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Hecke unerlaubt schneiden: Aktuelle Bußgeldtabelle

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog für unerlaubtes oder untersagtes Beseitigen oder Beschädigen von Hecken der einzelnen Bundesländer in Naturschutzgebieten und geschützten Wäldern

Bundes­landbis 10 mbis 100 mü­ber 100 m
Baden-Würt­tem­bergkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Bayern50 - 1.000 €250 - 5.000 €1.000 - 15.000 €
Berlinkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Branden­burg50 - 1.000 €250 - 4.000 €ab 1.000 €
Bremen50 - 500 €250 - 2.000 €1.000 - 7.500 €
Hamburgkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Hessenkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Mecklen­burg-Vorpom­mern100 - 1.000 €500 - 4.000 €3.000 - 100.000 €
Nieder­sachsen50 - 2.500 €250 - 12.500 €500 - 25.000 €
Nordrhein-West­falen40 - 750 €200 - 3.000 €750 - 12.500 €
Rhein­land-Pfalz51,13 - 511,29 €102,26 - 1.533,88 €1255,65 - 10.225,84 €2
Saarland50 - 2.000 €250 - 7.500 €1.000 - 10.000 €
Sachsen50 - 1.000 €100 - 2.500 €250 - 15.000 €
Sachsen-An­haltkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Schles­wig-Hol­steinkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Thüringenkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.

1: bis 200 m
2: über 200 m

FAQ: Hecke schneiden

Bis wann dürfen im Frühjahr Hecken geschnitten werden?

Grundsätzlich ist es von Anfang März bis Ende September verboten, die Hecke zu schneiden. Damit ist allerdings das komplette Abschneiden gemeint; schonende Form- und Pflegeschnitte sind in diesem Zeitraum dennoch gestattet. Wer sich nicht daran hält, kann ein Bußgeld aufgebrummt bekommen, das je nach Bundesland variiert. Detaillierte Infos dazu finden Sie in dieser Tabelle.

Wann sollte man am besten Hecken schneiden?

Experten empfehlen, zweimal im Jahr die Hecke zu schneiden. Umfangreiche Beschneidungen sollten dabei Mitte bis Ende Februar stattfinden, weitere schwächere Rückschnitte wiederum zum Sommeranfang. So stören Sie auch die Vögel nicht, die möglicherweise in der Hecke nisten.

Wie hoch darf die Hecke zum Nachbarn sein?

Wie hoch die Hecke zum Nachbarn im Garten sein darf, regelt das Ordnungsrecht. In den meisten Bundesländern ist die zulässige Höhe der Hecke zum Nachbarn abhängig vom Abs‌tand zur Grundstücksgrenze. In Bayern beispielsweise darf die vorgeschriebene Höhe maximal 2 Meter betragen, wenn der Abs‌tand bei 50 Zentimetern liegt. Dasselbe gilt für Berlin, Hessen, Niedersachsen, NRW und Sachsen.

Wann ist der beste Zeitraum und was ist erlaubt?

Wann dürfen Sie die Hecke schneiden?
Wann dürfen Sie die Hecke schneiden?

Hecken sind eine beliebte Form, um das eigene Grundstück zu umzäunen oder den Garten zu verschönern. Experten empfehlen, die Sträucher der Hecke zweimal im Jahr zu schneiden. Wer sich aber nicht an den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum hält oder die vorgeschriebene Heckenhöhe zum Nachbarn ignoriert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses variiert von Bundesland zu Bundesland, da jedes Land eigene Gesetze zum Hecke-Schneiden verordnet. Über diesen Verordnungen steht jedoch das Bundesnaturschutzgesetz, welches den Heckenschnitt definiert.

Das Bundesnaturschutzgesetz in puncto Heckenschnitt

Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) finden deutsche Bürger zahlreiche Regelungen zum richtigen Umgang mit Tieren und Pflanzen. Das Ziel der Bestimmungen ist der Erhalt der Umwelt als Ressource und zur Erholung.

Paragraph 39 des BNatSchG definiert den allgemeinen Schutz und Umgang von wild lebenden Tieren und Pflanzen in Deutschland. Dabei bestimmt das Gesetz u.a., dass wild lebende Tiere nicht mutwillig verletzt oder getötet werden dürfen. Zudem regelt Paragraph 39, wann Sie Ihre Hecke schneiden können.

Es ist verboten, […] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. (Quelle: § 39 Abs. 5 S. 2 BNatSchG)

Wann Personen ihre Hecke schneiden dürfen, regelt also dieser Paragraph. Während beispielsweise nur Bäume von öffentlichen Alleen und Straßen in der Zeit von März bis September einer Genehmigung zum Fällen bedürfen, ist das Hecke-Schneiden in dem Zeitraum strikt verboten. Die Heckenschere muss jedoch nicht gänzlich im Schrank bleiben. Gartenbesitzer dürfen einen pflegenden Schnitt vornehmen.

