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Moped fahren: Welche Vorschriften gelten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mehr Mobilität durch Motorfahrräder

Welche Regelungen gilt es zu befolgen, um sicher mit dem Moped zu fahren?
Welche Regelungen gilt es zu befolgen, um sicher mit dem Moped zu fahren?

Leichtkrafträder erfreuen sich insbesondere bei Jugendlichen großer Beliebtheit, denn die entsprechende Fahrerlaubnis lässt sich bereits relativ früh erwerben. Mopeds leisten dadurch vor allem in ländlicheren Gegenden einen wichtigen Beitrag zur individuellen Mobilität. Wer allerdings ein Moped fahren möchte, sollte sich im Vorfeld mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen. Denn so manch ein Verkehrsverstoß kann dazu führen, dass der Fahrspaß schnell wieder vorbei ist.

Doch welche Vorschriften gilt es bei den Motorfahrrädern zu beachten? Welche Fahrerlaubnisklasse ist zum Führen erforderlich? Darf man bereits mit 15 Jahren ein Moped fahren? Schreibt der Gesetzgeber eine Helmpflicht vor? Worauf gilt es beim Versicherungsschutz zu achten? Und welche Sanktionen drohen, bei Verkehrsverstößen mit dem Moped? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Moped fahren

Welcher Führerschein wird zum Mopedfahren benötigt?

Beim Moped handelt es sich gemäß den EG-Fahrzeugklassen um ein sogenanntes Kleinkraftrad, sodass zum Führen die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich ist.

Ab welchem Alter darf man ein Moped fahren?

Üblicherweise liegt das Mindestalter für die entsprechende Führerscheinklasse bei 15 Jahren. Allerdings ist diese auch nur in Deutschland und kann im Ausland in der Regel nicht genutzt werden.

Darf man mit dem Autoführerschein ein Moped fahren?

Wollen Sie ein Moped fahren, ist dies mit dem B-Führerschein in der Regel möglich, denn dieser schließt unter anderem die Klasse AM ein.

Droht Personen die ein Moped fahren, ohne einen Helm anzulegen, eine Strafe?

Wer gegen die gesetzliche Helmpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 15 Euro rechnen. Wann darüber hinaus Sanktionen für Mopedfahrer drohen können, verrät diese Tabelle.

Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Moped

VerstoßBuß­geldWeitere Sank­tionen
Uner­laubte Personen­beför­derung auf dem Moped5 Euro
Verstoß gegen die Helm­pflicht15 Euro
Kind ohne Helm auf einem Moped befördert60 Euro1 Punkt
Mehrere Kinder ohne Helm auf einem Moped befördert70 Euro1 Punkt
Moped ohne Kenn­zeichen fahren40 Euro
Verstoß gegen da Pflicht­versicherungs­gesetzGeld­strafe oder Freiheits­strafe
Fahren ohne Fahrer­laubnisGeld­strafe oder Freiheits­strafe

Gesetzliche Vorgaben für Fahrer

Darf man ein Moped ohne Führerschein fahren?
Darf man ein Moped ohne Führerschein fahren?

Bei einem Moped handelt es sich gemäß Verordnung (EU) 2018/858 um ein sogenanntes Kleinkraftrad. Da diese mit Pedalen ausgestattet sind, die zum Starten des Motors sowie zum Bremsen dienen, ist teilweise auch von einem Motorfahrrad bzw. von einem Fahrrad mit Hilfsmotor die Rede.

Kleinkrafträder dürfen maximal über einen Hubraum von 50 cm3 bzw. einer Leistung von 4 kW (6 PS) verfügen. Diese Vorgaben gelten dabei sowohl für Mofas, Mopeds als auch für Motorroller. Eine Unterscheidung der Motorfahrräder ist allerdings anhand der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit möglich:

  • Leichtmofa: bis 20 km/h
  • Mofa: bis 25 km/h
  • Moped: bis 45 km/h

Aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig, um ein Moped zu fahren. Hierbei handelt es sich um den „kleinsten“ Führerschein für Motorräder und der Erwerb ist regulär ab einem Alter von 15 Jahren möglich. Dies ist seit dem 28.07.2021 bundesweit einheitlich geregelt.

Wichtig! Die Fahrerlaubnis der Klasse AM gilt für 15-jährige grundsätzlich nur im Inland. Wer hingegen in den anderen Ländern unter 16 Jahren ein Moped nutzen möchte, begeht oftmals Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hierbei handelt es sich meist auch im Ausland um eine Straftat.

