mehrere kleine Einzelstücke oder ein großes Einzelstück (z.B. Waschmaschine, Badewanne, Kommode)
100 - 300 €
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 200 Kilogramm
100 - 400 €
- über 1 Kubikmeter oder 200 Kilogramm
400 - 1.500 €
- mit schadstoffhaltigen Bestandteilen
150 - 2.500 €
Möbel, Fenster, Schrott: Der Sperrmüll im Detail
Nach einem Umzug oder einer Haushaltsauflösung wird sie nötig: die Sperrmülltonne. Die Bundesregierung definiert den Sperrmüll als Abfall aus Privathaushalten, der wegen seiner Sperrigkeit nicht mehr in die üblichen Behälter der Müllabfuhr passt.
Doch so einfach wie die Definition es beschreibt, ist es nicht. Der Bund und die ausführenden Müllabfuhren haben genaue Regelungen, was in den Sperrmüll darf und was nicht.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Sperrmüll
Was wird beim Sperrmüll alles mitgenommen?
Beim Sperrmüll handelt es sich um Abfall aus privaten Haushalten, der sich nicht über die regulären Mülltonnen entsorgen lässt. Dazu gehören insbesondere Möbel, Teppiche und Matratzen.
Was darf nicht in den Sperrmüll?
Nicht zum Sperrmüll gehören Bauabfälle, Türen, Fenster etc.
Welche Sanktionen drohen für die unerlaubte Entsorgung von Sperrmüll?
Entsorgen Sie Sperrmüll illegal, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür können bis zu 10.000 Euro betragen und werden von den Bundesländern festgelegt.
Was gehört zum Sperrmüll?
Jährlich fallen etwa 2,3 Millionen Tonnen Sperrmüll in Deutschland an. Das ist etwa das Gewicht von 12.000 Blauwalen.
Sperrmüll gehört zu den Haushaltsabfällen, welche wiederum zu den Siedlungsabfällen gehören. Siedlungsabfälle sind die Gesamtheit aller Abfälle, die in privaten Haushalten anfallen. Zudem zählt die Bundesregierung auch hausmüllähnlichen Abfall dazu, der im Gewerbe und in der Industrie entsteht. Siedlungsabfälle werden in zwei Kategorien unterteilt:
getrennt erfasster Müll (z.B. Glas, Papier, etc.)
sperriger Abfall sowie Sonder- und Restmüll (z.B. Sperrmüll, Marktabfälle, Batterien, Altholz, etc.)
Abfälle im Sperrmüll bestehen häufig aus Holz, sodass Gegenstände die aus solchem bestehen zu dieser Abfallart gehören. Diejenigen Gegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in eine 120 Liter Mülltonne passen, gehören zum Sperrmüll. Hierbei gibt es Unterschiede in der Müllentsorgung. Wird der Sperrmüll abgeholt, kann in der Regel jede Art von Hausrat abgegeben werden. Möchten Sie aber den Sperrmüll in dem dafür vorgesehenen Container entsorgen, gelten strenge Vorschriften, welche Art von Müll darin entsorgt werden darf.
Was gehört also zum Sperrmüll-Container?
Holz aus dem Wohnbereich wie beispielsweise Laminat
Schrott wie beispielsweise Kinderwagen und Fahrräder
Fenster- und Türrahmen
Fernsehgeräte und Radios
Kunststoffteile wie Türblätter aus Kunststoff, Dachrinnen, Spülkästen und Rohre
Möbel wie beispielsweise Sessel, Regale
Matratzen und Teppiche
Je nach Stadt oder Gemeinde kann die Liste erweitert oder reduziert werden, denn jede Region regelt für sich selbst, was zum Sperrmüll gehört. Deshalb lohnt es sich, sich auf der jeweiligen Internetpräsenz der Stadt oder Gemeinde bzw. telefonisch zu informieren.
In den Sperrmüll gehören keine Sonderabfälle aus Privathaushalten, Gartenabfälle, Autoreifen oder -batterien sowie Schadstoffe jeder Art wie etwa Farben, Lacke, etc. Auch dies ist abhängig von der Region und dem Bundesland.
Sperrmüll im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Das deutsche Gesetz, welches die Müllentsorgung regelt, ist das sogenannte „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“. Das KrWG erfüllt den Zweck, die Schonung von natürlichen Ressourcen zu fördern sowie den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Müll zu sichern.
