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Was Sie beim Führerschein mit 17 beachten müssen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Vom Modellversuch zum Dauerrecht: Begleitetes Fahren mit 17

Auto-Führerschein mit 17: Erfahrungen sammeln durch begleitetes Fahren.
Auto-Führerschein mit 17: Erfahrungen sammeln durch begleitetes Fahren.

Fast jeder vierte Unfall im Straßenverkehr, bei dem Personen zu Schaden kommen, wird von einem jungen Pkw-Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren verursacht. Wird die Zahl in einen Vergleich gesetzt, ist sie noch gravierender: Der Anteil der jungen Pkw-Fahrer unter allen Autofahrern beträgt gerade einmal 10 Prozent (Stand: 2013, ADAC).

Das Bundesland Niedersachsen startete aus diesem Grund am 19. April 2004 einen Modellversuch. Der Führerschein für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17) konnte ab diesem Zeitpunkt in Niedersachsen erlangt werden.

Weitere deutsche Bundesländer schlossen sich dem Modellversuch an, da sie von der enormen Resonanz und den äußerst positiven Erfahrungen der niedersächsischen Behörden überzeugt waren. Im Sommer 2005 schaffte der Bund die gesetzliche Grundlage, damit alle Bundesländer entscheiden können, ob sie den Führerschein mit 17 ins Landesrecht übernehmen wollen.

FAQ: BF17-Führerschein

Gibt es eine Möglichkeit, schon mit 17 Jahren Auto zu fahren?

Ja, das ist mit dem BF17-Führerschein möglich – allerdings nicht allein. Es muss immer eine Begleitperson mitfahren.

Wie funktioniert das begleitete Fahren?

Sie absolvieren ganz normal Ihre PKW-Fahrerlaubnis in der Fahrschule. Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung und dürfen mit einer Begleitperson Auto fahren. Mit vollendetem 18. Lebensjahr tauschen Sie den BF17-Führerschein gegen den B-Führerschein und dürfen ab sofort allein fahren.

Wie lange dauert die Probezeit beim BF17-Führerschein?

Auch bei dieser Fahrerlaubnis dauert die Probezeit zwei Jahre. Sie beginnt mit Erteilung der Prüfbescheinigung.

Im Video: Alles zum begleiteten Fahren

In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum begleiteten Fahren.
In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum begleiteten Fahren.

Junge Fahrer, welche am niedersächsischen Modellversuch teilnahmen und den Führerschein ab 17 erlangten, verursachten ab dem 18. Lebensjahr 28,5 Prozent weniger Unfälle und begingen 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße als die “herkömmlichen” Fahranfänger. (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft und Verkehr)

Innerhalb von drei Jahren nahmen 63.000 niedersächsische Jugendliche an dem Modellversuch BF17 teil, wie Statistiken belegen.

Das begleitete Fahren leistet auch in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Daniel Hirche, Verkehrsminister Niedersachsen

Das erkannte auch die Bundesregierung und setzte einen Gesetzesentwurf in Kraft, der den Führerschein mit 17 bis zum August 2010 erlaubte. Kurz vor Ablauf dieser Frist wurde aus dem Modellversuch das Dauerrecht. Ab dem 1. Januar 2011 ist das BF17 im Straßenverkehrsgesetz verankert und kann von Jugendlichen in Anspruch genommen werden.

Begleitetes Fahren: So funktioniert es

Die Grundvoraussetzung beim Führerschein BF17 ist eine Begleitperson. Diese muss verschiedene Bestimmungen erfüllen, um als solche eingetragen werden zu können. Die Begleitperson muss bei jeder Fahrt im Auto Platz nehmen und kann so mit seinen Erfahrungen als Kfz-Fahrer zu einer guten Verkehrssicherheit des Fahranfängers beitragen.