Zusätzlich regelt das Bundesnaturschutzgesetz zum Heckenschnitt, dass die Hecken weder abgebrannt noch so behandelt werden, dass die Tier- und Pflanzenwelt dadurch erheblich gestört ist. Beim Hecke-Schneiden spielt auch der Vogelschutz eine Rolle. Nisten beispielsweise Vögel oder andere Tiere in einer Hecke, dürfen Sie sie nicht schneiden. Wann also der richtige Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist, regelt nicht nur das BNatSchG, sondern auch zahlreiche weitere Natur- und Tierschutzverordnungen. Das Bundesartenschutzgesetz regelt zum Beispiel, welche Tiere und Pflanzen gefährdet und dementsprechend geschützt sind. Das Bußgeld für das Töten dieser Tiere oder das Ausreißen der seltenen Pflanzen ist hierbei höher.

Hecken schneiden: Die Ausnahmen vom Verbot

Wer die Hecke schneiden will, muss den Vogelschutz und Naturschutz beachten.
Wer die Hecke schneiden will, muss den Vogelschutz und Naturschutz beachten.

Von Anfang März bis Ende September dürfen Sie keine Hecken schneiden. Dennoch gibt es Ausnahmen von diesem Verbot. Im Rahmen von Baumaßnahmen dürfen Gehölzbeseitigungen durchgeführt werden. Außerdem regeln die Baumschutzverordnungen der Bundesländer verschiedene Ausnahmen. In Berlin beispielsweise sind folgende Verfahren an Hecken genehmigungs- und verbotsfrei:

  • fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sowie Totholz und beschädigte Äste entfernen
  • fachgerechtes Entfernen von Ästen und Zweigen mit einem maximalen Umfang von 15 cm unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. zur Verhinderung von sogenannter Verschattung und zum Freiräumen von Feuerwehrzufahrten
  • fachgerechtes Entfernen von Ästen (bis zu einem maximalen Umfang von 15 cm), welche das Nachbargrundstück überragen

Gesetzgebung in anderen Bundesländern

Wer seine Hecke schneiden will und in Hamburg wohnt, muss beachten, dass hier ein Schutz für bestimmte Pflanzen besteht. Grundsätzlich sind alle Bäume und Hecken geschützt. Die Hecke zu schneiden ist in Hamburg also teilweise verboten, sofern keine Genehmigung bei der zuständigen Dienststelle in den Bezirksämtern eingeholt wurde. Das „übliche Beschneiden der Hecke“ ist wiederum erlaubt. Hierbei definiert das Land Hamburg jedoch das Abschneiden des jeweiligen Jahreszuwachses.

Handelt es sich jedoch um eine Baumaßnahme dürfen Sie Ihre Hecke schneiden in Hamburg.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt auch der 39. Paragraph des BNatSchG. Die Landesverordnung verbietet neben dem Hecke-Schneiden in NRW auch das Auf-den-Stock-setzen. Dies zählt nämlich als Formschnitt und ist somit keine Ausnahme.

Richtig Hecke schneiden, aber wann?

Experten raten dazu, die Hecke zweimal im Jahr zu schneiden. Dabei muss auch auf den richtigen Zeitpunkt geachtet werden. Diesen regelt jedoch kein Gesetz. Bis zu einem Drittel der tatsächlichen Größe der Hecken kann ein Gärtner wegnehmen. Wird es mehr, kann die Hecke in der Regel nicht mehr richtig nachwachsen.

Die Sächsische Landesanstalt für Gartenbau empfiehlt, die Hecke folgendermaßen zu schneiden: ein umfangreicher Heckenschnitt Mitte bis Ende Februar sowie ein weiterer schwächerer Rückschnitt zum Sommeranfang. Damit bleibt die Hecke perfekt in Form.

Hecke zum Nachbarn: Was gilt hier?

Wer ein Haus mit einer Hecke zum Nachbar besitzt, muss diese auch schneiden
Wer ein Haus mit einer Hecke zum Nachbar besitzt, muss diese auch schneiden

Viele Grundstückbesitzer „teilen“ sich eine Hecke mit ihrem Nachbarn. Im rechtlichen Sinne wird hier von einer Grenzbepflanzung gesprochen. Die Hecke ist also auf der Grenze beider Grundstücke. Aber wer muss die Hecke schneiden? Und welche Heckenhöhe zum Nachbarn ist zulässig? Das Nachbarschaftsrecht ist in puncto Hecke der Ratgeber, welcher über diese Themen informiert.

Es gibt kein bundeseinheitliches Nachbarschaftsrecht, welche die Hecke definiert. Diese Verordnung ist Sache der Bundesländer, weshalb auch hier keine pauschalen Aussagen gemacht werden können.

