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Tatmehrheit gemäß § 20 OWiG: Wann liegt sie vor?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Durch verschiedene unachtsame Handlungen oder Unterlassungen ist schnell Tatmehrheit erfüllt.
Durch verschiedene unachtsame Handlungen oder Unterlassungen ist schnell Tatmehrheit erfüllt.

Die Tatmehrheit im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Verstoß beim Abbiegen kann schnell passieren. Auch eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptuntersuchung kann einmal vergessen werden.

Ungünstig ist es nur, wenn mehrere Verstöße gleichzeitig begangen und erkannt werden, denn dann kommt die Tatmehrheit zum Tragen und die kann für den Betreffenden teuer werden.

Wenn dann der Bußgeldbescheid eintrifft, muss der Fahrer nämlich für jeden Verstoß einzeln ins Portemonnaie greifen. Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, wann Tatmehrheit im Gegensatz zur Tateinheit vorliegt und welche Konsequenzen das für den Fahrer hat.

FAQ: Tatmehrheit

Was heißt Tatmehrheit?

Tatmehrheit liegt vor, wenn der Betroffene zwar mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten zur gleichen Zeit begeht, die eigentlichen Handlungen einander allerdings nicht überschneiden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn er sich gleichzeitig einen Begehungs- und einen Unterlassungsverstoß leistet oder mehrere Unterlassungsverstöße zur gleichen Zeit begeht.

In welchen Fällen liegt zum Beispiel Tatmehrheit vor?

Ist ein Kraftfahrer beispielsweise mit abgefahrenen Reifen unterwegs und hat sich gleichzeitig nicht darum gekümmert, den Termin zur Hauptuntersuchung für sein Kfz wahrzunehmen, handelt es sich um Tatmehrheit. Das Gleiche gilt, wenn er kontinuierlich zu schnell unterwegs ist, die Tempoverstöße allerdings auf unterschiedlichen Straßen stattfinden.

Wie wird Tatmehrheit gemäß OWiG sanktioniert?

§ 20 OWiG besagt, dass jede Handlung gesondert zu ahnden ist, sofern Tatmehrheit vorliegt. Die Bußgelder werden also im Gegensatz zu Tateinheit addiert, ebenso die Punkte in Flensburg. Fahrverbote werden jedoch nicht zusammengerechnet, vielmehr wird nur eines verhängt.

Tatmehrheitliche Verletzung verschiedener Gesetze

Im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes waren am 1. Januar 2019 mehr als elf Millionen Personen registriert. All diese Verkehrssünder hatten Ordnungswidrigkeiten begangen, die mit Punkten geahndet wurden.

Während manche Personen im Laufe eines Jahres wiederholt wegen verschiedener Ordnungswidrigkeiten abgeurteilt werden, kann es manchmal passieren, dass eine Person mehrere verbotene Taten gleichzeitig begeht. In einem solchen Fall kann die sogenannte Tatmehrheit vorliegen.

Erfüllt ein Täter verschiedene Tatbestände des Ordnungswidrigkeitengesetzes durch mehrere Handlungen, die allerdings nicht in direktem Zusammenhang zueinander stehen, liegt eine Tatmehrheit vor. Zerfällt eine Handlung also in mehrere selbstständige, voneinander unabhängige Taten, dann ist eine Handlungs- bzw. Tatmehrheit gegeben. Zu unterscheiden ist dabei die Tatmehrheit bei gleichzeitig sich verwirklichenden oder aufeinander folgenden Verstößen. Auch das Strafrecht kennt laut § 53 Strafgesetzbuch (StGB) für Straftaten eine Tatmehrheit.

Tatmehrheit bei gleichzeitig stattfindenden Handlungen

Bei einem Lkw-Fahrer liegt beim Überholverstoß mit zusätzlich fehlerhaftem Fahrtenbuch Tatmehrheit vor.
Bei einem Lkw-Fahrer liegt beim Überholverstoß mit zusätzlich fehlerhaftem Fahrtenbuch Tatmehrheit vor.

