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Führerscheinentzug nach einem Unfall: Wann ist der Lappen weg?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Unter welchen Bedingungen droht ein Führerscheinentzug nach einem Unfall?
Unter welchen Bedingungen droht ein Führerscheinentzug nach einem Unfall?

Wenn der Führerschein neu beantragt werden muss

Trotz aller Annehmlichkeiten und technischer Fortschritte ist das Autofahren immer noch mit Gefahren verbunden. Lässt das Verhalten eines Fahrers an dessen Fähigkeiten hinterm Steuer zweifeln, kann ihm oder ihr deshalb die erteilte Fahrerlaubnis wieder entzogen werden.

Im Gegensatz zu einem bloßen Fahrverbot für einige Monate ist der Entzug dauerhaft und der Führerschein muss erneut beantragt werden.

Sehr häufig geht solch einem Führerscheinentzug ein Unfall voraus, welcher ein Fahrer durch unvorsichtiges oder schlechtes Fahren verursacht hat. Was Sie dazu wissen sollten, ist hier zusammengefasst.

FAQ: Führerscheinentzug nach einem Unfall

Wann droht der Führerscheinentzug nach einem Unfall?

Das kommt darauf an, welcher Verstoß zu dem Unfall geführt hat. Bei mangelnder Fahreignung oder Eigenverschulden kann der Führerschein entzogen werden.

Welche Verstöße führen zum Führerscheinentzug nach einem Unfall?

Alkohol am Steuer, eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder Fahrerflucht können einen Führerscheinentzug nach einem Unfall begründen.

Was droht außer dem Führerscheinentzug nach einem Unfall?

Außer dem Führerscheinentzug könnenje nach Art und Schwere des Verstoßes, der zum Unfall geführt hat, auch ein Bußgeld, Punkte, eine MPU oder eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.

Keine Lust zu lesen? Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Video erklärt

Video zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Video: Wann müssen Sie den Führerscheinentzug fürchten?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis – das steht im Gesetz!

Als Mittel der Bestrafung ist der Führerscheinentzug, nach einem Unfall oder Auffälligkeiten allgemein, gesetzlich definiert. Im § 69 Abs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches steht deshalb Folgendes:

Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

In § 3 StVG ist außerdem zu lesen:

Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Ein Führerscheinentzug kann nach einem Unfall angeordnet werden, wenn ein Fahrer diesen durch eigenes Verschulden oder fehlende Eignung herbeigeführt hat. Der Unfall war dann nicht das Resultat höherer Gewalt (Unwetter etc.) oder Ähnlichem.

Nach diesen Delikten wird der Führerschein eingezogen

Laut dem StGB wird in folgenden Fällen standardmäßig der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis entzogen:

Gefährdung des Straßenverkehrs

Dies ist zum Beispiel durch wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen der Fall – dazu muss nicht zwangsläufig ein Unfall verursacht worden sein. Fällt ein Fahrer mehrmals durch einen Bleifuß auf, kann dies als Anlass für den Führerscheinentzug gelten. Dies betrifft häufig Fahranfänger, denen bei dreimaligen Geschwindigkeitsverstößen mit min 21 km/h zu viel unweigerlich die Fahrerlaubnis entzogen wird.

In diese Kategorie fällt auch der Sekundenschlaf. Denn: Ein Fahrer ist angehalten, ein Auto nur ausgeruht und in vollem Besitze seiner geistigen Fähigkeiten zu bedienen. Somit ist auch der Führerscheinentzug nach einem Unfall, der nachweisbar durch Sekundenschlaf verursacht wurde, durchaus möglich.

Trunkenheit im Verkehr

Verursachte der Konsum von Alkohol einen Unfall, ist ein Führerscheinentzug möglich.
Verursachte der Konsum von Alkohol einen Unfall, ist ein Führerscheinentzug möglich.

