Was Sie beim Führerschein mit 17 beachten müssen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Vom Modellversuch zum Dauerrecht: Begleitetes Fahren mit 17

Auto-Führerschein mit 17: Erfahrungen sammeln durch begleitetes Fahren.
Auto-Führerschein mit 17: Erfahrungen sammeln durch begleitetes Fahren.

Fast jeder vierte Unfall im Straßenverkehr, bei dem Personen zu Schaden kommen, wird von einem jungen Pkw-Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren verursacht. Wird die Zahl in einen Vergleich gesetzt, ist sie noch gravierender: Der Anteil der jungen Pkw-Fahrer unter allen Autofahrern beträgt gerade einmal 10 Prozent (Stand: 2013, ADAC).

Das Bundesland Niedersachsen startete aus diesem Grund am 19. April 2004 einen Modellversuch. Der Führerschein für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17) konnte ab diesem Zeitpunkt in Niedersachsen erlangt werden.

Weitere deutsche Bundesländer schlossen sich dem Modellversuch an, da sie von der enormen Resonanz und den äußerst positiven Erfahrungen der niedersächsischen Behörden überzeugt waren. Im Sommer 2005 schaffte der Bund die gesetzliche Grundlage, damit alle Bundesländer entscheiden können, ob sie den Führerschein mit 17 ins Landesrecht übernehmen wollen.

FAQ: BF17-Führerschein

Gibt es eine Möglichkeit, schon mit 17 Jahren Auto zu fahren?

Ja, das ist mit dem BF17-Führerschein möglich – allerdings nicht allein. Es muss immer eine Begleitperson mitfahren.

Wie funktioniert das begleitete Fahren?

Sie absolvieren ganz normal Ihre PKW-Fahrerlaubnis in der Fahrschule. Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung und dürfen mit einer Begleitperson Auto fahren. Mit vollendetem 18. Lebensjahr tauschen Sie den BF17-Führerschein gegen den B-Führerschein und dürfen ab sofort allein fahren.

Wie lange dauert die Probezeit beim BF17-Führerschein?

Auch bei dieser Fahrerlaubnis dauert die Probezeit zwei Jahre. Sie beginnt mit Erteilung der Prüfbescheinigung.

Im Video: Alles zum begleiteten Fahren

In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum begleiteten Fahren.
In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum begleiteten Fahren.

Junge Fahrer, welche am niedersächsischen Modellversuch teilnahmen und den Führerschein ab 17 erlangten, verursachten ab dem 18. Lebensjahr 28,5 Prozent weniger Unfälle und begingen 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße als die “herkömmlichen” Fahranfänger. (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft und Verkehr)

Innerhalb von drei Jahren nahmen 63.000 niedersächsische Jugendliche an dem Modellversuch BF17 teil, wie Statistiken belegen.

Das begleitete Fahren leistet auch in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Daniel Hirche, Verkehrsminister Niedersachsen

Das erkannte auch die Bundesregierung und setzte einen Gesetzesentwurf in Kraft, der den Führerschein mit 17 bis zum August 2010 erlaubte. Kurz vor Ablauf dieser Frist wurde aus dem Modellversuch das Dauerrecht. Ab dem 1. Januar 2011 ist das BF17 im Straßenverkehrsgesetz verankert und kann von Jugendlichen in Anspruch genommen werden.

Begleitetes Fahren: So funktioniert es

Die Grundvoraussetzung beim Führerschein BF17 ist eine Begleitperson. Diese muss verschiedene Bestimmungen erfüllen, um als solche eingetragen werden zu können. Die Begleitperson muss bei jeder Fahrt im Auto Platz nehmen und kann so mit seinen Erfahrungen als Kfz-Fahrer zu einer guten Verkehrssicherheit des Fahranfängers beitragen.

Um am begleiteten Fahren teilzunehmen, müssen Sie eine Führerscheinausbildung für die Klasse B durchlaufen. Diese Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung in der Fahrschule bekommt der Fahranfänger eine sogenannte Prüfbescheinigung. Diese fungiert zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis und muss folglich bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Der BF17-Führerschein wird ab dem 18. Lebensjahr zu einem EU-Führerschein. Außerdem ist der Fahranfänger damit dann berechtigt, allein mit dem Auto zu fahren. Der Führerschein wird Ihnen in aller Regel von der Führerscheinstelle zugeschickt.