Das KrWG definiert Abfälle als Stoffe oder Gegenstände, die der Besitzer nicht mehr benötigt und sie deshalb „entledigt“. Diese Entledigung bedeutet, dass der Besitzer diese Stoffe oder Gegenstände einer Verwertung oder Beseitigung zuführt oder der Abfall keinen weiteren Zweck mehr erfüllt. Müll, den die Müllabfuhr nicht mehr verwerten kann, wird beseitigt.
Die Sperrmüllentsorgung folgt einer bestimmten, gesetzlich festgelegten Abfallhierarchie. An erster Stelle steht die Müllvermeidung. Aus diesem Grund bestimmt das Gesetz Reglements für Verpackungshersteller mit dem Ziel, so viel Verpackung wie möglich zu vermeiden. Kann der Müll nicht vermieden werden, soll er wiederverwendet bzw. dafür vorbereitet werden. Ist auch das nicht möglich, folgt das Recycling.
Stoffe, die nicht recycelt werden können, landen bei der Verwertung. Bei diesem Schritt verwertet das entsprechende Unternehmen den Müll auf eine energetische Weise in der Müllverbrennungsanlage. Diese Methode erzeugt Energie. Ist es für die Verbrennung ungeeignet, weil beispielsweise giftige Gase bei dieser Maßnahme entweichen könnten, folgt die Verfüllung. Dabei wird der Müll zum Verfestigen von Tagebauen oder zum Wiederherrichten von Abgrabungen genutzt. Kommt auch das nicht in Betracht, beseitigt das Unternehmen den Müll, z.B. auf einer Mülldeponie.
Bei der Restmüllentsorgung kommt es auf den Gegenstand an. Für unterschiedliche Materialien werden auch differenzierte Verwertungs- oder Beseitigungsmethoden benutzt. Sperrmüll besitzt deutlich weniger Schadstoffe, sodass der meiste Abfall dieser Art verbrannt wird. Außerdem besteht Sperrmüll zu einem Großteil aus Holz.
Hierbei sortiert die Müllentsorgungsfirma jedoch unbelastetes Holz aus, da hier noch eine stoffliche Verwertung möglich ist. Unbelastetes Holz ist nur gering mit holzfremden Stoffen oder Gegenständen vermischt. Es ist also noch weitgehend naturbelassen und weist nur wenige fremde Stoffe wie Nägel oder Beschläge auf. Auch verleimtes, lackiertes, gestrichenes oder beschichtetes Holz gehört zur Gruppe des unbelasteten Holzes, wenn kein Holzschutzmittel eingesetzt wurde.
Sofa, Matratze, Klavier und Co. – Die Sperrmüllentsorgung im Detail
Sperrmüll besteht aus vielen verschiedenen Gegenständen, die alle seitens der Müllabfuhr unterschiedlich entsorgt werden. Möbel aus Altholz sowie elektronische Geräte wie Radios und Fernseher finden sich in den Sperrmüll-Containern wieder.
Die verschiedenen Arten, um Sperrmüll zu entsorgen
Sobald alte Möbel nicht mehr gebraucht werden, stellt sich oft die Frage, wohin mit dem Sperrmüll. Häufig werden sie illegal entsorgt, welches aber ein Bußgeld nach dem aktuellen Umwelt-Bußgeldkatalog nach sich ziehen kann. Es gibt mehrere Möglichkeiten, Möbel zu entsorgen:
Sperrmüll anmelden/Sperrmüllabholung
Sperrmüll zu einer Entsorgung bringen
Sperrmüll bei einem Möbelhaus abgeben
Sperrmüll verkaufen
Sperrmüll spenden
Wer seinen Sperrmüll zur Abholung anmelden will, kann dies bei vielen Kommunen und Städten schon online erledigen. Ist diese Option nicht machbar, kann der entsprechende Entsorgungsbetrieb auch angerufen werden. Dabei müssen Sie Ihren Sperrmüll anmelden und beschreiben, welche Möbelstücke Sie entsorgen möchten. Den zuständigen Entsorgungsbetrieb erfahren Sie beim Bürgerbüro bei der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung. Danach vereinbaren Sie einen Termin, wann der Betrieb mit einem Müllfahrzeug den Sperrmüll abholt. Die Telefonnummer finden Sie meist im Internet.
