E-Scooter-Tuning: Vorschriften und mögliche Sanktionen

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Abheben vom Einheitsbrei

Schneller unterwegs? Welche gesetzlichen Vorgaben sind beim E-Scooter-Tuning zu beachten?
Schneller unterwegs? Welche gesetzlichen Vorgaben sind beim E-Scooter-Tuning zu beachten?

Seit ihrer Zulassung im Juni 2019 sind E-Scooter – offiziell als Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet – aus dem deutschen Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Dabei dominieren nicht selten die einheitlichen Tretroller der unterschiedlichen Verleiher. Einige Privatpersonen wollen ihre Gefährte daher baulich und/oder optisch so verändern, dass sich diese von der Masse abheben.

Doch lassen sich E-Scooter überhaupt tunen? Welche Möglichkeiten gibt es dabei? Kann man beim E-Scooter-Tuning den Motor verbessern bzw. die Leistung erhöhen? Wie wirken sich Veränderungen auf Betriebserlaubnis, Zulassung und Versicherungsschutz aus? Und müssen Fahrer eines frisierten Elektrokleinstfahrzeugs mit Sanktionen rechnen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: E-Scooter-Tuning

Wie kann ich meinen E-Scooter schneller machen?

Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Ansätze, um die Geschwindigkeit der Elektrokleinstfahrzeuge zu erhöhen. So kommt etwa ein E-Scooter-Tuning per App, Chip oder dem Austausch des Motors infrage.

Ist E-Scooter-Tuning erlaubt?

Hierbei kommt es grundsätzlich darauf an, welche Veränderungen beim Tuning vorgenommen werden. So ist es für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht gestattet, einen E-Scooter zu entdrosseln. Optische Veränderungen oder der Anbau von Hilfsmitteln kann hingegen zulässig sein.

Müssen Personen, die ihren E-Scooter frisieren, mit Sanktionen rechnen?

Ein getunter E-Scooter verliert die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und darf daher nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 70 Euro nach sich zieht. Zudem erlischt der Versicherungsschutz. Welche Konsequenzen dies hat, erfahren Sie hier.

Bußgeldkatalog zum E-Scooter-Tuning

BeschreibungBußgeld
Vor­schrifts­widrige Schall­ein­rich­tung15 €
Vor­schrifts­widrige licht­tech­nische Ein­rich­tungen20 €
Ver­stoß gegen sonstige Sicher­heits­an­forde­rungen25 €
Feh­lende All­ge­meine Be­triebs­erlaub­nis oder Ein­zel­be­triebs­erlaub­nis70 €
Feh­lende gül­tige Ver­sicherungs­pla­kette40 €
Ver­stoß gegen das Pflicht­ver­sicherungs­ge­setzGel­dstrafe oder Frei­heits­strafe von bis zu einem Jahr

Gesetzliche Vorgaben beim Tuning für E-Scooter

E-Scooter schneller machen: Eine App auf dem Smartphone kann dafür ausreichen.
E-Scooter schneller machen: Eine App auf dem Smartphone kann dafür ausreichen.

Wer an seinem E-Scooter mithilfe von Tuning Veränderungen vornehmen möchte, sollte sich im Vorfeld mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen. Denn grundsätzlich gilt: Nicht alles was technisch möglich ist, ist auch rechtlich zulässig.

So gibt es zum Beispiel verschiedene Möglichkeiten, um die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der E-Scooter zu erhöhen bzw. eine bestehende Drosselung zu entfernen. Bei manchen Modellen kann etwa mithilfe von Apps die Betriebssoftware der elektrischen Tretroller angepasst werden. Alternativ dazu ist beim E-Scooter auch ein Chiptuning möglich, bei dem der Einbau eines speziellen Moduls erfolgt. Nicht zuletzt kann auch ein Austausch des Motors zu mehr Geschwindigkeit führen.

