Abgaben fürs Motorrad: Die Kfz-Steuer für Zweiräder berechnen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

So setzt sich die Kfz-Steuer für Motorrad, Leichtkraftrad und Co. zusammen

Beim Kraftrad (Krad) ist die Steuer leicht zu berechnen.
Beim Kraftrad (Krad) ist die Steuer leicht zu berechnen.

Motorrad zu fahren ist in Deutschland ein beliebtes Hobby. Auf den Zweirädern lässt sich die Landschaft auf einem ganz anderen Niveau genießen als hinter den Scheiben eines Autos.

Zudem winkt Bikern ein finanzieller Vorteil: Beim Motorrad fällt weniger Steuer und Versicherung an, als bei einem Pkw.

Doch wie hoch ist bei Ihrem Motorrad die Kfz-Steuer? Erfahren Sie hier, wie Sie den Steuersatz für Motorräder ganz einfach berechnen können. Welche Zweiräder ganz ohne Steuerabgaben in Betrieb genommen werden können, erklärt dieser Ratgeber ebenfalls.

Wie hoch ist Ihre Kfz-Steuer? Jetzt berechnen!

FAQ: Motorrad-Steuer

Muss für ein Motorrad eine Steuer gezahlt werden?

Ja, auch für Motorräder ist jährlich eine Kfz-Steuer zu entrichten, die aber geringer ausfällt als bei Pkw.

Wie hoch ist die Steuer für Krafträder über 125 ccm?

Je angefangene 25 ccm Hubraum müssen Sie jährlich eine Kfz-Steuer von 1,84 Euro entrichten.

Wie hoch ist die Steuer für Leichtkrafträder?

Ob Sie für ein Leichtkraftrad Steuern bezahlen müssen, ist abhängig von der Nennleistung. Leichtkrafträder können grundsätzlich von der Steuer befreit sein.

Die Kfz-Steuer fürs Motorrad berechnen: So geht’s!

Grundsätzlich sind Motorräder in zwei Kategorien zu gliedern: Leichtkrafträder und Krafträder. Zu welcher Klasse Ihr Zweirad gehört ist für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer von großer Relevanz. Doch was ist der Unterschied zwischen beiden?

Gemäß § 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gilt folgende Definition von Leichtkrafträdern:

Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als 125 cm³“

Im Folgenden wird zunächst die Ermittlung der Steuer für leistungsstarke Motorräder erklärt, anschließend widmet sich der Ratgeber den Leichtkrafträdern.

Was bedeuten die Begriffe „Nennleistung“ und „Hubraum“ eigentlich?

Zwei Variablen sind zur Einordnung Ihres Motorrads notwendig: Der Hubraum und die Nennleistung. Als Hubraum wird vereinfacht gesagt das Volumen bezeichnet, welches die Zylinder bei ihrer Bewegung verdrängen. Je größer der Hubraum, desto kraftvoller und träger wird jede einzelne Kolbenbewegung.

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) finden Sie den Hubraum ihre Kfz in ccm unter der Nummer P.1.

Die Nennleistung bezeichnet die mögliche Energieumwandlung von Kraftstoff zu Bewegung. Umgangssprachlich wird die Leistung immer noch in Pferdestärken (PS) angegeben – in den Fahrzeugpapieren stehen sie allerdings in Kilowatt (kW). 11 kW entsprechen 15 PS.

Im Fahrzeugschein steht die Leistung in kW unter Punkt P.2.

Anders gesagt liefert der Hubraum die notwendige Kraft zur Bewegung des Motorrads während die Leistung diese Kraft umsetzt.

Maschinen über 125 ccm: So funktioniert die Steuerberechnung für Ihr Motorrad

Beim Motorrad sind die Kosten für Steuer und Versicherung vergleichsweise gering.
Beim Motorrad sind die Kosten für Steuer und Versicherung vergleichsweise gering.

Anders als bei der Pkw-Steuer hängt die Berechnung des fälligen Satzes für motorisierte Zweiräder nicht an deren Schadstoffklassen. Aus diesem Grund können Sie für Ihr Motorrad die Steuer denkbar leicht ermitteln.