Um mit dem 15. Geburtstag direkt losfahren zu dürfen, können Jugendliche, die ein Moped fahren wollen, bereits mit 14 Jahren die Ausbildung in der Fahrschule beginnen. Über die geltenden Fristen und Vorgaben informieren Sie sich am besten direkt vor Ort.

Darf ich mit dem B-Führerschein ein Moped fahren?

Wollen Sie ein Moped fahren, ist dies mit dem Autoführerschein möglich. Denn beim B-Führerschien sind die Klasse AM und L eingeschlossen. Da das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM bei 15 Jahren liegt, ist es zudem zulässig, dass Teilnehmer des Programms Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17) alleine ein Moped fahren. Eine Begleitperson ist in diesem Fall also nicht notwendig.

Regelungen für Mopeds im Straßenverkehr

Wer auf dem Moped beim Fahren ohne Helm erwischt wird, muss mit Sanktionen rechnen.
Wer auf dem Moped beim Fahren ohne Helm erwischt wird, muss mit Sanktionen rechnen.

Bevor Sie sich mit einem Moped in den Verkehr stürzen können, gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. So darf der Fahrer nicht ohne Führerschein hinter den Lenker und einem Moped ist das Fahren ohne Versicherungsschutz untersagt.

Kleinkrafträder zählen grundsätzlich zu den zulassungsfreien Fahrzeugen, weshalb die Anmeldung bei der Zulassungsstelle entfällt. Dennoch müssen Sie als Halter für einen gültigen Versicherungsschutz sorgen. Mit dem Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung erhalten Sie außerdem das Versicherungskennzeichen. Werden Sie auf dem Moped beim Fahren ohne dieses Kennzeichen erwischt, drohen Sanktionen. Was dabei im Einzelnen droht, hängt davon ab, ob Sie bloß das Versicherungskennzeichen nicht aufgeklebt haben oder ob gar kein Versicherungsschutz besteht.

Ähnlich gestaltet sich das Ganze auch, wenn Sie mit dem Moped fahren ohne einen Führerschein mitzuführen. Die Beamten der Polizei müssen dann prüfen, ob lediglich das Dokument zu Hause vergessen wurde oder ob keine Fahrerlaubnis vorhanden ist. Diese Einschätzung entscheidet darüber, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. 

Zusätzlich zu den Voraussetzungen für eine Teilnahme am Straßenverkehr gilt es auch beim Fahren Vorschriften zu beachten. So gelten, wenn Sie Sie zum Beispiel mit dem Moped zur Schule oder zum Ausbildungsplatz fahren, die generellen Verkehrsregeln. Für Kleinkrafträder gelten dabei in Deutschland die üblichen Vorgaben zu Höchstgeschwindigkeit, Abstand etc.

Einen Unterschied zur Nutzung von Pkw stellt hingegen die Helmpflicht dar. So schreibt der Gesetzgeber unter § 21a Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) das Tragen eines geeigneten Schutzhelms auf dem Moped vor:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Wollen Sie auf dem Moped nicht alleine fahren, sollten Sie im Vorfeld einen Blick in die allgemeine Betriebserlaubnis werfen. Denn in diesem Dokument wird angegeben, ob eine Personenbeförderung überhaupt zulässig ist oder ob es sich um ein einsitziges Modell handelt.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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4 Kommentare

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  1. christof m
    Am 23. September 2023 um 21:40

    Was kostet es, wenn man mit einem Moped (50ccm) auf dem Radweg fährt?

  2. Michel S
    Am 30. Juli 2022 um 14:36

    Moin,
    ist es erlaubt sich ein Mofa selbst zu bauen und dieses dann zu versichern, oder muss zusätzlich eine Zulassung erstellt werden? Wie verhält sich eben Genanntes bezüglich eines Mopeds?

  3. Evelyn K
    Am 16. September 2021 um 16:53

    Hallo,
    mein Sohn (16) ist mit einem eintragungspflichtigen Tuninglenker Marke “Pro Taper” gefahren, der nicht eingetragen war. Jetzt soll er 70,00 € +25,00 € Gebühr +3,50 € Auslagen bezahlen. Außerdem steht da : vorgesehene Bewertung nach dem Punktesystem 1 Punkt (Ich nehme an, dass damit ein Punkt in Flensburg gemeint ist .) Ist das rechtens?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Oktober 2021 um 11:15

      Hallo Evelyn K,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht oder die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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