Wann darf ich einen Baum fällen – wann nicht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog für unerlaubtes oder untersagtes Beseitigen oder Beschädigen von Bäumen sowie illegale Baumfällung der einzelnen Bundesländer in Naturschutzgebieten und geschützten Wäldern

Bundeslandein Baummehrere Bäume
Baden-Württembergkeine Angabekeine Angabe
Bayern50 - 5.000 €/
Berlinkeine Angabekeine Angabe
Brandenburg50 - 10.000 €/
Bremen50 - 5.000 €200 - 20.000 €1
Hamburg50 - 50.000 €50 - 50.000 €
Hessenkeine Angabekeine Angabe
Mecklenburg-Vorpommern50 - 5.000 €75 - 100.000 €
Niedersachsen100 - 12.500 €1.250 - 50.000 €
Nordrhein-Westfalen40 - 7.500 €750 - 12.500 €
Rheinland-Pfalzkeine Angabekeine Angabe
Saarland50 - 7.500 €1.000 - 10.000 €
Sachsen50 - 5.000 €250 - 15.000 €
Sachsen-Anhaltkeine Angabekeine Angabe
Schleswig-Holsteinkeine Angabekeine Angabe
Thüringen/500 - 25.000 €
1 illegales Fällen von Bäumen in der Zeit vom 1. März bis 30. September

FAQ: Wann darf man Bäume fällen?

Darf ich einen Baum ohne Genehmigung fällen?

Öffentliche Bäume dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Werden Sie dabei erwischt, müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Welche Strafe droht, wenn ich unerlaubt einen Baum fälle?

Die Bußgelder können je nach Bundesland variieren. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick der jeweiligen Sanktionen.

Ein Baum vor meinem Grundstück stört. Wie kann ich dafür sorgen, dass er gefällt wird?

In diesem Fall müssen Sie sich an das zuständige Umweltamt wenden und dort einen Antrag auf Baumfällung stellen.

Wann darf man Bäume fällen und ist das überhaupt erlaubt?

Wer einen Baum fällen möchte, benötigt in der Regel eine Genehmigung
Wer einen Baum fällen möchte, benötigt in der Regel eine Genehmigung

Einen Baum zu fällen, kann aus vielerlei Gründen wichtig sein. Entweder besitzen die betreffenden Personen einen eigenen Garten und möchten einen störenden Baum loswerden oder aber das Gewächs ist in Folge eines Blitzeinschlags zur Gefahr geworden. Egal, um welchen Fall es sich auch handelt: Es empfiehlt es immer, vorher bei der entsprechenden Behörde nachzufragen, ob die Person eine Genehmigung für das Baum-Fällen benötigt.

Holt er diese Erkundigung nicht ein, können Betroffene mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Der Umwelt-Bußgeldkatalog sieht also hohe Strafen dafür vor, da das mutwillige Baum-Zerstören der Natur schadet.

Geschützte Bäume in Deutschland

Bäumen werden verschiedene wichtige Funktionen zugeschrieben, weshalb das Baumfällen in der Regel einer Genehmigung bedarf. Ohne diese Pflanze und den daraus resultierenden Wald wäre die Menschheit kaum überlebensfähig. Der Baum hat zum einen eine Nutzfunktion, da aus dem Rohstoff Holz beispielsweise Baumaterial oder Papier gewonnen wird. Zudem ist der Rohstoff eine wichtige Nahrungsquelle. Im Wald leben Tiere, die sich von den Blättern bzw. Früchten der Bäume ernähren. Zusätzlich bilden Bäume einen Lebensraum für Vögel und andere Lebewesen.

Zudem wird dem Baum eine Schutzfunktion für seine direkte Umwelt zugeschrieben, da er den Boden, die Luft und das Wasser schützt. Die Bäume gleichen Temperaturschwankungen aus und stabilisieren so das Klima der Erde. Außerdem wandelt er Kohlenstoffdioxid, Wasser und Licht in Sauerstoff um.

Die dritte Aufgabe stellt die Erholungsfunktion dar. Aus diesem Grund pflanzen Menschen Bäume in ihren Gärten. Denn gerade im Sommer spenden sie Schatten und tragen zum Landschaftsbild bei. Geschützte Bäume sollen diese Funktionen beibehalten.

Eine generelle Liste von geschützten Bäumen gibt es in Deutschland nicht. Vielmehr erstellen die 16 Bundesländer eigene individuelle Listen. Diese ergeben sich aus verschiedenen Studien und Forschungen, welche bedrohte Baumarten aufzeigen und dem amtlichen Prozess, den Schutzstatus zu erteilen..

Geschützte Bäume in Berlin sind zum Beispiel sämtliche Laubbäume sowie die Waldkiefer, Walnuss und die Türkische Baumhasel. Möchten Sie einen Baum fällen, müssen Sie in beinahe jedem Fall eine Genehmigung beantragen, egal ob der Baum geschützt ist oder nicht.

Des Weiteren schützen Bundesländer in der Regel Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von zirka 60 bis 80 cm. Häufig sind Obstbäume von dieser Regelung ausgenommen.

Das Bundesnaturschutzgesetz und die Baumfällung

Im Gegensatz zu den bereits beschriebenen Funktionen können Bäume auch störend sein. Zum Beispiel, wenn sie in Folge einer Katastrophe wie einem Blitzeinschlag oder einer Überschwemmung als Gefährdung im Weg liegen. Meist schätzen aber auch die Baumbesitzer die Größe des einst gepflanzten Baumes falsch ein, sodass die Baumfällung hierbei als einzige Lösung erscheint.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bestimmt in puncto Baumfällung folgendes Verbot:

Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. (Quelle: § 39 Abs. 5 S. 5 BNatSchG)

Mit diesem Abschnitt definiert das Bundesnaturschutzgesetz die Baumfällung für gesetzeswidrig, sofern sich der betroffene Baum auf einer „gärtnerisch genutzte[n] Grundfläche[.]“ befindet. Dies schließt Bäume an Straßen, Alleen oder in der freien Landschaft außerhalb von Wäldern ein. Jedoch wird der Schnitt bzw. die Schnitte am Geäst in der Regel erlaubt.