Die Hecke zum Nachbarn gehört grundsätzlich beiden Parteien. Im Anwaltsjargon wird hier von einer Grenzeinrichtung geredet. Das kann nicht nur eine Hecke sein, sondern auch ein Baum etc., wenn es beispielsweise um das Baum-Fällen geht. Beide Nachbarn sind zur gemeinschaftlichen Nutzung berechtigt. Das Bundesgesetzbuch schreibt jedoch vor, dass ein Nachbar zur alleinigen Verfügung berechtigt ist, wenn die äußeren Merkmale darauf hinweisen, also zum Beispiel der Großteil der Hecken auf einem Grundstück stehen.

Wer die Hecke schneiden will, muss mit dem Nachbar reden und sich einig werden, wer die Aufgabe übernimmt. Natürlich ist auch eine Aufgabenteilung üblich. Will der Nachbar die Hecke schneiden, muss er beachten, dass ihm das Gewächs nicht gänzlich gehört. Die Unterhaltskosten tragen beide Nachbarn laut Bundesgesetzbuch gemeinsam. Die Antwort auf die Frage: „Wer muss die Hecke schneiden?“ ist also, dass beide gemeinschaftlich für die Grenzeinrichtung zuständig sind.

Wer nicht nur die Hecke vom Nachbar geschnitten hat, sondern das Gewächs gänzlich entfernen möchte, muss mit einem Schmerzensgeld rechnen. Denn solange die Hecke zum Nachbarn im Interesse dessen liegt, darf sie nicht ohne die Zustimmung des anderen Grundstücksinhabers beseitigt werden. Andernfalls bricht der Nachbar ein Verbot, welches mit Schadenersatz ausgeglichen werden kann.

Die gesetzliche Heckenhöhe zum Nachbarn

Das Ordnungsrecht regelt die Heckenhöhe zum Nachbarn. Dieses Recht liegt jedoch in der Verantwortung der Bundesländer, weshalb diese selbst bestimmen können. Die meisten Länder setzen die Heckenhöhe zum Nachbarn in Relation zum Abstand zur Grundstücksgrenze.

Beträgt der Abstand in Bayern beispielsweise 50 cm, darf die vorgeschriebene Höhe maximal 2 m betragen. Diese Regelung trifft außerdem noch auf Berlin, Hessen, Niedersachsen, NRW und Sachsen zu. In Rheinland-Pfalz beträgt der Mindestabstand 75 cm und die maximale Höhe der Hecken 2 m. Das Saarland spricht von einem Abstand von 50 cm von einer Orientierungshöhe von 1,5 m. Auch Sachsen-Anhalt bestimmt diese Maße.

Doch nicht nur jedes Bundesland bestimmt eine Heckenhöhe zum Nachbarn. Auch jede Gemeinde oder Kommune kann diese klar regeln. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, vor der vermeintlichen Anzeige des Nachbars wegen der hohen Hecken zur zuständigen Behörde zu gehen und sich zu informieren.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

49 Kommentare

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  1. Andreas
    Am 12. Januar 2023 um 13:39

    Hallo, für mich als Inhaber eines Garten- und Landschaftsbaubetrieb aus Hessen, mit einer Spezialisierung auf Garten-Umgestaltung ist die Regelung eine Katastrophe, da ich meinen Betrieb nach 35 Jahren deswegen schließen müsste. Ich habe mit der unteren Naturschutzbehörde gesprochen und man hat mir vor einigen Jahren vorgeschlagen folgendes Schreiben an die Behörde zu senden: “Nach ausführlicher Sichtung der infrage kommenden Sträucher und Bäume war keine Vogelbrut vorhanden” und Fotos mitsenden. Nun ist ein neuer Mitarbeiter bei der Naturschutzbehörde und hat letztes Jahr die Erlaubnis erst verweigert, später hat er zugestimmt. Es gibt somit für mich bei der Ausführung meines Berufes, welcher meine Existenz bedeutet, Rechtsunsicherheit bzw. Unsicherheit wie vorgegangen werden kann um weiterhin beruflich tätig sein zu können. Ich kann nicht während meiner Hauptsaison 7 Monate Urlaub machen. Ich bin der Meinung es müsste Ausnahmen für Firmen bei denen die Anwendung des Gesetzes eine Gefährdung der Existenz bedeutet.
    Ich habe im übrigen auch mit Kollegen gesprochen: Eine Firma welche ausschließlich Fällarbeiten macht, fragt nicht vorher bei der UNB nach, er macht aber vorher Fotos.
    Ein Kollege von ihm hätte jedoch wegen der Fällung eines Baumes € 7000,- Strafe gezahlt. Eine andere Firma, welche sich auf Gartenpflege Schnittarbeiten spezialisiert hat, sagt: Das geht ja gar nicht. Er lässt es darauf ankommen.
    Ein Bekannter mit einer Zimmerei sagt ebenfalls, dass er keine Rücksicht nehmen kann, wenn er einen Auftrag hat und ein Nest im Dachgiebel ist, aber das ist ja auch keine Hecke…

  2. Valdis D
    Am 6. September 2021 um 8:59

    Hallo,
    darf man eine buchsbaumzünsler befallene Buchshecke jetzt im September entsorgen ?

