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Fahrtauglichkeitsuntersuchung: Was hat es damit auf sich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer wann und weshalb seine Fahreignung unter Beweis stellen muss

Für wen ist eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung Pflicht?
Für wen ist eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung Pflicht?

Um die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten zu können, muss jeder Kraftfahrer über ein gewisses Maß an Fahreignung verfügen. Dies bedeutet, dass er sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sein muss, ein Kfz über einen längeren Zeitraum hinweg sicher im Verkehr zu führen und auch schwierige Verkehrslagen zu meistern.

Dass sie dem gewachsen sind, können betroffene Fahrer in einer sogenannten Fahrtauglichkeitsuntersuchung demonstrieren. Eine solche Fahrtauglichkeitsprüfung ist jedoch nicht zu verwechseln mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die meist an die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geknüpft ist.

Wann eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung durchgeführt werden muss und wer verpflichtet ist, daran teilzunehmen, klären wir im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fahrtauglichkeitsuntersuchung

Ist eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung bei Ersterwerb der Fahrerlaubnis Pflicht?

Wird die Fahrerlaubnis zum ersten Mal erworben, besteht die Fahrtauglichkeitsuntersuchung lediglich aus einem Sehtest.

Wann ist eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung nötig?

Lkw– und Busfahrer müssen eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung bei der Ersterteilung sowie der Verlängerung der Fahrerlaubnis absolvieren.

Gibt es eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Senioren?

Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Senioren ab einem bestimmten Alter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Entscheidend für die Fahreignung im Alter ist vor allem der Gesundheitszustand.

Wann ist ein Fahrtauglichkeitstest vonnöten?

Wie bereits erwähnt, ist es im deutschen Straßenverkehr von zentraler Wichtigkeit, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Aus diesem Grund muss bereits eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung stattfinden, bevor die Fahrerlaubnis erst erteilt wird.

In diesem Fall besteht die Untersuchung aus einem einfachen Sehtest. Schließlich muss festgestellt werden, ob die vorliegende Sehleistung ausreicht oder mit einer Brille bzw. Kontaktlinsen korrigiert werden muss, bevor der jeweilige Fahranfänger auf den Straßenverkehr losgelassen wird.

Die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (kurz: Führerscheinrichtlinie) schreibt die Teilnahme an einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung für alle Kraftfahrer vor. Damit ist jedoch nicht immer nur ein Sehtest gemeint, sondern in gewissen Fällen auch eine ärztliche Untersuchung.

Fahrtauglichkeitsuntersuchung für LKW- und Busfahrer

Ein Sehtest ist zwar verpflichtend für alle Führerscheinklassen, ärztliche Untersuchungen sind für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T allerdings eher untypisch. Diese muss vielmehr durchgeführt werden, wenn eine Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E erworben werden soll. Zudem werden diese Führerscheinklassen nur beschränkt erteilt und müssen daher alle fünf Jahre verlängert werden.

An einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung müssen Bus- und LKW-Fahrer demnach sowohl bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis als auch bei der Verlängerung teilnehmen. Überprüft wird hierbei ebenfalls die Sehleistung, jedoch nicht bei einem Optiker. Es bedarf einer augenärztlichen Untersuchung inklusive Gutachten, in dem das jeweilige Sehvermögen bescheinigt werden muss.

Ein Fahrtauglichkeitstest für Senioren ist freiwillig.
Ein Fahrtauglichkeitstest für Senioren ist freiwillig.

Außerdem widmet sich die Fahrtauglichkeitsuntersuchung für LKW- und Busfahrer unterschiedlichen Krankheiten, welche die Fahreignung des betroffenen Fahrers infrage stellen könnten. Dabei kann es sich beispielsweise um

  • Bewegungsbehinderungen
  • psychische Störungen
  • schwere Lungen- und Bronchialerkrankungen
  • eingeschränktes Hörvermögen oder
  • ausgeprägte Tagesschläfrigkeit

handeln. Durchgeführt wird die Fahrtauglichkeitsuntersuchung von einem Arzt, der sich auf Verkehrsmedizin spezialisiert hat. Dieser prüft neben dem Sehvermögen und dem Vorliegen gewisser Krankheiten außerdem die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit des Kraftfahrers.

Übrigens: Bei einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung können die Kosten je nach Region oder Umfang der Tests variieren. Betroffene Fahrer müssen außerdem selbst dafür aufkommen, die gesetzliche Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten nicht. Daher empfiehlt es sich, Ärzte im Vorfeld zu vergleichen.

Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Senioren

Zwar ist eine Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren in Deutschland nicht verpflichtend, allerdings sind sich viele ältere Menschen ihrer Verantwortung in diesem Fall trotzdem bewusst. Vor allem im Alter ist es ihnen wichtig, mobil zu bleiben, um Verwandte oder Freunde besuchen und Einkäufe tätigen zu können.

