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Begleitetes Fahren im Ausland: Wo gilt die Prüfbescheinigung?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

BF 17 im Ausland: Wo gilt die Prüfbescheinigung? 

Wird begleitetes Fahren im Ausland anerkannt?
Wird begleitetes Fahren im Ausland anerkannt?

Aus einem Modellversuch wurde ein Dauerrecht: Das begleitete Fahren ist seit Jahren in Deutschland etabliert. Dadurch können Fahrschüler schon mit 17 Jahren einen Führerschein der Klasse B erwerben.

Damit diese auch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können, muss stets eine Begleitperson im Fahrzeug anwesend sein. Diese wird vorab in die Prüfbescheinigung eingetragen. Doch gibt es begleitetes Fahren auch im Ausland?

Der nachfolgende Ratgeber informiert Sie umfassend darüber, in welchen Ländern Sie mit der deutschen Prüfbescheinigung fahren dürfen. Zusätzlich erfahren Sie, welche Regeln für die Begleitperson gelten.

FAQ: Begleitetes Fahren im Ausland

Was bedeutet BF 17?

In Deutschland können Fahranfänger schon mit 17 Jahren einen Führerschein der Klasse B machen. Damit Sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, muss stets eine Begleitperson im Fahrzeug mitfahren.

Gilt begleitetes Fahren auch im Ausland?

Das Modell “Begleitetes Fahren” ist im Ausland nicht anerkannt. Dementsprechend müssen Sie abwarten, bis Sie 18 Jahre alt sind, wenn Sie im Ausland einen Pkw führen wollen. Die einzige Ausnahme stellt das Nachbarland Österreich dar. Hier wird die Prüfbescheinigung anerkannt.

Welche Strafe droht, wenn ich im Ausland ohne Fahrerlaubnis kontrolliert werde?

In diesem Fall begehen Sie eine Straftat. Wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert wird, kann je Land variieren.

Darf man mit begleitetem Fahren im Ausland fahren?

BF 17 im Ausland: Nur in Österreich wird die Prüfungsbescheinigung anerkannt.
BF 17 im Ausland: Nur in Österreich wird die Prüfungsbescheinigung anerkannt.

Das Modell „Begleitetes Fahren“ wird im Ausland in aller Regel nicht anerkannt. Die Prüfungsbescheinigung hat nur in Deutschland Gültigkeit. Dementsprechend sind Sie nicht berechtigt, um Ausland mit einem Pkw am Straßenverkehr teilzunehmen.

Wichtig: Eine Ausnahme gibt es für begleitetes Fahren im Ausland – in Österreich wird die deutsche Prüfungsbescheinigung anerkannt. Im Nachbarland ist es nämlich auch möglich, einen Führerschein mit 17 Jahren zu machen.

Was bedeutet begleitetes Fahren?

Seit dem 1. Januar 2011 ist der Führerschein mit 17 zu einem Dauerrecht in Deutschland geworden. Wer einen Führerschein der Klasse B machen möchte, kann sich schon mit 16 Jahren in der Fahrschule anmelden.

Die theoretische Fahrprüfung dürfen Fahrschüler drei Monate vor Vollendung vom 17. Lebensjahr antreten. Mit der praktischen Fahrprüfung müssen sie sich noch etwas länger gedulden. Diese ist erst einen Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.

Wie der Name schon verrät, ist beim begleiteten Fahren allerdings die Teilnahme am Straßenverkehr ohne eine Begleitperson verboten. Diese kann vorab in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Für jede eingetragene Begleitperson wird eine Gebühr fällig.

Wichtig: Treten Sie die Fahrt ohne Begleitperson an, handelt es sich dabei nicht um die Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Sie begehen „lediglich“ eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Zusätzlich wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Sie können diese erst zurückerlangen, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilgenommen haben.

Welche Regeln gelten für die Begleitperson?

Die beim Führerschein mit 17 notwendige Begleitperson soll dem Fahranfänger Sicherheit verschaffen. Sie ersetzt dabei aber keinesfalls den Fahrlehrer und darf auch nicht aktiv eingreifen. Daher ist es auch nicht vorgeschrieben, dass die Begleitperson auf dem Beifahrersitz sitzen muss. Sie kann Platz nehmen, wo sie will.

Allerdings gilt für Begleitpersonen eine Promillegrenze von 0,5.

Wichtig: Wollen Sie auf begleitetes Fahren im Ausland zurückgreifen, sollten Sie sich vorab informieren, welche Regelungen zur Begleitperson dort gelten.

Quellen und weiterführende Links

  • adac.de

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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