Ärztliches Fahrverbot nach Anlage 4 FeV - Führerschein 2023
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Ärztliches Fahrverbot gemäß Anlage 4 FeV: Das können die Folgen sein

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 7. Juni 2023

Ärztliches Fahrverbot: Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Hat ein Fahrer einen Krampfanfall, erfolgt nach Anlage 4 FeV ein ärztliches Gutachten.
Hat ein Fahrer einen Krampfanfall, erfolgt nach Anlage 4 FeV ein ärztliches Gutachten.

Ein Fahrverbot kann nicht nur als Nebenstrafe in einem Bußgeldverfahren verhängt werden. Auch medizinische Gründe können, laut Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), zu einem Fahrverbot führen.

Liegen medizinische Einschränkungen vor und wird ein Fahrzeugführer dadurch verhaltensauffällig, kann laut der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 4 FeV) eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden. Dies geschieht meist dann, wenn durch das Verhalten des Autofahrers die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr gefährdet ist. Unter Umständen wird dann ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen.

FAQ: Ärztliches Fahrverbot

Wann wird ein ärztliches Fahrverbot verhängt?

Nach bestimmten Erkrankungen (z. B. einem Schlaganfall) oder auffälligem Fahrverhalten kann eine ärztliche Untersuchung bzw. ein entsprechendes Fahrverbot verhängt werden.

Wird ein ärztliches Fahrverbot bei Epilepsie verhängt?

Dies kann sein, muss aber nicht. Entscheidend ist das Ergebnis der Fahrtauglichkeitsuntersuchung.

Wie lange ist ein ärztliches Fahrverbot gültig?

Es gilt solange bis der Grund dafür entfällt, weshalb wiederholte Fahrtauglichkeitsuntersuchungen durchaus empfehlenswert sind.

Weiterführende Ratgeber zum ärztlichen Fahrverbot nach Anlage 4 FeV

Anlage 4 FeV Fahrverbot: Epilepsie als Grund

Auch wenn die Erkrankung bereits vor Erlangen der Fahrerlaubnis bekannt ist, kann ein Fahrverbot nach Anlage 4 FeV erfolgen. Ein Beispiel für eine solche Erkrankung ist Epilepsie. Zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit und ob ein Fahrverbot bei Epilepsie ausgesprochen werden muss, wird ein ärztliches Gutachten erstellt. Dieses dient dazu, festzustellen, ob der Betroffene die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besitzt. Nach der Fahrerlaubnisverordnung muss diese ärtzliche Untersuchung erfolgen.

Die Anlage 4 der FeV ist hier sehr eindeutig. Besteht die erhöhte Möglichkeit, dass Anfälle während der Fahrt auftreten können, wird oft ein ärztliches Fahrverbot bei Epilepsie ausgesprochen. Allerdings unterscheidet der Gesetzgeber hier auch, ob es sich um einen erstmaligen und eventuell einmaligen Anfall handelt oder um eine Epilepsie.

Handelt es sich um einen erstmaligen Anfall, kann nach der Fahrerlaubnisverordnung Anlage 4 die Dauer des Verbots zwischen drei und sechs Monate betragen. Hat ein Fahrer öfter  einen Krampfanfall folgt ein Fahrverbot auf längere Zeit.

Betroffene können die Fahrtauglichkeit bei Epilepsie wiedererlangen. Sind seit einem Jahr keine Anfälle aufgetreten oder nur noch Anfälle, die das Fahren nicht beeinflussen (dies wird für mindestens ein Jahr beobachtet), ist die Aufhebung eines Fahrverbots möglich. Auch hier greift die Anlage 4 FeV.

Ein Fahrverbot nach einem Schlaganfall wird nach Anlage 4 FeV ausgesprochen, wenn der Fahrer beeinträchtigt ist.
Ein Fahrverbot nach einem Schlaganfall wird nach Anlage 4 FeV ausgesprochen, wenn der Fahrer beeinträchtigt ist.