Je angefangene 25 ccm Hubraum sind 1,84 Euro pro Jahr fällig. Die Berechnung der Steuer funktioniert wie folgt:

Hubraum in ccm / 25
Jahressteuer = Ergebnis x 1,84

In folgender Tabelle finden Sie die Steuersätze für gängige Hubraumgrößen:

HubraumSteuer pro Jahr
200 ccm14,72 Euro
500 ccm36,80 Euro
650 ccm47,84 Euro
1000 ccm73,60 Euro
1300 ccm95,68 Euro
Übrigens: Die Kfz-Steuer fürs Motorrad wurde in Deutschland seit 1955 nicht mehr angehoben.

Zulassung mit Saisonkennzeichen: Wie viel kostet das Motorrad an Steuer?

Seit 1955 zahlen Besitzer für ihr Motorrad dieselbe Steuer in Deutschland.
Seit 1955 zahlen Besitzer für ihr Motorrad dieselbe Steuer in Deutschland.

Der Winter ist kalt und feucht: Vielen macht das Motorradfahren in diesen Witterungsverhältnissen keinen Spaß. Das geliebte Zweirad hütet infolgedessen mehrere Monate lang die Garage. Um Versicherungs- und Steuerkosten zu senken, können Sie Ihre Maschine in diesen Fall mit einem Saisonkennzeichen zulassen.

So können Sie festlegen, zu welchen Monaten das Kfz zugelassen wird. Etabliert hat sich unter Motorradfahrern ein Zeitraum von sechs Monaten: Von April bis einschließlich September. Doch auch, wenn Sie Ihr Motorrad für acht oder neun Monate zulassen, sparen Sie Geld. Es fällt dann nämlich nur der anteilige Steuersatz an. Diesen berechnen Sie wie folgt:

Jährlicher Steuersatz / 12
Anteilige Steuer = Ergebnis x Anzahl der zugelassenen Monate.

Beispiel: Für eine Maschine mit 650 ccm Hubraum sind im Jahr 47,84 Euro Steuer fällig. Dies macht einen Monatsbeitrag von 3,99 Euro aus. Bei einem Zulassungszeitraum von sechs Monaten werden somit 23,92 Euro Jahressteuer fällig. Gilt das Saisonkennzeichen neun Monate lang, fallen 35,89 Euro Steuer an.

Zulassung mit Oldtimer-Kennzeichen: Teure Liebhaberstücke

Ist Ihr Motorrad über 30 Jahre alt und im ursprünglichen Zustand erhalten, können Sie es als Oldtimer zulassen. Dann erhalten Sie dafür ein H-Kennzeichen. Der Steuersatz für Oldtimer-Motorräder ist allerdings fest auf 46,02 Euro im Jahr festgesetzt.

Die besondere Zulassung lohnt sich aus steuerlicher Sicht also erst, wenn das Motorrad einen Hubraum von 619 oder mehr ccm besitzt.

Wann ist ein Motorrad steuerfrei?

Muss für jedes Motorrad Steuer bezahlt werden? Mitnichten! Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuer­gesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Dazu zählen laut § 3 Absatz 2 der FZV unter anderem Leichtkrafträder.

Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an. Kleinkrafträder – also Motorräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sind aufgrund der beiden oben erwähnten Paragraphen ebenfalls steuerfrei.

Übrigens: Nur, weil ein 125er Motorrad zulassungsfrei ist, kann es nicht einfach in Betrieb genommen werden. Gemäß § 4 FZV gilt dennoch die Kennzeichenpflicht. Sie müssen Ihr Fahrzeug also bei der Zulassungsbehörde anmelden, die Versicherung nachweisen und ein amtliches Kennzeichen anbringen.

Sonderfall: Kfz- Steuer für ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum

Angenehmes Hobby: Beim Motorrad sind Steuer und Kosten für Versicherung nicht sehr hoch.
Angenehmes Hobby: Beim Motorrad sind Steuer und Kosten für Versicherung nicht sehr hoch.

Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Ein Motorrad, welches 125 ccm Hubraum besitzt, kann allerdings je nach Nennleistung in beide Kategorien eingeordnet werden.

Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten. Diese berechnet sich wie für leistungsstärkere Motorräder.