Bei dieser Begehungsform werden diverse Tatbestände erfüllt, ohne dass sich die Ausführungen überschneiden. Ein typischer Fall, in dem diese Variante vorliegt, ist das parallele Verwirklichen eines Begehungs- und eines Unterlassungsdeliktes. Möglich ist die Tatmehrheit aber auch beim zeitgleichen Vorliegen mehrerer Unterlassungsverstöße.

Sehen Sie hier einige Beispiele, die verdeutlichen, wann eine solche Handlungsmehrheit zu bejahen ist:

  • Ein Lkw-Fahrer unterlässt die Vornahme der verpflichtenden Eintragungen in das Schaublatt seines Fahrtenschreibers und begeht während der Fahrt Überholverstöße.
  • Ein Kraftfahrer ist mit mangelhaften Reifen unterwegs und hat es zudem unterlassen, sein Fahrzeug rechtzeitig bei der Hauptuntersuchung (“TÜV”) vorzuführen.

Tatmehrheit bei nacheinander stattfindenden Handlungen

Mit diesem Fall wird ein Geschehen erfasst, in dem zwischen den ordnungswidrigen Akten ein Intervall der tatbestandslosen Handlung liegt oder wenn sich die verkehrsrechtlichen Umstände derart ändern, dass ein neuer Verkehrsvorgang anzunehmen ist.

Exemplarische Situationen aus der Praxis sind unter anderem diese:

  • Dieselbe Geschwindigkeitsbegrenzung wird mehrfach überschritten, wobei der Kraftfahrer das Tempo freiwillig und nicht nur verkehrsbedingt (beispielsweise durch Stau) auf das zulässige Limit oder sogar noch weiter reduziert.
  • Auf unterschiedlichen Straßen wird eine kontinuierliche Geschwindigkeitsüberschreitung erkannt.

§ 20 OWiG: Wie wird Tatmehrheit geahndet?

§ 20 OWiG regelt die Tatmehrheit.
§ 20 OWiG regelt die Tatmehrheit.

Die entscheidende Frage für viele Verkehrssünder ist nun, wie die Strafe für eine solche Tatmehrheit aussieht. Gibt es eine Gesamtstrafe oder ergeht für jeden Verstoß ein eigener Bußgeldbescheid?

Im Gegensatz zur Tateinheit bzw. Handlungseinheit hat die Tatmehrheit zur Folge, dass sich die Bußgelder aller Delikte, die verletzt wurden, addieren.

Im Gesetz, genauer gesagt in § 20 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), liest sich diese Regelung für das Vorliegen mehrerer Delikte wie folgt:

Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.

Das heißt, alle Bußgeldverwirklichungen werden in einem Bußgeldbescheid geahndet, dabei allerdings nicht zusammengezogen, sondern getrennt ausgewiesen. Diese Handhabe der gesonderten Festsetzung wird als Kumulationsprinzip bezeichnet. Es handelt sich nicht um eine Gesamtstrafe, wie sie bei der Tateinheit üblich ist.

Mehrere Fahrverbote bei Tatmehrheit: Wird auch hier addiert?

Während die Geldsummen und auch die Punkte bei Tatmehrheit nebeneinander existieren, gibt es im Falle des Fahrverbots eine Ausnahme für den Täter.

Ziehen mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot nach sich, werden zwar die dazugehörigen Geldbußen addiert, aber es kommt nur zur Anordnung eines Fahrverbots. Beim Fahrverbot kommt also mehr oder weniger das Prinzip der Gesamtstrafe zum Tragen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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82 Kommentare

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  1. Karin
    Am 8. April 2023 um 19:26

    Hallo, mein Mann wurde innerhalb 4 Minuten zweimal privat geblitzt. Einmal 27 und einmal 31 zu schnell. Vergangenes Jahr im August auch schon mit 26 und einem Punkt. Könnt ihr mir sagen mit was er rechnen muss? Er ist Fahrer bei einem Fahrdienst und ist auf seinen Führerschein angewiesen 🫣
    Er weiß, dass es scheiße ist.