Der Entsorgungsbetrieb nimmt in der Regel nur die Möbel mit, die Sie auch angemeldet haben. Weitere Möbelstücke können mit einer weiteren Gebühr auch mitgenommen werden. Die Kosten hierfür unterscheiden sich je nach Region.
Meist nennen die Entsorgungsbetriebe Kubikmeter-Grenzen, welche die Privatpersonen einhalten müssen. In Berlin beispielsweise kostet die Sperrmüllabholung bis 5 Kubikmeter etwa 50 Euro.
Die Berliner Stadtreinigung veröffentlichte Beispielrechnungen, damit private Haushalte wissen, was 5 Kubikmeter sind: zwei Einzelbetten, vier kleine Unterschränke, drei Stühle, ein großer Schrank, drei Stühle und zwölf Quadratmeter Teppich.
Der angemeldete Sperrmüll muss in einem bestimmten Termin bereitgestellt werden. Oftmals liegt dieser in der Spanne von 18 Uhr des Vortrags bis 6 Uhr. Damit sichert das zu entsorgende Unternehmen ab, dass der öffentliche Verkehr nicht in den Hauptverkehrszeiten beeinträchtigt wird. Oftmals muss ein Verantwortlicher am Tag der Sperrmüllabholung vor Ort sein. Ist er nicht da, kann er sich vertreten lassen.
Ändert sich der Menge des Sperrmülls, muss dies unverzüglich dem beauftragten Unternehmen angezeigt werden. Danach wird vermutlich ein höherer Preis bzw. ein anderer Termin fällig. Wird dies nicht mitgeteilt, nimmt das Unternehmen nur den Sperrmüll mit, der beauftragt wurde.
Als Modellversuche führten Kommunen und Gemeinden das sogenannte Postkartenbestellsystem für die Entsorgung ein. Hierzu müssen private Haushalte eine Bestellkarte ausfüllen, die sich meist im Abfallkalender oder Amtsblatt befindet, und diese dann an den Entsorgungsbetrieb schicken. In der Regel holt das Entsorgungsunternehmen den Sperrmüll zwei Wochen später ab und benachrichtigt den Verbraucher rechtzeitig, wann er mit der Sperrmüllabholung rechnen kann. Diese Bestellungsart der Möbelentsorgung ist häufig begrenzt.
Neben der Sperrmüllabholung gibt es außerdem die Möglichkeit einen Container für Sperrmüll zu bezahlen. Diese Option lohnt sich besonders bei Haushaltsauflösungen. Der Container kann direkt beim örtlichen Entsorgungs- oder Containerdienst gemietet werden. Je nach Betrieb sind Container in verschiedenen Größen und Formen verfügbar.
Wenn Sie nicht wissen, welche Größe Sie benötigen, kann das Unternehmen behilflich sein. Der Container für Sperrmüll wird dann bei Ihnen abgeliefert und später wieder abgeholt. Wer einen Sperrmüll-Container bestellen will, muss dies bereits lange im Voraus tun. Die Termine sind meist erst zwei Wochen bis einen Monat später buchbar.
Die Preise richten sich nach der Größe vom Container für Sperrmüll. Oftmals bieten Containerdienste für einen geringen Aufpreis größere Container an und berechnen dann jedoch nur die Menge des angefallenen Sperrmülls. Damit können sich die vom Sperrmüllcontainer verursachten Kosten auf ein Minimum reduzieren.
Neben dem Container für Sperrmüll bieten Entsorgungsbetriebe oftmals eine unabhängige Sperrmüllabholung zweimal im Jahr an. Zu diesen Terminen können die alten Möbel auf die Straße gestellt werden. Dieser Service ist meist kostenlos.
Wer alte Möbel entsorgen will, kann sie auch selbst zu einem Entsorgungsbetrieb bringen. Dies ist in der Regel bis zu einer bestimmten Größe kostenlos. Oftmals wird aber auch eine Gebühr von etwa 10 bis 15 Euro pro Wagenladung verlangt. Dabei kümmert sich das Unternehmen um die Trennung und Sortierung der Abfälle.
