Begleitetes Fahren: Welche Voraussetzungen und welche Regeln gibt es?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
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Begleitet fahren – Infos zur Antragsstellung, zur Begleitperson, zu den Kosten und mehr
Der öffentliche Straßenverkehr ist von unzähligen Regeln geprägt, welche die Sicherheit eines jeden Teilnehmers gewähren sollen. Dabei wird auch das hohe Unfallpotential von Fahranfängern berücksichtigt. So stellen die 18- bis 24-Jährigen auf der Straße im Vergleich mit anderen Altersgruppen ein doppelt so hohes Risiko für Unfälle dar. Bekanntermaßen ist es jenes Alter, in dem die meisten Personen ihren Führerschein erwerben und daher noch relativ unerprobt unterwegs sind.
Einer solchen Erkenntnis wird mit den Bestimmungen für begleitetes Fahren Rechnung getragen. Dabei dürfen Jugendliche ab 17 Jahre hinter dem Lenkrad sitzen, während eine Begleitperson daneben sitzt und als Ansprechpartner fungiert. Weil Fahranfänger oft noch etwas unsicher sind, gleichzeitig aber mit höherer Wahrscheinlichkeit Risiken eingehen, soll auf diese Weise das Unfallpotential gesenkt werden. Dennoch bzw. gerade deswegen ist begleitetes Fahren mit 17 an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die wir im Folgenden erklären.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Begleitetes Fahren
Sie können bereits mit 16 Jahren die Führerscheinausbildung in der Fahrschule anfangen. Eine Teilnahme am Straßenverkehr ist allerdings erst ab 17 Jahren möglich.
Sie müssen mindestens eine Begleitperson angeben. Eine Obergrenze ist nicht festgelegt.
Nein, die Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren mit 17 ist nur in Deutschland gültig.
Im Video: Alles zum begleiteten Fahren
Spezielle Informationen zum Modell “Begleitetes Fahren”:
Besonderheiten bei der Antragstellung für begleitetes Fahren
Seit 2010 können Minderjährige die Option begleitetes Fahren ab 17 (BF17) in Anspruch nehmen. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass dies eines ausdrücklichen Antrags bedarf, da der Führerscheinerwerb ab 18 Jahren noch immer als Regelfall gilt.
Zunächst einmal ist an dieser Stelle wichtig, dass es begleitetes Fahren nur für die Führerscheinklassen B und BE gibt. Die Klasse B berechtigt den Inhaber der Fahrerlaubnis dazu, außer einem Pkw auch Fahrzeuge der Klassen L (Traktoren) und AM (Kleinkrafträder und Quads) zu führen. Die Führerscheinklasse BE beinhaltet darüber hinaus die Fahrerlaubnis für einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
Wie erwähnt gibt es beim Antrag auf Begleitetes Fahren einige Besonderheiten. Generell, auch beim Führerschein ab 18, muss Ihr Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis genehmigt werden. Zuvor sind Sie nicht berechtigt, an den Prüfungen teilzunehmen. Da die Bearbeitungszeit etwa vier bis sechs Wochen dauert, sollten Sie sich rechtzeitig kümmern.
Die Formulare finden Sie entweder vor Ort in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder manchmal auch online. Häufig kümmert sich auch die Fahrschule um die Antragstellung und versorgt Sie fristgerecht mit den notwendigen Papieren.
Ob begleitetes Fahren oder die reguläre Fahrerlaubnis ab 18, die folgenden Unterlagen sind beim Antrag einzureichen:
- Ausweis bzw. Pass des Antragstellers
- aktuelles biometrisches Passfoto des Fahrschülers
- Nachweis, dass am Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen wurde
- Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist
- Name und Adresse der Fahrschule
Wer begleitetes Fahren beantragen will, benötigt zusätzlich die folgenden Unterlagen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Einverständniserklärung der Begleitperson bzw. der Begleitpersonen
- Kopien von Führerschein sowie Personalausweis der Begleitpersonen
Da die angemeldeten Begleitpersonen zunächst überprüft werden müssen, kommen beim Antrag für begleitetes Fahren höhere Kosten auf Sie zu. Pro zu überprüfende Person werden fünf bis acht Euro fällig. Der Antrag an sich verlangt Gebühren zwischen 50 bis 55 Euro, der Führerschein verursacht jedoch keine höheren Kosten als die normale Ausgabe für Volljährige.
Mindestalter, Fristen und Probezeit beim begleiteten Fahren
Sie müssen noch nicht 17 Jahre alt sein, um begleitetes Fahren zu beantragen, dennoch muss gewährleistet sein, dass nicht allzu viel Zeit zwischen Fahrschule, Prüfung und tatsächlichem Fahren im öffentlichen Straßenverkehr vergeht. So dürfen Sie sich für begleitetes Fahren bereits mit 16 bei der Fahrschule anmelden und den Antrag stellen – jedoch nicht früher als sechs Monate vor Ihrem 17. Geburtstag. Die Teilname an der Theorie-Prüfung ist drei Monate vor der Vollendung des 17. Lebensjahres möglich, die praktische Prüfung dürfen Sie einen Monat vorher ablegen.