  2. Raul
    Am 26. November 2022 um 16:17

    Hallo,
    ich hoffe, dass mir zu meiner Situation geholfen werden.
    Ich bin mit meinem Auto gefahren und habe den Fehler gemacht das Handy am Steuer zu benutzen und wurde dabei erwischt. Hinzu kommt, dass ich nicht angeschnallt war. Als ich dann von der Polizei rausgezogen wurde um meine Personalien aufzunehmen, meinte ein Polizist, dass ich nur für die Strafe, Handy am Steuer, bezahlen muss. Jedoch steht nun auf meinem Bußgeldbescheid, dass ich für beide Taten bezahlen muss, weshalb ich mich nun Frage, ob ich nur die Strafe des Handys bezahle, da der Polizist dies zu mir gesagt hat.

  3. Lars
    Am 15. August 2022 um 17:36

    Hallo,
    Ich hoffe hier eine Antwort zum Thema Tatmehrheit erhalten.
    Ich wurde beim Fahren meines KRad durch eine zivile Streife aufgehalten. Diese haben festgestellt, daß mein Klappenauspuff geöffnet war. Ich hatte die 1. Tour mit meinem Umbau unternommen und wusste nicht, ob der neue Auspuff 100% geschlossen ist oder nicht und habe dies auch nicht weiter kontrolliert (nicht vom Fach).
    Die Beamten teilten mir mit, das das Fahrem mit geöffneter Klappe alles in allem 340€ + Bußgeldauslagen kosten soll.

    Meine Frage, in wie fern kommt hier diese Summe zusammen? Also, ich bin weder mit zu hoher Drehzahl gefahren, noch habe ich “aufheulen” lassen, noch bin ich sinnlos hin und her gefahren.
    Auf den Bescheid warte ich noch.

  4. Phil
    Am 14. August 2022 um 18:26

    Hallo,

    ich habe mir leider was zu schulden kommen lassen.
    Auf der Autobahn habe ich wohl den Abstand (4/10) nicht eingehalten und in Folge dessen dann diesen rechts überholt.
    Nun werden mir diese beiden Sachen im Bußgeldbescheid vorgeworfen.
    Handelt es sich hierbei um Tateinheit oder Tatmehrheit?

    Des Weiteren wird in dem Bescheid nicht von Punkten gesprochen. Lediglich die Geldstrafe wird erwähnt.
    Problem dabei ist, dass ich den Führerschein abgeben muss, sollte ich beide Punkte bekommen.

    Ich bitte um Hilfe/ Erläuterung.

    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße
    Phil

  5. Paul
    Am 30. Juni 2022 um 17:37

    Moin,

    Wenn ich in eine Straße einfahre in die ich nicht einfahren darf (Verkehrszeichen 250) und dann in dieser Straße parke, habe ich dann tateinheitlich oder tatmehrheitlich die Verstöße begangen?

    Gruß Paul

  6. helmuth p
    Am 25. Juni 2022 um 17:30

    im auszug von flensburg zu den punkten werden 2x für genau das selbe vergehen am gleichen datum und das selbe aktenzeichen 2x angegeben 2x 3 punkte gegeben ein anruf in flensburg zur klärung wurde mit gleicher punktezahl und wieder 2x gleiches vergehen angegeben. was ist da los mir ist es unverständlich die einzige änderung im neuen schreiben war statt 5 vorgäne 4 vorgäne aber keinerlei sonstige veränderung

  7. Tobias B
    Am 3. August 2021 um 11:17

    Hallo ich hätte eine Frage,

    ich habe auf einem Gehweg geparkt da ich Handwerker bin und mein Werkzeug im KFZ hatte, ich habe dann einen Strafzettel von der Polizei erhalten mit 30€. Eine Stunde drauf habe ich einen Weiteren Strafzettel vom KVR-München für das selbe vergehen erhalten, wieder mit 30€. Ist das rechtens? Da hier so ein kurzer Zeitraum ist und auch das selbe vergehen vorliegt.

