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Kfz-Steuer beim Ummelden des Autos: Das müssen Sie beachten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Denken Sie an die Kfz-Steuer beim Ummelden von einem Fahrzeug

Vergessen Sie die Kfz-Steuer beim Ummelden Ihres Fahrzeugs nicht.
Vergessen Sie die Kfz-Steuer beim Ummelden Ihres Fahrzeugs nicht.

In zwei verschiedenen Situationen ist es notwendig, ein Auto umzumelden: Es wurde von einem anderen Halter gekauft oder der Besitzer ist umgezogen.

In beiden Fällen verlieren die Betroffenen mitunter schnell den Überblick über alle zu erledigenden Aufgaben. An die Kfz-Steuer denken beim Ummelden des Autos nicht viele.

Dabei verlangt der Zoll bzw. das Hauptzollamt in bestimmten Fällen durchaus nach einer Anpassung. Doch was genau ist bei der Ummeldung eines Kfz bezüglich der Steuer zu beachten?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie in Sachen Kfz-Steuer verfahren sollten, wenn Sie ein Auto ummelden. Allgemeine Informationen zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer in dieser Situation erhalten Sie ebenfalls.

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FAQ: Kfz-Steuer beim Ummelden

Was gilt für den Verkäufer bei der Ummeldung bezüglich der Kfz-Steuer?

Die Kfz-Steuer wird jährlich für das laufende Jahr gezahlt. Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug im Laufe des Jahres, haben Sie zu viel gezahlt. Der Verkauf muss bei der Zulassungsbehörde gemeldet werden. Die Kfz-Steuer wird abgemeldet und Sie erhalten den überzähligen Betrag zurück-

Was gilt für den Käufer bei der Ummeldung bezüglich der Kfz-Steuer?

Kaufen Sie ein Fahrzeug, müssen Sie dieses bei der Zulassungsbehörde anmelden. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie die Kfz-Steuer entrichten.

Was ändert sich bezüglich der Kfz-Steuer bei einem Umzug?

Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Die Kfz-Steuer wird weiterhin automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Es ändert sich somit nichts durch den Umzug bzw. die Ummeldung. Auch ein Kennzeichenwechsel ist nicht mehr nötig.

Variante 1: Das geschieht mit der bezahlten Kfz-Steuer bei einer Ummeldung wegen Verkauf des Autos

Die Kfz-Steuer ist in der Regel jährlich im Voraus zu bezahlen. Dies geschieht aufgrund einer pflichtigen Einzugsermächtigung meist automatisch. Verkaufen Sie Ihr Auto allerdings, haben Sie für das betroffene Jahr zu viel Kraftfahrzeugsteuer bezahlt.

Da der Verkauf meldepflichtig ist, müssen Sie diesen so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde angeben – inklusive Personendaten des Käufers. Die Stelle kümmert sich bei der Ummeldung des Fahrzeugs um dessen Abmeldung der Kfz-Steuer auf Ihren Namen. Sie erhalten den überzähligen anschließend Betrag zurück.

Als Käufer sind Sie dazu verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich anzumelden. Die Entrichtung der Kfz-Steuer fällt Ihnen ab diesem Zeitpunkt ebenfalls zu.

Hierfür müssen Sie bei der Zulassung des Autos ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sodass die Steuer zukünftig automatisch von Ihrem Konto abgebucht wird.

Variante 2: Wegen Umzug das Auto ummelden – Zieht die Kfz-Steuer mit um?

Nach einem Umzug müssen Sie Ihr Auto ummelden. Die Kfz-Steuer auch?
Nach einem Umzug müssen Sie Ihr Auto ummelden. Die Kfz-Steuer auch?

War ein Umzug vor einigen Jahren in Sachen Autoummeldung noch mit bürokratischen Chaos Synonym, ist die Handhabung heutzutage dank der Abtretung der Steuerverwaltung der Länder an den Bund vergleichsweise leicht.