Um am begleiteten Fahren teilzunehmen, müssen Sie eine Führerscheinausbildung für die Klasse B durchlaufen. Diese Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung in der Fahrschule bekommt der Fahranfänger eine sogenannte Prüfbescheinigung. Diese fungiert zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis und muss folglich bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Der BF17-Führerschein wird ab dem 18. Lebensjahr zu einem EU-Führerschein. Außerdem ist der Fahranfänger damit dann berechtigt, allein mit dem Auto zu fahren. Der Führerschein wird Ihnen in aller Regel von der Führerscheinstelle zugeschickt.

Die Prüfbescheinigung für den Führerschein ab dem 17. Lebensjahr behält bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag ihre Gültigkeit. Danach ist sie abgelaufen und muss spätestens zu diesem Zeitpunkt gewechselt werden, wenn der Fahranfänger keine Ordnungswidrigkeit begehen möchte.

Der Führerschein ab 17 schließt automatisch die Klasse AM für Leichtkrafträder wie Mopeds und Mofas sowie die Klasse L für Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ein. Wer diese Fahrzeuge fährt, muss immer seine Prüfbescheinigung sowie seinen Ausweis dabei haben. Außerdem ist beim Führen dieser Fahrzeuge keine Begleitung nötig.

Die Probezeit beim BF17

In der Probezeit kann das Handy am Steuer ernste Konsequenzen haben.
In der Probezeit kann das Handy am Steuer ernste Konsequenzen haben.

Die Probezeit ist wie bei den anderen Fahrerlaubisklassen für zwei Jahre angesetzt. Mit der Erteilung der Prüfbescheinigung beginnt die Probezeit vom BF17.

Sollte der Fahranfänger bereits mit 16 Jahren eine Fahrausbildung in der Klasse A1 absolviert haben, beginnt für ihn die Probezeit mit der Erteilung dieser Fahrerlaubnis. Das bedeutet, dass, sofern er den Führerschein mit 17 erlangt, zu diesem Zeitpunkt bereits die Hälfte der Probezeit abgeschlossen ist. Dies ist natürlich nur möglich, wenn sich der Fahranfänger bis zu dieser Zeit keine Ordnungswidrigkeit geleistet hat, welche die Probezeit verlängert.

Verkehrsverstöße in der Probezeit

In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Erstere bilden dabei die schwerwiegenden Verstöße wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, illegale Autorennen oder fahrlässige Tötung. B-Verstöße sind vergleichsweise weniger schwerwiegend. Beispiele hierfür sind Überladung, Fahren ohne Betriebserlaubnis oder das Fahren mit abgefahrenen Reifen.

Ein einmaliger A-Verstoß verpflichtet zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und verlängert zudem die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Ein weiterer A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine Verwarnung nach sich. Der dritte A-Verstoß führt zum FühEntzug der Fahrerlaubnis inklusive Sperrfrist. Zwei B-Verstöße sind mit einem A-Verstoß gleichzusetzen.

Fahranfänger können auch beim Modell “Begleitetes Fahren” Punkte in Flensburg sammeln. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der jeweiligen Ordnungswidrigkeit.

Wer sich in der Probezeit befindet bzw. unter 21 Jahren alt ist, darf keinen Alkohol zu sich nehmen, sofern er sich in der nachfolgenden Zeit noch hinter das Lenkrad setzen und das Auto bedienen möchte. Sollte ein Fahranfänger in der Probezeit dennoch gegen die 0,0-Promillegrenze verstoßen, muss er mit harten Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.

Führerschein mit 17 versus Pkw-Führerschein mit 18

Begleitetes Fahren ab 17 unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von der “normalen” Führerscheinklasse B. Das Mindestalter beträgt anstatt 18 Jahren beim Regelfall 17 Jahre für den Führerschein ab 17. Außerdem muss beim BF17 eine eingetragene Begleitperson bei jeder Fahrt im Auto anwesend sein. Noch ein Unterschied bildet die Antragstellung. Hierbei muss neben dem Zusatzblatt des Formulars für Begleitetes Fahren auch ein Antrag pro Begleiter eingereicht werden.

