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Fahranfänger in Österreich: Welche Beschränkungen gelten?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Führerscheinneulinge müssen in der Alpenrepublik wachsam sein

Für Fahranfänger ist in Österreich eine dreijährige Probezeit zu beachten.
Für Fahranfänger ist in Österreich eine dreijährige Probezeit zu beachten.

Das Fahranfänger in der ersten Zeit nach Erhalt des Führerscheins mitunter noch unsicher unterwegs sind und sich die Erfahrung erst „erfahren“ müssen, ist ein Grund dafür, dass für sie oft besondere Vorschriften gelten. Neben verschärften Vorgaben zur Geschwindigkeit oder der Promillegrenze können weitere Punkte von Bedeutung sein. Das gilt meist auch im Urlaub. So sollten sich Fahranfänger, die in Österreich fahren möchten, vorab mit den für sie wichtigen Verkehrsregeln befassen.

In unserem Nachbarland wird von Zeit zu Zeit über eine PS-Grenze für Fahranfänger diskutiert. Hat Österreich eine solche eingeführt oder müssen sich Anfänger darüber keine Gedanken machen? Welche Verkehrsregeln in Österreich für Fahranfänger unbedingt zu beachten sind, erläutert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Fahranfänger in Österreich

Wie lange müssen Fahranfänger in Österreich eine Probezeit beachten?

Die Probezeit beträgt in Österreich drei Jahre. Fahrer, die bereits die zwei Jahre in Deutschland bestanden haben, unterliegen in Österreich weiterhin für ein Jahr der Probezeit.

Müssen sich Fahranfänger an bestimmte Vorgaben bezüglich der Promillegrenze halten?

Ja, in Österreich gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille. Ein Verstoß hat hohe Sanktionen zur Folge.

Gibt es weitere Einschränkungen für Fahranfänger in Österreich?

Nein, weder Geschwindigkeits- noch PS-Begrenzungen sind in Österreich für Fahranfänger gesetzlich vorgeschrieben.

Probezeit: Fahranfänger müssen in Österreich drei Jahre aufpassen

Im Gegensatz zu Deutschland gelten verschärfte Verkehrsregeln generell nur in der Probezeit und sind vom Alter des Verkehrsteilnehmers unabhängig. Jeder Fahrer, in den ersten drei Jahren nach Erhalt des Führerscheins, gilt als Fahranfänger. In Österreich bedeutet dies für Urlauber, dass die Probezeit länger zu beachten ist als in Deutschland.

Verkhersregeln: In Österreich gelten für Fahranfänger nur wenige Einschränkungen.
Verkhersregeln: In Österreich gelten für Fahranfänger nur wenige Einschränkungen.

Konkret heißt das für Fahrer, dass während dieser Zeit eine Promillegrenze von 0,1 nicht überschritten werden darf. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung oder eine Minimierung der Fahrzeugleistung sind gesetzlich nicht festgehalten. Des Weiteren gibt es auch keine PS-Begrenzung für Fahranfänger bzw. deren Auto in Österreich. Eine Entscheidung diesbezüglich wurde bisher nicht getroffen, sodass Urlauber hier derzeit  keine Einschränkungen befürchten müssen.

Wichtig ist, dass eine Autoversicherung vorliegt. Fahranfänger müssen in Österreich eine solche selbstverständlich auch vorweisen können, um fahren zu dürfen. Hier bestehen keine Unterschiede zu Deutschland. Anders geregelt sind jedoch die Voraussetzungen zum Fahren in der Probezeit, allerdings gelten diese nur für Fahranfänger, die in Österreich ihren Führerschein erlangen. Urlauber müssen also keinen Nachweis zur Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining mitführen.

Österreich und Deutschland haben eigene Regelung zur Vollsteckung

In der Regel können in der Europäischen Union Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro in anderen EU-Staaten eingefordert werden. Diese Summe beinhaltet dann auch die anfallenden Gebühren und Verfahrenskosten. Da zwischen Österreich und Deutschland bereits ein Vollstreckungsabkommen bestand, ist dieses weiterhin gültig und bedeutet, dass bereits Bußgelder von 20 Euro vollstreckt werden.

Haben Fahranfänger in Österreich Verkehrsregeln missachtet, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Bußgeldbescheid auch nach Deutschland gesandt wird, sofern nicht bereits vor Ort bezahlt wird.

Übersicht zu geltenden Regelungen für Fahranfänger

Die nachfolgende Übersicht führt auf, welche Verkehrsregel Fahranfänger in Österreich zu beachten haben:

VerkehrsvorschriftenWas für Fahr­anfänger gilt
Probezeitdrei Jahre
Alkoholgrenze0,1 Promille
Geschwindigkeits­beschränkungenkeine
Ein­schränkungen bei der Fahrzeugleistungkeine

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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