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EU-Führerschein: Inwiefern das Wohnsitzprinzip eine Rolle spielt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was bedeutet das Wohnsitzprinzip beim EU-Führerschein?

Was genau bedeutet das Wohnsitzprinzip für den Führerschein?
Was genau bedeutet das Wohnsitzprinzip für den Führerschein?

In der heutigen Zeit ist ein Führerschein fast unverzichtbar. Wer nicht unbedingt sein Leben in einer Großstadt verbringt oder außerhalb davon ausschließlich von öffentlichen Verkehrsmitteln abhängig sein möchte, kommt um die Fahrprüfung kaum herum.

Daher sollten Sie sich frühzeitig Gedanken um die notwendigen Unterlagen machen. Zu diesen gehört auch der Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes.

Hier ist in Bezug auf den Führerschein vom “Wohnsitzprinzip” die Rede. Details zur Definition eines ordentlichen Wohnsitzes klärt der folgende Ratgeber. Was sie über den Scheinwohnsitz wissen sollten und wie das mit dem Führerscheintourimus zusammenhängt, lesen Sie hier ebenfalls.

FAQ: Wohnsitzprinzip beim Führerschein

Welches Wohnsitzprinzip gilt beim Führerscheinerwerb?

Ein Führerscheinanwärter muss seine Fahrerlaubnis in dem Land erwerben, in welchem er seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Alles zur 185-Tage-Regelung erfahren Sie hier.

Kann der Führerschein am Zweitwohnsitz erworben werden?

In begründeten Ausnahmefällen kann von der Fahrerlaubnisbehörde am Erstwohnsitz genehmigt werden, dass Führerscheinbewerber ihre Fahrprüfung am Zweitwohnsitz ablegen.

Kann der Führerschein im Ausland erworben werden?

Die Fahrerlaubnis kann im EU-Ausland erworben werden, wenn Sie sich mindestens 6 Monate im Jahr dort aufhalten oder dort einen ordentlichen Wohnsitz haben.

Der ordentliche Wohnsitz und die 185-Tage-Regelung beim EU-Führerschein

Wer in einem EU-Land die Fahrerlaubnis macht, dessen Schein besitzt daraufhin in der gesamten Europäischen Union Gültigkeit. Seit 1999 gibt es diesen EU-Führerschein, der beweist, dass der Inhaber eine Fahrprüfung gemäß den europäischen Standards erfolgreich absolviert hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller einen ordentlichen Wohnsitz in einem EU-Land hat, und zwar in jenem, in dem er die Prüfung machen möchte. Diese Prüfung sollte auch nicht nur in dem Land, sondern auch nahe dem Wohnort des Führerscheinanwärters liegen. Dies wird beim Führerschein “Wohnsitzprinzip” genannt.

Übrigens: Ein solches Abkommen besteht nicht nur zwischen den EU-Ländern, auch mit den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, dazu gehören neben den EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) gibt es ein Bündnis bzgl. des Führerscheins.

Nun stellt sich die Frage, wie solch ein ordentlicher Wohnsitz definiert wird. In diesem Zusammenhang wird beim EU-Führerschein die 185-Tage-Regelung relevant. Diesbezüglich wird das für den Führerschein einzuhaltende Wohnsitzprinzip in § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erklärt:

Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt.

Nicht nur können Sie den EU-Führerschein mit Wohnsitz in Deutschland machen, sondern auch in einem anderen EU-Staat.
Nicht nur können Sie den EU-Führerschein mit Wohnsitz in Deutschland machen, sondern auch in einem anderen EU-Staat.

Diese Regelung für den Führerschein bzw. das Wohnsitzprinzip gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch in den anderen Ländern der EU. Sie können demnach Ihren EU-Führerschein beim Wohnsitz im Ausland machen, wenn Sie in dem entsprechenden EU-Land gemeldet sind und nachweisen können, dass Sie mehr als die Hälfte des Jahres an diesem Ort verbringen.

Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wollen Sie Ihren Führerschein machen, ohne einen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen zu können, ist dies in aller Regel nicht möglich.