    Über Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Tobias B

  8. Tamy
    Am 23. Juni 2021 um 13:31

    Hallo,
    ich bin gestern leider deutlich zu schnell (ca. 30 km innerorts) über eine gelbe Ampel gefahren und wurde dabei 2 x geblitzt.
    Nun gehe ich davon aus, dass ich nicht nur zu schnell war sondern die Ampel auch noch im letzten Moment auf Rot umgesprungen ist.
    Und es ein Kombiblitzer war.
    Ist das auch eine Tatmehrheit = Geschwindigkeitsüberschreitung + Rotfahrt?
    Bedeutet das die jeweils entsprechenden Bußgelder + die jeweiligen Punkte?

    Geschwindigkeitsüberschreitung: 100,00 Euro + 1 Punkt
    Rotfahrt: 200,00 Euro (320,00) + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    Insgesamt: 300,00 (420,00) + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    🤦‍♀️

  9. Olaf
    Am 10. Juni 2021 um 15:20

    Hallo Zusammen,

    habe vor zwei Jahren 2 Punkte für Abstand bekommen … bin heute auf Abstand geblitzt worden (5/10 des halben Tachostandes, über 80, keine 100 km/h). Bekommt man nach dieser Zeit eine verschärfte Maßnahme wegen der geleichen Deliktform (Abstand)?

    Danke Ihnen für die Einschätzung.

    Gruss aus Dortmund,
    Olaf T

  10. Pitt
    Am 8. Mai 2021 um 8:52

    Hallo! Ich glaube auch das ich zwei Ortnungswidrigkeiten begangen habe .Ich bin an ein stehendes Auto zu dicht ran gefahren Habe mit dem Handy zu tuhn gehabt da ich im Auto mein Handy geladen hatte und der Kabel sich um die Gangschaltung gelegt hat ,und ich den probiert hatte davon weg zu machen ,deswegen bin ich zu dicht aufgefahren auf das stehende Auto .Das Auto stand an einnem Fahrrad überweg wo Fahrrad Fahrer die Straße überqueren dürfen . Wollte Mal fragen was jetzt auf mich zu kommt ,ob mir da einer weiter helfen kann .

  11. Julius
    Am 27. März 2021 um 9:39

    Hallo

    Mir wurde zu schnelles Fahren außerorts auf einer zweispurigen Ortsumgehung (114 bei 70 km/h) und zusätzlich rechts Überholen vorgeworfen, da ich nach der Ampel mich rechts einsortiert habe und dann im beschleunigen schneller war als der linke PKW.

    Ist das nun Tateinheit oder Tatmehrheit?

    Mit freundlichen Grüßen

  12. Emini
    Am 19. November 2020 um 3:19

    Hallo Beisammen

    Würde eben von der Polizei angehalten habe jemanden mit ca. 120 laut tacho rechts überholt bei erlaubten 100 km/h . Ca 15 min später würde ich von festen blitzer auf der Autobahn mit 110 statt 80 geblitzt. Was kommt auf mich jetzt zu und wie wir es jetzt geandet.

    Letztes mal geblitzt im Juli innerorts mit 10 km/ h zu schnell

    Aktueller punktestand 0

    Mit Besten Grüßen

  13. Alexander T
    Am 16. November 2020 um 12:24

    Hallo Zusammen,

    ich stehe vor folgendem Problem:

    Seit rund vier Wochen ist eine Ortsstraße im Nachbarort wegen Bauarbeiten gesperrt. Umleitung ist ausgeschildert.
    Aufgrund zeitlicher Umstände, nahm ich diese Umleitung in den letzten Wochen nicht wahr und habe eine Abkürzung über einen Fuß- und Radweg genommen. Das dies nicht erlaubt ist, ist mir bewusst.

    Nun lagen drei Bescheide mit Ordnungsgeld am selben Tag im Briefkasten. Alle drei am selben Tag (12.11) ausgestellt.
    1. Ein Bescheid, mit Tatbestand-Nummer XY (ich vermute Fahrtrichtung von B nach A) erfasst am 26.10.
    2. Ein Bescheid, mit Tatbestand-Nummer XX (ich vermute Fahrtrichtung von A nach B) erfasst am 28.10,
    und 3. ein Bescheid, mit der selben Tatbestand-Nummer XX wie oben genannt, erfasst am 29.10.