Die Prüfbescheinigung für den Führerschein ab dem 17. Lebensjahr behält bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag ihre Gültigkeit. Danach ist sie abgelaufen und muss spätestens zu diesem Zeitpunkt gewechselt werden, wenn der Fahranfänger keine Ordnungswidrigkeit begehen möchte.

Der Führerschein ab 17 schließt automatisch die Klasse AM für Leichtkrafträder wie Mopeds und Mofas sowie die Klasse L für Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ein. Wer diese Fahrzeuge fährt, muss immer seine Prüfbescheinigung sowie seinen Ausweis dabei haben. Außerdem ist beim Führen dieser Fahrzeuge keine Begleitung nötig.

Die Probezeit beim BF17

In der Probezeit kann das Handy am Steuer ernste Konsequenzen haben.
In der Probezeit kann das Handy am Steuer ernste Konsequenzen haben.

Die Probezeit ist wie bei den anderen Fahrerlaubisklassen für zwei Jahre angesetzt. Mit der Erteilung der Prüfbescheinigung beginnt die Probezeit vom BF17.

Sollte der Fahranfänger bereits mit 16 Jahren eine Fahrausbildung in der Klasse A1 absolviert haben, beginnt für ihn die Probezeit mit der Erteilung dieser Fahrerlaubnis. Das bedeutet, dass, sofern er den Führerschein mit 17 erlangt, zu diesem Zeitpunkt bereits die Hälfte der Probezeit abgeschlossen ist. Dies ist natürlich nur möglich, wenn sich der Fahranfänger bis zu dieser Zeit keine Ordnungswidrigkeit geleistet hat, welche die Probezeit verlängert.

Verkehrsverstöße in der Probezeit

In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Erstere bilden dabei die schwerwiegenden Verstöße wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, illegale Autorennen oder fahrlässige Tötung. B-Verstöße sind vergleichsweise weniger schwerwiegend. Beispiele hierfür sind Überladung, Fahren ohne Betriebserlaubnis oder das Fahren mit abgefahrenen Reifen.

Ein einmaliger A-Verstoß verpflichtet zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und verlängert zudem die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Ein weiterer A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine Verwarnung nach sich. Der dritte A-Verstoß führt zum FühEntzug der Fahrerlaubnis inklusive Sperrfrist. Zwei B-Verstöße sind mit einem A-Verstoß gleichzusetzen.

Fahranfänger können auch beim Modell “Begleitetes Fahren” Punkte in Flensburg sammeln. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der jeweiligen Ordnungswidrigkeit.

Wer sich in der Probezeit befindet bzw. unter 21 Jahren alt ist, darf keinen Alkohol zu sich nehmen, sofern er sich in der nachfolgenden Zeit noch hinter das Lenkrad setzen und das Auto bedienen möchte. Sollte ein Fahranfänger in der Probezeit dennoch gegen die 0,0-Promillegrenze verstoßen, muss er mit harten Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.

Führerschein mit 17 versus Pkw-Führerschein mit 18

Begleitetes Fahren ab 17 unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von der “normalen” Führerscheinklasse B. Das Mindestalter beträgt anstatt 18 Jahren beim Regelfall 17 Jahre für den Führerschein ab 17. Außerdem muss beim BF17 eine eingetragene Begleitperson bei jeder Fahrt im Auto anwesend sein. Noch ein Unterschied bildet die Antragstellung. Hierbei muss neben dem Zusatzblatt des Formulars für Begleitetes Fahren auch ein Antrag pro Begleiter eingereicht werden.

Begleitetes Fahren: Voraussetzungen für die Prüfbescheinigung

Tipps und Voraussetzungen zum BF17
Tipps und Voraussetzungen zum BF17

Um den Führerschein mit 17 erhalten zu können, müssen Sie einige Regeln beachten und die entsprechenden Anträge einreichen. Was Fahranfänger für das Modell “Begleitetes Fahren” an Voraussetzungen erfüllen müssen, lesen Sie in den nachfolgenden Abschnitten.