  3. eva
    Am 7. Juli 2021 um 14:54

    eine frage bei uns im haus wohnt eine familie die schneidet alle 14 tage bis 3 wochen die hecke idt das erlaubt

  4. Sabine
    Am 5. Juni 2021 um 15:16

    Hallo,ich habe heute gesehen,dass einer unsre Nachbarn eine ca 2m hohe und ca 7m lange dichte Hecke abschneidet. Ich habe ihn gebeten ,damit anzuhören,da von März bis September ,er die Hecke nicht entfernen darf. Doch er und seine Frau sind sehr uneinsichtig. Wen kann ich anrufen,der sich darum kümmert, bevor alle Nester zerstört werden. ? Wir haben sehr viele Arten von Ziervögeln in unsren Gärten und ich möchte sie weiterhin schützen. Nur weil es nicht mehr schön aussieht und er vor hat Obst zu planzen,verhunger oder sterben die kleinen. An wen kann ich mich wenden. ?Postleitzahl ist 67071. Danke für schnelle Hilfe im voraus. Liebe Grüsse Sabine

  5. N.
    Am 19. Mai 2020 um 10:09

    Hallo,

    darf ich meine Hecke im Mai versetzen? oder geht das nur von Okt-Feb?

    danke

  6. Alexandra
    Am 5. Juni 2019 um 12:09

    Hallo,

    meine Nachbarin hat am 31.05.2019 in unserem Garten, Mehrfamilienhaus der Baugenossenschaft, einige Sträucher/blühende Pflanzen abgesägt. Es gab keinen Grund dafür. Die Pflanzen über 2 m hoch sind nicht im Weg, bieten Vögel und anderen Tieren Schutz. Der Abfall liegt nun auch im Garten. Es ist dadurch ein großes Loch entstanden und kein Schutz mehr für die Tiere.

    Ist das erlaubt? Was kann ich tun?

    Vielen Dank und Grüße
    Alexandra

  7. Tomke B.
    Am 31. Mai 2019 um 22:12

    Hallo. Wir haben ein 20 Jahre altes Haus gekauft welches ringsum mit einer Blutbuchenhecke (auf der Grenze) eingerahmt ist. Jetzt wurde das rechts Grundstück neben uns bebaut, wir wollen die Hecke als Sichtschutz nun 2 Meter hoch wachsen lassen aber der neue Eigentümer ist dagegen. Dürfen wir die Hecke trotzdem wachsen lassen? Es ist ja unsere und steht dort schon seit 20 Jahren – nur eben nicht so hoch.

  8. Pamela
    Am 27. April 2019 um 21:33

    Hallo,
    bei uns im Park wurden die Büsche geschnitten und das weit mehr als die erlaubten 15 cm. Da wir regelmäßig in dem Park spazieren, wusste ich auch, dass in einigen Büschen Vögel genistet hatten. Diese wurde ebenfalls beschnitten und die Nester sind num weg. Dieser Park gehört den ortsansässigen Anglerverein. Ich finde dies ist ein ganz große Schweinerei und ich würde gerne wissen, ob und wo ich das Anzeigen kann?
    Liebe Grüße
    Pamela

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 14:48

      Hallo Pamela,

      Sie können das dem Ordnungs- oder Umweltamt melden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Frank M.
    Am 11. April 2019 um 15:32

    Hallo,

    ich habe bitte zwei Fragen:
    1) Ich habe eine schön gewaschene Tujia-Hecke, die nunmehr 2,40 m hoch ist.
    Kann ich dem Schneiden und somit dem optischen “Kahlschlag” entgehen,
    wenn ich eine 1,80m hohe Holzeinzänung zum Nachbarn vornehme ?

    2) Der Nachbar hat eine Blutpflaume und eine Haselnussweide ca. 30-50 cm zu unserem Grundstück (vor gut 15 Jahren) geplanzt, die jetzt auch zu uns wuchert.
    Er hat diese letztes Jahr auf 2,50 kürzen lassen.
    Kann ich nun verlangen, dass diese so klein bleiben, weil diese so nah bei uns am Grundstück stehen ?

    Vielen Dank für Ihren geschätzten Kommentar !

  10. Hambibleibt
    Am 31. März 2019 um 15:39

    Sehr geehrte Damen & Herrn ,

    Es ist ja gesetzlich geregelt das man keine Bäume zwischen März & September Roden, schneiden oder zerstören darf !