Nach dem E-Scooter-Tuning dürfen Bastler mit ihren schnelleren Rollern allerdings nur noch auf abgesperrten Privatgrundstücken oder ggf. im Ausland unterwegs sein. Denn es unter § 1 Abs. 1 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) heißt es:

Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h […]

Veränderungen an Elektrokleinstfahrzeugen sind mit zusätzlichen Kosten und unter Umständen mit einigen Aufwand verbunden. Zudem gibt es keine Kontrolle, ob die Umbauten ordnungsgemäß erfolgt sind und die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist mit den elektrischen Tretrollern nicht mehr gestattet. Daher ist ein solches E-Scooter-Tuning in der Regel nicht sinnvoll. Wer auf einem Privatgelände schneller unterwegs sein möchte, kann alternativ auch einfach ein Modell ohne Straßenzulassung erwerben.

Optische Veränderung am E-Scooter

Bei E-Scooter die Optik ändern: Tuning der etwas anderen Art.
Bei E-Scooter die Optik ändern: Tuning der etwas anderen Art.

Beim E-Scooter-Tuning muss es aber nicht zwangsläufig um eine Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit gehen. Denn es gibt auch andere Möglichkeiten, die elektrischen Tretroller den eigenen Wünschen und Anforderungen anzupassen. Optische Veränderungen lassen sich etwa mit einer individuellen Lackierung oder besonders unkompliziert durch Sticker erzielen.

Des Weiteren lassen sich auch der Komfort bzw. die Alltagstauglichkeit verbessern. Hierfür können zum Beispiel neue Griffe, eine Halterung für das Smartphone oder eine Trinkflache sowie eine Lenkertasche angebracht werden.

Wurde Ihr Roller durch das E-Scooter-Tuning optisch zu einem Unikat, sollten Sie in ein gutes Schloss zu investieren. Denn dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Elektrokleinstfahrzeug nicht einfach abhandenkommt und Sie damit noch viel Freude haben.

Von einer zusätzlichen Beleuchtung ist hingegen abzusehen. Denn auch wenn die Gefährte optisch eher den Tretrollern für Kinder entsprechen, gelten diese als Fahrzeuge, weshalb klare Vorgaben für die Lichteinrichtungen gelten. Eine Unterbodenbeleuchtung und Blinklichter sind daher tabu.

Kann fürs E-Scooter-Tuning eine Strafe drohen?

Achtung! Ein getunter E-Scooter kann unter Umständen eine Straftat darstellen
Achtung! Ein getunter E-Scooter kann unter Umständen eine Straftat darstellen

Entspricht ein Elektrokleinstfahrzeug nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen, darf dieses nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der E-Scooter durch Tuning-Teile bzw. Manipulationen per App eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreicht. Denn dadurch erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis. Wer ungeachtet dessen dennoch auf deutschen Straßen unterwegs ist, muss gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen.

Mit dieser Geldsanktion ist die Angelegenheit allerdings noch nicht gegessen, denn ohne die Betriebserlaubnis besteht auch kein Versicherungsschutz mehr. Der Gesetzgeber bewertet den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter allerdings nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Der Fahrer muss daher bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Darüber hinaus drohen zwei bzw. drei Punkte in Flensburg und ggf. erfolgt auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Entdrosselung von E-Scootern verstößt nicht nur gegen die gesetzlichen Regelungen, sondern kann auch die eigene Sicherheit gefährden. So besteht unter anderem die Gefahr, dass Bauteile der dauerhaften, zusätzlichen Belastung nicht standhalten können. Zudem müssen Fahrer bei einem Unfall mit schwereren Verletzungen rechnen, weshalb eine entsprechende Schutzausrüstung angebraucht wäre.

Aber nicht nur die Veränderung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit kann Sanktionen nach sich ziehen. Werden beim E-Scooter-Tuning zum Beispiel die Bremsen, Beleuchtungseinrichtungen oder die Klingel so modifiziert, dass diese nicht den Vorschriften entsprechen, droht ebenfalls eine Geldbuße gemäß Bußgeldkatalog. Was der Gesetzgeber in einem solchen Fall im Einzelnen vorsieht, können Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen. 

Wichtig! Schrauber sollten außerdem bedenken, dass durch Veränderungen am Roller mögliche Haftungs- und Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller entfallen können.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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12 Kommentare

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  1. Norbert
    Am 1. Juli 2024 um 11:04

    Hallo ich habe eine Frage bezüglich Vollgummireifen
    Ich habe ein Xiaomi pro 2 und würde gerne vollgumireifen raufziehen lassen ist das erlaubt ?