Ausnahme Nr. 1: Führerschein am Zweitwohnsitz machen

Eine Sonderregelung gibt es, wenn Sie Ihren Führerschein außerhalb des Erstwohnsitzes machen möchten. Das ist zwar grundsätzlich eine Möglichkeit, ob diese Ihnen jedoch gewährt wird, ist eine andere Frage. So muss die zuständige Straßenverkehrsbehörde am ersten Wohnsitz dies genehmigen.

Wie die Entscheidung ausfällt, das hängt von der Umgebung des ersten und zweiten Wohnsitzes ab.

In diesem Fall ist beim Führerschein das Wohnsitzprinzip dahingehend relevant, als dass ein Fahrschüler die Fahrpraxis nicht in einer Umgebung erlernen soll, die keine Ähnlichkeit mit seinem Wohnort aufweist. Sollte er bspw. das Fahren in einer ruhigen ländlichen Umgebung erlernen, im Alltag dann aber vorwiegend in einer Großstadt unterwegs sein, könnte die Behörde hier ein Risiko für die Verkehrssicherheit sehen.

Für den Führerscheinanwärter ist es deshalb wichtig, diesen Aspekt im Vorfeld absegnen zu lassen.

Auch wenn es sich nicht um den Zweitwohnsitz handelt: Wollen Sie Ihren Führerschein nicht am Wohnsitz machen, so müssen Sie dies vorher abklären lassen. Relevant ist dies bspw. für Bewerber, die den Service einer Ferienschule in Anspruch nehmen möchten.

Ausnahme Nr. 2: Studierende machen Fahrerlaubnis im Auslandsjahr

Die zweite Ausnahme zum beim Führerschein gültigen Wohnsitzprinzip betrifft Studierende. Sie ist in § 7 Abs. 2 FeV festgehalten. Studierende, die ein Auslandsstudium absolvieren, und dabei Ihrem Heimatwohnsitz in Deutschland behalten, sind berechtigt, in ebenjenem Land (sofern es sich um ein Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums handelt) eine Fahrerlaubnis zu erwerben.

Ist der Fall andersherum – Führerscheinbewerber aus einem EU- oder EWR-Land studieren in Deutschland, behalten aber ihren Heimatwohnsitz bei – so wird diesen Anwärtern die Fahrerlaubnis erteilt, sofern sie seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben.

Führerscheintourismus: Fahrerlaubnis zurück ohne MPU?

Um die MPU zu umgehen, wollen viele die Fahrerlaubnis im Ausland machen - auch hier gilt die 185-Tage-Regelung für den Führerschein.
Um die MPU zu umgehen, wollen viele die Fahrerlaubnis im Ausland machen – auch hier gilt die 185-Tage-Regelung für den Führerschein.

Der Erwerb des Führerscheins im Ausland ist häufig auch für jene Fahrer interessant, die in Deutschland eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auferlegt bekamen. Das bedeutet, dass ihnen aufgrund einer schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit (bspw. 8 Punkte in Flensburg oder Alkohol am Steuer) die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Die Betroffenen müssen eine mehrmonatige Sperrfrist abwarten (zwischen sechs Monaten und mehreren Jahren), bevor sie den Führerschein wieder beantragen können. Häufig gibt es weitere Auflagen zu beachten bspw. das erfolgreiche Absolvieren einer MPU.

Viele haben großen Respekt vor der MPU, die Durchfallquote ist hoch, die Vorbereitung sehr zeit- und -kostenintensiv. Eine verlockende Alternative stellt dabei der Führerscheintourismus dar.

Dies ist ein Begriff für das Phänomen, dass Betroffene Ihre Fahrerlaubnis in Polen oder Tschechien machen und diese in Deutschland – aufgrund des EU-Abkommens – zwangsläufig anerkannt werden muss. Gäbe es für die Gültigkeit vom EU-Führerschein nicht das Wohnsitzprinzip, wäre dies eine sehr einfache Möglichkeit, die MPU zu umgehen.

In anderen Ländern sind Auflagen wie die MPU nicht üblich und müssen daher zum Erwerben der Fahrerlaubnis nicht eingehalten werden. Dennoch ist eine solche Handhabung nur selten erlaubt.