Die Antragstellung

Die zuständige Führerscheinstelle stellt alle nötigen Formulare für die Beantragung des Modells BF17 zur Verfügung. Deren Bezeichnungen können sich in den unterschiedlichen Bundesländern unterscheiden.

Die Begleitpersonen müssen in einem zusätzlichen Antrag eingetragen werden. Zusätzlich sind die Begleitpersonen verpflichtet, auf einem eigenen Formular zu vermerken, dass sie sich zur Verfügung stellen. Zudem müssen sie eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises hinterlegen.

Mit diesen Anträgen im Gepäck können Sie zur Führerscheinstelle gehen. Fahranfänger, die 17 Jahre alt sind, benötigen darüberhinaus noch folgende weitere Dokumente zur Anmeldung für den Erwerb der Fahrerlaubnis:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Maßnahmen“

Natürlich verursacht die Beantragung vom Führerschein ab 17 auch Kosten. Die Gebühren setzen sich aus drei Teilen zusammen: Führerscheinantrag, Ausfertigung der Prüfbescheinigung und Überprüfung der Begleitpersonen. Die Kosten können regional variieren und sind nicht einheitlich festgelegt.

Sobald alle Dokumente geprüft wurden, werden diese von der Führerscheinstelle an die Fahrschule geschickt. Die Fahrschule informiert Sie, sobald die Bescheinigungen eingetroffen sind.

Sonstige benötigte Bescheinigungen

Wie auch bei anderen Führerscheinklassen, muss ein aktueller Sehtest vorliegen, welcher nicht älter als 2 Jahre sein darf. Beim Sehtest kommt es jedoch nicht auf die Dioptrien-Zahl der Augen an. Lediglich die Sehleistung ist entscheidend. Diese darf den Grenzwert von 70 Prozent nicht unterschreiten. Sollte dies doch der Fall sein, müssen Sie einen Augenarzt kontaktieren. Ggf. müssen dann eine Brille oder Kontaktlinsen getragen werden, wenn Sie sich hinter das Steuer setzen. Diese Auflage wird entsprechend auf dem Führerschein vermerkt.

Neben dem Sehtest ist auch der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, auch “kleiner Erste-Hilfe-Kurs” genannt, wichtig. Das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder die Malteser führen diesen beispielsweise durch. Auch hier lohnt es sich, die Kosten miteinander zu vergleichen. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs muss zur Fahrschule mitgebracht werden.

Begleitetes Fahren: Die Versicherung zu erweitern, kann Kosten verhindern

Natürlich ist auch die Versicherung ein großes Thema in puncto BF17. Die meisten Fahranfänger sind mit dem Auto ihrer Eltern oder dem sonstiger Verwandter unterwegs, bis sie mit ihrem eigenen Kfz fahren dürfen. Deshalb sollte der Versicherung rechtzeitig die Teilnahme an der Ausbildung vom Begleiteten Fahren mitgeteilt werden.

In diesem Fall kann die Versicherung die Police ändern, sodass Sie im Schadensfall abgesichert sind. Viele Versicherungen haben Klauseln in ihren Verträgen, dass der Fahrer älter als 17 Jahre sein muss. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung erhebliche Probleme in diesem Fall verursachen. Deshalb ist es ratsam, der Versicherung die Teilnahme am BF17 frühzeitig mitzuteilen.

Auswahl der Begleitperson für den Führerschein mit 17

Begleitetes Fahren setzt eine Begleitperson voraus
Begleitetes Fahren setzt eine Begleitperson voraus

Der größte Unterschied zwischen dem BF17 und einem herkömmlichen Pkw-Führerschein ist die Pflicht, dass eine Begleitperson mit im Auto sitzen muss. Wo sie sich hinsetzt ist dabei egal, sie muss nicht auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.

Die Begleitperson soll als Ansprechpartner fungieren und darf nicht in das Lenkrad greifen. Eher soll die Begleitung Ratschläge geben und den Anfänger auch einmal loben.