Ob für Ihr 125er Motorrad eine Steuer anfällt, entnehmen Sie folgender Tabelle:

NennleistungSteuer im Jahr
Nicht mehr als 11 kW / 15 PS0 Euro
Über 11 kW / 15 PS9,20 Euro
Fällt für Ihr kleines Motorrad Steuer an? Mit 125 ccm Hubraum benötigt es auf jeden Fall ein amtliches Kennzeichen. Auf der Zulassungsstelle erfahren Sie, ob Sie neben Versicherungskosten weitere Gebühren tragen müssen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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21 Kommentare

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  1. Lars
    Am 28. Oktober 2024 um 10:48

    Hallo,
    welcher Steuersatz gilt für Elektromotorräder nach der Steuerbefreiung bis 2030?
    Bisher finde ich nur die Angaben für PKW.

    VG
    Lars

  2. Hans-Peter B
    Am 1. Juni 2024 um 12:20

    Hallo,muss ich für einen Mp3 125er 15 Ps Steuern bezahlen [ 3 Rad]

  3. Frank
    Am 14. Juli 2023 um 22:26

    Hallo
    Ich würde mir gerne einen Piaggio MP3 530 Exclusive zulegen
    Wie wird dort die Steuer berechnet das diese Fahrzeug Euro 5 hat
    und einen CO2-Ausstoß kombiniert 93 g/km
    (44,1 PS)
    Baujahr 2023
    Gruß

  4. Horst F
    Am 21. Oktober 2022 um 19:08

    hallo ich habe einen piaggio roller 500 ccm mp3 warum muss ich so viel steuern bezahlen habe 39 ps(135 € .mein auto hat 115 ps und ich muss nur 68 euro bezahlen

  5. Christian
    Am 17. April 2021 um 22:49

    Hallo,

    meines Wissens gab es bis 31.12.2020 eine Steuerbefreiung für Elektro Motorräder, auch mit mehr als 11 kW.
    Wie ist denn die aktuelle Situation?

    Viele Grüße

  6. Marcel
    Am 17. Oktober 2019 um 10:36

    Hallo,
    Wie oben schon beschrieben … Auf ein 125ccm3 bis 11kw Roller müssen Steuern bezahlt werden! Da aber die Jährlichen Steuern im einstelligen Bereich liegen, sind sie Steuerbefreit (da der Verwaltungsaufwand die Einnahmen übersteigen würde.)

    Ich habe auch einen Brief vom Zoll bekommen, daraufhin habe ich Einspruch eingelegt und recht bekommen… versuchen können Sie es ja mal :)

    Schöne Grüße aus NRW

    Marcel

  7. Michael
    Am 12. Juni 2019 um 14:52

    Hallo zusammen, gab es nicht mal die Regelung das Motorräder unter 1000ccm keine Steuern bezahlen müssen??

  8. Andreas
    Am 6. Juni 2019 um 17:20

    Hallo, habe 125ccm Motorrad gekauft und der Verkäufer sagte ich müsse keine Steuern bezahlen. Heute beim Anmelden musste ich meine Kontonummer abgeben, wegen Steuerabgaben. Eigentlich sinnlos?
    Oder bekomme ich jetzt doch einen Bescheid?
    LG Andreas

  9. Reiner
    Am 17. Oktober 2018 um 20:29

    Hallöchen zusammen.Das Spiel geht weiter.Habe meinen Piaggio Roller an den Vor besitzer nach 20 Jahren verkauft.125er 11kw.Bekam nun die Aufforderung für ein neues Jahr zu bezahlen.Abmeldung war schon im August.Die Zulassungsstelle meint ich brauche keine Steuern bezahlen.20Jahre umsonst bezahlt ??? Es sind keine grossen Beträge,jedoch auf 20Jahre gerechnet.Mal abwarten.Mahnkosten waren auch schon auf die nicht gerechtfertigten Vorderung erhoben.

  10. Laura
    Am 4. Oktober 2018 um 11:18

    Mein Vater hat ein Motorrad gekauft und vor der kalten Saison wollte er es einwintern, um nächstes Jahr ohne Probleme weiter fahren zu können. Bevor er zur Zulassungsstelle geht, wollte er aber die Kfz-Steuer berechnen und wir sind zusammen auf diese hilfreiche Seite gestoßen. Jetzt ist es meinem Vater sogar bewusst, was man mit Hubraum und Nennleistung meint. Vielen Dank!

