Bußgeldkataloge für illegales Entsorgen von Bauschutt der einzelnen Bundesländer
Wählen Sie hier Ihr Bundesland aus:
Bußgeldkatalog Baden-Württemberg
Vergehen
Bußgeld
illegale (Ab-)Lagerung von Bauschutt
- bis 1 m3
50 - 250 €
- bis 5 m3
250 - 750 €
- über 5 m3
750 - 2.500 €
Bußgeldkatalog Bayern
Vergehen
Bußgeld
illegale (Ab-)Lagerung von Bauschutt
- bis 1 m3
80 - 400 €
- bis 5 m3
400 - 1.000 €
- über 5 m3
1.000 - 2.500 €
Bußgeldkatalog Berlin (keine Angaben)
Bußgeldkatalog Brandenburg
Vergehen
Bußgeld
illegale (Ab-)Lagerung von Bauschutt
- bis 0,5 m3
37,50 €
- bis 1 m3
50 - 250 €
- bis 5 m3
250 - 600 €
- über 5 m3
600 - 1.500 €
Bußgeldkatalog Bremen
Vergehen
Bußgeld
illegale (Ab-)Lagerung von Bauschutt
- bis 1 m3
50 - 400 €
- bis 5 m3
400 - 800 €
- über 5 m3
800 - 5.000 €
- mit schädlichen Verunreinigungen
500 - 25.000 €
Bußgeldkatalog Hamburg
Vergehen
Bußgeld
illegale (Ab-)Lagerung von Bauschutt
- bis 1 m3
50 - 300 €
- bis 5 m3
300 - 800 €
- über 5 m3
800 - 3.000 €
Bußgeldkatalog Hessen
Vergehen
Bußgeld
illegale (Ab-)Lagerung von Bauschutt
- bis 1 m3
50 - 250 €
- bis 5 m3
250 - 600 €
- über 5 m3
600 - 10.000 €
- mit schädlichen Verunreinigungen
250 - 50.000 €
Bußgeldkatalog Mecklenburg-Vorpommern
Vergehen
Bußgeld
illegale (Ab-)Lagerung von Bauschutt
- bis 1 m3
50 - 250 €
- zwischen 1 und 10 m3
250 - 1.250 €
- zwischen 10 und 100 m3
1.250 - 12.500 €
- über 100 m3
12.500 - 50.000 €
Bußgeldkatalog Niedersachsen
Vergehen
Bußgeld
illegale (Ab-)Lagerung von Bauschutt
- bis 1 m3
50 - 450 €
- bis 5 m3
450 - 800 €
- über 5 m3
800 - 1.550 €
- mit schädlichen Verunreinigungen
250 - 25.000 €
Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen
Vergehen
Bußgeld
illegale (Ab-)Lagerung von Bauschutt
- bis 1 m3
50 - 410 €
- bis 5 m3
410 - 800 €
- über 5 m3
800 - 5.000 €
Bußgeldkatalog Rheinland-Pfalz
Vergehen
Bußgeld
illegale (Ab-)Lagerung von Bauschutt
- bis 1 m3
51,13 - 255,65 €
- bis 5 m3
255,65 - 766,94 €
- über 5 m3
766,94 - 2.556,46 €
Bußgeldkatalog Saarland
Vergehen
Bußgeld
illegale (Ab-)Lagerung von Bauschutt
- bis 1 m3
50 - 250 €
- bis 5 m3
250 - 750 €
- über 5 m3
750 - 2.500 €
Bußgeldkatalog Sachsen
Vergehen
Bußgeld
illegale (Ab-)Lagerung von Bauschutt
- einmalig oder bis 1 m3
100 - 1.500 €
- mehrmalig oder über 5 m3
500 - 20.000 €
- mit schädlichen Verunreinigungen
500 - 25.000 €
Bußgeldkatalog Sachsen-Anhalt (keine Angaben)
Bußgeldkatalog Schleswig-Holstein
Vergehen
Bußgeld
illegale (Ab-)Lagerung von Bauschutt
- bis 1 m3
50 - 250 €
- bis 5 m3
250 - 600 €
- über 5 m3
600 - 1.500 €
Bußgeldkatalog Thüringen
Vergehen
Bußgeld
illegale (Ab-)Lagerung von Bauschutt
- bis 1 m3
50 - 250 €
- bis 5 m3
250 - 600 €
- über 5 m3
600 - 10.000 €
Asbestentsorgung und Bauschutt entsorgen: Darauf müssen Sie achten
Rund 53 Prozent aller aufkommenden Abfälle in Deutschland bestehen aus Bauschutt (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2012). Zum Vergleich: Das Aufkommen an Haushaltsmüll beträgt etwa 13 Prozent. Damit ist der Sektor der Bau- und Abbruchabfälle der größte der fünf Abfallarten in Deutschland:
Siedlungsabfälle
Abfälle aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen (8 Prozent)
Bau- und Abbruchfälle
Sekundärabfälle, wie etwa Müllverbrennungsasche, Klärschlamm (12 Prozent)
sonstige Abfälle, wie etwa aus der Produktion und Gewerbe (14 Prozent)
Etwa 92 Prozent des angefallenen Bauschutts wird verwertet, also einerseits verbrannt, um Energie zu erhalten und andererseits recycelt. Der restliche Teil davon wird beseitigt bzw. landet auf einer Mülldeponie (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2012).