Der junge Fahrer hat zwar die Ausbildung in der Fahrschule bereits durchlaufen, kennt also die Verkehrsregeln, verfügt aber noch nicht über die nötige Erfahrung, die eine Begleitperson hat.

Die BF17-Begleitperson muss laut § 48a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • über 30 Jahre alt
  • seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • nur maximal ein Punkt in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung

Die Fahrerlaubnis der Begleitung kann auch ein anderweitig gültiges EU- oder EWR-Dokument sowie ein schweizerischer Führerschein sein. Bei jeder Fahrt des Fahranfängers mit einem Führerschein mit 17, muss die Begleitperson den eigenen Führerschein mitführen.

Es können unbegrenzt viele Personen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Jedoch muss auch für jede Eintragung eine Gebühr gezahlt werden.

Außerdem definiert § 48a Abs. 4 FeV folgende Regelungen für das Modell „Begleitetes Fahren“ und deren Begleitperson:

Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber

  1. vor Antritt einer Fahrt und
  2. während des Führens des Fahrzeugs, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen,

ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. (Quelle: § 48a Abs. 4 FeV)

Die BF17-Begleitperson soll den Stress mindern, der durch unbekannte Situationen bei Fahranfängern auftritt. Sie entlasten den Fahrer durch wichtige Hinweise. Kommt es dennoch zu einem Unfall, haftet die Begleitperson nicht, da er lediglich Ratschläge geben soll und deshalb nicht haftbar gemacht werden kann.

Genauso wie der BF17-Fahranfänger muss auch die Begleitperson eine Promillegrenze einhalten. Zwar liegt die bei letzterem bei 0,5 Promille, dennoch muss sich die Begleitperson daran halten, um nicht selbst ein Bußgeld zu kassieren. Dssselbe gilt selbstverständlich für den Konsum von Drogen.

Begleitetes Fahren: Ohne Begleitperson droht ein Bußgeld

Wer einen Führerschein mit 17 besitzt und ohne Begleitperson unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde einen Widerruf des Führerscheins aussprechen. Diesen erhalten Sie Fahranfänger erst zurück, wenn Sie ein Aufbauseminar absolvieren.

Führerschein mit 17: Kosten, die einberechnet werden müssen

Der Führerschein mit 17 verursacht Kosten.
Der Führerschein mit 17 verursacht Kosten.

Grundsätzlich kostet der Führerschein mit 17 das gleiche wie eine normale Pkw-Führerschein-Ausbildung. Die Kosten hängen von der Region der Fahrschule ab und können daher stark variieren. Aufgrund der großen Preisunterschiede lohnt es sich, voran die Kosten der Fahrschulen zu vergleichen.

Außerdem kommen müssen Sie noch die Kosten für den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs auf Fahranfänger einplanen. Die Eintragung pro Begleitperson im Führerschein mit 17 kostet etwa 5 bis 15 Euro. Hierin enthalten sind die Eintragung und die Überprüfung der jeweiligen Personen. Die Gebühr für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung kostet etwa 6 bis 8 Euro.

Begleitetes Fahren ab 17 im Ausland: Ist der Führerschein gültig?

Das Modell “Begleitetes Fahren” gibt es auch im Ausland. Erfolgreiche Beispiele sind etwa Frankreich, Kanada und einige Bundesstaaten in den USA.

Wer eine deutsche Prüfbescheinigung erworben hat, darf in diesen Ländern jedoch kein Auto fahren. Die Prüfbescheinigung vom Modell “Begleitetes Fahren ab 17” wird im Ausland nicht als gültige Fahrerlaubnis anerkannt.

Eine Ausnahme von dieser Bestimmung des BF17 ist Österreich. Hier wird die Prüfbescheinigung anerkannt, da das Modell der sogenannten L-17-Ausbildung in dem Land gleicht. Dies gilt auch andersherum. Österreichische Fahranfänger, die im Besitz einer solchen L-17-Bescheinigung sind, dürfen auch ein Fahrzeug in Deutschland führen.