Nachdem Sie die Prüfungsbescheinigung in der Hand halten, haben Sie wie jeder andere Fahranfänger eine Probezeit zu absolvieren. Diese beträgt hier ebenfalls zwei Jahre und beginnt mit dem Tag, an dem Sie den Führerschein in der praktischen Prüfung erwerben. Sollten Sie jedoch bereits eine Erlaubnis für die Klasse A1 (kleinere Krafträder) besitzen, beginnt die Probezeit nicht erneut. Stattdessen zählt sie ab dem Datum, an dem Sie die Prüfung dafür erfolgreich absolvierten.
Wie der Name schon suggeriert, ist begleitetes Fahren ab 17 mit einer Begleitperson so lange erforderlich, bis der Fahranfänger das 18. Lebensjahr vollendet hat. Danach ist er berechtigt, sich allein hinter das Steuer zu setzen.
Das Mindestalter für begleitetes Fahren ist 17 Jahre, soviel steht bisher fest. Im April 2018 wurden jedoch Pläne verkündet, dieses Alter um ein Jahr herabzusetzen. Wann begleitetes Fahren ab 16 möglich ist, das wurde jedoch bisher noch nicht bekanntgegeben. Die Entscheidung trifft nicht der Bund, sondern muss auf EU-Ebene abgesprochen und akzeptiert werden.
Nach der Prüfung: Prüfungsbescheinigung statt Führerschein
Die theoretische und die praktische Prüfung für begleitetes Fahren haben inhaltlich keine Besonderheiten, sondern gleichen der für Volljährige. Und dennoch: Nach Bestehen erhalten Sie nicht sofort den Kartenführerschein wie jeder andere. Stattdessen bekommen die frischgebackenen Fahranfänger die sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgehändigt – der Nachweis über das Bestehen der praktischen Prüfung und die Berechtigung zum Führen des Kfz.
Den Kartenführerschein können Betroffene bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen, sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dafür sollten sie sich nicht allzu viel Zeit lassen, da die Prüfungsbescheinigung drei Monate nach dem 18. Geburtstag nicht mehr gültig ist.
Begleitetes Fahren – wer darf begleiten?
Eine wichtige Voraussetzung für begleitetes Fahren ist eine Begleitperson, die sich bereit erklärt, bis zum 19. Lebensjahr an der Seite des Führerscheinneulings zu sitzen. Dennoch kommt nicht jeder Beliebige für diese Aufgabe in Frage. Vielmehr gibt es relativ strenge Auflagen.
Generell muss aber nicht nur der Fahranfänger die Begleitperson den Bestimmungen entsprechend aussuchen, auch seine Erziehungsberechtigten müssen dieser Wahl zustimmen. Für das BF17 muss die Begleitperson auch nicht zwangsläufig ein Verwandter sein. Jeder, der den folgenden Anforderungen entspricht und bei der Fahrerlaubnisbehörde angemeldet wird, darf diese Rolle ausfüllen:
- Begleitetes Fahren erfordert eine Begleitperson im Alter von mindestens 30 Jahren.
- Diese Person muss zudem seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse B besitzen.
- Für begleitetes Fahren darf die Begleitperson nicht mehrere Punkte in Flensburg haben: Ein Punkt zum Zeitpunkt der Antragstellung ist hier das zulässige Höchstmaß.
Wie viele Begleitpersonen Sie in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen möchten, das ist Ihnen überlassen. Die Anzahl ist unbegrenzt. Zum Zeitpunkt zur Antragstellung muss bereits mindestens eine Person angegeben werden. Nachträglich können weitere Mitfahrer angemeldet werden, die den Anforderungen entsprechen.
Diese müssen aber nicht unbedingt für begleitetes Fahren als Beifahrer im Auto Platz nehmen, vielmehr können sie sich jeden beliebigen Sitz im Fahrzeug aussuchen. Wichtig ist dagegen, dass niemand außer dem Fahrer selbst aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen darf. Der Begleiter fungiert ausschließlich als Ansprechpartner bei eventuellen Unsicherheiten.
Achtung: Die Begleiter müssen während der Fahrt mit dem Fahranfänger eine Promillegrenze einhalten, auch wenn sie nicht selbst hinter dem Steuer sitzen. Zulässig ist maximal ein Blutalkoholwert von 0,5 Promille. Natürlich dürfen auch keine anderen berauschenden Mittel konsumiert worden sein. Für den Fahranfänger gilt eine 0,0-Promillegrenze.
Eine spezielle Schulung für begleitetes Fahren müssen die in Frage kommenden Begleitpersonen nicht absolvieren. Die Option gibt es aber dennoch: Manche Fahrschulen bieten eine entsprechende Informationsveranstaltung an, die Teilnahme ist meist kostenfrei.