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bauschutt
Was zählt zum Bauschutt?
Beim Bauschutt handelt es sich um Abfälle, die beim Neubau, Ausbau oder Abbruch einer Baustelle anfallen. Dabei handelt es sich vor allem Baumaterialien, wie etwa Backstein, Ziegel, Fliesen, Sand und Beton.
Wie wird Bauschutt entsorgt?
Private Haushalte können ihren Bauschutz teilweise bei den Wertstoffhöfen abgeben oder müssen für die Entsorgung der Abfälle Dienstleister beauftragen. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Vorschriften an Ihrem Wohnort gelten.
Was droht, wenn Bauschutt illegal entsorgt wird?
Wer Bauschutt zum Beispiel in der Natur entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Bundesland kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro anfallen.
Bauschutt entsorgen: Was zählt dazu?
Bauschutt besteht aus allen Abfällen, die beim Neubau, Ausbau oder Abbruch einer Baustelle anfallen. Zudem bezeichnet der Begriff mineralische Abfälle und Baumaterialien, wie etwa Backstein, Ziegel, Fliesen, Sand, Beton.
Grundsätzlich wird Bauschutt in Bauschutt und Baumischabfall unterteilt. Unter den Begriff Bauschutt fallen:
Kabel und Kabelreste, Kabel und Rohre aus PVC und Plastik
Styropor, Isolierung, Dämmstoff
Türzargen und Türen, Fenster
Tapete und Tapetenreste
PVC und Kunststoff
Bauschutt und Baumischabfälle müssen sogfältig getrennt werden. Aus diesem Grund entfernen entsprechende Unternehmen vor dem Abriss alle Stoffe, die nicht zum Bauschutt gehören. Dieses Verfahren nennt sich umgangssprachlich auch Rückbau. So entfernen Abrissunternehmen zuerst Mischabfall wie Türen, Altmetalle und Glas.
Was alles in einen Bauschutt-Container hinein darf, legt die Kommune bzw. Gemeinde fest. Baumischabfälle beispielsweise dürfen in der Regel nicht in einen solchen Container. Sollten Sie dennoch Holz, Metalle oder Papier in den Bauschutt-Container werfen, erhöhen sich die Kosten dafür.
Kunststoffe, Verpackungen, Holz, Papier und anderweitige Baumischabfälle müssen in anderen Containern entsorgt werden. Was alles in Ihren Bauschuttcontainer hinein darf, erfragen Sie am besten telefonisch beim regionalen Entsorgungsunternehmen.
Weitere spezifische Ratgeber zum Thema Müllentsorgung
In erster Linie möchte die Bundesrepublik Abfälle jeglicher Art vermeiden. Zudem sollen die Ressourcen nachhaltig genutzt und damit die Natur- und Tierwelt geschont werden. Aus diesem Grund stellte der Bund drei grundlegende Ziele für alle Abfälle, die beim Bau und Abbruch von Gebäuden sowie Bau und Sanierung von Straßen, Gleisen und Tunneln anfallen:
Vermeidung von Bauschutt: So sollen am besten bestehende Gebäude erhalten bleiben. Zudem muss darauf geachtet werden, dass Konstruktionen geplant werden, die auf eine lange Nutzungsdauer ausgelegt sind.
Recycling von Bauschutt: Abfälle, die nicht vermieden werden können, sollten am besten recycelt werden. Der Recycling-Kreislauf muss vom anfänglichen Konstruieren über den Baustellenbetrieb bis zum letztendlichen Abbruch bestehen.