Begleitetes Fahren: Voraussetzungen für die Prüfbescheinigung

Tipps und Voraussetzungen zum BF17
Tipps und Voraussetzungen zum BF17

Um den Führerschein mit 17 erhalten zu können, müssen Sie einige Regeln beachten und die entsprechenden Anträge einreichen. Was Fahranfänger für das Modell “Begleitetes Fahren” an Voraussetzungen erfüllen müssen, lesen Sie in den nachfolgenden Abschnitten.

Die Antragstellung

Die zuständige Führerscheinstelle stellt alle nötigen Formulare für die Beantragung des Modells BF17 zur Verfügung. Deren Bezeichnungen können sich in den unterschiedlichen Bundesländern unterscheiden.

Die Begleitpersonen müssen in einem zusätzlichen Antrag eingetragen werden. Zusätzlich sind die Begleitpersonen verpflichtet, auf einem eigenen Formular zu vermerken, dass sie sich zur Verfügung stellen. Zudem müssen sie eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises hinterlegen.

Mit diesen Anträgen im Gepäck können Sie zur Führerscheinstelle gehen. Fahranfänger, die 17 Jahre alt sind, benötigen darüberhinaus noch folgende weitere Dokumente zur Anmeldung für den Erwerb der Fahrerlaubnis:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Maßnahmen“

Natürlich verursacht die Beantragung vom Führerschein ab 17 auch Kosten. Die Gebühren setzen sich aus drei Teilen zusammen: Führerscheinantrag, Ausfertigung der Prüfbescheinigung und Überprüfung der Begleitpersonen. Die Kosten können regional variieren und sind nicht einheitlich festgelegt.

Sobald alle Dokumente geprüft wurden, werden diese von der Führerscheinstelle an die Fahrschule geschickt. Die Fahrschule informiert Sie, sobald die Bescheinigungen eingetroffen sind.

Sonstige benötigte Bescheinigungen

Wie auch bei anderen Führerscheinklassen, muss ein aktueller Sehtest vorliegen, welcher nicht älter als 2 Jahre sein darf. Beim Sehtest kommt es jedoch nicht auf die Dioptrien-Zahl der Augen an. Lediglich die Sehleistung ist entscheidend. Diese darf den Grenzwert von 70 Prozent nicht unterschreiten. Sollte dies doch der Fall sein, müssen Sie einen Augenarzt kontaktieren. Ggf. müssen dann eine Brille oder Kontaktlinsen getragen werden, wenn Sie sich hinter das Steuer setzen. Diese Auflage wird entsprechend auf dem Führerschein vermerkt.

Neben dem Sehtest ist auch der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, auch “kleiner Erste-Hilfe-Kurs” genannt, wichtig. Das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder die Malteser führen diesen beispielsweise durch. Auch hier lohnt es sich, die Kosten miteinander zu vergleichen. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs muss zur Fahrschule mitgebracht werden.

Begleitetes Fahren: Die Versicherung zu erweitern, kann Kosten verhindern

Natürlich ist auch die Versicherung ein großes Thema in puncto BF17. Die meisten Fahranfänger sind mit dem Auto ihrer Eltern oder dem sonstiger Verwandter unterwegs, bis sie mit ihrem eigenen Kfz fahren dürfen. Deshalb sollte der Versicherung rechtzeitig die Teilnahme an der Ausbildung vom Begleiteten Fahren mitgeteilt werden.

In diesem Fall kann die Versicherung die Police ändern, sodass Sie im Schadensfall abgesichert sind. Viele Versicherungen haben Klauseln in ihren Verträgen, dass der Fahrer älter als 17 Jahre sein muss. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung erhebliche Probleme in diesem Fall verursachen. Deshalb ist es ratsam, der Versicherung die Teilnahme am BF17 frühzeitig mitzuteilen.

Auswahl der Begleitperson für den Führerschein mit 17

Begleitetes Fahren setzt eine Begleitperson voraus
Begleitetes Fahren setzt eine Begleitperson voraus

Der größte Unterschied zwischen dem BF17 und einem herkömmlichen Pkw-Führerschein ist die Pflicht, dass eine Begleitperson mit im Auto sitzen muss. Wo sie sich hinsetzt ist dabei egal, sie muss nicht auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.