Seit Mitte 2014 ist die Zollverwaltung mit der Steuererhebung betraut. Zudem gilt die Kfz-Steuer seit 2009 als Bundessteuer –, sodass bundesweit dieselben Beträge fällig werden. Durch diese beiden Maßnahmen verschwand die komplizierte und bürokratisch aufwändige Abstimmung zwischen den jeweiligen Landesbehörden.

In Sachen Kfz-Steuer sind seitdem beim Ummelden des Autos bei einem Umzug im Regelfall keinerlei Änderungen notwendig, da der fällige Betrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht wird.

Dennoch sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde umzumelden. Sie erhalten dabei eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

Führt der Umzug zum Kennzeichenwechsel?

Grundsätzlich ist also in Sachen Kfz-Steuer beim Ummelden Ihres Autos nach einem Umzug nichts zu unternehmen. Eine Ausnahme besteht allerdings: Ändern Sie im Zuge Ihrer Umsiedlung die Kennzeichen Ihres Kfz, muss das SEPA-Lastschriftmandat neu erteilt werden.

Die Kennzeichen gehören nämlich zu den Informationen, welche auf dem Mandat zur automatischen Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer festgehalten werden müssen. Sie können das entsprechende Formular bereits ausgefüllt zur Zulassungsbehörde mitbringen, wenn Sie Ihr Auto ummelden.

Beachten Sie: Seit Anfang 2015 müssen Sie die Kennzeichen Ihres Autos nicht mehr tauschen, wenn Sie umziehen. Sie können also beispielsweise in Hamburg Ihre alten Berliner Kennzeichen behalten – so sparen Sie einiges an Aufwand und Ausgaben.

Dennoch entschließen sich viele Autofahrer dazu, Ihr Auto mit regional angepassten Nummernschildern auszustatten. In diesem Fall müssen sie die Kfz-Steuer ebenfalls ummelden bzw. das SEPA-Lastschriftmandat erneuern.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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6 Kommentare

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  1. Michael
    Am 26. Februar 2024 um 11:15

    Wenn ich meine Nummernschild im selben Landkreis ändere ändere, muss ich dann die KFZ-Steuer sofort bezahlen oder bleibt der Zeitpunkt der selbe? Ich möchte nur die Buchstaben und Zahlen ändern, ansonsten nicht.

    VG
    Michael

  2. Julia
    Am 11. Juli 2023 um 9:22

    Eine Sache erschließt sich für mich noch nicht. Muss man beim Umzug in ein anderes Bundesland die KFZ Steuer zweimal vollständig bezahlen? Ich habe mein Auto von MV nach Sachsen umgemeldet und kurz zuvor die KFZ Steuer in MV bezahlt. Nun habe ich eine erneute Zahlungsaufforderung für Sachsen erhalten denselben Betrag noch einmal zu bezahlen für denselben Zeitraum.

  3. E.A.
    Am 9. Juni 2023 um 8:59

    Mir ist nicht klar, wie man einen neuen FAhrzeugschein erhalten soll,
    wenn das Fahrzeug doch online umgemeldet werden kann.

    • Ralf
      Am 14. Dezember 2023 um 20:51

      Man bekommt sofort einen vorläufigen Teil I und Teil II als PDF per Mail und innerhalb einer Woche das Original per Post.

  4. Remo E.
    Am 3. November 2019 um 12:26

    Guten Tag,
    ich habe mein Auto, welches durch mich 2017 zugelassen wurde (kein Neuwage) verkauft und erhalte nun einen neuen Bescheid. Hier wird plötzlich nachberechnet für die Zeit vom 23.05.19-06.10.19. Mein alter PKW wird nun über 96 Euro teurer.
    Ist dies rechtens oder soll ich Widerspruch einlegen?
    Vielen Dank und Gruß

  5. Ulrich M.
    Am 12. Januar 2019 um 21:05

    Hallo kann ich meinen pkw einfach auf meine frau umschreiben lassen , und bezahle ich dann mehr Steuern oder versicherung

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