Beseitigung von Bauschutt: Sollte Bauschutt nicht vermieden oder recycelt werden können, sollte er wenigstens umweltgerecht beseitigt werden.
Mit diesen Zielen möchte der Bund natürliche Rohstoffe und Deponieraum einsparen.
Bauschutt darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Wer also ein Haus renoviert, Wände oder das Fundament abträgt oder anderweitige Bau- oder Abrisstätigkeiten verübt, muss einen Bauschutt-Container buchen. Oftmals bieten Schuttcontainer-Unternehmen spezielle Angebote an. So müssen Sie meist nur das bezahlen, was wirklich angefallen ist. Die zweite Variante ist, dass Sie Ihren Schuttcontainer nach der Größe bezahlen.
Reine Schuttcontainer dürfen keinen kontaminierten Bauschutt (z.B. Asbest) und keine Mischabfälle enthalten. Das liegt an der getrennten Verwertung.
Bauschutt: Entsorgung, Kosten und Recycling
Die getrennte Entsorgung von Bauschutt sorgt für eine hohe Recyclingrate. Wie eingangs erwähnt, werden über 92 Prozent der aufkommenden Bauabfälle wiederverwertet. Der mineralische Bauschutt wird für den Straßen- und Wegebau, bei der Errichtung von Lärmschutzwallen (beispielsweise in der Nähe von Flughäfen), Geländenivellierungen (Begradigungen), Kultivierung von Deponien sowie beim Verfüllen von Kies-, Sand- und Tongruben verwendet. Größtenteils werden mineralische Abfälle aber für den Bau von Straßen, bei Erdarbeiten und der Errichtung von Deponien genutzt.
Der Bauschutt wird Entsorgung in eine sogenannte Brecheranlage gebracht. Dort zerkleinern ihn professionelle Unternehmen zu einem feinen Pulver, welches wiederum in neuen Beton oder anderweitige Stoffe gemischt wird. Aus diesem Grund darf der Bauschutt keine Giftstoffe enthalten. Zudem werden die zerkleinerten Gemische auch in der Nähe von Grundwasser und Boden eingesetzt, weshalb Asbest und weitere giftige Stoffe eine Wasserverschmutzung hervorrufen können.
Das Recycling nach der Bauschuttentsorgung bieten nicht nur private, sondern auch kommunale Entsorgungsunternehmen an. Die Preisunterschiede zwischen beiden Institutionen sind je nach Region und Bundesland unterschiedlich.
Verschiedene Bundesländer fördern bereits das Baustoffrecycling bzw. den Einsatz der Baustoffe in Baustellen. Die Regierung in Rheinland-Pfalz gründete im Oktober 2012 ein Bündnis für eine diskriminierungsfreie Ausschreibung von Unternehmen, welche recycelte Baustoffe nutzen. In diesem Rahmen möchte das Land die Öffentlichkeit für Ressourcenschonung und Wiederverwertung aufmerksam machen.
Gefährlicher Bauschutt sowie Mischabfälle können in der Regel meist nur von Privatfirmen übernommen werden.
Bauschutt entsorgen: Die Kosten
Kommunale Recyclinghöfe berechnen oftmals pro angefangene 10 Liter Bauschutt 1,50 bis 3 Euro. Private Unternehmer bieten Bauschutt-Container in verschiedenen Größen an. Meist betragen diese 5, 7, 10, 13, 15 und 36 Kubikmeter. Pro Tonne müssen Entsorger mit etwa 15 Euro rechnen. Hinzu kommt noch eine Transport- und Mietpauschale, welche je nach Größe vom Schuttcontainer 75 bis 150 Euro beträgt.
Die Bauschutt-Kosten unterschieden sich je nach Region. Zudem müssen auch die Preise zwischen kommunalen und privaten Entsorgungsunternehmen verglichen werden. Oftmals finden Sie aktuelle Angebote auch auf den Webseiten der Entsorger.
Die Kosten variieren noch einmal zwischen den unterschiedlichen Bauschuttarten.