In vielen Fällen ist dann von einem Führerscheinentzug auszugehen, wenn der Konsum von Alkohol den Unfall verursacht hat. War ein Fahrer alkoholisiert, wird dies streng geahndet – schließlich gefährdet er nicht nur sich selbst, sondern vor allem andere Verkehrsteilnehmer. Dies ist jedoch nicht erst ab 1,6 Promille der Fall, auch wenn dies in vielen Bundesländern die MPU-Grenze ist. Auch bei weniger Alkohol im Blut wird der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis regelmäßig entzogen.

Ziemlich sicher ist der Führerscheinentzug, wenn statt Alkohol Drogen einen Unfall herbeiführten. Nicht nur ist das Fahren im Rausch allgemein strafbar, auch die Beschaffung und der Konsum vieler Substanzen sind in Deutschland illegal.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Die meisten Fälle von Fahrerflucht umfassen eher kleine Sachschäden, etwa beim Ausparken oder Rangieren auf einem Parkplatz. Kommt es jedoch zu einem Personenschaden, sieht die Sache anders aus. Wer dann Fahrerflucht begeht, nimmt wissentlich die Verletzung oder gar Tötung einer Person durch das eigene Fahrverhalten in Kauf und ist damit nicht tüchtig für den Verkehr.

Welche anderen Sanktionen sind möglich?

Mit dem bloßen Führerscheinentzug nach dem Unfall ist es meistens nicht getan. Zeugenbefragungen, die Analyse des Unfallortes und mögliche Drogentests benötigen Zeit und können das Verfahren in die Länge ziehen. Die Sanktionen erfolgen deshalb schrittweise, wobei der Entzug vom Führerschein meist die unmittelbarste ist. Bußgelder, Punkte oder auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sind ebenso mögliche Ahndungen.

Wenn Sie Ihren Führerscheinentzug nach einem Unfall als zu streng erachten oder auf den Führerschein angewiesen sind, konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser steht Ihnen beratend zur Seite und prüft Ihre Möglichkeiten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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8 Kommentare

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  1. Heike S
    Am 27. Februar 2024 um 20:50

    Hallo, ich habe am Freitag nach der Arbeit einen Unfall verursacht. Ich war für ein paar Sekunden weg getreten. Vermutlich Sekundenschlaf. Bei Fahrtantritt habe ich mich aber nicht müde gefühlt.
    Leider sagte ich in meinem Schockzustand der Polizei das ich mich vormittags müde fühlte. Sie rieten mir meinen Führerschein daher freiwillig abzugeben, was ich auch leider tat.
    Sie sagten auch das ein Richter innerhalb von drei Werktagen entscheiden wird ob ich meinen Führerschein wieder bekomme oder nicht. Hatte zuvor noch nie einen Unfall oder sonstige Probleme, bis auf zwei drei Blitzer anfangs.
    Was kann oder muss ich jetzt tun? Bekomme ich einen Brief oder einen Anruf? Wie lange dauert das wirklich?

    Fühle mich irgendwie überfordert damit.

  2. Unfall123
    Am 3. Mai 2023 um 15:17

    ein elektr. Rollstuhlfahrer wollte vom Fahrradweg in die Verkehrsstraße einfahren. Ich stand mit dem PKW gegenüber und bin Links abgebogen, die Strasse war komplett frei, Der Rollstuhlfahrer
    hatte keine Vorfahrt und es war kein Zebrastreifen da. Als ich losgefahren bin hab ich keinen Rollstuhlfahrer bemerkt, er fuhr anscheinend los als ich schon auf der Fahrbanmitte war. Es kam zum Zusammenstoss.
    Wer ist nun Schuld?

