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Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz – Ist das möglich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Null Toleranz bei Drogen

Schon der Drogenbesitz kann zum Führerscheinentzug führen.
Schon der Drogenbesitz kann zum Führerscheinentzug führen.

Wer illegale Drogen konsumiert, darf, um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, anschließend kein Fahrzeug mehr führen. Immerhin können sie Halluzinationen hervorrufen oder das Reaktionsvermögen verlangsamen, um nur einige Folgen zu nennen. Anders als beim Thema „Alkohol am Steuer“ gilt bezüglich des Drogenkonsums deshalb eine Null-Toleranz-Politik. Wer sich derartig berauscht dennoch hinter das Lenkrad setzt, verliert seinen Führerschein, selbst wenn bei einer Kontrolle nur kleinste Mengen nachgewiesen werden können.

Was den wenigsten Fahrern bewusst sein dürfte, ist allerdings der Umstand, dass nicht nur der Konsum, sondern bereits der Besitz von Drogen sich negativ auf den Führerschein auswirken kann. Doch droht Ihnen der Führerscheinentzug allein wegen Drogenbesitz? Wir verraten es Ihnen in dem vorliegenden Ratgeber.

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FAQ: Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz

Wann ist der Führerschein weg bei Drogen am Steuer?

Als Ersttäter erhalten Sie bei Drogen am Steuer ein einmonatiges Fahrverbot. Als Wiederholungstäter droht Ihnen bereits ein dreimonatiges Fahrverbot.

Wann wird der Führerschein wegen Drogen am Steuer entzogen?

Das Fahren unter Einfluss von Drogen gilt als Ordnungswidrigkeit, welche zwei Punkte nach sich zieht. Erreichen Sie dadurch 8 Punkte, wird der Führerschein entzogen. Als Straftat gelten Drogen am Steuer erst, wenn es zu einer Gefährdung kommt. Es droht der Führerscheinentzug.

Wann droht der Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz?

Werden Sie im Besitz bzw. beim Konsum von Drogen erwischt, kann die Fahreignung infrage gestellt und der Führerschein entzogen werden.

Keine Lust zu lesen? Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Video erklärt

Video zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Video: Wann müssen Sie den Führerscheinentzug fürchten?

Warum hat der Drogenbesitz Auswirkungen auf den Führerschein?

Auch ohne unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilzunehmen, kann Sie schon der Besitz von Drogen in arge Schwierigkeiten bringen. Wer sich im widerrechtlichen Besitz von illegalen Drogen (Gras, Marihuana, Speed, Kokain, Heroin oder Amphetamin) befindet, macht sich strafbar, weil er mit diesen gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt.

Diese Konsequenzen können bei Drogenbesitz auf Sie zukommen:

  1. Sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis oder
  2. Abstinenznachweis über die vergangenen drei Monate mittels Haarprobe und Urintests (Führerscheinentzug bei positiven Tests)
Die Behörde unterstellt persönlichen Konsum, darum erfolgt der Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz.
Die Behörde unterstellt persönlichen Konsum, darum erfolgt der Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz.

Nachdem Sie mit Drogen aufgegriffen wurden, kann es passieren, dass Sie bald darauf Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten. Ein Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz kann nämlich angeordnet werden, da der Besitz als ein Indiz für Eigenverbrauch gilt. Auch wenn Sie nicht regelmäßig Drogen nehmen, sondern nur gelegentlich oder es sich um ein einmaliges Vorkommnis gehandelt hat, kann dieser Umstand die Behörde an Ihrer Fahreignung zweifeln lassen.

Hat die Verwaltungsbehörde Grund zu der Annahme, dass Sie harte Drogen konsumieren, wie es der nachgewiesene Drogenbesitz nahelegt, werden Sie als potentielle Gefahr für den Straßenverkehr eingestuft. Bei Zweifeln an der körperlichen, geistigen oder charakterlichen Eignung des Fahrers ist die Behörde befugt, den Führerscheinentzug bspw. wegen Drogenbesitz anzuordnen. Sie können den Führerschein also nicht nur einbüßen, wenn Sie sich hinter dem Steuer etwas zu Schulden kommen lassen.