So gilt beim Führerschein nicht das Wohnsitzprinzip allein, auch muss zunächst die Sperrfrist eingehalten werden – selbst, wenn der Führerschein im Ausland beantragt wird. Andernfalls wird der ausländische Schein in Deutschland nicht anerkannt.

Wenn die Sperre abgelaufen ist, kann die Fahrerlaubnis im Ausland beantragt werden – jedoch nur, wenn das Wohnsitzprinzip für den Führerschein gewahrt wird. Wie erwähnt muss der Antragsteller dafür in dem jeweiligen EU-Land gemeldet sein und nachweisen können, dass er an mindestens 185 Tagen im Jahr dort wohnt.

Sollte eine deutsche Führerscheinbehörde herausfinden, dass es sich dabei um einen Scheinwohnsitz handelte, drohen Strafen u. a. für die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Es wurde ein Wohnsitzverstoß vorgeworfen: Was nun?

Ihnen wird vorgeworfen, den Führerschein nicht am Wohnsitz, sondern am Scheinwohnsitz gemacht zu haben? Hilfe bringt ein Anwalt.
Ihnen wird vorgeworfen, den Führerschein nicht am Wohnsitz, sondern am Scheinwohnsitz gemacht zu haben? Hilfe bringt ein Anwalt.

Seit dem Bekanntwerden des Phänomens “Führerscheintourismus”, wobei schließlich beim Führerschein das Wohnsitzprinzip umgangen wird, häufen sich Verfahren zu diesem Thema. Immer öfter wird die Rechtmäßigkeit einer solchen im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis infrage gestellt. Der Kritikpunkt ist dabei offensichtlich: Das sogenannte Wohnsitzerfordernis im Ausland soll nicht eingehalten worden sein.

Grundsätzlich hat jener Staat nachzuprüfen, ob dieses Erfordernis erfüllt ist, welcher den Führerschein ausstellt. Mit der Ausstellung soll somit der Beweis gegeben sein, dass dies nachgeprüft wurde.

Dennoch fragen deutsche Führerscheinstellen immer öfter bei Verdachtsfällen im Ausland nach. Manche Länder wie Polen und Tschechien sind bekannt für ihre Kooperation diesbezüglich.

Deutsche Behörden sind auf eine solche Kooperation angewiesen. Ohne einen entsprechenden Beweis, dass der Wohnsitz nicht überprüft wurde, können denn diese nicht nachweisen, dass für den ausländischen EU-Führerschein das Wohnsitzprinzip hier ausgenutzt bzw. umgangen wurde. Die Beweislast liegt bei den Behörden, nicht bei dem Betroffenen.

Der Nachweis, dass der Betroffene gleichzeitig in Deutschland gemeldet war, gilt nicht als Beweis.

Sollten Sie persönlich solch einem Verfahren gegenüberstehen, raten wir Ihnen dringend, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen zu lassen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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31 Kommentare

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  1. Dieter
    Am 26. März 2024 um 19:49

    Hallo!
    Meine Stieftochter wohnt seid ca. 6 Jahren in der Türkei (ist deutsche und hat auch ihre ersten 20 Jahre hier in Deutschland gelebt), nun würde sie gerne ihren Führerschein hier in Deutschland machen , da sie nicht so Perfekt türkisch sprichst. Sie hat hier aber offiziell keinen Wohnsitz, kommt aber jedes Jahr 1-3 Monate uns Besuchen.
    Ist es trotzdem möglich hier den Führerschein zu machen ?
    LG
    Dieter

  2. Kamenov
    Am 18. März 2024 um 6:39

    Hallo Ich Hätte Fuhrerschein In Bulgarie. Aber Sie Ist weg Genommen Weil In Bulgarie. Braucht Mann Fon Schule Zeugnis fur 10 Klasse Da Mit Man fuhrerschein Macht. Man Frage Ist Kann Ich In Deutchland Fuhrerschein Machen Ich Bin Uber 4 Jahre In Deutchland

  3. Dan
    Am 29. Dezember 2023 um 14:45

    Hallo,

    ich wohne seit laengerem in den USA (das ganze Jahr). Kann ich ohne weiteres an der naechsten Botschaft mit meinem Pass meinen unbegrenzten DE Fuehrerschein (Karte) in den neuen EU Fuehrerschein umschreiben lassen?