Entsorgung vom Bauschutt: So wird der Container befüllt
Außerdem können auch Mehrkosten entstehen, wenn der Bauschutt-Container falsch befüllt ist. Die Abfälle dürfen nicht gehäuft im Container gestapelt werden. Der Müll muss flach mit der Ladekante abschließen. Liegt die Grenze vom Bauschutt über der Ladekante, handelt es sich oftmals um eine Mehrbefüllung. Bei diesem Fall können die Unternehmen eine Nachberechnung vornehmen.
Wird die Landekante um ein sehr hohes Maß überschritten, kann es außerdem vorkommen, dass das Entsorgungsunternehmen den Schuttcontainer nicht mehr abtransportieren. Die Ursache liegt darin, dass die Verkehrssicherheit dadurch behindert wird.
Die Asbestentsorgung
Asbest besteht aus Fasern, die in natürlich mineralischen Gesteinen vorkommen. Jedoch können sie auch künstlich hergestellt werden. Die TRGS 519, also die technischen Regeln für Gefahrstoffe, „Asbest. Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ sowie die Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäude regeln die Asbestentsorgung sowie den Umgang mit Asbest. Auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz und Abfallgesetz von Deutschland bestimmt die Gefährlichkeit dieser Stoffe.
Denn vor einigen Jahren wurde die Gefährlichkeit der Fasern festgestellt, weshalb Asbest nicht mehr verwendet werden darf. Das Verbot gilt ab dem Jahr 2003. Der Stoff ist stark krebserzeugend. Das Einatmen gefährdet die Gesundheit des Menschen. Dennoch bauten viele Unternehmen zur damaligen Zeit mit Asbest, weshalb nun beim Abriss eine Asbestentsorgung stattfindet.
stark gebundener Asbest: Asbestzement-Platten, Blumenkästen, Lüftungsrohre
Die Asbest-Richtlinie bestimmt die Dringlichkeit der Sanierung von Gebäuden. Diese ist insofern wichtig, dass nur ein leichtes Erschüttern der Wände den giftigen Stoff freisetzt. Dies ist jedoch in der Regel nur bei schwach gebundenem Asbest der Fall. Von stark gebundenem geht dagegen keine große Gefahr aus. Sollte aber ein Unternehmen unsachgemäß mit dem Stoff umgehen, können auch hier gesundheitsgefährdende Probleme auftreten.
Asbest darf nur auf entsprechenden Mülldeponien gelagert werden. Zudem muss der Stoff in geeigneten Behältern abgeschlossen sein.
Die gewerbliche Arbeit mit Asbest ist anzeigepflichtig. Privatpersonen dürfen beispielsweise einen asbesthaltigen Blumenkasten entsorgen, ohne dies anzuzeigen. Jedoch muss dies auf einem entsprechenden Recyclinghof erfolgen.
Die Asbestentsorgung ist schwierig, da bis jetzt noch keine richtige Beseitigungsmethode erprobt wurde. Aus diesem Grund muss der Stoff auf Deponien endgelagert werden. Aufgrund der Gefährlichkeit von Asbest ist bei der Entsorgung dringend auf Schutzkleidung und einen Atemschutz zu achten.
Die Asbestentsorgung darf generell aufgrund vieler Regelungen nur von Unternehmen mit einer notwendigen Betriebsanweisung oder einer Zulassung durchgeführt werden. Die Betriebsanweisung, oder der Sachkundennachweis, kann nur mit einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben werden. Hier wird gelernt, dass Asbestzement keinesfalls gebrochen oder beschädigt werden darf. Stahlbürsten oder Schleifarbeiten an den Platten ist tabu, da dies giftige Dämpfe austreten lässt. Auch Hochdruckreiniger dürfen nicht eingesetzt werden.
Die Asbestentsorgung sollte also von einer dafür spezialisierten Firma durchgeführt werden. Dieses trägt den Asbest professionell ab und bringt den Müll zum örtlichen Entsorgungshof.
Asbestentsorgung: Die Kosten
Die Preise variieren stark je nach Region und Unternehmen. Privatpersonen können ihren Asbestmüll zum Entsorgungsunternehmen bringen und zahlen pro Kofferraumladung etwa 15 Euro. Bis zu drei Ladungen sind etwa pro Privathaushalt gestattet, sodass Sie schließlich auf cirka 45 Euro kommen. Unternehmen zahlen etwa 100 bis 300 Euro pro angefangener Tonne.
Sollten Sie größere Mengen Asbest entsorgen wollen, lohnt es sich, eine spezielle Firma zu konsultieren und Angebote einzuholen.