Ganz so strikt wie bei den anderen Drogen wird bei Cannabis nicht verfahren. Hier führt der Drogenbesitz nicht zum Führerscheinentzug – außer es gibt Anzeichen dafür, dass Cannabis regelmäßig (mindestens zweimal im Monat) konsumiert wird. Von gelegentlichem Konsum kann jedoch nicht automatisch darauf geschlossen werden, dass Sie zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet sind.

Werden Personen von der Polizei angehalten und nach Drogen durchsucht, geraten sie häufig in Panik und versuchen sich zu rechtfertigen. Um den Verdacht abzuwenden, sie würden Drogen verkaufen, geben sie deshalb oft an, dass die mitgeführten Drogen zum Eigenkonsum gedacht sind. Eine derartige Aussage kann die Polizei allerdings an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeben, die dann unter anderem den Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz gegen die Betreffenden verhängt.

Welche Strafe kommt bei Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz auf Sie zu?

Entzieht Ihnen zu zuständige Behörde die Fahrerlaubnis, ordnet diese zumeist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Wenn Sie Ihren Führerschein zurück bekommen wollen, müssen Sie die MPU erfolgreich absolvieren. Aber auch dann ist die Sperrfrist einzuhalten, in der Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht neu beantragen dürfen.

Diese Frist unterscheidet sich je nach Verstoß und läuft beim Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz in der Regel ein Jahr. Die Sperrfrist dient unter anderem einem Abstinenznachweis. Der Verkehrssünder soll diesen mit Hilfe eines Drogenscreenings, das in regelmäßigen Abständen erfolgt, erbringen. Daneben werden Gespräche mit einem Psychologen angesetzt, welcher zu der Überzeugung gelangen muss, der Betroffene ist einsichtig und hat seine Haltung zum Drogenkonsum geändert. Haben Sie allerdings ein Suchtproblem, folgt erst einmal eine Entwöhnungsphase. Die Abstinenzphase wird dann für längere Zeit festgesetzt.

Nach der Sperrfrist erhalten Sie den Führerschein aber nicht automatisch zurück, sondern müssen die Neuerteilung desselbigen beantragen.

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Letzte Aktualisierung am 15.10.2023 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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39 Kommentare

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  1. Katharina P
    Am 7. Februar 2024 um 15:58

    Hallo mir wurde 2017 einen bluttest gemacht der positiv war auf speed nach ein paar Monate hatte ich ein schreiben bekommen das ich den Führerschein abgeben muss das ich auch getan habe.
    das war das erste mal das ich aufgefallen bin jetzt ist es schon 2024 und habe seit dieser Zeit weder Post bekommen was ich machen muss um den Führerschein wieder zu bekommen, da ich wirklich sonst nie auffällig war habe den Führerschein 2000 gemacht. hoffe sie können mir da weiter helfen

  2. Gökhan
    Am 20. Januar 2024 um 19:35

    Hallo wurde im Dezember angehalten die wollten Drogen Test machen hab gemeint blut gebe ich her war 3 Tage wo ich geraucht hatte die blut werte sind da Polizei hat mich angerufen haben gemeint 0.5 ng hatte ich gehabt und thc carbonsäure 20 was denken sie was kommt auf mich zu habe kein probe zeit

  3. Max
    Am 13. Dezember 2023 um 4:47

    Hallo zusammen,
    Ich muss eine MPU machen wegen BTM Besitz und Handel. Ein Konsum wurde nie positiv nachgewiesen, geschweige besaß ich meinen Führerschein. Muss ich nun eine Abstinenz absolvieren aufgrund der Anzeige des Besitzes und Handels ?

  4. Alex
    Am 19. Oktober 2023 um 2:25

    Ich wurde gestern bei einer Polizei Kontrolle mit circa 6g Gras erwischt aber mein Urin Test war negativ. Kann es trz möglich sein das mein Führerschein entzogen wird weil das auch meine erste Straftat ist ?