    Wieso bekommt in dieser Hinsicht dann #RWE keine Strafe ?
    Sie haben ja vor kurzem 9 Bäume mutwillig zerstört obwohl dies untersagt ist !
    Hat RWE hier eine Ausnahme unnötig den Hambacher Forst zu zerstören ?

  11. Doris
    Am 6. März 2019 um 11:49

    In meinem kleinen Garten wächst ein großer Taxus. Der viele rote süße und hochgiftige Beeren im Sommer / Herbst hat. Ich betreue jetzt mehrmals im Monat meinen 15 Mon. alten Enkel. Darf ich den Strauch ca. 6 m hoch 3 m breit großzügig zurüchschneiden? Habe kein Vogelnest gesehen.
    MfG

  12. Sabine
    Am 21. Februar 2019 um 22:38

    Hallo,

    ich habe ein sehr großes Gartengrundstück (33 ar), das außerhalb der Stadt in einem Wochenendgebiet, in Baden Württemberg liegt. Im Grundbuch ist das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche bezeichnet. Mein Grundstück ist kpl. umzäunt. Der Zaun gehört mir. Innerhalb des Zauns, also auf meinem Grundstück hat der Vorbesitzer vor über 30 Jahren Hecken gepflanzt. Sie bestehen aus verschiedenen Sträuchern (Liguster, Forsythien, Ahorn, Hainbuche usw.) Als ich das Grundstück mit Wochenendhaus vor 15 Jahren gekauft / übernommen habe, waren sowohl die Hecken an den Grundstücks Grenzen als auch die Sträucher innerhalb des Gartens seit mind. 10 Jahren nicht geschnitten worden. Ich habe lange gebraucht um wieder zumindest einigermaßen etwas Struktur in den Garten zu bringen. Da ich aber ein sehr Natur- und Tier-verbundener Mensch bin, habe ich die Hecken an den Grundstücksgrenzen nur in der breite anfangs gestutzt. Die Höhe habe ich gelassen.
    Es hat sich auch nie jemand beschwert. Insgesamt habe ich drei unmittelbare Nachbarn, da die angrenzenden Grundstücke an einer Seite geteilt sind und verschiedene Besitzer haben. Einer davon geht nun her (ungefragt) und schneidet (von seiner Seite aus, denn ich würde ihn niemals auf mein Grundstück lassen, da ich Angst vor ihm habe) meine Hecke in der Höhe auf ca. 1,30 m runter. Und was noch viel ärgerlicher ist, er stellt sich auf die Leiter und beugt sich rüber um dann bis zu 70 cm vom Zaun Richtung in meinem Grundstück weitere Zweige einfach abzuzwicken. Da er schon vor ein paar Jahren einfach mal meine Hecke gekürzt hat, hat die Hecke sich in der breite weiterentwickelt und ist mittlerweile doppelt so breit wie vorher. Ich habe die Hecke, die in einem Abstand von ca. 70 -100 cm vom Zaun entfernt weiter wächst natürlich in Ruhe wachsen lassen. Die ursprüngliche Hecke wurde damals vom Vorgänger direkt hinter dem Zaun gepflanzt. Es gibt also keine 50 cm Abstand. Aber die Hecke ist mind. 30 Jahre alt. Gibt es da keinen Bestandsschutz? Darf er die Hecke bis auf 1,30 m kürzen? Die darf doch 1,80 m hoch sein!?
    Muss ich mir das gefallen lassen, dass er sich so weit in meinen Garten rein beugt um dort auch noch weitere Zweige abzuschneiden?

    Die Hecke ist für mich selbst ein wichtiger Sichtschutz und soll außerdem den Vögeln als Schutz und Nistmöglichkeit dienen. Wie schon geschrieben, handelt es sich nicht um ein Wohngebiet sondern um ein Gartengrundstück in einem Wochenendgebiet. Besagter Nachbar hat jedoch nicht einmal ein Häuschen drauf stehen.

    Sollte ich dagegen nichts machen können, noch eine Frage:
    Wie viel Abstand vom Zaun muss ich halten, wenn ich zusätzlich noch weitere Sträucher als Sichtschutz pflanzen möchte. Die dann auch bis zu 3 m hoch werden?

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich wie gesagt wirklich Angst vor dem Nachbarn habe.
    Vielen Dank für ihre Hilfe

  13. Anke
    Am 12. September 2018 um 8:15

    Hallo,
    wir haben vor 20 Jahren eine Hecke am Grundstücksrand gepflanzt. Das angrenzende Grundstück war damals eine Wiese. Später hat der Nachbar einen Wildzaun gesetzt, zum Teil auf unserem Grundstück weil er keinen “Versatz” in seinem Zaun haben wollte. Das haben wir damals schon angesprochen aber geduldet. Irgendwann konnten wir unsere Hecke aber nicht mehr von der hinteren Seite schneiden da wir durch den Zaun nicht mehr auf die Wiese kamen und die Hecke ist durch den Zaun gewachsen.