Die Begleitperson soll als Ansprechpartner fungieren und darf nicht in das Lenkrad greifen. Eher soll die Begleitung Ratschläge geben und den Anfänger auch einmal loben.

Der junge Fahrer hat zwar die Ausbildung in der Fahrschule bereits durchlaufen, kennt also die Verkehrsregeln, verfügt aber noch nicht über die nötige Erfahrung, die eine Begleitperson hat.

Die BF17-Begleitperson muss laut § 48a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • über 30 Jahre alt
  • seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • nur maximal ein Punkt in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung

Die Fahrerlaubnis der Begleitung kann auch ein anderweitig gültiges EU- oder EWR-Dokument sowie ein schweizerischer Führerschein sein. Bei jeder Fahrt des Fahranfängers mit einem Führerschein mit 17, muss die Begleitperson den eigenen Führerschein mitführen.

Es können unbegrenzt viele Personen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Jedoch muss auch für jede Eintragung eine Gebühr gezahlt werden.

Außerdem definiert § 48a Abs. 4 FeV folgende Regelungen für das Modell „Begleitetes Fahren“ und deren Begleitperson:

Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber

  1. vor Antritt einer Fahrt und
  2. während des Führens des Fahrzeugs, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen,

ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. (Quelle: § 48a Abs. 4 FeV)

Die BF17-Begleitperson soll den Stress mindern, der durch unbekannte Situationen bei Fahranfängern auftritt. Sie entlasten den Fahrer durch wichtige Hinweise. Kommt es dennoch zu einem Unfall, haftet die Begleitperson nicht, da er lediglich Ratschläge geben soll und deshalb nicht haftbar gemacht werden kann.

Genauso wie der BF17-Fahranfänger muss auch die Begleitperson eine Promillegrenze einhalten. Zwar liegt die bei letzterem bei 0,5 Promille, dennoch muss sich die Begleitperson daran halten, um nicht selbst ein Bußgeld zu kassieren. Dssselbe gilt selbstverständlich für den Konsum von Drogen.

Begleitetes Fahren: Ohne Begleitperson droht ein Bußgeld

Wer einen Führerschein mit 17 besitzt und ohne Begleitperson unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde einen Widerruf des Führerscheins aussprechen. Diesen erhalten Sie Fahranfänger erst zurück, wenn Sie ein Aufbauseminar absolvieren.

Führerschein mit 17: Kosten, die einberechnet werden müssen

Der Führerschein mit 17 verursacht Kosten.
Der Führerschein mit 17 verursacht Kosten.

Grundsätzlich kostet der Führerschein mit 17 das gleiche wie eine normale Pkw-Führerschein-Ausbildung. Die Kosten hängen von der Region der Fahrschule ab und können daher stark variieren. Aufgrund der großen Preisunterschiede lohnt es sich, voran die Kosten der Fahrschulen zu vergleichen.

Außerdem kommen müssen Sie noch die Kosten für den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs auf Fahranfänger einplanen. Die Eintragung pro Begleitperson im Führerschein mit 17 kostet etwa 5 bis 15 Euro. Hierin enthalten sind die Eintragung und die Überprüfung der jeweiligen Personen. Die Gebühr für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung kostet etwa 6 bis 8 Euro.

Begleitetes Fahren ab 17 im Ausland: Ist der Führerschein gültig?

Das Modell “Begleitetes Fahren” gibt es auch im Ausland. Erfolgreiche Beispiele sind etwa Frankreich, Kanada und einige Bundesstaaten in den USA.

Wer eine deutsche Prüfbescheinigung erworben hat, darf in diesen Ländern jedoch kein Auto fahren. Die Prüfbescheinigung vom Modell “Begleitetes Fahren ab 17” wird im Ausland nicht als gültige Fahrerlaubnis anerkannt.