    • Andi
      Am 1. Dezember 2023 um 18:56

      Das kommt drauf an was du bei der Polizei angegeben hast. Hattest du Eigenkonsum eingeräumt wird wahrscheinlich eine MPU auf dich zukommen. Hast du geschwiegen oder abgestritten das du konsumierst wird ein Ärtzliches Gutachten auf dich zukommen

  5. Felix
    Am 7. September 2023 um 10:11

    Hallo, ich wurde zusammen mit einem Freund 2021 von der Polizei angehalten und dort wurde unter dem Auto 2g Kokain gefunden. Die Anzeige habe ich bekommen. Ich musste vor Ort einen Drogentest abgeben der negativ war, da ich mit sowas gar nichts zu tun habe. Da ich vor Erteilung meines Führerscheins schon einmal eine MPU aufgrund meiner Vergangenheit machen musste und weitere Blut und Urinproben der Polizei negativ ausfielen, habe ich nun Angst meinen Führerschein erneut abgeben zu müssen und wieder tausende Euro für eine MPU zu bezahlen. Kann mir einer bitte sagen wie es weiter geht ? Ein Gerichtstermin ist noch offen, wo die Sache verhandelt wird.

  6. Momo
    Am 17. August 2023 um 11:46

    hallo zusammen,
    ich wurde angehalten von der polizei und musste eine blutprobe abgeben, da ich den urintest abgelehnt habe. ich habe in der letzten zeit ab und zu mal gekifft und zuletzt ca 4 std vor der polizeikontrolle.
    was kommt auf mich jetzt zu?
    können die mir mein führerschein entziehen?
    kann ich was dagegen rechtlich machen?
    was für strafen kommen auf mich zu?
    muss ich eine mpu jetzt mavhen?
    ich bin voll auf mein führerschein angewiesen.
    ich bitte um aufklärung.

    • Thommy
      Am 6. September 2023 um 12:48

      Hallo Momo,

      also sorry, aber wenn ich sowas lese

      “zuletzt 4 Stunden vor der Polizeikontrolle”
      vs.
      “ich bin voll auf meinen Führerschein angewiesen”

      dann kommen sogar mir als Drogenkonsument (der nach Drogenkonsum zumindest immer mindestens 48h wartet bis wieder Auto gefahren wird) Zweifel an der geistigen und charakterlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs.

      Du fährst High und fragst Dich dann wirklich noch ob Dir dafür der Führerschein entzogen werden kann?

  7. D.s
    Am 22. Januar 2023 um 14:41

    Liebes Bußgeldkatalog Team,
    Mir wurde 2013 als Ordnungswidrigkeit der Führerschein weggenommen weil ich opiate im Urin hatte.
    Wann kann ich den Führerschein noch wieder bekommen und muss es mit einer MPU sein

  8. Richard
    Am 10. Januar 2023 um 9:46

    Hallo hatte vor ca 2 Monaten eine hausdurchsuchung es wurden 5 gramm Marihuana gefunden das Ergebnis ist 2400 Euro Strafe und es wurde der führerscheinstelle gemeldet kann ich meinen Führerschein verlieren habe keine vorstrafen und keine Einträge

  9. Davice
    Am 11. November 2022 um 14:15

    Hallo Bußgeldkatalog- Team,
    vor 4 Monaten wurde zwei Pillen bei mir gefunden- keine Ahnung ob BTM- und ohne Bezug zum Autofahren. es gab keinen Drogentest und die Staatsanwaltschaft ließ von Verfolgung ab.
    Nun kam ein Brief von der Führerscheinstelle zur Anhörung vor Überprüfung der Kraftfahrtauglichkeit.
    Ich wundere mich, dass mir nicht gleich der Führerschein abgenommen wurde… oder kann es sein,das die Behörde gar nichts gegen mich in der Hand hat? wurden die Pillen überhaupt getestet?
    Ist es überhaupt schon Mal vorgekommen, dass die Behörde jemanden den Führerschein behalten lässt?
    viele Grüße,
    Davice

    • Piti
      Am 18. November 2023 um 21:27

      Und wie ist es gelaufen?

  10. Iduna
    Am 9. November 2022 um 12:16

    Hallo,

    wie ist es bei Jugendlichen geregelt, die wegen Drogenkonsum bekannt sind und Ihren Führerschein machen wollen?
    Werden sie direkt abgewiesen? Dürfen sie erst Fahrschule machen und bekommen den Führerschein dann doch nicht? Oder läuft das regulär ab, weil die Führerscheinstelle noch keine Meldung dazu sammeln konnte, weil noch kein Führerschein vorhanden ist?

