Inwieweit ist Alkoholkonsum am Steuer erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Damit müssen Sie rechnen, wenn Sie Alkohol am Steuer trinken
Im Jahr 2015 kam es zu insgesamt 305.659 Unfällen mit Personenschaden auf deutschen Straßen. Alkohol am Steuer kann dem Statistischen Bundesamt zufolge bei knapp 9.170 dieser Unfälle als Ursache genannt werden. Dass es verboten ist, betrunken zu fahren, sollte normalerweise jedem Autofahrer klar sein.
Doch wie verhält es sich, wenn der Alkoholkonsum am Steuer während der Fahrt erfolgt? Ist es erlaubt, sich das Feierabendbierchen als Fahrer nach einem harten Arbeitstag schon während der Heimfahrt im Auto zu gönnen? Oder drohen sogar höhere Sanktionen, wenn sich der Alkohol beim Autofahren nicht nur im Blut sondern auch in einer Flasche in der Hand befindet?
In diesem Ratgeber informieren wir Sie über die gesetzlichen Vorschriften zum Alkoholkonsum am Steuer sowie die damit verbundenen Ausnahmen. Zusätzlich erklären wir, mit welchen Ahndungen Sie unter Umständen rechnen müssen, wenn Sie gegen diese Vorschriften verstoßen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Alkohol hinterm Steuer trinken
Nein, gesetzlich ist nicht bestimmt, dass das Trinken von Alkohol am Steuer untersagt ist. Nur für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt an absolutes Alkoholverbot.
Nein, Fahrer müssen sich auch in diesem Fall an die gültige Promillegrenze von 0,5 halten.
In der Probezeit unter bei unter 21-Jährigen hat Alkohol hinterm immer Folgen. Hier werden mindestens 250 Euro und ein Punkt fällig. Allen anderen Fahrern drohen Konsequenzen, wenn sie die 0,5-Promillegrenze überschreiten. Dann sind es mindestens 500 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Keine Lust zum Lesen? Alkohol am Steuer im Video erklärt
Alkohol trinken während der Fahrt: Die Menge macht’s
Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5. Solange sich Autofahrer daran halten und im Vorfeld nur so viel konsumieren, dass sich ihre Blutalkoholkonzentration unter diesem Wert bewegt, ist Alkohol am Steuer im Regelfall erlaubt. Aber betrifft das auch den Alkoholkonsum direkt am Steuer? Darf man demnach am Steuer beispielsweise Bier oder Wein trinken?
Führte Ihr Verhalten zu einer Gefährdung im Straßenverkehr, muss nicht einmal die Grenze von 0,5 Promille erreicht sein, damit Ihnen Sanktionen wegen einer Alkoholfahrt drohen – in diesem Fall reicht ein Wert von 0,3 Promille bereits aus.
Wurden Sie zusätzlich in einen Unfall verwickelt, während Sie dem Alkoholkonsum am Steuer nachgingen, kann Ihnen eine Teilschuld zugesprochen werden, auch bei weniger als 0,5 Promille.
Generell gilt: Autofahren und Alkohol sind eine schlechte Kombination. Möchten Sie wirklich sicher im Straßenverkehr unterwegs sein, rufen Sie sich ein Taxi oder nutzen die öffentlichen Verkehrsmittel, wenn Sie nicht auf den Alkohol verzichten möchten.
Alkoholkonsum am Steuer: Gibt es Ausnahmen?
Nicht allen Autofahrern ist es erlaubt, Bier zu trinken, wenn Sie am Steuer sitzen. Eine klare Ausnahme bilden in diesem Fall Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, oder Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In § 24c besagt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) dazu Folgendes:
Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit […] oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.“
Wie wird der Alkoholkonsum am Steuer geahndet?
Sollten Führerscheinneulinge oder Fahrer unter 21 Jahren sich über die Vorschriften hinwegsetzen und Alkohol während der Fahrt trinken, so müssen sie mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zusätzlich handelt es sich bei diesem Fehlverhalten in der Probezeit um einen A-Verstoß, der zur Folge hat, dass diese von zwei auf vier Jahre verlängert wird und ein Aufbauseminar besucht werden muss.
Geben Sie sich als alter Hase im Führerschein-Business dem Alkoholkonsum am Steuer hin und verstoßen gegen die 0,5-Promillegrenze, so richten sich die möglichen Ahndungen danach, wie oft Sie sich schon dabei erwischen ließen:
- Beim ersten Mal: 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot
- Beim zweiten Mal: 1.000 Euro, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot
- Beim dritten Mal: 1.500 Euro, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
Als ein Verfechter eines freiheitlichen Rechts bin ich für minimum 5 Jahre/lebenslänglich (Wertung als Kapitalverbrechen) bei Unfall unter Einfluss von mehr als 0,3‰ und sonst komplette Straffreiheit. Der Staat sollte die Bürger in Ruhe lassen bis sie aktiv jemanden Schaden. Dann darfgerne die volle Härte des Gesetzes angewandt werden anstatt mit abertausenden “Mikroregeln” den Bürger in eine bestimmte Richtung zu nudgen. Muss jeder sehen, wo er bleibt.
Die Auslegungen zu 0,5 Promille sind unverständlich. Wenn 0,5 Promille, sollte keine Auslegungsvariante möglich sein, sonst 0,0 Promille!!!
So geringe Strafen wie hier in Deutschland gibt es in wichtigen Ländern nirgendwo.
Somit ist Deutschland ein “Schlaraffenland” für Verkehrssünder. Deutschland will immer und überall ganz oben stehen.
Warum ist Deutschland beim Thema Strafen egal welches Gebiet weit abgeschlagen unter den letzten. Gerade bei diesem Thema mal an der Preisschraube gedreht werden. Alle Preise kennen nur die Richtung nach oben. Also bitte dass Thema nicht vergessen = Preiserhöhungen in gutem Maße korrigieren..
Das sollt 2500 Euro Kosten Bei 0,5 Promille und das für 1 Jahr danach Eignungstest .