    Jetzt ist der Nachbar mit einem Radlader gekommen und hat den Teil der Hecke der auf seine Wiese ragt mit einem Radlader heruntergedrückt. Bis zu seinem Zaun, der auf unserem Grundstück steht. Das alles ohne jede Abstimmung vorab. Die Frage die ich mir stelle ist, es ist Anfang September und er hat ohne Rücksicht auf die ganzen Meisen die in der Hecke ihre Nester haben alles runtergedrückt. Welcher Institution melde ich dieses Vergehen. Und darf er meine Hecke ungestraft so massiv beschädigen?

  14. Pia D.
    Am 30. Juli 2018 um 21:29

    Guten Tag
    Wir haben vor einem Jahr das Elternhaus meines Mannes geerbt, dort ist eine Thujahecke ca.12meter hoch und nie beschnitten, die schon seit Ca30 Jahren steht und vom Nachbarn immer Geduldet wurde. Nun seit wir in dem Haus wohnen verlangt er das wir die Hecke kürzen und auf seiner Seite beschneiden.
    Ist das Rechtens?
    Oder gibt es da ein Duldungsrecht?
    Wir möchten die Hecke gerne so belassen, da sie auch das Zuhause zahlreicher Vögel ist.
    Danke für Ihre Antwort
    Grüße Pia D.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 14:49

      Hallo Pia D.,

      es gibt tatsächlich maximale Heckenhöhen, die jedoch jedes Bundesland selbst festlegt. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem lokalen Bürgerservice oder nehmen Sie eine anwaltliche Beratung in Anspruch, auch aufgrund des Duldungsrechts.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Nadine
    Am 9. Juli 2018 um 20:31

    Hallo,
    wir haben einen mehrfachen Rohrbruch (60erJahre – Rohre) am Abfluss unserer Küche. Der Abwasserkanal verläuft unter einer großen Strauchansammlung aus Holunder, Rose und noch etwas, was ich nicht kenne. Dieser Abschnitt ist definitiv auch betroffen, da wir beim lösen der Verstopfung Wurzelwerk im Kanal fanden. Nun müssen wir das Areal ausbaggern und deshalb auch die Sträucher entfernen. Dies soll in Eigenregie erfolgen. Können uns hier Konsequenzen drohen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 14:51

      Hallo Nadine,

      wenden Sie sich zuvor unbedingt an die Gemeinde/die Stadt bzw. erfragen Sie bei einem Anwalt, welche Genehmigungen Sie benötigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Andrea K.
    Am 9. Mai 2018 um 10:39

    Hallo,
    gestern am 08.Mai2018 wurde im Nachbargarten eine ca. 10m lange Hecke geschnitten. Ich bin sofort hingegangen und habe dem Heckenschneider gesagt, dass es im Moment verboten ist, weil Vögel in der Hecke nisten. Derjenige der die Hecke geschnitten hat, sagte mir, dass alle die Hecke schneiden (z.B. die Gemeinde) und wenn es mir nicht passt, soll ich doch die Polizei anrufen, was ich auch getan habe. Die kam natürlich erst, als es zu spät war. Sie meinten, dass ich erstmal mit der Gemeinde sprechen soll, ob es eine Straftat sei, dann würden sie gerne eine Anzeige aufnehmen. Jetzt würde mich interessieren, an wen ich mich wenden muss um in Zukunft solche Vorgehensweise zu vermeinden. Die Gemeinde (Ordnungsamt), sagte mir nur, dass sie im Moment keine Hecken schneiden und dass es ja wohl eine einmalige Ausnahme war. Ich frage mich wirklich, warum es solche Gesetze gibt, wenn sich keiner darum kümmert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 11:03

      Hallo Andrea,

      in der Regel ist das Ordnungsamt zuständig, je nach Kommune kann jedoch auch ein anderer Ansprechpartner eingesetzt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Sascha
    Am 6. März 2018 um 17:39

    Hallo,
    habe eine Gartenbaufirma beauftragt meine hecke zu kürzen, die sagten mir das geht noch in Ordnung, obwohl es am 5 März war, wer bekommt dann die Strafe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 11:35

      Hallo Sascha,

      schonende Form- und Pflegeschnitte sind auch während der Schonzeit erlaubt. Bei größeren Arbeiten drohen jedoch Bußgelder. Wie Verstöße genau geahndet werden, unterscheidet sich je nach Wohnort.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Ralf
    Am 5. März 2018 um 16:43

    Hallo miteinander,
    an wen wende ich mich ,wenn innerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken (bis 30cm) und Bäume massivst beschnitten werden ?
    Übeltäter ist die Hausverwaltung die dies regelmäßig in Auftrag gibt,ausführen tut dies ein Landschaftsgärtner weil der Hausmeister dafür keine Verantwortung übernehmen will.
    Welche Institution kann ich darüber informieren,wenn ich das nochmal mitbekomme ?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 11:33