    Vielen Dank im Voraus

    • Thommy
      Am 6. September 2023 um 12:59

      Hallo Iduna,

      mein Sohn hat direkt bei Anmeldung von der Fahrschule gesagt bekommen, dass er mit einem Formular auf die Stadt soll. Soweit ich verstanden habe, wird damit sozusagen die Erlaubnis von Flensburg usw. eingeholt, dass er einen Führerschein machen darf.

      Er hat natürlich parallel schon Theorie gemacht weil klar war, dass das genehmigt wird. Wenn Du da unsicher bist kannst Du ja aber sicher den Antrag auch zuerst mal stellen und warten wie das Ergebnis ist.
      Bei meinem Sohn kam nach ca. 6 Wochen dann ein Schreiben.

      Vor der Theorieprüfung musste er dann noch den eigentlichen Antrag mit Passphoto, Rot-Kreuz-Kurs-Bescheinigung und Sehtest stellen. Erst dann durfte er an der theoretischen Prüfung teilnehmen.

  11. Wladimir
    Am 17. Oktober 2022 um 0:15

    Hallo Bußgeldkatalog

    Ich bin vor 1,5 Jahre unter Alkohol mit Auto gefahren und Polizei hat mich angehalten. Ich hab 3,3 Promille Alkohol im Blut gehabt Führerschein war sofort weg, über paar Monate hab ich von Gericht ein Brief gekriegt das ich zum 12 Monate Sperre und 1200 € Strafe verurteilt. Aber wegen MPU steht nicht. Jetzt weiss ich nicht muss ich MPU machen oder nicht?

  12. can can
    Am 6. Juli 2022 um 21:32

    hallo habe eine frage:: zwar wurde ich mit 10g speed erwischt (nicht im straßenverker). ich habe kein füherschein. bin aber grad dabei den zu machen. meine frage ist : hat das auswirkung drauf zumbeipiel das ich mein füherschein nicht bekomme?

  13. Marcelles_W
    Am 19. Januar 2022 um 11:54

    Hallo Liebes Team,

    Ich wurde 2007 mit 0,2 gramm Heroin kontrolliert die bei mir gefunden wurden, die ich aber nicht für mich(Nehme keinen Drogen außer THC) sondern für meinen damaligen “Kumpel” aufbewahrt hatte als wir durch die Stadt gingen, weil er Angst hatte in eine Kontrolle zu kommen. Er hatte noch Bewährung auf und 7chchabe mich darauf eingelassen das Päcken an mich zunehmen.

    Wie der Teufel es wollte, sind wir kontrolliert wurden, weil er bekannt war. Bei mir wurde es gefunden und Wochen später musste ich meinen Führerschein abgeben. Die Post kam auch von der Führerscheinstelle.
    Ich hatte Panik wegen thc und habe deshalb meinen Führerschein darauf einfach abgegeben.
    Da ich seitdem nie aufgehört habe Zu kiffen, habe ich mich nicht weiter um den Führerschein gekümmert das ich ihn zurück bekommen könnte.

    Habe ihn nie wirklich gebraucht.
    Aber egal, das ist jetzt 15jahre her und seit 5jahren bin ich in einer Partnerschaft mit Kind welches in die Beziehung mitgebracht wurde und seitdem habe ich aufgehört zu kiffen oder sonstige Drogen zu konsumieren.

    Frage jetzt: HABE ICH DIE MÖGLICHKEIT MEINEN FÜHRERSCHEIN ZURÜCK ZUBEKOMMEN?

    LG MARCELLES_W

  14. Stefan
    Am 3. Januar 2022 um 13:24

    Hallo,
    mein Dealer wurde letztens erwischt und nun wird sein Handy ausgewertet. Ich hab öfters mal bei ihm kleinere Cannabis und 1mal 4 Ectasy Pillen bestellt. Ich habe zurzeit den A1 Führerschein und bin noch 17. Reichen solche ”Bestellchats” auch schon aus um mir das erlangen des Autoführerscheins zu entziehen? Hatte bis jz noch nie Probleme mit der Polizei oder wurde mit Drogen erwischt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2022 um 13:24

      Hallo Stefan,

      dazu können wir leider keine genaue Angaben machen. Dies muss im Einzelfall entschieden werden. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Leon L
    Am 2. September 2021 um 15:43