  3. Hans R
    Am 14. März 2021 um 19:50

    Ich habe in einem Winterdienst Anstellungsjob mich trotz Navi verfahren und in dem Gebiet ein Unfall verursacht.
    Ich habe mit dem Winterdienst Autoschild 2 Autos beschädigt(zusammengeschoben).
    Ich habe es vor Ort nicht bemerkt und bin auf der Tour weiter gefahren. Jemand hat den Unfall gesehen und mich angezeigt,
    Nun habe ich bald Gerichtstermin wegen Fahrerflucht.
    Ich habe an diesem Tag eine Inkontinenz, mit der ich in ärztlicher Behandlung war gehabt und war diesbezüglich abgelenkt.
    Ich weiß, das ist keine Entschuldigung für eine Unfallflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, aber es war blöderweise so.
    Ein Anwalt sagt, dass diese Entschuldigung kein Grund für das unerlaubte Entfernen ist und der FS beschlagnahmt wird.
    Bitte sagen Sie mir ??? Wie ich ohne MPU mein Führerschein wieder bekomme??? Ich habe wohl eine Straftat begangen und bereue
    auch mein Verhalten. Wie kann ich den Vorfall bitte erklären ohne MPU und das man mir den FS ganz entzieht. Die Winterdienstfirma hat mich gekündigt und ich bin einsichtig und möchte mich sehr stark erkenntlich und entgegenkommend zeigen um mein Führerschein möglichst schnell zurück zu bekommen. Welche Kosten und Konsequenzen habe ich noch ?
    Über eine zeitnahe Beantwortung und Einschätzung der Strafen würde ich mich sehr freuen.
    Ebenso natürlich !!! wie ich glaubwürdig, diskret agiere, weil mir mein FS für Familie uns Beruf das wichtigste ist, Bitte helfen Sie mir !
    Vielen Dank im Voraus LG Hans

  4. Annett P.
    Am 29. Januar 2021 um 10:29

    Meine Mutter (82) hat ein parkendes Auto angerempelt. Sie konnte allerdings keinen Parkplatz oder eine Stelle zum Halten finden und sich dann dazu entschieden, den Unfallort ohne Hinterlassung ihrer Daten zu verlassen und auch keine Selbstanzeige bei der Polizei gemacht.
    Nach 4 Monaten bekam sie eine Vorladung zur Polizei und hat dort ihre Aussage gemacht. Es entstand ein Schaden von 2000 Euro.
    Nun hat sie ein Urteil bekommen mit 10 Monaten Führerscheinentzug.
    Das Auto ist aber für Sie wichtig, da sie abgelegen wohnen und sich sonst nicht versorgen können. Sie hatte noch nie einen Unfall.
    Ist das verhältnismäßig? Und kann man noch einen Wiederspruch formulieren bzw. dort die soziale Härte einbringen?

  5. Alessandra
    Am 11. August 2020 um 1:51

    Eine Nachbarin, mit Hörgerät und schlecht sehend 87 fuhr an ein paar Schilder oder Absperrplankemeldete dies der Polizei die es aufnahm. Nun erwartet sie eine BussGeldstrafe. Ich hoffe es wird ihre Fahrtauglichkeit überprüft, oder vielleicht doch nicht?

  6. Hollie T.
    Am 3. Juni 2020 um 13:50

    Ich habe mal eine Frage. Im Sommer 2019 hatte ich gerade ein halbes Jahr meinen Führerschein und habe einen Unfall gebaut, weshalb ich an einem Aufbauseminar teilnehmen sollte. Mehr nicht. Dies konnte ich mir aber nicht leisten und somit die Frist nicht einhalten. Lappen natürlich weg.

    Jetzt hat sich was geändert und ich nehme bald an einem Seminar teil. Was muss man denn beantragen beim Amt, damit ich diesen wiederbekomme?

    Danke für die Infos schon mal vorab.

  7. punky dietzel
    Am 7. April 2018 um 16:24

    Frage : Ein Kollege hat 1977 seinen Führerschein für 10 Monate wegen Alkohol entzogen bekommen. Er ist bis heute mit dem Ersatz führerschein gefahren, dieser ist jetzt abhanden gekommen. Frage : wo kann er sich den original führerschein abholen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 9:19

      Hallo punky dietzel,

      wo genau der Führerschein liegt und ob er überhaupt noch verwahrt wird, können wir Ihnen nicht sagen. Diesbezüglich sollten Sie sich an die Polizei oder die Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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