  11. Tobi
    Am 29. Juni 2018 um 7:54

    Habe ne Frage, passt vielleicht nicht 100% in diesen Therad, aber irgendwie schon :D
    Ich bin 16 und habe gerade meinen A1 bestanden, nun möchte ich meine Yamaha XV 125 anmelden. In den Fahrzeugpapieren steht bei der Klasse: “Kraftrad,Leichtkraftrad”
    nun habe ich mal ein wenig recherchiert, und kann laut Aussage einiger meine 125er mit 8kw(11PS) als Motorrad versichern und trotzdem mit meinem Leuchtkraftrad Schein fahren. Würde finanziell einen großen Unterschied machen, da ich statt 500€ nur 100€ pro Jahr zahlen würde, ich müsste vermutlich noch Steuern bezahlen (?) Diese würden sich ja aber in Grenzen halten.
    Ist das korrekt? Kann ich das machen?

    Mfg,
    Tobi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2018 um 12:07

      Hallo Tobi,

      entsprechende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle sowie bei Ihrer Versicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Alexander W
    Am 4. März 2018 um 14:22

    Hallo.
    Habe ein Suzuki RV 90 Baujahr 76 in den Papieren steht Kraftrad. Wird die Maschine auch als Krafrad angenohmen bei der Zulassung oder als Leichtkraftrad eingestuft?

    Gruß
    Alexander W

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 14:26

      Hallo Alexander,

      erkundigen Sie sich am besten bei einer Prüfstelle oder der Zulassungsbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Roland R
    Am 27. November 2017 um 17:06

    Hallo,ich habe einen 125er Roller mit 6 Kw .Da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahre habe ich Ihn verkauft .
    Der Roller war bei mir als Motorrad zugelassen und steuerbefreit.Die neue Besitzerin kam jetzt zu mir und klagte das Sie einen
    Steuerbescheid bekommen habe und jetzt 9 € zahlen solle.Auch bei Ihr ist Er als Motorrad zugelassen.Nach Rücksprache mit dem Zoll bekam ich eine Äusserst genervte Antwort das Das alles seine Richtigkeit hätte und fertig.Was stimmt denn nun ,überall steht das Das Fahrzeug keine Steuern kostet und jetzt plötzlich kostet der Roller doch Steuern?????
    Vielen Dank im voraus
    R.
    Ps:der Roller hat genau 125 ccm und 6 Kw ist ein Explorer Bj 2016

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 10:45

      Hallo Roland,

      unseres Kenntnisstandes nach wird für Leichtkrafträder bis 11 kW und 125 ccm keine Kfz-Steuer erhoben, da der Verwaltungsaufwand die Einnahmen übersteigen würde. Einige Behörden machen hierbei jedoch Ausnahmen, weshalb wir Sie an die jeweilige Behörde verweisen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. H. Valder
    Am 23. November 2017 um 18:00

    Hallo, die aufgefürte Regelung für 125er scheint hier Falsch zu sein! Ich habe mir einen neuen Piaggio Roller 125cm² mit 9KW gekauft und heute bekamm ich Post mit der Kraftfahrzeugsteuer. Es sind zwar nur 9,-€ jedoch habe ich mit dem alten Roller 14 Jahre keine Steuer bezahlt.

    Gruß H. Valder

    • Thorsten
      Am 27. April 2023 um 8:10

      Ich habe ein Honda PCX 125 und muss keine Steuern bezahlen.! Vielleicht liegt ein Fehler bei deiner Behörde vor.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 10:49

      Hallo H. Valder,

      vielen Dank für den Hinweis, wir werden das überprüfen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. H. Kirchner
    Am 11. Juli 2017 um 16:20

    Hallo,

    bei 1000ccm ist ein Tippfehler: Es muss 73,60 heißen und nicht 73,06.

    Beste Grüße
    H. Kirchner

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 10:17

      Hallo H.,

      vielen dank für den Hinweis. Wir haben den kleinen Fehler verbessert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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