    Dan

  4. Patricia B
    Am 1. September 2023 um 15:44

    Ich bin Deutsche und habe einen alten grauen Papierführerschein. Mein Wohnsitz ist in USA, aber ich verbringe immer ein paar Wochen im Jahr nach Deutschland. Wo und wie kann ich einen Antrag für den neuen Europäischen Führerschein stellen? Danke

  5. Kurt U
    Am 16. Mai 2023 um 18:19

    Hallo,
    Ich kommr aus Italien und würde gerne in DE ab und zu bei meinen Schwägern mit Traktoren bei der Feldarbeit fahren.
    Jetzt habe ich folgendes Problem, in Italien reicht der B – Führerschein aus und in Deutschland benötige ich den T- Führerschein.
    ( den es in Italien nicht gibt )
    ich kann den T – Führerschein nicht erlangen, und wenn ich trotzdem fahre, nennen Sie es ” Fahren ohne Fahrerlaubnis “.
    Weiss jemand einen Rat?
    Danke Grüße

    • Stefan
      Am 22. Juli 2023 um 12:11

      Hallo, Wenn du nachweisen kannst (fahr dazu zur Kfz Zulassung im Landkreis deines Verwanten) dass du deinem Verwanten immer bei z.B. Ernte hilfst, bekommt man für par euronen den T* ausgeschrieben, dazu must du keine Prüfung machen. Ich habe meinen T bekommen, da ich meinem Schwiegervater in der Landwirtschaft abundzu aushelfe. *Da du keinen Deutschen Führerschein hast, könntest du eftl. nur eine Erlaubnis für ein Par tage bekommen.

  6. Detlef C
    Am 25. April 2023 um 12:26

    Hallo liebe Redaktion,
    Ich habe folgende frage:
    Ich besitze den Führerschein C1 und CE . Ich Wohne im Grenzbereich zu Deutschland im Elsass seit 2018 und habe keinen Deutschen Wohnsitz mehr. Mein Führerschein ist im Februar leider abgelaufen. Ich würde gerne als Berufskraftfahrer weiter arbeiten da es für mich sehr schwer ist in Frankreich den Führerschein zu beantragen (Ich kann leider kein Französisch) und es dauert auch sehr lange. Kann ich meinen Führerschein und Fahrerkarte in Deutschland beantragen. Ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit. Wo kann ich mich Hinwenden um näheres zu erfragen.
    Mit freundlichen Grüßen
    D.Calmbach

  7. Frank
    Am 16. August 2022 um 3:43

    Ich mache gerade meinen Führerschein und ziehe danach ins EU-Ausland. Kann ich diesen dort einfach problemlos dauerhaft nutzen?

    • Anna K.
      Am 4. Mai 2023 um 15:59

      Hallo, ich studiere seit 2,5 Jahren in Deutschland. Ist es erlaubt, meinen Führerschein in meinem Heimatland (EU-Land) zu machen? Vielen Dank im Voraus.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Anna

  8. Michael
    Am 7. April 2022 um 21:11

    Hallo,
    Ich bin deutscher und habe seit ueber 2 Jahren keinen Wohnsitz mehr gemeldet.
    Nun moechte ich meine Fuererschein in Portugal machen, aber da ich nie laenger als 6 Monate an einem Ort bin, kann ich auch keinen Wohnsitz dort melden um die noetigen sechs monate zu erfuellen.
    Meine Frage ist, wie ist es bei Menschen die nicht gemeldet sind?
    Haben wir gar keine Chance einen Fuererschein zu erwerben ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2022 um 10:22

      Hallo Michael,

      leider liegen uns darüber keine näheren Informationen vor. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an die Fahrerlaubnisbehörde in Portugal.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. B Daphne
    Am 6. April 2022 um 10:24

    Ich wohne grenznah zu Deutschland, arbeite auch in Deutschland. Aufgrund meiner sprachlichen Probleme fällt es mir schwer in Frankreich den Führerschein zu machen ( keine deutschsprachigen Fahrlehrer) Kann mich mein Arbeitgeber nicht auf einer deutschen Fahrschule anmelden? Aus betrieblichen Gründen muss ich einen machen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2022 um 11:29