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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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199 Kommentare

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  1. Luis
    Am 1. August 2021 um 19:47

    Hallo ich habe eine frage ich möchte meinen Führerschein jetzt Absolvieren aber keiner von meinen Beiden elternteilen besitzen einen Führerschein Daher wollte ich fragen Kann ich auch den Füherschein Machen Ohne eine begleigtperson einzutragen Aber so lange fahre ich dann nicht bis zu meinen 18ten Geburstag ich bedanke mich im vorraus…. LG luis

  2. Arjanit
    Am 13. September 2020 um 10:22

    Hallo, ich habe meinen Schein 6 Tage nach meinem 17 Geburtstag bekommen. Nun habe ich meine Ausbildung angefangen und muss immer 2 mal Wöchentlich mit der S-Bahn ~ >1:20h mit der Bahn zu meiner Berufsschule fahren.
    Mit dem Auto würde ich mir täglich 80 Minuten fahrt und wöchentlich 160 Minuten (2:40h) sparen.

    Wäre es in solch einem Fall möglich einen Antrag auf die frühere Aushändigung meines Scheins möglich?

  3. Kerimi
    Am 25. Juli 2020 um 11:56

    Was passiert wenn ich im Ausland trotz BF17 fahre?

  4. Michael
    Am 17. August 2019 um 16:25

    Hallo, könntet ihr es bitte unterlassen, falsche Informationen zu verbreiten? Im Artikel ist die Rede davon, dass das Fahren ohne Begleitperson angeblich unter §21 StVG fallen würde, ohne dass ihr ansatzweise begründen könnt, wie ein Auflagenverstoß bei einer vorhandenen Fahrerlaubnis der Klasse B ein Fahren ohne Fahrerlaubnis der Klasse B sein kann und warum der Gesetzgeber einen Enzug der Klasse B vorschreibt, wenn angeblich Klasse B nicht vorhanden ist. Die Rechtslage lässt keinerlei Vermutungen und Interpretationen zu, relevant ist hier ausschließlich §6e Abs 2 StVG und keinesfalls §21 StVG.

  5. Siegmar H.
    Am 11. Dezember 2018 um 8:04

    Ich habe mich als Begleitfahrer bei meiner Tochter eintragen lassen trotz zweier Punkte und wurde erwartungsgemäß abgelehnt. Nun ist noch ein Punkt übrig und ich wollte mich nachtragen lassen, bekam von der Führersteinstelle aber die Auskunft, daß das nicht mehr geht, da ich bereits abgelehnt sei. Hätte ich mich erst jetzt eintragen lassen hätte es kein Problem gegeben. Ist das richtig so und kann man da etwas dagegen tun?

  6. Siegmar
    Am 7. Dezember 2018 um 14:04

    Ich hatte bei führerscheinbeginn meiner Tochter zwei Punkte, habe mich aber nachbrücksprache mit dem Fahrlehrer als fahrbegleitung eintragen lassen und wurde wie erwartet abgelehnt. Jetz istbder eine Punkt weg und ich wollte mich nun nachträglich eintragen lassen. Die Führerscheinstelle sagt, das geht nicht, ich hätte mitbedenkt eintragen warten müssen, bis ich die Erlaubnis zum begleitenden fahren habe. Ist dies korrekt und was könnte ich dagegen tun? Vielen Dank für Ihre Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Januar 2019 um 13:52

      Hallo Siegmar,

      die Beantwortung der Frage hängt von individuellen Umständen ab. So ist eine Voraussetzung zur Begleitperson zum Beispiel auch ein durchgehend unfallfreies Fahren von 5 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Mike
    Am 17. Juli 2018 um 20:17

    Hallo.
    Mein sohn will nun den Führerschein für BF17.
    Meine Frau und ich sollen als Begleitung eingetragen werden, nur hat meine frau ihren Führerschein nach der Hochzeit noch nicht geändert auf dem neuen Nachnamen.
    Wie steht da die Gesetzeslage?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:17

      Hallo Mike,

      bitte wenden Sie scih an die Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Matthias
    Am 5. Juli 2018 um 20:04