    • Jannik
      Am 8. Oktober 2024 um 17:30

      ja ist erlaubt

  2. Elvis
    Am 26. Mai 2024 um 22:07

    Hat schon mal jemand gehört, dass jemand zu dem Heck Motor noch einen Frontmotor eingebaut hat. Keine Ahnung ob das möglich ist. Ich dachte nur, dass es den Scooter nicht schneller macht, aber vielleicht bei Steigungen mehr Kraft gibt und somit größere Winkel möglich sind. Gruß

  3. Flux
    Am 7. April 2024 um 14:01

    Ich darf also keinen Lautsprecher einbauen, kein zu helles Licht, usw.!

    Aber was ist wenn die Sachen nicht fest verbaut sind? Ich darf doch einen Bt-Lautsprecher in meinen Getränkehalter stecken, oder? Weil der Lautsprecher ja dann nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Genauso müsste es sich mit einem abnehmbaren Zusatzlicht verhalten.
    Und wenn ich jetzt LED-Streifen mit integrierter Batterie per Velcro am Unterboden besfestige müsste es auch erlaubt sein. Ist ja nirgends mit dem eScooter verlötet oder fest verschraubt.

  4. Eva
    Am 16. August 2023 um 17:06

    Darf ich mein Xiaomi Pro 2 von 20 km/h auf 22 km/h erhöhen?

  5. Denis
    Am 14. Juni 2023 um 12:29

    ninebot g30d 2 Federung nachrüsten ist das erlaubt? und gibt es evt Federung mit abe für dieses model.lg denis

    • Robert
      Am 15. Juli 2023 um 0:21

      Hey, ich besitze den Ninebot G30D II und fahre mit ihm täglich 6 km durch den Wald zur Arbeit. Wie ich jedoch mit Bedauern feststellen mußte, reicht der schwache Scheinwerfer nicht aus. Im berliner Grunewald leben sehr viele Wildschweine, die auch gerne mal auf der unbeleuchteten Fahrbahn (Havelchaussee) verweilen und da ist ein Lichtkegel von 7 bis 8 Metern verdammt wenig. Darf ich mir für diese Strecke einen zusätzlichen Scheinwerfer am Lenker anbringen, damit ich die Chance habe, das Schwarzwild rechtzeitig zu sehen?

  6. Meyer
    Am 1. Februar 2023 um 0:01

    Servus, hätte ebenfalls eine Frage.
    Unzwar wollte ich fragen, ob künstliche Motorgeräusche durch eine Bluetooth-Box erlaubt sind.
    Sofern man damit keine Ruhestörung begeht sehe ich zumindest keinen Grund der dagegen spricht.
    Andererseits finde ich nichts dazu im Internet :/
    Ich freue mich über eine hilfreiche Antwort.
    lg Meyer

    • Franz
      Am 24. Mai 2023 um 23:16

      Steht doch oben :) 15€ wegen Vor­schrifts­widriger Schall­ein­rich­tung. Liebe Grüße

  7. Müller
    Am 27. Mai 2022 um 3:28

    Guten Abend
    Ich wollte fragen, wie der Anbau einen Zusatzakkus, sich auf die Betriebserlaubnis auswirkt.
    Der Zusatzakku soll nur für mehr Reichweite sorgen, und nicht für mehr Leistung.
    Da Tuning was Leistung anbelangt ja verboten ist.
    Aber da ich nirgends im Internet, genaue Beschreibung bekomme wie sich das mit einem Zusatzakkus nur für mehr Reichweite verhält, Stell ich meine Frage mal hier und hoffe auf eine Antwort.
    Lg müller

    • Jason
      Am 31. Mai 2023 um 20:18

      Ist es erlaubt?

      • Chris
        Am 22. Juli 2023 um 2:12

        Es gibt vom Hersteller keine Festlegungen für einen Zusatzakku. Somit fällt weder ein Zusatzakku noch die notwendigen Änderungen der Elektrik unter die dem Hersteller erteilte ABE.
        Zusatzakku = Verlust der ABE = verboten!

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