Was ist bei der Versicherung bzgl. begleitetem Fahren zu beachten?
In den meisten Fällen haben minderjährige Fahranfänger noch kein eigenes Auto, sondern nutzen das der Eltern bzw. der Begleitperson. Sollte dem so sein, dann sollte dies der Kfz-Versicherung mitgeteilt werden, damit der frischgebackene Autofahrer in den Vertrag aufgenommen wird. Häufig gibt es für die Minderjährigen keine Erhöhung des zu zahlenden Beitrags.
Dies ändert sich jedoch mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Zu beachten ist hier darüber hinaus, dass Fahranfänger in den meisten Fällen einen höheren Betrag als andere Fahrergruppen zahlen müssen. Grund ist der eingangs erwähnte Umstand, dass diese ein besonders hohes Unfallrisiko mit sich bringen und die Versicherung mit höherer Wahrscheinlichkeit Geld kosten werden.
Begleitetes Fahren kommt Ihrer Versicherung – besser gesagt, dem zu zahlenden Versicherungsbeitrag – zugute. Manche Kfz-Versicherungen belohnen es nämlich, wenn der Betroffene vorher einige Zeit durch begleitetes Fahren am Straßenverkehr teilgenommen hat. Diese können unter Umständen dann mit niedrigeren Zahlungen rechnen als die gleichaltrigen Fahrer, die “erst” mit 18 den Führerschein gemacht hatten und nicht einige Zeit “unter Aufsicht” standen. Das kann bei der Assekuranz auf das erste eigene Auto, aber auch bei einem anderen Fahrzeug gelten.
Darf ich auch im Ausland begleitet fahren?
Zwar gilt der reguläre Kartenführerschein in der gesamten EU. Dies trifft jedoch nicht für die Prüfbescheinigung zu, welche in Deutschland die Berechtigung für begleitetes Fahren erteilt. Im Ausland ist diese nicht anerkannt, Minderjährige dürfen mit oder ohne Begleitung nicht am Steuer sitzen. Die einzige Ausnahme ist das Nachbarland Österreich. Hier ist dieser Nachweis anerkannt – jedoch nur bis zum 18. Geburtstag des Fahranfängers. Mit diesem Stichtag muss er in Österreich den normalen Kartenführerschein bei sich tragen.
Auch wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, dafür aber bereits im Besitz eines ausländischen Führerscheins, der nicht der EU bzw. einem der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums angehört, können Sie begleitetes Fahren beantragen. Der Antrag ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Diese kann im Einzelfall auch bestimmen, dass zusätzliche Prüfungen notwendig sind. Dennoch haben Betroffene keinen Anspruch darauf, dass der Antrag genehmigt wird.
Verkehrsrechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen diese Bestimmungen
Nun gibt es eine beträchtliche Anzahl von Regeln einzuhalten, damit begleitetes Fahren eine Möglichkeit für den Fahranfänger darstellt. Sollten diese nicht eingehalten werden, müssen die Betroffenen mit entsprechenden Sanktionen rechnen.
Wer bspw. seine Prüfbescheinigung nicht mit sich führt bzw. trotz Aufforderung keine vorzeigt, der muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Ist jemand für begleitetes Fahren angemeldet, aber ohne Begleitperson unterwegs, sind die Strafen um einiges höher. Das Bußgeld beträgt in diesem Fall 70 Euro. Außerdem kann auf diese Weise bereits begleitetes Fahren für erste Punkte auf dem Flensburger Konto sorgen: Wer dabei ohne einen der eingetragenen Begleiter fährt, kassiert einen Punkt im Fahreignungsregister.
Hinzu kommt, dass die Fahrerlaubnis widerrufen wird. Der Fahranfänger erhält diese erst zurück, wenn er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat. Hierbei gibt es keine zeitliche Sperre, wie es beim Entzug der Fahrerlaubnis für erfahrene Verkehrssünder der Fall ist. Diese müssen mindestens sechs Monate warten, bis sie erneut einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen dürfen.
Achtung: Der Widerruf der Fahrerlaubnis bezieht sich in dabei in der Regel nur auf die Führerscheinklassen B und BE. Fahrzeuge der Klassen AM und L dürfen weiterhin geführt werden. Für diese wird dann ein Kartenführerschein ausgestellt.
Beachten Sie außerdem, dass Sie, auch wenn begleitetes Fahren zunächst an der Tagesordnung steht, die strengen Sanktionen der Probezeit erwarten müssen, wenn ein Verkehrsverstoß begangen wird. Die Verstöße werden hierbei in die Kategorien A (schwerwiegende Verstöße) und B (minderschwere Verstöße) eingeteilt. Ein A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit sowie zur verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar. Ein B-Verstoß allein hat noch keine Konsequenzen außer denen, die der Bußgeldkatalog generell für einen solchen Verstoß vorsieht. Zwei B-Verstöße haben aber die gleiche Wirkung wie ein A-Verstoß.
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