    Ich bin jetzt 16 1/2 Jahre alt und wenn ich mit 16 den B17 schein komplett fertig habe
    Darf ich dann mit einem moped fahren ?
    Bekommt man den 50ccm schein und den kleinen traktor schein schon früher ?
    Oder kann man das beantragen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 14:24

      Hallo Matthias,

      in der Regel ist der Führerschein erst gültig mit Erreichen des jeweiligen Mindestalters. Wenden Sie sich ggf. an die Führerscheinstelle, ob es entsprechende Ausnahmen gibt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Nils
    Am 24. Juni 2018 um 12:09

    Darf ich denn mit BF17 auch alleine ein Microcar fahren, dass 60km h schafft?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2018 um 10:47

      Hallo Nils,

      alleine dürfen Sie nur Fahrzeuge führen, welche gemäß den Regelungen der Führerscheinklasse AM erlaubt sind. Dazu gehören leichte zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Thomas
    Am 30. Mai 2018 um 18:43

    Hallo, meine Tochter wird ab nächsten Monat wahrscheinlich am begleiteten fahren ab 17 teilnehmen.
    Ich selbst bin Schmerzpatient und habezej eine Schmerzpumpee implantiert die unter anderem mit Morphin gefüllt wird. Auf Anordnung der Verkehrsbebörde habe ich erfolgreich eine mpu gemacht und darf demnach Auto fahren.
    Wie ist es hier, wenn ich als Begleitperson bei meiner Tochter eingetragen bin? Können wir da Probleme bekommen.??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2018 um 12:49

      Hallo Thomas,

      die Fahrerlaubnisbehörde überprüft stets die vorgeschlagenen Begleitpersonen auf ihre Tauglichkeit. Wenn Sie Ihren Fall dort schildern und die Behörde keine Einwände hat, dürfen Sie für Ihre Tochter als Begleitperson fungieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Lucas
    Am 23. Mai 2018 um 15:46

    Hallo
    Was passiert wenn man mit dem BF 17 geblitzt worden ist mit 13 zu schnell

    MfG Lucas S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:31

      Hallo Lucas,

      das kommt darauf an, ob Sie außerorts oder innerorts geblitzt wurden. Innerorts werden hierfür im Regelfall 25 Euro Verwarngeld plus Bearbeitungsgebühren fällig, außerorts 20 Euro Verwarngeld plus Bearbeitungsgebühren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Florian
    Am 13. Mai 2018 um 17:59

    Hallo,
    Darf die Begleitperson während des Einparken aussteigen und einem z.b. einwinken oder muss die Begleitperson immer im Auto sitzen?
    MfG
    Florian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 11:28

      Hallo Florian,

      dies sollte erlaubt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Semira
    Am 4. Mai 2018 um 15:51

    Hallo,
    ich muss für ein schulbezogenes Projekt herausfinden, wie viel die ungefähre Grundgebühr eines Autoführerscheins der Klasse B17 beträgt. Ist diese je nach Fahrschule verschieden?
    Vielen Dank im Vorraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2018 um 10:07

      Hallo Semira,

      für den Führerschein gibt es in Deutschland keine einheitliche Gebührenordnung. Je nach Bundesland und Fahrschule belaufen sich die gesamten Ausbildungskosten auf etwa 1200-2200 Euro. Die Grundgebühr deckt lediglich den Verwaltungsaufwand und den theoretischen Unterricht (12 Doppelstunden à 90 Minuten und 2 Doppelstunden à 90 Minuten) ab und sollte nicht mehr als das Zehnfache einer normalen Fahrstunde betragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Miguel
    Am 29. April 2018 um 15:43

    Hallo zusammen,
    bin heute mal wieder mit dem Auto unterwegs gewesen( L17 )und habe wie mein Vater auch den amtlichen Lichtbildausweis
    vergessen, und die Polizei hat uns natürlich aufgehalten.
    Meine Frage ist mit welcher Strafe muss ich rechnen (oder mein Vater).
    Gruß Miguel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 14:58

      Hallo Miguel,

      wenn grundsätzlich eine Fahrerlaubnis besteht, ist das Fahren ohne Führerscheindokument eine Ordnungswidrigkeit, für die normalerweise 10 Euro Bußgeld anfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Philip
    Am 20. April 2018 um 15:59