Eine Ausnahme von dieser Bestimmung des BF17 ist Österreich. Hier wird die Prüfbescheinigung anerkannt, da das Modell der sogenannten L-17-Ausbildung in dem Land gleicht. Dies gilt auch andersherum. Österreichische Fahranfänger, die im Besitz einer solchen L-17-Bescheinigung sind, dürfen auch ein Fahrzeug in Deutschland führen.

Mehr Infos zum B-Führerschein:

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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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199 Kommentare

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  1. Maggie
    Am 18. Mai 2016 um 23:03

    Hallo,
    nach bestandener B17 Prüfung darf ich nun ja bis zu meinem 18 LJ mit eingetragenen Begleiter in Deutschland fahren. Darf ich auch in Österreich und Italien fahren?
    Danke für die Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Mai 2016 um 8:37

      Hallo Maggie,

      mit Österreich gibt es ein Abkommen – dort dürfen Sie fahren. In Italien ist das nicht erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Helmut P.
    Am 18. Mai 2016 um 11:14

    Mein Sohn hat gerade mit dem Führerschein mit 17 Jahren angefangen. Ich wollte mich als Begleitperson eintragen lassen. Mein Problem ist, dass ich momentan 2 Punkte auf meinem Konto habe. Den Ersten habe ich fürs telefonieren bekommen, den Zweiten für Geschwindigkeit. Ich habe seit 1981 den Führerschein und bin seither noch nie mit Punkten aufgefallen. Laut Aussage der Polizei zählt der erste Punkt (Telefonpunkt) nicht beim Antrag zur Begleitperson. Es zählen nur Geschwindigkeits.- Ampel.- Alkohol.- usw. Punkte. Der Antrag wurde nun abgelehnt, da ich zwei Punkte habe.
    Meine Frage: Was zählt nun wirklich bzw. gibt es eine Möglichkeit das ich meinen Sohn als eingetragene Begleitperson unterstützen darf ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Mai 2016 um 8:58

      Hallo Helmut,

      Sie können an einem Punkteabbauseminar teilnehmen und ihren Punktestand auf diese Weise reduzieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Petra
    Am 25. April 2016 um 16:09

    Hallo,
    ein Mitglied unserer B-Junioren-Fussballer hat jetzt den B17-Führerschein. Darf er mit seiner Begleitperson einen VW-Bus mit 8 weiteren Mitgliedern der Junioren führen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 9:30

      Hallo Petra,

      mit einem vollständigen B-Führerschein ist eine Fahrt mit dem VW-Bus möglich. Dennoch sollte, sofern dies in den gewerblichen Nutzen fällt und eine große Anzahl an Personen befördert werden, mit einen Personenbeförderungsschein einhergehen. Diesbezüglich sollten Sie sichergehen und sich bei der hiesigen Führerscheinzulassungsstelle genauer erkundigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. kerstin
    Am 17. April 2016 um 16:42

    Meine Tochter hat im Januar 2016 ihren Führerschein gemacht. Leider habe ich mehr als einen Punkt gehabt und konnte nicht eingetragen werden zum begleitenden fahren. Wie ist das wenn meine Punkte jetzt nicht mehr vorhanden sind. Kann ich noch nachträglich eingetragen werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. April 2016 um 8:29

      Hallo Kerstin,

      in der Regel können unbegrenzt viele Begleitpersonen in die Prüfbescheinigung eingetragen werden, sofern diese die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Der Antrag wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde geprüft. Dort können Sie sich auch vor Antragstellung bezüglich der nachträglichen Eintragung erkundigen und was Sie für diese tun müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Wolfgang
    Am 12. April 2016 um 16:03

    Hallo,

    mein Bekannter ist Begleitfahrer bei seiner Tochter. Was wäre passiert, wenn er von der Polizei angehalten worden wäre, weil er Alkohol getrunken hatte. Seine Tochter ist 17 und bekommt Anfang Mai den Führerschein. Ich denke, dass seine Tochter den Führerschein nicht bekommen hätte, aber was passiert mit dem Beifahrer? Geldstrafe? Führerscheinentzug??

