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Führerscheintourismus: Ist der Führerschein aus dem Ausland gültig?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die verkehrsrechtliche Flucht ins Ausland

Führerscheintourismus war bis vor einigen Jahren sehr beliebt.
Führerscheintourismus war bis vor einigen Jahren sehr beliebt.

Deutschland besitzt vor allem im Vergleich zu einigen anderen EU-Mitgliedstaaten strenge Verkehrsrechtlinien. So müssen nahezu alle Fahrer, bei denen die Fahrtüchtigkeit aus körperlichen oder psychischen Gründen angezweifelt wird, an einer medizinisch-psycho­logischen Untersuchung (MPU) teilnehmen, um einen entzogenen Führerschein wiederzuerlangen.

Lange Zeit boomte aus diesem Grund der Führerscheintourismus. MPU-Unwillige fuhren dafür ins EU-Ausland, um dort unter weniger strengen Auflagen die Fahrerlaubnis zu erwerben. Dieser Ratgeber beantwortet die folgenden Fragen zum Thema:

Ist ein Führerschein aus dem EU-Ausland in Deutschland gültig, wenn dort die Erlaubnis entzogen wurde? Was sagt die aktuell geltende Rechtsprechung dazu? Lesen Sie es hier!

FAQ: Führerscheintourismus

Was ist Führerscheintourismus?

Manche Menschen möchten aus Kostengründen oder in der Hoffnung, einen Fahrerlaubnisentzug zu umgehen, den Führerschein im Ausland erwerben. Dies ist aber nicht immer möglich.

Kann ich durch Führerscheintourismus eine gültige Fahrerlaubnis im Ausland erwerben?

Dies ist nur möglich, wenn der Führerscheinanwärter mindestens 185 Tage im Jahr in dem jeweiligen Land seinen ständigen Wohnsitz hat (Wohnsitzprinzip).

Kann ich durch Führerscheintourismus den Fahrerlaubnisentzug in Deutschland umgehen?

Nein, ein im Ausland erworbener Führerschein ist nicht gültig, wenn in Deutschland eine Sperrfrist auferlegt wurde.

Die Rechtslage beim ausländischen Führerschein

Lange Zeit waren den Behörden bezüglich des Führerscheins aus dem Ausland die Hände gebunden. Verkehrssünder konnten bis Ende 2008 relativ problemlos geltendes Recht umgehen und sich durch Führerscheintourismus wieder im deutschen Verkehr bewegen. Einige dubiose Unternehmen werben bis heute damit, gegen ein hohes Entgelt angeblich legal beim ausländischen Führerscheinerwerb zu helfen.

Doch spätestens seit dem 19. Januar 2009 werden Reisegemeinschaften dieser Art deutliche Steine in den Weg gelegt. Damals wurde die dritte EG-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) innerhalb von § 28 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) umgesetzt. Daraus ergibt sich: Eine Fahrerlaubnis aus dem Ausland ist ungültig, wenn der Besitzer nicht mindestens 185 Tage dort einen Wohnsitz besessen hat oder wenn während der Ausstellung in Deutschland noch eine Sperrfrist gültig war.
Nach der Alkoholeskapade den Führerschein wiedererlangen: Tourismus ersetzt mittlerweile keine MPU mehr.
Nach der Alkoholeskapade den Führerschein wiedererlangen: Tourismus ersetzt mittlerweile keine MPU mehr.

Führerscheintourismus ist also nach geltendem Recht so nicht mehr möglich. Und doch unterlassen fragwürdige Unternehmer es nicht, weiterhin die einfache Wiederbeschaffung von Fahrlizenzen anzupreisen. Dabei wird jedoch in der Regel kein Wohnsitz im jeweiligen Land angeboten. Entsprechend haben die getäuschten Käufer am Ende nichts von dem Geschäft.

Gerichtliche Entscheidungen zur Thematik

Neben dem Europäischen Gerichtshof, dessen Rechtsprechung zur genannten Führerscheinrichtlinie und Gesetzesänderung in Deutschland geführt hat, gab es in der Vergangenheit auch noch weitere Urteile zu dem Thema.

So stand Führerscheintourismus auch beim Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2011 wieder zur Diskussion (Az. 3 C 25.10, 28.10 und 9.11). Dem Gericht oblag die Entscheidung, ob ausländische Lizenzen erst durch den Verwaltungsakt einer deutschen Behörde als ungültig erklärt werden müssen:

  • Allen Klägern waren aufgrund von Alkohol am Steuer die Führerscheine entzogen worden.
  • In Tschechien kam es zum Erwerb neuer Fahrberechtigungen.
  • Alle drei besaßen zum Zeitpunkt der Ausstellung nur Wohnsitze in Deutschland.

Die zuständigen Richter urteilten, dass Fahrlizenzen, die auf diese Art und Weise erlangt wurden, schon durch die abstrakt-generelle Regel in der Fahrerlaubnis-Verordnung ungültig sind. Das bestätigt nicht nur noch einmal die europäische Rechtsprechung, sondern stärkt auch die deutsche Gesetzgebung. Deshalb müssen die Behörden nicht erst selbst handeln.

Führerscheintourismus, wie er in den letzten Jahren noch populär war, bietet dadurch keine wirklich attraktiv erscheinenden Ausweich­möglichkeiten mehr.

Jeder Führerscheintourist, der sich dem geltenden Recht widersetzt, erfüllt nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche schnell zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen kann. Auch eine hohe Geldstrafe ist in einem solchen Fall möglich. Wer eine MPU auferlegt bekommt, sollte sich das Geld für einen schnellen, aber ungültigen Auslandsführerschein also lieber sparen. Ohne gültigen Wohnsitz im EU-Ausland findet dieser keine Anerkennung.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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3 Kommentare

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  1. Kubert
    Am 20. Dezember 2020 um 20:16

    Mir wurde vor 2 Jahren der Führerschein entzogen da die Polizei 1gramm Marihuana festgestellt hat, der Urintest fiel negativ aus aber da ich mich der Haarprobe verweigert habe wurde mir dennoch der Führerschein entzogen und mir angeboten eine MPU zu machen.

    Nun wohne ich seit einer Weile in Schweden und bin abstinent, jedoch halte Ich nicht viel von der willkürlichen vorgehensweise bei einer MPU.
    Ich besitze also einen Schwedischen Ausweis und wohnsitz seit mehr als 6 Monaten.
    Ist es mir möglich hier den Führerschein zu machen und dann zurück nach Deutschland zu ziehen?

  2. Jörg F.
    Am 3. August 2019 um 16:05

    Ich bin in Besitz eines Autoführerscheins. Möchte aber gerne Motorrad fahren und brauche dazu die Klasse A. Ich habe keine Auflagen.
    Bekomme aber die Theorie nicht in den Kopf.
    Gibt es eine Möglichkeit den Führerschein im Ausland zu bekommen und ihn hier legalisieren zu lassen?
    Wie gesagt ich bin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

    • Werner
      Am 10. Juli 2023 um 8:45

      Im Ausland brauchst Du auch Theorie – oft sogar in Landessprache.
      Und das ist gut so.

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