    Hallo liebes Bußgeldkatalog Team,
    Ich wurde vor etwa 5 Monaten von der Polizei im Auto mit etwa 6 g Cannabis Blüten erwischst. Am gleichen Abend hat bei mir auch eine Hausdurchsuchung bei deinem noch 1 g Cannabis Blüten und 15 g Cannabis Stängel gefunden wurde stattgefunden . Es wurde jedoch kein Drogentests gemacht. Jetzt habe ich eine Aufforderung zur MPU bekommen. Macht es im meinem Fall Sinn mit einem Anwalt dagegen vorzugehen? Da sie ja nicht wissen können ob ich berauscht gefahren bin. Ich habe an diesem Tag auch aufgehört zu rauchen weshalb ich auch mit einem Drogenscreening einverstanden wäre jedoch bin ich nicht bereit die psychologische Untersuchung zu machen da diese mit hohen Kosten verbunden ist?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. September 2021 um 12:29

      Hallo Leon L.,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Es ist auf jeden Fall zu empfehlen einen Anwalt in dieser Situation zu nutzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Zorro
    Am 9. Mai 2021 um 6:35

    Hallo…
    Bei mir wurde das Fahren und der besitzt von 0.5 gramm Amphetamine festgestellt .
    Mein erster verstoss überhaupt.
    Mittlerweile habe ich das Urteil der Staatsanwaltschaft bekommen, hier gehen eine Geldstrafe von 1587 Euro inklusive 1 Monat FahrVerbot aus dem Urteil hervor die von mir direkt bezahlt wurden um die Sache abzuschließen, wollte einfach nur das ganze abhaken aber so einfach wie ich mir das vorgestellt habe wird es nicht!
    Ein Schreiben der Führerscheinsstelle in dem eine Frist von ca 14 Tagen festgelegt ist um mich schriftlich oder persönlich zur Sache zu äußern hat mir die Vorstellung an ein schnelles Ende genommen.
    Soll mich zur Sache äußern weiß aber leider nicht was ich hier am besten äußere oder nicht..
    Kann mir hierzu jemand einpaar Tipps und Verhaltensregeln geben .?
    Danke schon einmal vorab.

  17. Max B.
    Am 29. April 2021 um 8:26

    Hallo,

    Ich musste vor einem Jahr eine MPU wegen Fahren unter Cannabiseinfluss machen. Mittlerweile lebe ich im Ausland und gestern wurde bei mir der Besitz von ca. 0.2g Cannabis festgestellt (in Belgien). Die Polizei meinte das gäbe einen Eintrag in Belgien, aber keine weiteren Folgen, wie z.B. Geldstrafe oder ähnliches. Werden solche Vergehen nach Deutschland weitergeleitet oder habe ich irgendwelche Folgen aus Deutschland zu befürchten?

    Vielen Dank im Voraus

  18. Sandro
    Am 9. April 2021 um 20:42

    @Damiano, da du bist jetzt keine Antwort bekommen hast, würde mich mal interessieren wie die Lage bis jetzt ist?

  19. Kalle
    Am 4. Februar 2021 um 3:41

    Hallo Bussgeldkatalog-Team

    Ich habe eine Frage ich bin vor zwei Tage in eine Verkehrskontrolle gekommen Und ich musste ein Drogen Test machen Beziehungsweise Urintest der natürlich Positiv wahr musste dann zu Polizei wache und eine Blutprobe abgeben
    Ich habe am Sonntag Abend so gegen 12.00 uhr zwei joints geraucht bin am Dienstag so gegen 11 Uhr Kontrolliert wurden.

