Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Räumpflicht
Bundesland
Bußgeld
Baden-Württemberg
Bis 500 Euro
Bayern
Geldbuße möglich
Berlin
Bis 10.000 Euro
Brandenburg
Bis 2.500 Euro
Bremen
Geldbuße möglich
Hamburg
Bis 50.000 Euro
Hessen
Geldbuße möglich
Mecklenburg-Vorpommern
Bis 1.300 Euro
Niedersachsen
Bis 5.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Geldbuße möglich
Rheinland-Pfalz
Bis 500 Euro
Saarland
Bis 500 Euro
Sachsen
Bis 500 Euro
Sachsen-Anhalt
Bis 5.000 Euro
Schleswig-Holstein
Bis 511 Euro
Thüringen
Bis 5.000 Euro
Laub vom Bürgersteig fegen im Herbst: Pflicht oder Kür?
Im Herbst zeigen sich die Bäume in gelben, orangen und roten Blattkleidern, ehe sie beginnen, ihr Laub nach und nach abzuwerfen. Hausbesitzer müssen dann wieder zum Besen greifen, denn die abgefallenen Blätter können zu einer rutschigen Stolperfalle werden.
Doch wer muss konkret den Gehweg reinigen? Wie oft ist das Laub vom Bürgersteig zu entfernen? Wie sind die Blätter zu entsorgen? Darf man das Laub etwa auf die Straße kehren? Und was droht, wenn sich Hausbesitzer weigern, den Gehweg zu reinigen und ihrer Pflicht somit nicht nachkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wer muss den Gehweg reinigen?
Wer muss den Bürgersteig reinigen?
Grundsätzlich sind eigentlich die Städte und Gemeinden für das Räumen von Straßen und Gehwegen zuständig. Allerdings haben viele diese Verpflichtung an die Hausbesitzer abgegeben, sodass nun für die Anwohner die Gehwegreinigung Pflicht ist.
Was gehört zur Gehwegreinigung?
Die vorgeschriebene Kehrpflicht umfasst neben Laub und Schnee auch Blütenblätter. Zudem ist es ggf. auch notwendig, auf dem Bürgersteig Unkraut zu entfernen. Die Pflicht besteht daher nicht nur in Herbst und Winter.
Wie oft muss man den Gehweg kehren?
Grundsätzlich besteht laut Gesetz die Verpflichtung Laub zu fegen, wie oft dies erfolgen muss, definiert der Gesetzgeber allerdings nicht. Hier gilt es also entsprechend der Witterungsverhältnisse abzuwägen. In der Regel sollte es reichen, wenn Sie alle paar Tage das Laub kehren. Bei Regen oder Glätte kann dies aber auch öfter notwendig sein.
Drohen Sanktionen, wenn Hauseigentümer das Laub nicht fegen?
Wenn Sie das Laub nicht entfernen, liegt laut Gesetz eine Ordnungswidrigkeit vor. Das Bußgeld variiert dabei je nach Bundesland und kann bis zu 50.000 Euro betragen. Eine Übersicht liefert diese Tabelle.
Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, den Schnee zu räumen? Hier erfahren Sie welche Regelungen gelten und wann Bußgelder bei Nichtbeachtung der Pflichten fällig werden können! » Weiterlesen...
Blätter auf dem Bürgersteig: Muss ich Laub fegen?
Jedes Jahr, wenn das Laub sich langsam auf den Bürgersteigen ansammelt, stellt sich die Frage: Wer muss eigentlich den Gehweg reinigen? Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden für die Räumpflicht auf Straßen und Gehwegen zuständig. Allerdings haben diese die Verantwortung vielerorts an die Hausbesitzer übertragen. Weshalb diese dafür Sorge tragen müssen, dass vom nassen Laub keine Rutschgefahr ausgeht. Allerdings beschränkt sich die Kehrpflicht nicht nur auf Laub oder Schnee, denn mitunter sind auch Blütenblätter oder Unkraut vom Gehweg zu entfernen.
Wie oft die Anwohner zum Besen greifen müssen, schreibt der Gesetzgeber übrigens nicht vor. Abhängig vom Wetter kann es daher schon ausreichen, alle paar Tage den Bürgersteig zu fegen. Wollen Sie sich die Arbeit durch den Einsatz von Laubbläsern erleichtern, müssen Sie dabei die Vorschriften der Bundesimmissionsschutzverordnung beachten. Um eine Lärmbelästigungzu vermeiden, sind diese werktags nämlich nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr erlaubt.
Nachdem wir die Frage: „Wer muss den Gehweg reinigen?“ geklärt haben, wollen wir noch kurz darauf eingehen, was droht, wenn Sie der Verpflichtung nicht nachkommen. Grundsätzlich liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die ein Bußgeld nach sich zieht. Wie hoch dieses ausfällt, legt das zuständige Bundesland fest. Sollten Personen wegen Versäumnissen bei der Kehrpflicht zu Schaden kommen, kann zudem ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Herbstlaub richtig entsorgen
Auch wenn die Straßenbäume grundsätzlich Eigentum der Stadt sind, ist es nicht gestattet, das Laub auf die Straße zu fegen. Entsorgen Sie die Blätter stattdessen in der Biotonne oder auf dem Komposthaufen. Alternativ dazu können Sie auch der Umwelt etwas Gutes tun und Laubhaufen für Igelund andere Tiere im Garten belassen.
Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.
Die Gehwege mit Wasserrinnen sehen in Ansbach mit Ortsteilen sind sehr mit Unkraut bedeckt. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet die Gehwege mit Wasserrinnen nach der Satzung von Unkraut frei zu halten, dies ist leider nicht der Fall, es sind ca. über85% die Ihre Pflichten nicht nach kommen.
Und was mach die Stadt Ansbach, nichts und teilt mit, es sind nur wenige die Ihrer Pflicht nich nach kommen. Die Stadt schreib nur einige an, und Überprüft dies aber nicht.
Und nun die Frage zur Haftung! Wenn der Hauseigentümer beim stadteigenen Gehweg reinigen verletzt wird, wer trägt hier jetzt die Kosten für Verdienstausfall, Rehakosten, Krankenpflege usw. ? Es handelt sich doch hier eindeutig eine unter Strafe angeordnete Anweisung, seitens der Stadt!
Die Gehwege mit Wasserrinnen sehen in Ansbach mit Ortsteilen sind sehr mit Unkraut bedeckt.
Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet die Gehwege mit Wasserrinnen nach der Satzung von Unkraut frei zu halten, dies ist leider nicht der Fall, es sind ca. über85% die Ihre Pflichten nicht nach kommen.
Und was mach die Stadt Ansbach, nichts und teilt mit, es sind nur wenige die Ihrer Pflicht nich nach kommen.
Die Stadt schreib nur einige an, und Überprüft dies aber nicht.
Also es Basiert nichts.
MfG.
Wie breit muss ich den Gehweg kehren, wenn dieser 3 bis 4 m breit ist?
Für eine Antwort wäre ich extrem dankbar
Was ist mit den Anwohnern die auf der anderen Seite wohnen und kein Gehweg haben ?
Die aus dem Fenster winken und sich freuen.
Und nun die Frage zur Haftung!
Wenn der Hauseigentümer beim stadteigenen Gehweg reinigen verletzt wird, wer trägt hier jetzt die Kosten für Verdienstausfall, Rehakosten, Krankenpflege usw. ?
Es handelt sich doch hier eindeutig eine unter Strafe angeordnete Anweisung, seitens der Stadt!
MfG
M.