    mfg.
    Wolfgang

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. April 2016 um 9:13

      Hallo Wolfgang,

      die Begleitperson darf keinen Alkohol trinken. Der Promillewert muss unter 0,5 Promille im Blut bleiben. Die Folgen trägt in der Regel der Führerscheinneuling, dessen Fahrerlaubnis widerrufen werden kann. Der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § § 24a StVG.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. mantamaniac99
    Am 3. April 2016 um 22:35

    Hallo, ich bin im Moment 16 1/2 und möchte in kürze mit dem Führerschein beginnen, darf ich den auch mit Anhänger gleich auch machen? Und habe noch eine frage, wenn ich 17 bin darf ich da denn alleine fahren wenn es um die Arbeit geht z.B. Ab und zu mal Schulungen, oder Ersatzteile holen für die Werkstatt? Vielen Dank schonmal

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2016 um 9:29

      Hallo mantamaniac99,

      mit den Führerschein B17 dürfen Sie wie bei einem Führerschein der Klasse B Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und einen Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 750 kg führen. Das Gespann aus Fahrzeug und Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
      Allerdings dürfen Sie mit einem Führerschein ab 17 nicht ohne eine eingetragene Begleitperson fahren. Die Begleitperson muss bei jeder Fahrt im Fahrzeug anwesend sein. Das begleitete Fahren muss beantragt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Jörg
    Am 27. März 2016 um 9:22

    Wenn man mit 17 ohne Begleitperson und mit Alkohol erwischt wurde, welche Strafen neben dem Widerruf der Fahrerlaubnis drohen noch?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2016 um 9:26

      Hallo Jörg,

      das Fahren ohne Begleitpersonen wird mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleichgesetzt. Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden. In der Regel erwarten einen Täter jedoch “nur” eine Geldbuße von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      Was den Alkohol betrifft: In der Probezeit darf keinerlei Alkohol zu sich genommen werden. Durch den Verstoß droht Ihnen die zwingende Teilnahme an einem kostenintensiven Aufbaukurs für Fahranfänger.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Jonah
    Am 20. März 2016 um 17:06

    Hallo,
    ich bin 17 Jahre und habe die Fahrerlaubnis BF17.
    Ich möchte u.a. meinen Opa der 88 ist und einen Führerschein hat als Begleitperson eintragen lassen. Geht das?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. März 2016 um 9:53

      Hallo Jonah,

      in der Regel kann jede Person, die folgende Voraussetzungen erfüllt, als Begleitperson eingetragen werden: sie muss über 30 Jahre alt sein, mindestens seit fünf Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen und maximal einen Punkt in Flensburg haben. Die Eignung zur Begleitperson wird dann von der Fahrerlaubnisbehörde überprüft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Helen
    Am 13. März 2016 um 12:35

    Hallo liebe Redaktion vom Bundeskatalog,
    auch ich habe eine Frage. Ich werde im Juli 2016, endlich 18. Ich werde meinen Geburtstag allerdings in der Niederlande verbringen, darf ich dort dann mit meiner vorläufigen Fahrerlaubnis vom begleiteten Fahren mit 17 alleine Auto fahren?
    Freue mich auf ihre Antwort. LG Helen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. März 2016 um 11:21

      Hallo Helen,

      In den Niederlanden ist das Fahren generell erst mit 18 Jahren erlaubt, daher ist das Fahren dort auch nur mit einem gültigen EU-Führerschein ab dem 18. Lebensjahr möglich. Der vorläufige deutsche Führerschein ist in den Niederlanden nicht gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. bussgeldkatalog.org
    Am 1. Februar 2016 um 11:38

    Hallo Rechat,

    wenn Sie nur mit begleitendes Fahren ein Führerschein für Ihren Sohn haben, wird die Behörden entscheiden ob lediglich ein Bußgeld folgt oder doch ein Fahrverbot beantragt wird. Dies ist aber je nach Einzelfall entscheidend, ob ein weiterer Verstoß begangen wurde.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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