Einige Möbelhäuser bieten auch eine Sperrmüllentsorgung an. Meist werden hier pauschale Kosten für ein Sofa oder eine Matratze verlangt. Kaufen Sie gleich ein neues Möbelstück, können die alten Möbel bei der Lieferung direkt mitgenommen werden.
Wer noch brauchbare Möbel entsorgen will, kann diese auch auf diversen Internetplattformen verkaufen. In der Regel holt der Käufer diese Möbelstücke selbst ab. Neben dieser Möglichkeit kann der Sperrmüll auch gespendet werden. Karitative Einrichtungen sind immer auf der Suche nach kostenlosen Möbelstücken. Einige Börsen im Internet haben sich direkt auf diese Möbelspenden spezialisiert. Bei dieser Art, das alte Sofa zu entsorgen, fallen außer den Transportkosten keine weiteren an.
Spezielle Stoffe und Gegenstände entsorgen
Wer sein Klavier entsorgen will, hat meist Probleme beim Transport des Instruments. Viele Speditionen haben sich auf das Klavier entsorgen spezialisiert. Dies ist aber in der Regel kostspielig. Meist empfiehlt es sich, das Klavier auseinander zu bauen und das Holz mit dem Sperrmüll zu entsorgen. Oft nehmen auch Klavierbauer oder Musikhändler das alte Klavier und holen es direkt ab.
Die Matratzenentsorgung läuft wie eine normale Sperrmüllentsorgung ab. Um eine Matratze zu entsorgen, kann entweder ein Container für Sperrmüll gemietet oder die Matratze zu einem Entsorgungsbetrieb geschafft werden. Oftmals ist letzteres kostenlos, wenn es sich in einem haushaltsüblichen Rahmen bewegt.
Elektrogeräte gehören entweder in den Rest- oder Sperrmüll. Dies ist in jeder Region unterschiedlich, sodass Sie hier bei Ihrer zuständigen Behörde nachfragen sollten. Viele Entsorgungsbetriebe holen neben den Möbeln auch elektronische Geräte ab, wofür eine extra Gebühr anfallen kann.
Altholz entsorgen
Altholz wird auch oft Gebrauchtholz genannt und bezeichnet Holz, welches bereits gebraucht wurde. Der Stoff kann wieder verwertet oder verbrannt werden. Bei Holz und anderen natürlichen Ressourcen wird oft von der Kaskadennutzung gesprochen. Dieses Mehrfachsystem definiert die Nutzung eines Rohstoffs über mehrere Stufen. So wird Holz beispielsweise stofflich als Industrierohstoff und anschließend für die Energieerzeugung genutzt. Neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bestimmt die Altholzverordnung die Verwertung und Beseitigung von Altholz in Deutschland.
Die Gesetze ordnen Altholz in verschiedene Kategorien ein, welche von naturbelassenen bis zum chlorbehandelten Holz reichen. Je nachdem, um welche Sorte es sich handelt, wird damit verfahren und die individuelle Entsorgung eingeleitet. Naturbelassenes Altholz ermöglicht eine Weiterverarbeitung wie etwa die Fertigung zu neuen Spanplatten. Beschichtetes Holz wird in einer Müllverbrennungsanlage in Energie umgewandelt. Die Feuerungsanlagen müssen dem Bundesimmissionsschutzgesetz entsprechen. Eine Deponierung des Altholzes ist mittlerweile verboten.
Altholz aus privaten Haushalten wird in der Regel über den Sperrmüll gesammelt. Es darf nicht privat verbrannt werden, da dabei giftige Gase entstehen können.
Bußgelder für die Sperrmüllentsorgung
Jedes Bundesland setzt andere Bußgelder laut ihrer individuellen Umwelt-Bußgeldkataloge durch. Wer die Abstellzeiten von Sperrmüll nicht beachtet und ihn bereits früher an die Straße zur Abholung stellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem ist es verboten, Sperrmüll zu anderem zu stellen, wenn selbst keine Sperrmüllabholung bestellt wurde. Wird der Sperrmüll einfach so auf die Straße gestellt, kann ein Bußgeld wegen illegaler Müllentsorgung mit bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Wer Sperrmüll durchsucht und mitnimmt, kann auch wegen Diebstahls belangt werden. In der Regel gehört der abgestellte Sperrmüll nämlich dem Entsorgungsbetrieb, der ein wirtschaftliches Interesse an der Verwertung des Abfalls hat.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.