    Erster und zweiter Bescheid ist für mich klar zu zahlen.
    Meine Frage, ist der dritte Bescheid mit dem selben Tatbestand ebenfalls zu bezahlen?

    Aus meiner Sicht, wäre ich umgehend auf mein Fehlverhalten hingewiesen worden, hätte es spätestens den dritten Bescheid gar nicht mehr gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alexander

  14. Anja
    Am 4. Oktober 2020 um 12:04

    Ich habe im Oktober 19 einen Bescheid wegen fehlendem Abstand erhalten 1 Punkt, kein Fahrverbot und jetzt den Zeugenfragebogen für August (1 Punkt und 4 Wochen Fahrverbot) und September (1 Punkt, kein Fahrverbot) zwei. Wie wird das geahndet. Addiert oder einzeln?

    Vielen Dank.

  15. Meike
    Am 18. September 2020 um 17:20

    Guten Abend,
    Ich wurde mit dem Handy in der Hand geblitzt und auf meinem Bußgeldbescheid werden beide Vergehen zusammengerechnet ist das richtig oder kann ich nur für eins der Vergehen belangt werden?
    Vielen Dank und liebe Grüße

  16. Sven
    Am 18. September 2020 um 17:01

    Hallo, ich habe einen bussgeldbescheid über zu schnelles fahren, 9kmh zu schnell und nicht angeschnallt bekommen. Muss ich jetzt beide bezahlen oder darf die Behörde nur ein Verstoß ahnden?

  17. Jörg
    Am 16. September 2020 um 17:30

    Hallo,

    ich bin innerhalb 6 Minuten an 2 versch. Punkten (Ortschaften) geblitzt worden. War ne Umleitung die ich nicht kannte.
    Beide male war Tempo 50 und ich bin beim ersten mal mit netto 27 km/h beim zweiten mal mit netto 26 km/h geblitzt worden.
    Ist das eine Tateinheit da es für mich eine Fahrt ( Lebenssachverhalt ) war oder ist es eine Tatmehrheit ?
    Ich habe auch irgendwo mal was von “Schnellfahrt” gelesen.
    Das ein Fahrverbot erst nach Rechtskraft eintritt wenn man innerhalb 12 Monate mit über 26km/h zu schnell fährt weiss ich,
    diese kann hier ja nicht vorliegen, aber es geht mir darum ob ich nun 1 oder 2 Punkte bekomme. Das Bussgeld würde ich ja zahlen.
    Vielen Dank vorab für die Info

  18. Jan
    Am 6. August 2020 um 17:00

    Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Tatvorwurf: Sie parkten bei Zeichen 314/315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.
    Und: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil

    Bemerkungen gibt es keine. Jetzt zu meiner Frage: Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Angekreuzt wurde das Feld „Anhörung“. Muss ich mit Punkten rechnen oder einer Anzeige?

    Lg Jan

  19. Hermann
    Am 9. Juni 2020 um 19:16

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Wiederholungstat, ich bin in kurzer Zeit (mit bisher 0 Punkten in Flensburg) drei Mal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts immer auf derselben Strecke innerhalb weniger Wochen erfasst worden (Einmal +31 km/h, einmal + 23 km/h, noch einmal + 31 km/h) vor dem 30. April, also alter Bußgeldkatalog.

    Sie schreiben oben am 11. April 2018:
    “eine Wiederholungstat liegt in der Regel nur dann vor, wenn zum Zeitpunkt des zweiten Verstoßes der erste schon rechtskräftig war.”

    Alle Anhörungsbögen kamen erst 1.5 Monate später, und kein Bußgeldbescheid war also zum Zeitpunkt des nächsten Vergehens rechtskräftig. Heißt das, dass also der Führerscheinentzug, der ja nach altem Katalog bei einer Überschreitung von 31 km/h nur bei Wiederholung stattfindet, hier nicht stattfinden kann, da zum Zeitpunkt des nächsten Vergehens das erste Vergehen noch nicht rechtskräftig geahndet war?

    Danke sehr vorab!

