Krad fahren: Welche Regeln gelten?
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldkatalog zum Kraftrad
Ein Großteil der Verkehrsverstöße, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße und Missachtungen der Vorfahrt, werden beim Fahren mit dem Kraftrad mit den gleichen Sanktionen geahndet, wie wenn Sie mit einem Pkw unterwegs sind. Die folgende Tabelle listet deshalb nur Verstöße auf, die ausschließlich für Krafträder zutreffen.
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Kraftrad am Tag ohne eingeschaltetes Licht gefahren | 10 | |
… mit Gefährdung | 15 | |
… mit Unfall | 30 | |
Mit Kraftrad ohne geeigneten Helm gefahren | 15 | |
Person auf Kraftrad befördert, obwohl kein Sitz für diese vorhanden war | 5 | |
Kind unter 7 Jahren auf Kraftrad befördert, obwohl kein besonderer Sitz bzw. Schutz für die Füße vorhanden war | 5 | |
Beifahrer auf Kraftrad befördert, obwohl kein vorschriftsmäßiges Haltesystem vorhanden war | 5 | |
Kind ohne Helm auf Kraftrad befördert | 60 | 1 |
… betrifft mehrere Kinder | 70 | 1 |
Mit Kraftrad auf Hinterrad gefahren und andere gefährdet | 50 |
FAQ: Krad fahren
Der Begriff „Krad” ist eine Kurzform von „Kraftrad”. Die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) definiert dieses als zweirädriges Kfz mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Mehr Informationen erhalten Sie an dieser Stelle.
Um Krad zu fahren, wird eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2 oder A benötigt. Besitzen Sie einen B196-Führerschein, dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer maximalen Motorleistung von 11 kW (15 PS) fahren.
In der Regel gelten für Krafträder die gleichen Verkehrsregeln wie für Pkw. Einige Vorschriften, wie z. B. die Helmpflicht, treffen hingegen vorrangig nur aufs Krad zu. Diese speziellen „Krad-Regeln” haben wir für Sie hier aufgelistet. Informationen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Krad erhalten Sie an dieser Stelle.
Inhaltsverzeichnis:
Was heißt überhaupt „Krad fahren”?
Hinter dem Begriff „Krad” verbirgt sich nichts weiter als die Kurzform von „Kraftrad”. Viele Menschen verstehen darunter den Oberbegriff für (fast) alle zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeuge sowie Quads. Die offizielle Definition von „Krad” bzw. „Kraftrad” lautet jedoch anders. Denn gemäß § 2 Nr. 9 FZV muss ein Krad folgende Voraussetzungen erfüllen, um als solches definiert zu werden:
- Es ist ein zweirädriges Kfz mit oder ohne Beiwagen.
- Es besitzt einen Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) und/oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Gemäß dieser Begriffsbestimmung ist das Krad also abzugrenzen vom Leichtkraftrad, Kleinkraftrad und Quad. Dieser Definition folgen wir in den weiteren Abschnitten und erklären Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie ein Krad fahren möchten.
Verkehrsregeln auf dem Krad: Geschwindigkeitsbegrenzungen
Besitzen Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten nun auch Krad fahren, müssen Sie sich, zumindest was die Verkehrsregeln betrifft, nicht groß umstellen. Denn in den meisten Fällen gelten für Krafträder im Straßenverkehr die gleichen Vorschriften wie für Pkw: die Vorfahrtsregeln, das Rechtsfahrgebot, die Promillegrenze etc.
Selbst die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind fast gleich:
- innerorts: 50 km/h
- außerorts: 100 km/h
- auf der Autobahn: kein Tempolimit
- bei Sichtweite unter 50 m aufgrund von Schnee, Nebel oder Regen: 50 km/h
- mit Schneeketten: 50 km/h
Ein Unterschied besteht jedoch: Möchten Sie außerorts ein Krad mit Anhänger fahren, dürfen Sie höchstens 60 km/h schnell sein. Das gilt auch auf der Autobahn. Für Pkw mit Anhänger gilt außerorts und auf der Autobahn hingegen ein Tempolimit von 80 km/h (bzw. 100 km/h, wenn das Gespann eine entsprechende Zulassung besitzt).
Diese Regeln gelten nur für Krads
Es gibt in der Straßenverkehrs-Ordnung auch einige Vorschriften, die vorrangig nur fürs Krad zutreffen. Zum Glück ist deren Anzahl übersichtlich, weshalb wir sie an dieser Stelle auflisten können:
- Es ist verboten, ein Krad abzuschleppen.
- Wollen Sie tagsüber mit dem Krad fahren, müssen Sie das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten einschalten.
- Personen dürfen auf dem Krad nur mitgenommen werden, wenn ein geeigneter Sitz für sie vorhanden ist.
- Auf dem Krad muss ein geeigneter Schutzhelm getragen werden. Das gilt sowohl für den Fahrer als auch die Mitfahrer.
- Sie dürfen auf dem Krad nicht freihändig fahren.
- Es ist verboten, sich mit dem Krad an ein Fahrzeug anzuhängen.
- Die Füße müssen beim Fahren auf den Pedalen bzw. Fußrasten bleiben, es sei denn, der Straßenzustand macht es erforderlich, dass Sie sie herunternehmen.
Was kostet es, wenn ich den Sitz von meinem Kleinkraftrad abschraube und im Stehen fahre? Danke im Voraus.