      Hallo Ralf,

      in der Regel sollte die jeweilige Gemeinde der richtige Ansprechpartner sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Sabrina L.
    Am 27. September 2017 um 18:25

    hallo mein nachbar weigert sich die hecke auf unsere seite zu schneiden (es ist seine hecke) .sie wächst schon übern halben meter breit und unsere rasen ist am rand schon ganz ausgetrocknet und kaputt.
    was können wir tun? möchte ungern sofort mit dem anwalt drohen?!
    lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 10:06

      Hallo Sabrina,

      handelt es sich um eine Grenzbepflanzung, kann es sein, dass auch Sie für die Pflege der Hecke zuständig sind. Nur wenn die äußeren Merkmale darauf hinweisen, ist ein Nachbar zur alleinigen Verfügung berechtigt. Dies müsste im Vorhinein abgeklärt werden. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht zu erreichen, hilft in der Regel nur noch der Gang zum Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. gabi
    Am 1. Juni 2017 um 15:10

    hallo
    ich habe als wir unser haus kauften im jahr 1991-92 meinen nachbarn gefragt ob ich meine flieder hecke am zaun setzen darf ? er stimmt damals zu , die hecke war teilweise 2-2,5 m hoch . seit ein paar jahren kommt er jedes jahr im sommer die hecke soll runter geschnitten werden auf 50 cm , im februar haben wir die hecke geschnitten auf 1,20 m , heute war er da wir sollen die hecken schneiden , auch 2 große hollunderbüsche und eine wildekirsche die nahe am zaun sitzt soll weg ? was soll ich tun ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 10:41

      Hallo gabi,

      grundsätzlich kann ein Nachbar die Beseitigung von in sein Grundstück ragenden Ästen oder Wurzeln verlangen, sofern diese die Benutzung des Grundstücks beeinträchtigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Jörg
    Am 29. Mai 2017 um 10:22

    Hallo,

    ich habe ein Haus gekauft mit einem großen Grundstück. Das Haus muss kernsaniert werden und dafür muss ich mehrere unterschiedliche Container aufstellen. Der Platz ist vor dem Haus nicht gegeben, daher haben wir uns entschieden die neben das Haus in die Einfahrt zu stellen. Dafür mussten wir eine seit mindestens 5 Jahren (Aussage des Nachbarn) nicht mehr geschnittene Hecke (Friedhofshecke nannte der Polizist das Zeug) schneiden, damit die Container dahin passen. Die Hecke ragte mittlerweile fast 1,5m in die Einfahrt hinein. Ich wusste das man darauf achten muss, das dort keine Nester usw. drin sind. Als wir uns davon überzeugt haben das dort nichts mehr drin lebt ausser Spinnen und Zecken, haben die Dinger komplett samt Wurzel rausgerissen. Die Dinger waren innerlich komplett vertrocknet und nur noch äusserlich leicht grün.
    Nachdem wir alles entfernt hatten, stand die Polizei plötzlich da, weil ein besorgter Bürger dort angerufen hatte das wir da am Gange sind…
    Die Hecke war über 3,5m hoch und knapp 13m lang… Was kommt da jetzt auf mich zu? Wenn ich das gewusst hätte das es verboten ist, hätte ich nichts unternommen und mir was anderes einfallen lassen für die Container. Ich wusste nur das man drauf achten muss das dort keine Brutnester usw. sind :-/

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 10:16

      Hallo Jörg,

      den Bußgeldkatalog. für das unerlaubte Beseitigen von Hecken können Sie der Tabelle unter dem Reiter “Bußgeldkatalog” entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Udo
    Am 27. April 2017 um 12:21

    Hallo , ich würde gerne meine Hecke ( ca. 1,3 x 2,2 x12 m ) gegen einen Zaun austauschen … Die Koniferen-hecke ist von innen fast komplett verholzt d.h. wenn ich diese oben auf eine Höhe von 2m bringen würde wäre ein Austrieb von neuen Zweigen laut Gärtner nicht gegeben. Das gleiche gilt für den Formschnitt außen .
    Da es sich ja um eine “Baumaßnahme ” handelt gäbe es hier eine Möglichkeit die Hecke zu entfernen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2017 um 10:10

      Hallo Udo,

      auch das Entfernen einer Hecke ist zwischen März und September ebenfalls verboten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Stefan
    Am 18. März 2017 um 12:00

    Hallo, wir haben unserere Hecke am 2. März entfernt (ca 20 Meter in BW), da ich von dem Gesetz leider nichts wusste. Würde man es strafmildernd auslegen, dass es sich kurz nach Beginn der Sperrzeit war und in welcher Höhe müsste ich ein Bußgeld erwarten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 9:36