    Habe in diesen Monat so 15 jonis geraucht alle zwei Tage
    Mit was kann ich rechen ist mein Führerschein weg? Ich weiß das es dumm wahr so was zu machen und ich habe mir geschwochen es ne wieder zu tun habe daraus gelernt

    Mit was kann ich rechnen

  20. Damiano P.
    Am 8. August 2020 um 17:26

    Hallo liebes Bußgeldkatalog Team
    Hatte eine Hausdurchsuchung außer zwei Pflanzen nix bei mir gefunden bin zu einer Geldstrafe verdonnert worden bin ersttäter nie was im Verkehr zu Schulden kommen lassen was muss ich jetzt erwarten da es der Führerscheinstelle gemeldet worden ist ?
    Vielen Dank schonmal im voraus
    MfG Damiano

  21. Damiano P.
    Am 8. August 2020 um 15:41

    Hallo liebes Bußgeldkatalog Team
    Ich hatte vor ca.4 Wochen eine Hausdurchsuchung es wurden eine blühende ca 2 Woche in Blüte und eine komplett ohne Blüten gefunden ansonsten nichts. Bin nie im Strassenverkehr mit Drogen aufgefallen, bin wegen den Pflanze nur zu einem Bußgeld wegen Vergehens gegen btmg verdonnert worden(auch das erste mal ) was kann mich jetzt wegen dem Führerschein erwarten?? Entzug oder Abstinenz Nachweis erbringen muss. Erststraftat.

    Schon mal ein großes Dankeschön für ihre Zeit
    MfG Damiano P.

  22. Tommy
    Am 3. Juli 2020 um 23:10

    Guten Abend,

    ich wurde mit 6g MJ an der Grenze erwischt und bin über rot gefahren.

    Strafbefehl kam nach über einem Jahr ins Haus.

    700€ Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot.

    Kann ich mit einem Test rechnen ?

    Grüße Tommy

  23. Manuel
    Am 27. Mai 2020 um 19:12

    Hallo,

    bei mir war vor 5 Monaten eine Hausdurchsuchung. Dabei wurde eine zertretene Cannabispflanze, alle nötigen Geräte zum Anbau und ein kleiner Krümel (ca 0,1 Gramm) kristalline Substanz (höchst wahrscheinlich MDMA) sichergestellt.
    Kann ich deshalb zu einer MPU verdonnert werden?
    Ich habe den Polizisten vor Ort gesagt dass ich nie etwas konsumiere und dass ich meinen Führerschein zwingend beruflich benötige.
    Wer entscheidet letztendlich über die mögliche MPU? Polizei, Staatsanwaltschaft oder Führerscheinstelle?
    So wie ich das verstehe ist es der Polizei möglich eine MPU zu empfehlen oder auch nicht.

    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2020 um 15:47

      Hallo Manuel,

      sofern der Führerscheinentzug bestimmt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde bei Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis prüfen, ob eine MPU notwendig erscheint.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Lukas
    Am 3. Mai 2020 um 16:07

    Hallo ich wurde vor kurzer Zeit mit 3g Cannabis erwischt ich lebe in NRW meines Wissens gilt es hier als geringe Menge. Ich frage mich trotzdem ob ich jetzt noch meinen Führerschein machen kann weil es ja eine Anzeige wegen BTM gibt.

  25. Rainer W.
    Am 4. April 2020 um 17:37

    Hallo liebes Team,
    ich wurde mit 0,8g mdma(Ecstasy) von der Polizei erwischt.
    Nach ca. 3 Monaten ist jetzt die Strafe gekommen x Tagessätze x Euro.
    Ich habe kein Auto, weil ich es nicht brauche. Habe aber ein Führerschein. 3 Wochen nach dem Urteil ist nichts von der Fahrerlaubnisbehörde gekommen. Wird sicher noch in Führerschein Entzug kommen und mpu oder kann es sein das ich meinen Führerschein behalten darf, weil ich kein Auto habe und auch schon lange nicht mehr am verkehr teilgenommen habe. War das erste mal das ich mit Drogen erwischt wurde.

    vielen Dank und grüße gehen raus.
    #Liebe

  26. Hans
    Am 8. Januar 2020 um 19:07

    Hallo Bußgeldkatalog-Team,

    ich wurde Ende September mit ca. 0,4g Kokain erwischt. Es war keine Verkehrskontrolle sprich ich bin nicht Auto gefahren und es wurde auch kein Drogentest gemacht, es gibt also keinen Wert.
    Kurz darauf bekam ich einen Strafbefehl wegen dem Besitz. Gegen diesen haben wir erstmal einen Strafbefehl eingelegt, werden den wohl aber kurz vor der Verhandlung Ende Februar akzeptieren.
    Ich habe mich unmittelbar nach der Aktion, Anfang Oktober zum Urin-Screening angemeldet. Demzufolge kann ich nach Akzeptanz der Strafbefehls, Anfang März bereits 6 Monate Abstinenz nachweisen.
    Muss ich trotzdem um meinen Führerschein bangen? MPU möglich?