Wenn die Anfälle seit mindestens drei Jahren nur noch im Schlaf auftreten, kann die Fahrtauglichkeit wieder bescheinigt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass dies nur auf folgenden die Führerscheinklassen zutrifft: A, A1, A2, AM, B, BE, L und T. Bei Fahrern der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E wird die Fahrtauglichkeit bei Vorliegen von Epilepsie nicht wieder erteilt. Diese Klassen dürfen nach Anlage 4 der FeV nicht mehr gefahren werden.

Fahrverbot wegen Krankheit nach Anlage 4 FeV: Schlaganfall kann die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen

Ein Fahrverbot nach einem Schlaganfall wird in der Regel nur dann ausgesprochen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von der Erkrankung erlangt. Geht der Betroffene nicht selbst zum Arzt oder informiert die Behörde, wird auch kein Fahrverbot nach Anlage 4 FeV erfolgen.

Nimmt der betroffene Kraftfahrer jedoch, trotz Einschränkungen nach einem Schlaganfall, am Straßenverkehr teil, haftet die Versicherung bei Unfällen nicht und es wird dann ein langes Fahrverbot ausgesprochen.

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25 Kommentare

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  1. Düring sagt:

    Der fehlende Arztbriefwurde durch eine Mundpropaganda ersetzt.
    Also wurde mir der Führerschein aufgrund eines Verdachtmomentes entzogen, ohne dass ich am strassenverkehr teilnahm.
    Verdacht auf Schizophrenie!!

  2. Dirk C. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir den Bußgeldkatalog kostenlos als .pdf zu. Danke und Gruß Dirk C.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dirk,

      Sie müssen einfach nur unten auf der Seite Ihre E-Mail-Adresse angeben und anklicken, dass Sie den Bußgeldkatalog als PDF möchten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Svenja T. sagt:

    Ich möchte gerne den aktuellen Bußgeldkatalog per PDF erhalten.
    Vielen Dank!

  4. Karl, I. sagt:

    Danke für die kurze und übersichtliche Informationen.

  5. Arno B. sagt:

    Gute Information!

  6. E. Markus sagt:

    Ich möchte gerne den kostenlosen Bußgeldkatalog als PDF. Dankeschön

  7. Bernd R. sagt:

    Meine Frau besitzt schon seit vielen Jahren den Pkw-Führerschein und hat auch viel Fahrpraxis. Nun kann sie, seit einer Augen-OP nur noch mit einem Auge sehen. Muss sie etwas (ggf was) unternehmen, um auch weiterhin fahren zu können?
    Falls es keine Vorschriften diesbezüglich gibt, gibt es eine Empfehlung?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bernd R.,

      Ihre Frau darf Auto fahren, solange das verbliebene Auge über eine Sehschärfe von 0,5 verfügt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  8. Norman L. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bitte senden sie mir die rechtlichen Dinge zu bei einem einmaligen Epelepsie anfall.

    Danke

  9. elke sagt:

    wie sieht es aus bei grandmal anfall. der 1. durch medikament 2016. und jetzt wieder durch falsche Antibiotika vom Hausarzt.(lt. Neurologe hätte ich die gar nicht nehmen dürfen.)
    alles Untersuchungen ohne Befund. MRT, CT, EEG, Blut Ultraschall Herz, Ultraschall Schlagader
    wie lange habe ich Fahrverbot? Hatte den 2. 10 vor der Haustür im Auto, Polizei hat den Führerschein ohne mein Wissen einfach aus dem Geldbeutel genommen, war nicht ansprechbar

    Viele Grüße

    Elke

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo elke,

      erkundigen Sie sich bei der Fahrerlaubnisbehörde, inwieweit ein Fahrverbot erteilt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Anton S. sagt:

    Sehr geheerte Damen und Herren,

    Ich hätte gern den Bußgeldkatalog 2018 als PDF.

    Vielen Dank

  11. Tim sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wo finde ich den Artikel über Ärztliches Fahrverbot: Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung?
    Steht der auch in der Bußgeldverortnung mit drin?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tim,

      die Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 der FeV finden Sie alle wichtigen Informationen zum ärztlichen Fahrverbot.