      Hallo Stefan,

      eine Milderung ist diesbezüglich nicht vorgesehen. Für das Land Baden-Württemberg steht uns leider keine Auflistung der Bußgelder zur Verfügung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Natalia S.
    Am 1. März 2017 um 14:29

    Ist das richtig, dass ab 01.03.2017 ein Bestandsschutz für die Hecke gilt?
    Wollte an der Grenze mit Nachbar (im gegenseitigen Einverständnis) die Hecke entfernen und ein Sichtschutzzaun errichten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. März 2017 um 8:34

      Hallo Natalia,

      dies ist korrekt, von März bis September dürfen Hecken nicht radikal beschnitten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Simone L.
    Am 30. Juni 2016 um 17:43

    Wir haben ein Grundstück gekauft, was ringsherum eingeheckt ist. Jetzt wollen wir auf diesem Grundstück bauen und laut Baufirma soll das Haus im Juli oder August aufgestellt werden. Dazu mussen wir aber ca. 20 Meter Hecke entfernen. Gibt es hierfür eine Ausnahmeregelung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2016 um 10:50

      Hallo Simone,
      die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Sie können aber in der Regel beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen, ob die Hecke entfernt werden darf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Simone A.
    Am 16. Juli 2015 um 18:48

    Ich will gerne die Hecke (6 Meter lang ca. 60 cm breit) die als “Zaun” zur Straße hin von den Vorbesitzern meines Hauses angebaut wurde entfernen. Es sind ganz offensichtlich keine Nester drin und die Sicht beim Herausfahren aus der Ausfahrt nimmt sie mir mit ihren 150 cm ebenfalls. Wann darf ich sie entfernen (lassen) und wo muss ich evtl. eine Genehmigung dafür beantragen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juli 2015 um 15:17

      Hallo Simone,

      Sie dürfen die Hecke in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar entfernen. Wollen Sie dies nicht in diesem Zeitraum tun, ist eine Sondergenehmigung Ihrer Kommune nötig. Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, ist Ihre örtliche Umweltschutzbehörde gern bereit, diese zu beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Thomas.E
    Am 27. Juni 2015 um 13:55

    Hallo, habe da auch mal eine Frage. Ich habe mir ein ca 800qm großes Grundstück gekauft um es als Wochenendgrundstück zu nutzen.Es ist ein reines Acker- bzw. Wiesengrundstück. Die Problematik besteht leider darin, dass,das Grundstück komplett mit Hecken und kleinen Bäumen zugewachsen ist. Dies bedeutet ich kann keinen Fuss auf mein Grundstück setzen da es rundherum mind. 2m hoch zugewachsen ist. Muss ich jetzt auch bis Oktober warten?
    Gruß Thomas.E

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2015 um 9:55

      Hallo Thomas,

      wenden Sie sich mit dieser Frage am besten an Ihr örtliches Ordnungsamt, vielleicht können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Henry L.
    Am 29. April 2015 um 18:03

    mein nachbar hat seine hecke geschnitten und ist dabei in meinen garten gegangen ohne mich zu fragen. kann ich ihn dafür jetzt anzeigen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2015 um 10:51

      Hallo Henry,

      in diesem Fall wäre ein persönliches Gespräch sicher sinnvoller, da eine Anzeige wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt würde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. gertrud
    Am 20. April 2015 um 8:32

    meine Hecke ist schon ziemlich hoch und ich würde sie gern schneiden, alerdings wachsen die Blätter gerade erst. kann ich die trotzdem schneiden oder mache ich mir damit die Hecke kaputt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2015 um 15:01

      Hallo Gertrud,

      der beste Zeitpunkt ist von Februar bis Ende März, also kurz vor dem Austrieb der Pflanzen. Möchten Sie dennoch Ihre Hecke schneiden, müssen Sie auf nistende Vögel achten. Der zweite Austrieb ist Ende Juni bis Ende Juli. Vor dieser Zeit können Sie ein zweites Mal schneiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Seba
    Am 17. April 2015 um 10:37

    Hallo, darf mein nachbar zum hecke zu schneiden, mein Grundstück eigentlich ohne meine erlaubnis betreten? kann ich die seite der Heke die auf meinem Grundstück ist auch selber schreiben?

    GGruß Seba

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2015 um 15:45

      Hallo Seba,

      wenn es sich um eine Grenzbepflanzung handelt, sich also die Hecke genau zwischen den Grundstücken befindet, gehört das Gewächs beiden Parteien. Sie müssen sich also mit Ihrem Nachbarn einig werden, wer die Aufgabe übernimmt bzw. ob Sie sich das Schneiden aufteilen. Sie können dem Nachbar zwar das Betreten Ihres Grundstücks verbieten; dies gilt jedoch nicht mehr, wenn Sie Ihn beauftragen, die gemeinsame Hecke zu schneiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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Hecke unerlaubt schneiden: Aktuelle Bußgeldtabelle
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