    Zusammengefasst:
    – Nicht am Straßenverkehr teilgenommen.
    -Es gibt keinen positiven Test.
    -6 Monate Abstinenz nachweisbar.
    -Besitz von 0,4g zugegeben.

    vielen Dank, Grüße
    Hans

    • Espace
      Am 31. Januar 2022 um 14:55

      Hallo
      Ich hatte das selbe Problem, nur hatte die Führerscheinstellt mir einen Testtermin geschickt den ich dummerweise übersehen habe und dann kamen die Männchen in grün eines Tages vor meine Haustür und haben meinen Führerschien beschlagnahmt ! Du brauchst nicht gefahren sein !! Mein Test war auch negativ auf der Polizei. Also immer negativ sein, damit du den Test bestehst. Sie können dir aber auch gleich den Schein abnehmen und dann kommst du um eine MPU nicht herum oder du wartest 15 Jahre.
      MFG
      Volkmar

  27. Der Marsianer
    Am 14. November 2019 um 18:58

    Servus und Willkommen,

    Vorweg muss man bei dir zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden,
    wobei die Führerscheinstelle hier für das Zivile steht.

    Zunächst mal das Zivilrechtliche:

    Glaub mir das knappe halbe Jahr ist zumindest nach der Geschwindikeit der Juristischen Uhren noch keine “lange Zeit”.
    Gerichte, Ämter (incl. der Führerscheinstelle) sind überlastet.
    Das solltest du dir zu nutze machen und sofort mit einem Abstinenzjahr beginnen (Es gibt freie Labore die sind günstiger als beim TÜV), da selbst ohne deine Aussage die Führerscheinstelle den Besitz als Indiz für Konsum ansieht und es ein Grund zur sofortigen Entziehung ist.
    Soll heißen die können urplötzlich per Post kommen und deinen Lappen innerhalb von zwei Wochen einkassieren. Grundlage dafür ist § 46 Abs. 1 FeV (incl. Anlage 4). Das wars dann.

    Einiziges mögliches Schlupfloch ist § 46 Vorwort 3:
    “Die nachstehend vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -Umstellungen sind möglich. Ergeben sich im Einzelfall in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt sein. ”

    Aber selbst Aussagen wie “Pausen zwischen Konsum und Fahren” oder “nur gelegentlicher Konsum” werden nur allzugerne überhört.

    Dann musst du ein Jahr Abstinenz nachweisen (Haar oder Urin), war das erfolgreich wirst du zur MPU zugelassen (Achtung letzter Tag Asbtinenz zu erster Tag MPU darf maximal ein halbes Jahr dauern sonst ist das Abstinenzjahr fürn A*sch) und mit viel Glück hast du nach einem Jahr und paar Monaten deinen Lappen wieder. Da gibt es dann aber auch einige MPU-Doc’s die gerne einen Larifari-Mpu-Abschlussbericht schreiben der so schwammig ist dass du rückfällig werden könntest oder auch nicht (kenne das von bekannten u.a. auch wegen Alkohol). Ziel davon ist nicht etwa deine Genesung oder der Schutz der Allgemeinheit sonder immer nur $$$, Mit MPU und Drogenscreenings lassen sich Millionen verdienen.

    Nun das Strafrechtliche:

    Aus dieser Todesspirale bzw. den fängen der Justiz musst du schnellstmöglich wieder raus, je nach Bundesland und Staatsanwalt bist du jetzt Generalverdächtig und wenn bei irgendeiner Zeugenaussage in Bezug auf BtM dein Namme fällt kommt direkt Post vom Anwalt bzw. der Polizei, leider traurige Wahrheit, nochmal extremer in Bayern.
    Die von dir beschriebene Menge 84g ist selbst bei durchscnittlicher Qualität weit jenseits der nicht geringen Menge, also erwartet dich nach § 29a BtMG eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.
    Sollte da nichts dazukommen und du bist nicht vorbestraft sehr wahrscheinlich zur Bewährung
    Wenn aber jetzt beispielsweie jemand mit 2g Amphetamin von der Polizei erwischt wurde und bei der Frage “Wo haben Sie das Amphetamin denn her” nach §31 aussagt von dir, um z.B. Freunde oder seinen Dealer zu decken wird es wirklich brenzlig, noch brenzliger sollte besagte Person minderjährig sein. Solche Aussagen nach §31 sind nicht zu unterschätzen, zumal die bei dir gefundene Menge die Augen jedes Staatsanwalts strahlen lassen, da sie sehr stark auf Handel bzw. Gewerbsmäßigkeit schließen lässt.