Bauschutt: Mischabfälle entsorgen
Neben dem Bauschutt entstehen bei Bau- oder Abrissarbeiten Mischabfälle. Diese bestehen aus Holz, Kunststoff, Glas, etc. Sie müssen in der Regel mit einem eigenen Container abtransportiert werden. Welchen Container Sie für welchen Mischabfall benötigen, soll nachfolgend erklärt werden.
Glaswolle entsorgen
Glaswolle, oder auch Dämmwolle genannt, wird zum Dämmen von Dächern und Zwischenwänden benutzt. Möchten Sie Glaswolle entsorgen, müssen Sie den Stoff in Säcke verpacken. Auch Dämmwolle besitzt feine Fasern, die gesundheitsgefährdend sein können. Aus diesem Grund muss beim Dämmwolle-Entsorgen darauf geachtet werden, dass die Personen lange Kleidung, Handschuhe und einen Atemschutz tragen.
Oftmals rechnen die Entsorgungsunternehmen Glaswolle nach dem Gewicht ab. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Dämmwolle nicht feucht zu lassen, da sie dann schwerer ist. Wer Glaswolle entsorgen will, muss einen eigenen Container dafür bestellen.
Dachpappe entsorgen
Dachpappe wird oft unter Ziegeln eingesetzt und schützt das Dach zusätzlich vor den Witterungsverhältnissen. Dennoch hat Dachpappe auch nur eine begrenzte Haltbarkeit, weshalb sie des Öfteren ausgetauscht werden muss.
Wer Dachpappe entsorgen möchte, hat zwei Möglichkeiten:
eigene Entsorgung und Transport zum Wertstoffhof
Entsorgung per Container
Auch die Dachpappe muss verpackt werden und kann dann so zum nächstgelegenen Wertstoffhof transportiert werden. Jedoch bieten einige private Unternehmen eigene Container zum Dachpappe-Entsorgen an. In den Container dürfen Stoffe wie etwa Teerpappe, Teerbahnen, Bitumen, Dachpappenkacheln, Teerreste, Bitumenreste und natürlich Dachpappe.
Eternitplatten entsorgen
Eternit ist die Markenbezeichnung für Zement, der aus Asbest besteht. Dementsprechend ist die Eternit-Entsorgung die gleiche wie bei der Asbestentsorgung. Die Eternitplatten müssen in der ursprünglichen Größe und Form beim Wertstoff- oder Schadstoffhof abgegeben werden. Die Unternehmen, welche Eternitplatten entsorgen, benötigen auch eine Zulassung.
Bahnschwellen entsorgen
Eisenbahnschwellen bestehen aus Holz, welches mit Holzschutzmittel behandelt wurde. Das Gleiche gilt für Holzfenster, Holzaußentüren, etc. Das Altholz ist schadstoffhaltig und kann deshalb nicht über den Sperrmüll beseitigt werden. Wer Bahnschwellen entsorgen will, muss zur örtlichen Schadstoffsammelstelle fahren, um ihn dort beseitigen zu lassen. Oftmals ist die Entsorgung bis zu einer bestimmten Kilogrammanzahl kostenfrei.
Fenster und Fensterglas entsorgen
Das Fenster-Entsorgen richtet sich nach dem verbauten Material. Handelt es sich um Altholz, muss dieses wie die Bahnschwellen bei der Schadstoffsammelstelle entsorgt werden. Wer das Fensterglas gleich mit entsorgen will, muss vorher das Glas vom Rahmen trennen, da beides unterschiedlich verwertet wird. Auch hier können Sie verschiedene Container mieten. Jedoch ist die kostengünstigere Variante bei Privatpersonen, einfach zum nächstgelegenen Wertstoffhof zu fahren und das Fenster samt Glas abzugeben.
Das Fensterglas nicht im Glascontainer entsorgt werden, da es sich hier um unterschiedliche Arten von Glas handelt.
Fliesen entsorgen
Fliesen gehören zum Bauschutt. Wer also Fliesen entsorgen will, kann dies über private oder kommunale Entsorgungsunternehmen tun. Zudem können die Fliesen in einem Schuttcontainer entsorgt werden. Kleinere Mengen Fliesen beseitigt der örtliche Wertstoffhof bzw. die nächstgelegene Deponie. Das Gleiche gilt für das Dachziegel-Entsorgen. Auch dieses Material gehört zum Bauschutt und kann dementsprechend entsorgt werden.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.