    Ist es möglich, wenn der 17. Geburtstag auf einen Samstag fällt, die Fahrerlaubnis auch schon am Freitag davor durch einen Erziehungsberechtigten abholen zu lassen? Damit man “pünktlich” fahren darf.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2018 um 16:23

      Hallo Philip,

      bitte wenden Sie sich an die Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. bärbel
    Am 27. März 2018 um 10:45

    hallo,
    in meinem bekanntenkreis gibt es einen jungen,er war achtzehneinhalb jahre alt,als er beim fahren mit 0,7 promille erwischt wurde,mit was muß er rechen
    danke für eine antwort

  17. Stephan S.
    Am 15. März 2018 um 14:58

    Ich fahren eine E-Klasse von Mercedes. Das Fahrzeug kann per Smartphone eingeparkt werden. Wenn mein Sohn das Auto mit dem Handy einparkt, wo muss ich mich als Begleiter aufhalten. Muss ich im Auto sitzenbleiben oder muss ich mich neben meinen Sohn stellen und ihn beim Einparken mit dem Handy beobachten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 11:06

      Hallo Stephan S.,

      wer ein Fahrzeug führt, der benötigt einen Führerschein. Insofern Ihr Sohn einen Führerschein für begleitetes Fahren ab 17 besitzt, müssen Sie sich als Begleiter stets im Wagen befinden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Kev
    Am 13. März 2018 um 18:30

    Hallo,
    Folgendes: Ich hab nun seit diesem Jahr meine Fahrerlaubnis für BF17. Mama ist die einzige eingetragene Person und hatte zum Zeitpunkt des Antrags keine Punkte etc. Sprich sie ist zum Begleiten zugelassen. Jedoch ist sie jetzt anscheinend über Rot gefahren, und es drohen 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, da sie dabei geblitzt wurde. Darf sie mich trotzdem, falls sie diese 2 Pkt und das Fahrverbot überhaupt bekommen sollte, mich weiterhin nach dem Bzw während dem Monat Fahrverbot begleiten oder ist das ab jetzt ungültig
    Danke!
    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 15:34

      Hallo Kev,

      in der Regel kann deine Mutter dich weiterhin begleiten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  19. Sebastian B.
    Am 6. März 2018 um 11:58

    Darf ich mit meinem BF17 einen 50ccm Roller in Italien oder anderen EU-Ländern außer Österreich und Deutschland fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 9:42

      Hallo Sebastian B.,

      hier ist u.a. das jeweilige Mindestalter entscheidend. In Italien gilt für das Führen von Fahrzeugen ein Mindestalter von 18 Jahren, insofern ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihre Fahrerlaubnis dort nicht anerkannt wird. Inwiefern das Führen eines Rollers erlaubt ist, gilt es, länderindividuell zu prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Daniel
    Am 4. März 2018 um 17:43

    Hallo,

    Ich möchte mein Opa (80 Jahre alt) als Begleitperson eintragen lassen. Würde sich hier Probleme ergeben wegen dem Alter?

    Mit Freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2018 um 22:09

      Hallo Daniel,

      unseres Wissens sollte das Alter Ihres Großvaters kein Problem darstellen. Um sicher zu gehen, könnten Sie sich allerdings auch bei der Fahrerlaubnisbehörde in dieser Sache erkundigen, da diese die Eignung der Begleitperson ohnehin überprüft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Tina
    Am 24. Februar 2018 um 21:35

    Ich habe am 29. Februar Geburtstag und werde heuer 18 Jahre alt. Habe den Führerschein mit 17. Darf ich dann am 28. Februar alleine Autofahren, da ich da Geburtstag feier und es heuer keinen 29. Februar gibt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 14:15

      Hallo Tina,

      Personen, die am 29. Februar Geburtstag haben, erreichen erst am 01. März die Volljährigkeit.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  22. Eva
    Am 18. Februar 2018 um 20:29

    Darf der BF17 -Fahrer, zum Beispiel an der Tankstelle bei ausgeschaltetem Motor auf dem Fahrersitz sitzen bleiben, während die Begleitperson nicht im Auto ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 11:40

      Hallo Eva,

      bei ausgeschaltetem Motor sollte das in der Regel kein Problem sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Mittag
    Am 7. Februar 2018 um 20:22

    Hallo wo ist die Rechtsgrundlage zum fahren in Österreich mit BF17?

    Grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 12:08

      Hallo Mittag,

      wird sind ein unabhängiger Informationsdienst mit Spezialisierung auf Deutsches Verkehrsrecht – ob es ein solches Angebot auf in Österreich gibt, können wir nicht beantworten. Grundsätzlich gilt: Innerhalb der EU dürfen Sie die Fahrzeuge führen, zu denen Sie in im Ausstellungsland berechtigt wurden, insofern keine nationalen Gesetze explizit dagegen sprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Rob64
    Am 29. Januar 2018 um 13:54

    Ich bin seit 6 Monaten im begleitenden Fahren mit meiner 17jährigen Tochter. Nun hab ich ein 1-monatiges Fahrverbot erhalten. Meine Frage, darf ich während der Zeit, wo der Führerschein bei der Behörde in Verwahrung ist weiterhin als begleitender Mitfahrer meiner Tochter fungieren ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 13:14

      Hallo Rob64,

      laut § 48a Abs 5 Nr. 2 FEV müssen Sie als Begleitperson einen gültigen Führerschein vorlegen können. Während eines Fahrverbotes ist Ihnen dies jedoch nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Hechler
    Am 14. Januar 2018 um 12:41

    Darf der BF-17-Fahrer, ausser der eingetragenen Begleitperson, zusätzliche Personen im Fzg mitnehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 15:34

      Hallo Hechler,

      ja, das ist erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Helmut
    Am 14. Januar 2018 um 10:29

    Hallo, darf mein Sohn mit 17 (Führerscheinklasse BF17) unser Quad (LoF) mit 550ccm alleine fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 15:33

      Hallo Helmut,

      da beim begleiteten Fahren immer eine Begleitperson dabei sein muss, ist dies nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Mia
    Am 26. Dezember 2017 um 10:12

    Hallo
    Können sie mir sagen, was passiert, wenn ich Auto fahre (mit Begleitperson) obwohl ich meinen bf17 Führerschein vergessen habe?

  28. Johannes
    Am 13. November 2017 um 19:28

    Hallo Redaktion von Bußgeldkatalog,
    ich habe eine Frage bezüglich des B17 Führerscheins. Darf man mit diesem Führerschein, einen John Deere Gator 855d, der 40km/h und ein schwarzes Kennzeichen trägt alleine fahren, oder benötigt man für dieses Fahrzeug dann auch eine Begleitperson?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 15:43

      Hallo Johannes,

      wenn Sie vor Ihrem 18. Geburtstag alleine fahren wollen, müssen Sie bei der Behörde einen Antrag auf Sondergenehmigung stellen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  29. M.S.
    Am 11. November 2017 um 22:11

    Hi
    Ich habe auch den Führerschein mit 17 :D allerdings was passiert wenn ich zu schnell fahre und geblitzt werde ? ( da ich sowohl Auto als auch einen Roller (50er) fahre ) würde ich es gerne für beide Beförderungsmittel wissen wollen …
    Hoffe auf eine Antwort
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 13:18

      Hallo,

      es gelten die üblichen Regelungen für die Probezeit. Eine Geschwindigkeitsübertretung von über 20 km/h gilt beispielsweise als A-Verstoß und zieht eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Ursula
    Am 8. November 2017 um 19:05

    Muss der Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 Jahren von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden, auch
    wenn nur einer von beiden als “Begleiter” eingetragen werden soll?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 11:28

      Hallo Ursula,

      in der Regel sollte es ausreichen, wenn die tatsächlich begleitende Person eingetragen ist – schließlich zahlen Sie für jede eingetragene Begleitperson eine Gebühr. Solche Details können Sie auch bei der zuständigen Fahrschule oder der Fahrerlaubnisbehörde erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

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