  20. S.
    Am 20. Dezember 2019 um 8:50

    Hallo,
    Auf der Autobahn verfolgte mich die Bundespolizei und konnten 3 Ordnungswidrigkeit beobachten.
    1. Dichtes auffahren
    2. Zu schnell gefahren (80 zone ca 100gefahren)
    3. Mehrmals drängeln bzw schneiden anderer Pkws
    Somit auch rechts überholt.
    Das waren die aufgezählten Taten der Polizei und die haben das vor Ort an die Verkehrspolizei weitergegeben.
    Was erwartet mich nun?
    Bußgeld? Fahrverbot?
    Danke schon mal für die Antwort

  21. Valdi
    Am 6. Dezember 2019 um 11:31

    Hallo alle Miteinander

    Wie sieht es mit dem Tatmehhei bei dem Dieselfahrverbot aus? Wenn man z. Bsp. in Stuttgart (der Verbot ist ja für die ges. Stadt uns somit grenzwertig was die Vernunft angeht) mit dem alten Euro4 Diesel FZG Unterwegs ist, wobei es immer noch keine entsprechende Fahrverbotbeschilderung an den Strassen angebracht ist, mehrmals angehalten ( “erwischt”) wird an Verkehr teil genommen zu haben. Sage ich mal in Abstand von einer Woche bzw. einem Monat?

    Was ist hier die Rechtslage? Wie und wie oft werden dann die 80€ kassiert?

    Mfg. Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 16:57

      Hallo Valdi,

      bei Tatmehrheit würden die 80 € dann für Verstoß einzeln verlangt werden (s. § 20 OWiG).

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  22. Heike
    Am 30. August 2019 um 8:06

    Hallo,
    ich habe gestern ein Knöllchen bekommen
    parken gegen Fahrtrichtung halb auf dem Bürgersteig und Halteverbot
    was muss ich erwarten ..

    Vielen Dank für die Bemühungen
    liebe Grüße

  23. McMusikuss
    Am 25. August 2019 um 19:27

    Hallo,
    Ende Juli erhielt ich eine Anhörung vom Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart. Ich hatte ein Parkvergehen begangen in Vaihingen am 09.07.2019. Ich hätte verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt. Kostenpunkt 20,- €.

    Ich äußerte mich dahingehend schriftlich (per Mail), dass ich kein Halte- bzw. Parkverbot festgestellt, und deshalb meinen PKW mit der rechten Seite einige Zentimeter auf dem Gehweg abgestellt habe, weil sonst aufgrund der auf der gegenüberliegenden Seite dauer-geparkten Fahrzeuge der fließenden Verkehr beeinträchtigt worden wäre. Aber zudem ausreichen Platz für Fußgänger auf dem Gehweg verblieben war, um problemlos passieren zu können. Daher sei ich nicht bereit, die 20,- € zu berappen.

    Nun bekam ich einen erneuten Brief der gleichen Stelle, in der auf meine Anhörung nicht eingegangen wurde. Vielmehr wurde die gleiche Ordnungswidrigkeit wiederholt und zugleich noch eine andere drauf gepackt: nämlich, dass ich mit einem Dieselfahrzeug mit Euronorm IV (oder schlechter) “trotz eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Verunreinigungen…” in Vaihingen eingefahren bin. Ich fahre des öfteren mit dem Zug, um eben die Umwelt zu schonen. Aber soll ich, wenn ich privat in Vaihingen bin, mein Fahrzeug an der Autobahnausfahrt abstellen. Ich fahre in Stuttgart nicht Auto, sondern Fahrrad. Nur nach Vaihingen eben manchmal, um zum Wohnort/bzw. Wohnung meiner Partnerin zu kommen.

    “Die tatmehrheitlich begangenen Verstöße ahnden wir gemäß § 20 OWiG.” Da werden harte Maßnahmen angedroht, wenn ich mich nicht binnen einer Woche melde. Ich kam gerade und glücklicherweise zwei Tage vor Ablauf aus dem Urlaub zurück.

    Was bedeutet diese Androhung jetzt für mich? Kann ich aufgrund meiner Stellungnahme zur Anhörung eine Strafe für eine zusätzliche Ordnungswidrigkeit erhalten, nur weil ich mich erdreistet hatte, zunächst einmal Stellung zu beziehen? So in der Art: wenn er sich äußert, dann knallen wir ihm noch eins drauf????