Die jeweiligen Umweltministerien der Bundesländer dürfen diese Begriffsgruppe so auslegen, wie sie wollen. Aus diesem Grund kann nicht pauschal gesagt werden, inwieweit Bäume aus Kleingärten oder anderweitigen privaten Grundstücken in dieses Verbot hineinzählen.

Wann darf man Bäume fällen?
Wann darf man Bäume fällen?
Wann darf man Bäume fällen?

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres zählt das Baum-Fällen als Vergehen. Die jeweiligen Bundesländer können diesen Zeitraum nicht verkürzen, sondern nur erweitern. Hierbei sind jedoch nur die Bäume an Straßen, Alleen und in freier Landschaft gemeint. Hier ist das Bäume-Fällen ohne Genehmigung nicht gestattet. Sie müssen also in diesem Falle zum zuständigen Umweltamt und einen Antrag auf Baumfällung beantragen.

Wann ist Baum-Fällen nicht erlaubt?

Die Bäume in Haus- und Kleingärten bleiben von diesem Verbotszeitraum unberührt. Baum-Fällen von bestimmten Pflanzen ist also in der Regel erlaubt, doch nicht grundsätzlich. Denn auch für Privatpersonen gibt es Einschränkungen. Befinden sich nistende Vögel im Baum, ist das Fällen verboten. Sollten andere wildlebende Tierarten den Baum als Lebensstätte nutzen, dürfen Sie den Baum nicht ohne eine Genehmigung fällen.

Bäume fällen: Genehmigung für Privatpersonen

Grundsätzlich sollten Personen zuerst zum zuständigen Amt gehen, um hier den individuellen Plan darzulegen. Es kann nicht pauschal gesagt werden, wann das Baum-Fällen eine Genehmigung benötigt und wann nicht. Diese Regelungen können auch je nach Kommune oder Gemeinde abweichen.

Folgende Kriterien bestimmen, wann ein Antrag auf Baumfällung nötig wird:

  • Die Art des Baumes: Ist der Baum, den Sie fällen wollen, in der Baumschutzordnung Ihres Bundeslandes?
  • Die Größe des Baumes: Besitzt der Baum, den Sie fällen möchten, eine bestimmten Stammumfang, benötigen Sie eine Genehmigung.
  • Der Zeitpunkt für das Baum-Fällen: Existieren Schonzeiten?
  • Lebensraum Baum: Leben Tiere in dem Baum, welche derzeit nisten?
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt die Baumfällung in Deutschland
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt die Baumfällung in Deutschland

Da das Baum-Fällen ohne Genehmigung empfindliche Strafen nach sich ziehen kann, ist eine Erlaubnis von der Behörde für diese Handlung von Vorteil. Die Naturschutzbehörde ist immer dann zuständig, wenn der Baum als störend empfunden wird. Das Forstamt kümmert sich um alle Belange, sobald der Baum im Wald steht. Der Katastrophendienst sowie das Ordnungsamt sind die erste Anlaufstelle, wenn ein Baum so schnell wie möglich nach einem Blitzeinschlag etc. gefällt werden muss.


Möchten Sie Bäume fällen ohne eine Genehmigung, muss der Baum entweder krank sein oder eine unzumutbare Störung vorweisen. Letzteres ist es immer dann, wenn Sie zum Beispiel ein Haus bauen möchten. In diesem Fall benötigt das Baum-Fällen zwar keine Genehmigung, dennoch müssen Sie die Handlung der zuständigen Behörde melden.

Baum kaputt machen versus Baum-Fällen

In diversen Internetforen unterhalten sich Grundstückbesitzer über das Baum-Zerstören mittels chemischen Stoffen oder Nägeln. Zwar gibt es diese Stoffe bei unterschiedlichen (Internet-)Händlern zu kaufen, dennoch ist das mutwillige Baum-Kaputt-Machen illegal.

Es handelt sich hierbei um einen Akt, der sich vorsätzlich gegen den Naturschutz in Deutschland richtet. Zudem können giftige Stoffe in das Grundwasser gelangen. Diese speziellen Substanzen, um den Baum kaputt zu machen, kosten etwa 150 bis 200 Euro. Bäume selbst zu fällen, verursachen Kosten in Höhe von etwa 70 Euro für die Erlaubnis von der Behörde. Ein spezielles Unternehmen verlangt darüberhinaus ungefähr 300 bis 500 Euro für einen 15 m hohen Baum. Die Bäume-Fällen-Kosten richten sich jedoch nach der Größe und dem Umfang des Baumes.

Einen Baum richtig zu fällen will gelernt sein: Erkundigen Sie sich nach passenden Kursen und Maßnahmen in Ihrer Umgebung. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten in Rheinland-Pfalz bietet beispielsweise entsprechenden Motorsägenkurse.

Die Strafe für das Baum-Fällen ohne Genehmigung

Widerrechtliches Baum-Fällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Dies liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Bundesländer. Eine weitere Strafe für das Baum-Fällen ohne Genehmigung kann der Schadenersatz sein. Dies ist immer dann möglich, wenn Sie den Baum widerrechtlich fällen. Im Gegensatz zum illegalen Nachbars Baum-Töten dürfen Personen jedoch in der Regel Wurzeln oder Äste, die sich auf ihrer Seite des Grundstücks befinden, entfernen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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