Um dabei niemanden im Verkehr zu gefährden, entscheiden sich einige dazu, eine freiwillige Fahrtauglichkeitsuntersuchung durchführen zu lassen. Belastbarkeit, Aufmerksamkeit oder Reaktionsfähigkeit werden unter anderem genau durchgecheckt. Speziell für Senioren wird eine solche Fahrtauglichkeitsprüfung beispielsweise vom TÜV Nord angeboten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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7 Kommentare

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  1. Georgine W
    Am 27. Juni 2022 um 16:18

    Die Fahrerlaubnis für Motorradfahrer sollte durch eine CT und 2 jährigem Prüfen wiederholt werden.

  2. Ute Z
    Am 1. Februar 2022 um 15:18

    Im Bewusstsein dass man als Verkehrsteilnehmer eine besondere Verantwortung hat ,die bei Bluthochdruck,Asthma,Sehschwäche und
    Verwendung von Schmerzpflaster wegen Wirbelsäulen – Facettenschaden deren Wirksamkeit oft nicht ausreicht und zu Schmerzattacken
    führt die dann mit zusätzlichen Schmerztropfen gemildert werden.
    Diese Verantwortung ist dann aufgehoben, werde aber dazu gezwungen um einen Arbeitsplatz zu erreichen.

  3. Horst S
    Am 6. Dezember 2021 um 19:25

    Ich hatte 2016 einen kleinen Herzinfarkt, und bin nach Versorgung mit einem Stent wieder voll hergestellt. In 2019 stellte ich Antrag auf Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (9-Sitzer Kleinbus zur Schulkinderbeförderung).
    Durch die Führerscheinstelle des LRA wurde ich zur Psychophysischen Leistungstestung bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung aufgefordert.
    Habe bestanden, die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bekommen.
    Nach Beendigung dieser Tätigkeit wurde ich nunmehr 2021 zur Wiederholungsprüfung aufgefordert. Ich habe dem LRA mitgeteilt, daß ich auf die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verzichte und auch auf die vorhandenen Fs. der Klassen C1 und C1E (Gruppe 2).
    Nunmehr soll ich jedoch auch für die Fs der Klassen A1,B,BE,L,M, und T (Gruppe 1) diese Psychophysische Leistungstestung erbringen. Ich habe mir beim betriebsmedizinischen Zentrum diese Untersuchung machen lassen und ohne Beeinträchtigung erhalten.
    Das LRA will jedoch die Untersuchung nicht anerkennen, und mich zwingen diese gleiche Untersuchung durch den TÜV Life Süd machen zu lassen.
    Diese Untersuchung dort kostet 950,– EU (zu bezahlen im Voraus).
    Bei einer Rente von 600,– EU ist das für mich nicht finanzierbar. Nunmehr hat man mir mit Entzug der Fahrerlaubnis gedroht.
    Wer kann mir einen Rat geben, wie ich das LRA überzeugen kann, bzw. welche Möglichkeiten ich habe, gegen diese Entscheidung vorzugehen.

  4. Ralf
    Am 27. Oktober 2021 um 23:13

    Das ganze Gezetere finde ich unterträglch!
    Meiner Meinung nach sollte die Fahrtauglichkeit umfassend alle 2 Jahre geprüft werden – genauso wie ein Fahrzeug! Damit ließen sich viele Unfälle vermeiden. Die momentan geltenden Regeln für Berufsfahrer alle 5 Jahre die Tauglichkeit nachzuweisen ist viel zu lang, wenn man bedenkt, wie oft dieser Personenkreis auf der Straße ist. Aber auch für alle anderen wäre dieser Regelung im 2-Jahres-Rhythmus sinnvoller als alles andere. Wenn ich sehe, dass ein Gropteil der Autofahrer offensichtlich nicht weiß, wie breit das Auto ist und oft unsicher unterwegs ist, wundere ich mich sehr, dass nicht nocht mehr passiert. Fazit: Fahre nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann – auch der braucht mal eine Pause . . . In diesem Sinne eine gute und sichere Fahrt!

  5. Karin T
    Am 28. April 2021 um 12:21

    Hallo
    Ich wurde von meiner Nachbarin denunziert und muss nun meine Fahrtauglichkeit beweisen.
    Die Führerscheinbehörde verlangt ein Gutachten.
    Nun es ist richtig das ich viel Medikamente nehmen muß.
    Ich leide leider an mehreren Krankheiten. Diese sind unter anderem: Rheuma,Diabetes und chronisches
    Schmerzsyndrom.
    Es ist nicht richtig das ich immer wieder einschlafe und unkonzentriert im Straßenverkehr bin.
    Wir haben uns extra ein Auto mit automatikgetriebe angeschafft.
    Damit fahre ich absolut sicher.
    Was kann ich tun?

  6. Matthias J
    Am 20. Oktober 2020 um 14:40

    Guten Tag, meine Untersuchungen sind momentan abgelaufen.
    Da ich durch Corona im Moment kein LKW fahren muss und auch nicht weiß ob ich das je wieder muss,
    sehe ich gerade keinen Grund die Untersuchungen zu machen.
    Meine Frage lautet:
    Gibt es ein max. an Zeit bis wann ich die Untersuchung neu machen muss???
    Wenn ich wieder fahren kann ist mir klar das ich die dann spätestens machen werden, weil es ja sonst fahren ohne Führerschein ist!

  7. Gerrit J.
    Am 12. Juni 2018 um 15:37

    Ich werde gern ein Demenz test machen

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