E-Scooter fahren mit Hund: Ist dies erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 21. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: E-Scooter mit Hund
Die Mitnahme von Tieren ist auf dem E-Scooter nicht grundsätzlich untersagt, allerdings gilt es die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Dabei können unter anderem die Vorgaben zur Ladungssicherung von Bedeutung sein.
Damit ein Hund auf dem E-Scooter mitfahren darf, muss dieser sicher verstaut sein. Möglich ist dies bei kleineren Rassen etwa in einem Rucksack. Warum Hundekorb und Hundeanhänger für E-Scooter häufig nicht geeignet sind, erfahren Sie hier.
Laut Straßenverkehrs-Ordnung ist es nicht gestattet, ein Tier von einem Kraftfahrzeug aus zu führen. Dies schließt auch E-Scooter ein, weshalb bei einem Verstoß gegen diese Verkehrsregel gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe 5 Euro droht.
Bußgeldkatalog: E-Scooter mit Hund
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Sie führten einen Hund von einem E-Scooter aus. | 5 € |
Sie betrieben ein E-Scooter mit Anhänger. | 10 € |
Sie unterließen es, den Hund auf dem E-Scooter ausreichend zu sichern. | 35 € |
Inhaltsverzeichnis:
Mit dem Hund E-Scooter fahren – ist das erlaubt und wie macht man das am besten?
Für den Weg zur Arbeit, Ausflüge in der Freizeit oder sogar Stadtrundfahrten erfreuen sich E-Scooter an großer Beliebtheit. Darüber hinaus mausert sich das Elektrokleinstfahrzeug bei Erledigungen wie Einkäufen zum praktischen Hilfsmittel, das sich mit dem Anbau von einem Korb oder einem Gepäckträger an die persönlichen Bedürfnisse anpassen lässt.
Wer nicht mehr ganz so gut zu Fuß ist und einen aktiven Hund besitzt, überlegt mitunter, ob es nicht auch möglich ist, auf dem E-Scooter mit einem Hund Gassi zu gehen. Dieser Idee schiebt allerdings der Gesetzgeber einen Riegel vor, denn unter § 28 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es:
Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen.
Besitzen Sie aber einen kleinen Hund, ist es grundsätzlich möglich, diesen auf dem E-Scooter zu transportieren. Dabei gilt es allerdings die gesetzlichen Vorgaben zur Ladungssicherung zu beachten. Wenn Sie den E-Scooter mit einem Hund nutzen, müssen Sie daher sicherstellen, dass dieser gut gesichert ist. Zudem darf auch der Fahrer des elektrischen Rollers nicht behindert werden. Diesen Anforderungen lässt sich am besten entsprechen, wenn der Hund in einem dafür geeigneten Rucksack transportiert wird.
E-Scooter mit Hundeanhänger oder -korb ausrüsten: Geht das?
Wollen Sie auf dem E-Scooter mit einem Hund fahren, müssen Sie dafür aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Ladungssicherung besondere Vorkehrungen treffen. Im Handel werden daher spezielle Hundekörbe oder -anhänger für den Anbau an den Elektrokleinstfahrzeugen angeboten. Doch sind diese überhaupt sicher und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen?
Wie ein Blick in die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zeigt, ist es nicht gestattet, einen E-Scooter mit einem Hundeanhänger auszustatten. Denn unter § 8 eKFV heißt es:
Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.
Auch wenn entsprechende Anhänger vor allem im Internet zu erwerben sind, ist es demnach nicht erlaubt, diese am E-Scooter zu befestigen und damit am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Wollen Sie den E-Scooter gemeinsam mit einem Hund nutzen, bleibt neben dem zuvor angeführten Rucksack noch der Hundekorb. Dieser kann am Lenker oder der Lenkerstange befestigt werden und eignet sich ausschließlich für kleine Hunde.
Wichtig ist dabei, dass Sie die Vorgaben der Hersteller zum zulässigen Maximalgewicht des Hundes beachten. Denn es kann sein, dass der E-Scooter durch einen Hundekorb samt Vierbeiner seinen Schwerpunkt verlagert. Die Standsicherheit sowie die Fahreigenschaften können dadurch beeinträchtigt sein.
Um auf einem E-Scooter gemeinsam mit einem Hund sicher am Verkehr teilnehmen zu können, empfiehlt sich die Verwendung eines Transportrucksackes. Denn dabei kann der Fahrer das zusätzliche Gewicht am leichtesten ausgleichen.
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