      Außerdem wird gemäß § 21 Abs. 1 StVG jemand, der ohne gültige Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnimmt – z.B. weil ihm die Fahrerlaubnis wegen gesundheitlicher Nichteignung entzogen worden ist – mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Lukas sagt:

    Hallo,
    ich bin Medizinstudent (somit angehender Arzt) und habe mich vorhin beim Lernen neurologischer Krankheitsbilder gefragt, inwiefern das ärztliche Fahrverbot überhaupt genau ausgesprochen werden muss, um regelhaft zu wirken.

    All meine Bücher und auch meine Internetrechere konnten mir dabei nicht helfen. Auch meine Dozenten_innen konnten mir bisher nicht konkret weiterhelfen.

    -> Reicht es, das Fahrverbot mündlich auszusprechen? Oder muss ich als Arzt irgendeine Behörde davon in Kenntnis setzen?

    Ich hoffe Sie können bei der Beantwortung der Frage helfen.
    Grüße, Lukas

  13. Patrick sagt:

    Ich hab vor einem Vierteljehr einen elepsie Anfall gehabt… Aber alle Untersuchungen sind negativ ausgefallen. Daher meine Frage darf ich eigentlich mit einem einmaligen erstanfall gewerblich Fahrzeuge führen und ist mein Versicherungsschutz wieder vorhanden wenn das fahrverbot ärztlich aufgehoben ist.
    Vielen Dank

  14. Tom sagt:

    Guten Tag,

    zuletzt bekam ich einen epileptischen Anfall im März 2020. Davor hatte ich im November und Dezember 2015.
    Als ich im Jahr 2016 meinen Führerschein gemacht habe, musste ich ein Jahr anfallsfrei sein. Nun ist meine Frage, nach dem letzten Vorfall, stand im Arztbrief „Fahrverbot“ drei Monate. Ist das so? Oder muss ich trotzdem ein Jahr warten?

  15. André S. sagt:

    Ich hatte einen ersten „Epileptischen Anfall“. Alle medizinischen Untersuchungen waren negativ (MRT, CT, EEG, EKG). Nur die Erstaufnahme im Krankenwagen, Zungenbiss (ich bin aus dem Stand aufs Gesicht gefallen), Verkrampfung und Orientierungslosigkeit als ich zu mir kam sind die Anzeichen das es ein Epileptischer Anfall gewesen sein sollte.
    Dinge wie Stress, Müdigkeit, Hitze, zu wenig Essen und Trinken an diesem Tag sind für die Ärzte keine Anzeichen für einen Kreislaufzusammenbruch oder ähnliches sondern ein Epileptischer Anfall.
    Jetzt steht das Problem mit dem ärztlichem Fahrverbot im Raum.
    Internist/Hausarzt und Neurologe fühlen sich nicht zuständig für ein Gutachten der Fahrtauglichkeit. An welche Behörde sollte ich mich wenden (LRA Führerscheinwesen, TÜV, Dekra) und was umfasst eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung?

    Danke für jede Hilfe und Rat.

  16. Patrick L sagt:

    Und zwar geht es darum ich habe seit 8 Jahren keinen epileptischen Anfall mehr gehabt ich war zu Fuß unterwegs zum Marktplatz in Lahr ich merke vorher wenn ein anfall kommt nur ich war nicht so schnell zum hinsetzen und prompt ist es passiert nun habe ich 6 Monate Fahrverbot die ganze Untersuchungen waren negativ nur der kaliumwert war ziemlich im Keller und ich hatte wenig geschlafen 3 Monaten hätte ich ja noch verstanden aber nicht gleich 6 Monaten ich bin aufs auto angewiesen

  17. Marie K sagt:

    Mein Mann leidet nun seit einiger Zeit unter Epilepsie und muss demnächst einige Behandlungen im Krankenhaus durchstehen. Wenn ich das so bei Ihnen lese, fällt mir auch ein, dass mein Mann von dem Arzt ein Fahrverbot ausgesprochen bekommen hat. Allerdings muss ich Vollzeit arbeiten und kann ihn deshalb nicht zu den Behandlungen fahren. Deshalb sollte ich vermutlich eine Krankenfahrt für ihn organisieren. Hoffentlich erlangt mein Mann irgendwann wieder die Fahrtauglichkeit, so wie Sie es beschrieben haben. Bei meiner Suche fand ich auch diese Seite: taximaxicar.de/

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