    Mein Ratschlag an dich. Besorge dir umgehend einen Fachanwat für Strafrecht, besser noch einer der Erfahrumg mit BtM-Fällen hat.

    Kurzer Disclaimer: Ich habe kein Jurastudium vollendet daher sind alle Angaben ohne Gewehr und nicht rechtssicher.

    • Jochen
      Am 30. November 2021 um 8:39

      Zum Thema Zivilrechtlich: Vorsicht mit den sogenannten freien Laboren. Die müssen ein Zertifikat besitzen, damit später diese Tests, also auch die Abstinenzzeit, anerkannt wird. Sonst war alles umsonst. Der TÜV ist immer noch das Sicherste, da die anerkannt sind, wenn diese es anbieten.

  28. m. kennstenich
    Am 24. September 2019 um 16:40

    Im März 2018 haben mich die Jungs in Blau mit 84 gr Amphetamine (Speed, keine Ahnung wie rein)
    Bis heute hat sich nichts getan. Führerschein ist da, Staatsanwalt meldet sich nicht, Polizei bekam keine Aussage, keine Blut oder Urinprobe, keine Autofahrt.
    Tja, ich möchte gern wieder anfangen zu arbeiten. Mit dem LKW. Längere Geschichte, aber natürlich Ohne Drogen ;)
    Wie lange Zeit darf verstreichen um mir den Lappen abzunehmen?

    Abgesehen dass ein Gericht natürlich so einiges darf.

  29. Mathias
    Am 24. September 2019 um 16:36

    Soweit mir bekannt, wird die Akte nach 15 Jahren geschlossen.
    Dementsprechend sind ALLE Daten aus der Führerscheinakte weg.

    Du hast in Deutschland seit 2009 ein absolutes Besitzrecht auf den Führerschein, denn du hast die Fahrschule usw ja bezahlt.
    Ergo: Einfach hingehen und beantragen.
    Die Daten sollten verjährt sein, und deine Fahrerlaubnis kannst du wahrscheinlich sofort wieder mitnehmen.

    So Ähnlich war es bei mir 2010. Allerdings mit anderen Vergehen.
    Also die 2 Jahresfrist gibt es so nicht mehr. Also du musst keinen neuen Führerschein machen um die Fahrerlaubnis zu bekommen.

    Ob sie eine MPU anordnen können? Grundsätzlich steht die “persönliche Eignung” in der StVO

  30. Thomas
    Am 22. September 2019 um 9:30

    Hallo Bussgeldkatalog-Team,

    ich glaube, ich habe eine Spezialfrage:
    – Mir wurde vor 18 Jahren der Führerschein abgenommen bzw. nicht wieder ausgehändigt, da ich die Marijuana-Urin-Tests nicht erfolgreich bestanden hatte
    – Seit dem war ich Fussgänger bzw. ÖPNV-Nutzer
    – Wenn ich mich richtig erinnere, muss nach einem “Abgabe-Zeitraum” von mehr als 2 Jahren die theoretische und praktische Prüfung nochmal wiederholt werden?

    Weiß denn Flensburg heute noch von meinem Vergehen damals bzw was würde passieren, wenn ich jetzt einfach zur Führerscheinstelle gehe und sage, dass ich den Schein ewig nicht benutzt habe und ihn verschmissen habe und einfach eine neuen beantrage?
    Dass ich irgendwann mal vor X Jahren die prakt. und theo. Prüfung absolviert habe, wäre ja in so einem Fall aber vermutlich nirgendwo mehr vermerkt? Heißt also, es ist vermutlich nicht “mal mehr bekannt”, dass ich mal einen Schein hatte?

    Bye,
    Thomas

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