssen Sie innerorts mit 700 und außerorts mit 800 Euro Bußgeld rechnen. Unabhängig davon, wo Sie die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben, werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und Sie müssen den Führerschein für ein dreimonatiges Fahrverbot abgeben.
Ja, wenn die Behörde von Vorsatz ausgeht, darf sie das Bußgeld verdoppeln. Dann werden für so einen Verstoß, den Sie außerorts begangen haben, 1400 Euro fällig. Innerorts sind es sogar 1600 Euro. Die Nebenfolgen sind dieselben.
Ja, Ihnen kann bspw. ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen werden. Mehr dazu und zur möglichen Strafe lesen Sie hier.
Weitere Informationen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen
Alles Wichtige zur Geschwindigkeitsüberschreitung im Video
Bußgeldrechner: Das Tempo um 120 km/h überschritten
120 km/h zu schnell: Eine Strafe ist nach Strafgesetzbuch denkbar
Wer etwa 120 km/h oder mehr zu schnell fährt, überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich. In der Tat ist dann eine Anklage nach Strafgesetzbuch (StGB) möglich. Diese könnte auf zweierlei Tatbeständen fußen:
- Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen nach § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB
- nicht angepasste Geschwindigkeit sowie grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB
Sollten Sie also 120 km/h zu schnell gefahren sein und Sie erhalten eine Anklage wegen einer der zuvor genannten Punkte, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann vor Gericht versuchen, eine möglichst geringe Strafe für Sie zu erreichen. Denn bei so einer Straftat sind bis zu zwei Jahre Gefängnis möglich. Alternativ können die Richter eine Geldstrafe verhängen.
Übrigens werden Verkehrsstraftaten in aller Regel zusätzlich mit drei Punkten in Flensburg geahndet. Das Gericht darf etwa bei 120 km/h zu schnell außerdem die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen. Diese erhalten Sie dann nicht automatisch zurück (wie bei einem Fahrverbot), sondern müssen sie bei Ablauf der dazugehörigen Sperrfrist neu beantragen. Dies kann an eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) geknüpft sein.
Glück gehabt – Die Geschwindigkeitsüberschreitung wird als Ordnungswidrigkeit gewertet
Werfen Ihnen die Behörden weder ein illegales Straßenrennen noch grob verkehrswidriges Verhalten vor, kommt eine Sanktionierung laut aktuell geltendem Bußgeldkatalog in Frage. Dieser sieht in diesem Fall die Geldbußen für Tempoverstöße ab 70 km/h über dem Limit vor – egal, ob Sie 120 km/h oder 130 km/h zu schnell gefahren sind.
Bei solchen Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen innerhalb von geschlossenen Ortschaften 800 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie drei Monate Fahrverbot. Außerorts sind es 700 Euro Bußgeld. Die Nebenfolgen sind dieselben. Allerdings hat die Bußgeldstelle die Möglichkeit, die Bußgelder, die lediglich Regelsätzen entsprechen, zu erhöhen.
Bei Vorsatz darf sie diese sogar verdoppeln. Wenn Sie also bspw. 120 km/h zu schnell fahren, können die Bußgelder auf 1400 (außerorts) bzw. 1600 Euro (innerorts) erhöht werden.