    Ich freue mich sehr auf eine rasche Resonanz und verbleibe mit herzliche Gruß

    McMusikuss

  24. Susanne
    Am 19. August 2019 um 7:26

    Hallo,

    ich wurde innerhalb von zwei Monaten zweimal mit 40km/h zu schnell innerhalb einer Ortschaft geblitzt. Für das erste Mal bekam ich 200€, 1 Punkt und einen Monat Fahrverbot. Das zweite Mal steht noch aus.
    Jetzt wurde ich mit Alkohol (1 Promille) und abgelaufenem (4 Monate) TÜV angehalten.
    Mit welcher Gesamtstrafe muss ich rechnen?

    Viele Grüße

  25. Toni
    Am 12. August 2019 um 11:02

    Hallo,

    habe die HU um mehr als 2 Monate überzogen und dafür eine Verwarnung über 15,00 Euro erhalten.

    Kann ich für diesen Tatbestand nochmals verwarnt werden?

    Viele Grüße

  26. Kann
    Am 20. Juli 2019 um 20:04

    Wie ist das wen man in. Einer 2 Spurige Strafe auf der Autobahn linke Seite Begrenzung breite bis 2 Meter rechts frei. 80zone

    Linke Seite
    108kmh
    Handy
    20 Meter Abstand zum Vordermann

    Wie seiht hier das Vorgehen aus

  27. Michael
    Am 24. Mai 2019 um 23:08

    Hallo,

    Ich wurde neulich bei einem Rotampelblitzer geblitzt. Wahrscheinlich bin ich unter 1 Sekunde über rot gefahren. Ich hatte jedoch dabei ein Handy am Steuer. Erwarten mich 2 Punkte in Flensburg? (1 Punkt fürs Überfahren einer Roten Ampel, 1 Punkt für das Handy am Steuer?). Oder wird nur eine Prdnubgswidrigkeit von beiden mit einem Punkt geahndet?

    mit freundlichen Grüßen

  28. Sa
    Am 17. April 2019 um 0:02

    Hallo, darf man für 2 Tatbestände die zur selben Zeit stattgefunden haben bestraft werden von einer Politesse ??
    1× parken auf BewohnerParkplatz
    1× abgelaufener TÜV (3Monate)
    Vielen Dank

  29. Momo
    Am 3. April 2019 um 21:17

    Hallo,

    ich wurde in einer 30 er Zone mit 24 kmh zu schnell geblitzt, hab telefoniert und war nicht angeschnallt. die örtliche Polizei sagt das es ca 320 Euro kosten soll. Kann das sein?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2019 um 17:44

      Hallo Momo,

      auf den ersten Blick erscheint dieses Bußgeld recht hoch. Warten Sie am besten den Bußgeldbescheid ab. Falls sich daraus noch Fragen ergeben, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht Ihnen diese sicherlich beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Malannata
    Am 8. März 2019 um 11:19

    Ich musste vorwärts in eine Sackgasse reinfahren um einen Container abzuholen daraufhin war Karla in der Sackgasse keine Wendemöglichkeit und musste rückwärts wieder auf die Strasse drauf beim Rausfahren für ich halt auf der Straße steigt er Haus und guckt ob jemand kam es kam keiner und wollte gerade rausgehen in dem Moment vor mir ein Auto hinten rein die Frau sagte sie wurde von der Sonne geblendet und hat nichts gesehen daraufhin kam Polizei und hat mich mit zwei Vergehen Hallo verstoße eine Bußgeld gegeben einmal wegen Rückwärtsfahren ohne Einweiser und einmal Missachtung der Vorfahrtsstraße dürfen die das 2 verstoßen und drittens werde anweiser da gestanden wäre jetzt tot weil die Frau ja nichts gesehen hat und wurde ja von der Sonne geblendet wahrscheinlich wo sie auch noch zu schnell aber man konnte ihr nichts nachweisen und Bremsspuren gab es auch keine

    Zum Fall habe eine Geldbuße von 128 € bekommen und ein Punkt

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