      Hallo Daphne B.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem konkreten Fall am besten direkt an Ihren Arbeitgeber.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Johannes K
    Am 21. März 2022 um 5:50

    Ich wohne regulär in Deutschland. Die 185 Tage Regelung gilt nach meinem Verständnis nach innerhalb der EU, weshalb ich den EU-Führerschein nicht im EU-Ausland machen kann ohne 185 Tage im jeweiligem Land zu verbringen. Ich müsste aber meinen Führerschein außerhalb der EU auch ohne 185 Tage Regelung machen können und diesen dann zu einem EU- Führerschein umschreiben lassen können. Konkret Klasse A in Isle of Man und den dann in Deutschland umschreiben lassen. Müsste so funktionieren oder nicht?

  11. Sebastian N
    Am 24. Februar 2022 um 21:37

    Hallo,

    Ich mache gerade meinen Führerschein und nur die praktische Prüfung ist noch offen.

    Nun werde ich arbeitstechnisch nach Spanien auswandern und schaffe es nicht, davor meine praktische Prüfung zu machen.
    Ich habe vor, einen Termin explizit für die praktische Prüfung mit meiner Fahrschule zu vereinbaren und dafür zurück nach Deutschland zu fliegen.

    Ist das ein guter Plan? Oder wie sollte ich weiter machen? Ist hiermit die genannte “185-Tage-Regelung”in Kraft?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Sebastian N

  12. Katalin
    Am 11. Februar 2022 um 17:56

    Hallo,
    ich wohne seit 10 Jahre in Deutschland aber ich möchte jetzt eine 2. Wohnsitz in Österreich .
    Ich möchte gerne wissen, das darf ich in Österreich In Fahrschule gehen und ein Führerschein bekommen oder ich darf nur in Deutschland?
    Danke.
    VG Kathie J

  13. Peter
    Am 3. Februar 2022 um 13:45

    Guten Morgen,
    Wir wohnen in Brüssel; meine Tochter wird ein Semester an der TU Berlin studieren (Erasmus; 1 April – 30 September 2022) und würde während dieser Zeit dort gerne den Führerschein machen. Ist das möglich (Wohnsitzprinzip)?
    Vielen Dank für ihre Antwort,
    Peter B.

  14. Barbara B
    Am 19. November 2021 um 18:37

    Habe 2 Wohnsitze , seit Geburt in Hamburg und seit 33 Jahren in Italien .
    Schon vor 10 Jahren verlangte man in Verkehrskontrollen ,die hier auf der Insel Elba überdùrchschnittlich häufig sind ,dass ich einen Sehtest für um etwa 150 Euro bein Automobilclub Italia ,ACI, dann würde ich eine Marke aus Rom zugeschickt bekommen ,die auf den deutschen ,rosanen, europäischen Führerschein zu kleben wäre .Diese Marke kam niemals an ,ACI wusste nicht warum ,gehe mal davon aus
    dass sie dort das Geld in die Tasche gesteckt haben …nun nach 10 Jahren verlangt man von mir den deutschen rosanen Führerschein abzugeben und für insgesamt 185 Euro an Artztkosten und Gebühren bei ACI den Italienischen Führerschein zu beantragen ,solange sollte ein Sück Papier zum Fahren gelten, bis der alte nach Deutschland geschickt würde und der neue fertig ist .
    Absurd finde ich das duesen Leuten meinen Führerscheinzuvüberlassen . Carabinieri droht mit Bussgeldern , dabei habe ich den Wohnsitz genauso in Deutschland und der rosane gilt bis 2033 in meinem Fall ab 2024 neu zu beantragen .
    Ich kann doch nicht als Deutsche einen Italienischen Führerschein haben . Was wenn ich nur noch in Deutschland lebe ,dann bekomme ich den deutschen doch nie wieder ….gibt es jemanden der mit der 2 Wohnsitz Reglung åhnliche Erfahrung gemacht hat ?

    • Philip B.
      Am 3. Februar 2022 um 17:44

      Hallo,
      Ich habe ein sehr ähnliches Problem. Ich komme aus Frankfurt wo ich bis Ende 2020 gelebt und gearbeitet habe. Anfang 2021 bin ich mit meiner Frau nach Rom gezogen da sie von dort ist. Meinen Job habe ich aber weiterhin in Deutschland, arbeite jedoch von Italien aus. Daher habe ich ebenfalls 2 Wohnsitze. Den Wohnsitz muss ich in Deutschland weiterhin behalten, da ich ja über mein Gehalt Steuern abführen muss. Ich habe bisher keine alternative Lösung gefunden und keinen mit ähnlicher Situation.
      Jetzt wurde ich wieder einmal im Wagen meiner Frau von der Polizei in Rom angehalten (4-mal in 6 Monaten) und diesmal hiess es das ich meinen Führerschein bei einer Fahrschule eintauschen müsste gegen einen italienischen da ja mein Wohnsitz in Rom ist.
      Zusätzlich habe ich einen Firmenwagen mit deutschem Kennzeichen. Kann ich dann einfach meinen Führerschein eintauschen? Wäre das dann überhaupt Möglich weiterhin in Deutschland einen Firmenwagen zu haben? An wen kann man sich wenden?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 23. Februar 2022 um 12:27

        Hallo Philip B.,

        wenden Sie sich am besten an die Führerscheinbehörde und Ihren Arbeitgeber um ein weiteres Vorgehen zu klären.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Philipp
    Am 11. Oktober 2021 um 1:33

    Hallo,
    habe in Deutschland BE;C1E,MSL Klassen 1998 gemacht und möchte jetzt in Griechenland die Klasse A machen. Arbeite und lebe in Deutschland und bin in Griechenland auch wohnhaft und besitze beide Staatsangehörigkeiten, dort habe ich Familie, mache Urlaub etc. Habe ich jetzt die Möglichkeit ohne mich 185 Tage in Griechenland aufzuhalten den Führerschein dort zu machen?
    (hatte in Deutschland auch schon A gemacht 1998 doch dieser wird mir nicht anerkannt, weil ich diesen nicht habe eintragen lassen)

    Danke für Ihre Unterstützung

  16. Susanne M-W
    Am 13. September 2021 um 19:49

    Problem:
    Habe den rosa Führerschein in meiner Heimat Deutschland gemacht. Nun wollte ich ihn dort umtauschen, wurde abgelehnt, da ich schon einige Zeit in Ungarn lebe. Leider steht auch kein Ausstellungsdatum darauf, oder ist verblasst.. Wie bzw. wo bekomme ich ihn jetzt in einen EU Führerschein umgetauscht und wie lange kann ich mit dem rosa Führerschein weiter fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Oktober 2021 um 9:53

      Hallo Susanne M-W.,

      erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Führerscheinbehörde in Ungarn. Je nach Ausstellungsdatum muss der alte Führerschein bis spätestens 19.Januar 2033 umgetauscht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Adrian
    Am 29. August 2021 um 11:23

    Hallo,
    Ich habe vor über 3 Jahren meinen Führerschein verloren und mir wurde eine MPU auferlegt wegen THC am Steuer.
    Ich habe von der Möglichkeit erfahren einen EU-Führerschein in Polen zu machen und weiß über die Regelung das man einen mindestens 6-monatigen Festen Wohnsitz dort nachweisen muss.
    Jetzt ist meine Frage:Gilt diese Regelung auch wenn man einen gültigen polnischen Pass hat oder kann ich auch ohne festen Wohnsitz dort einen polnischen Führerschein machen?

  18. Heiko
    Am 16. Februar 2021 um 19:01

    Guten tag
    Hatte 2001 mein Führerschein wegen Trunkenheit abgeben müssen.
    sperrfrist lange abgelaufen gewesen mpu gemacht durchgefallen 2011 mein Führerschein in Tschechien gemacht mit MPU und 185 Tage war ich da auch gemeldet zweimal wurde mir der Führerschein hier in hamburg abgenommen beim erstenmal habe ich den per einschreiben von der Staatsanwaltschaft wieder ausgehändigt bekommen.
    Beim zweiten Mal ist der bei der Behörde für inneres Polizei verkehrsdirektion VD 43 gelandet. Begründung nach§§ 94,98 Strafprozessordnung (StPO) weil angenommen werden muss, dass die fahrerlaubnis vom Gericht nach § 111 a StPO vorläufig entzogen wird. Paar Tage später durfte ich mein Führerschein wieder abholen nach dem ich auch alle Unterlagen die ich hatte mpu bestätigung und die grüne Karte das ich da gemeldet war natürlich auf tschechisch was die dann wohl übersetzen lassen haben. Anruf bekommen sie dürfen ihren Führerschein abholen wenn mit auto direkten weg dorthin. Alles supi gelaufen nur jetzt ist meiner abgelaufen seit drei Wochen was tun können Sie mir da Tipps geben
    Mfg

    • Lea
      Am 9. September 2021 um 22:08

      Hallo,
      Ich wohne auf Island und möchte dort gerne den meinen Führerschein erweitern ( Klasse C1 und BE). Mein deutscher Führerschein soll dann auch ausgetauscht werden für den Isländischen. Dafür brauche ich aber eine Bestätigung, dass mein deutscher Schein gültig ist.
      Wo und wie bekomme ich diese Bescheinigung?
      Mit freundlichen Grüßen

      • bussgeldkatalog.org
        Am 4. Oktober 2021 um 12:28

        Hallo Lea,

        die Informationen müssen Sie an der zuständigen Behörde erfragen.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. P. Martina
    Am 15. Juli 2020 um 16:20

    Hallo, meine Familie und ich wohnen in DE seit circa 6 Jahren. In Jahr 2018 hat mein Vater seine Führerschein ” renovieren ” lassen und das in Italien. Dafür hat die Zulassungsstelle in Roma sein Italienische Ausweis ( da steht das unsere Wohnsitz in DE ist ) verlangt.
    War alles gut bis die Polizei an einem Verkehrskontrolle ihn angehalten hat. Die Polizei meinte sein Führerschein sei gültig aber irgendwie au nicht. Auto darf er Fahren Lkw oder sonstiges nicht aus Grund diese Renovierung in Italien und nicht hier.
    Bin heute an der Zulassungsstelle gewesen bzw Führerscheinstelle und meinte es sei ein Verstoß gegen das Wohnsitz. Sache die wir nicht wussten. Wir sind davon ausgegangen das wir es machen dürfen. Die ” nette ” Frau meinte das Italien hätte das wissen müssen und falls mein Papa sein Führerschein hier umschreiben möchte, muss man als erstes das ganze überprüfen und kann au sein das er sein Führerschein verliert.
    Was kann ich machen?

  20. Sebastian P D.
    Am 11. Februar 2020 um 23:35

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    – Ich habe mit 18 Jahren eine dt. Fahrerlaubnis erworben
    – Ich bin in die USA umgezogen und habe den dt. Fuehrerschein eintauschen muessen um eine US Fahrerlaubnis zu bekommen (Pflicht nach 6 Monaten)
    – Ich ziehe jetzt nach Brasilien um und moechte meine dt. Fahrerlaubnis wieder bekommen (fuer ggf. Mietwagen im Heinmatbesuch etc.)
    – Ich habe Kontakt aufgenommen mit dem KBA. Dort wurde mir aber gesagt ich bekomme meine (in DE erworbene Fahrerlaubnis!!) nur wieder wenn ich mich in DE anmelde! Das ist natuerlich problematisch da ich dann sofort steuerpflichtig werde
    – Kann das sein? Ich habe die Fahrerlaubnis doch in DE regelkonfrom erworben!

    • Nobse
      Am 5. April 2023 um 23:20

      guten tag.
      ich hab wg positivem urin meinen führerschein in deutschland verloren. ausstellungsbehörde war damals in spanien. ich werde nun wieder nach spanien zurückgehen. normalerweise müsten mir die spanischen behörden wieder einen führerschein aushändigen, weil ich mir ja dort nichts zu schulden hab kommen lassen. falls ich dann irgendwann zb im urlaub wieder in deutschland bin, darf ich dann mit dem führerschein hier wieder fahren, oder sind probleme vorprogrammiert?

      vielen dank

      mfg

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