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Motorrad-Schutzkleidung: Pflicht oder Empfehlung?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 2. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Motorrad-Schutzkleidung

Ist es Pflicht, Motorradbekleidung zu tragen?

Nein, von der Helmpflicht einmal abgesehen besteht für Motorradfahrer keine Verpflichtung, während der Fahrt eine besondere Schutzkleidung zu tragen. Es wird jedoch grundsätzlich empfohlen, da dadurch das Verletzungsrisiko gemindert wird.

Welche Protektoren sollte man beim Motorradfahren haben?

Zunächst benötigen Sie einen geeigneten Helm, da dieser beim Motorradfahren vorgeschrieben ist. Darüber hinaus wird empfohlen, solide Stiefel, einen Nierengurt, Handschuhe, eine Motorradhose und eine Motorradjacke zu tragen. Auf diese Weise ist im Falle eines Sturzes Ihr ganzer Körper geschützt.

Ist Motorrad-Schutzkleidung in der Fahrschule vorgeschrieben?

Ja, sowohl für die Fahrstunden als auch während der praktischen Fahrprüfungen müssen Sie geeignete Schutzkleidung tragen. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle.

Video: Die richtige Motorradkleidung

Alles Wichtige zur Motorradkleidung finden Sie auch in unserem Video.
Alles Wichtige zur Motorradkleidung finden Sie auch in unserem Video.

Ist Schutzkleidung beim Motorradfahren Pflicht?

Motorradschutzkleidung ist keine Pflicht, aber empfehlenswert.
Motorradschutzkleidung ist keine Pflicht, aber empfehlenswert.

Während Autofahrer bei Unfällen dank Sicherheitsgurten, Airbags und Knautschzone vergleichsweise gut geschützt sind, genießen Motorradfahrer diesen Luxus nicht. Bikern wird deshalb grundsätzlich empfohlen, umfassende Schutzkleidung zu tragen, wenn sie mit dem Motorrad unterwegs sind: Helm, Handschuhe, Motorradjacke, solide Stiefel etc.

Aber ist derartige Schutzkleidung für Biker eigentlich gesetzlich vorgeschrieben? Diese Frage kann ganz klar verneint werden: Es besteht keine Pflicht, auf dem Motorrad Schutzkleidung zu tragen. Wenn Sie möchten, können Sie sich also auch mit Turnschuhen und Jogginghose aufs Bike schwingen. Gerade im Sommer ist oft zu beobachten, dass Biker auf die schwere Ledermontur verzichten und lieber ein leichtes Outfit für die Spritztour wählen. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen sie dabei nicht.

Einzige Ausnahme stellt der Motorradhelm dar. Dieser ist gemäß § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) tatsächlich beim Fahren vorgeschrieben und zwar nicht nur für den Motorradfahrer selbst, sondern auch für jeden Passagier, den er auf seinem Bike mitnimmt. Verstoßen Sie gegen die Helmpflicht für Motorradfahrer, fallen mindestens 15 Euro Verwarngeld an.

Fehlende Schutzkleidung auf dem Motorrad: Konsequenzen bei Unfall

Auf Motorrädern können Sie leicht die Balance verlieren, was zu schmerzhaften Stürzen führen kann. Vor allem bei hohen Geschwindigkeiten besteht die Gefahr, dass Sie sich dabei Verletzungen zuziehen. Eine dick gepolsterte Motorrad-Schutzausrüstung verringert dieses Verletzungsrisiko erheblich. Schon aus Gründen Ihrer körperlichen Sicherheit wird das Tragen daher wärmstens empfohlen.

Wenn Sie bei einem Unfall mit dem Motorrad keine Schutzkleidung tragen, kann Ihnen das Gericht möglicherweise eine Teilschuld zusprechen.
Wenn Sie bei einem Unfall mit dem Motorrad keine Schutzkleidung tragen, kann Ihnen möglicherweise eine Teilschuld zugesprochen werden.

Es kann aber auch juristische Konsequenzen haben, wenn Sie auf dem Motorrad ohne Schutzkleidung unterwegs sind. Ein Bußgeld müssen Sie dafür nicht fürchten, denn wie schon erwähnt ist das Tragen von Schutzkleidung auf dem Motorrad nicht vorgeschrieben. Sind Sie allerdings in einen Unfall verwickelt und werden verletzt, wird Ihnen aufgrund der fehlenden Schutzausrüstung möglicherweise eine Teilschuld zugesprochen, selbst wenn Sie ansonsten nichts für den Unfall können. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung, die vom Gericht getroffen werden muss (z. B. OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2009 – 12 U 29/09 oder OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2007 – 1 U 182/06). Die Teilschuld wird in derartigen Fällen üblicherweise damit begründet, dass der betroffene Motorradfahrer nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um sich selbst vor möglichen Verletzungen zu schützen. Als Folge eines solchen Mitverschuldens kann ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz, wie z. B. Schmerzensgeld, reduziert werden.

Doch gerade in jüngerer Zeit tauchen auch vermehrt Urteile auf, laut denen dem Fahrer keine Teilschuld an seinen Verletzungen aufgrund fehlender Motorrad-Schutzkleidung zugesprochen wurde. So geschah es zum Beispiel in einem Fall in München, bei dem der betroffene Biker Turnschuhe statt Motorradstiefeln trug (OLG München, Endurteil v. 19.05.2017, Az.: 10 U 4256/16).

Die unterschiedlichen Urteile zeigen: Ob Ihnen bei einem Unfall ein Mitverschulden an Ihren Verletzungen angerechnet wird, ist stets eine Einzelfallentscheidung. Sollte ein Gericht ein derartiges Urteil über Sie verhängen, kann es sich lohnen, mit entsprechenden Rechtsmitteln gegen diese Entscheidung vorzugehen, denn womöglich sieht das nächste Gericht die Sache ganz anders.

Motorrad-Schutzkleidung: Besteht eine Pflicht in der Fahrschule?

Für Fahrschüler ist Schutzkleidung auf dem Motorrad tatsächlich Pflicht. Wollen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2 oder AM erwerben, müssen Sie sowohl während der praktischen Fahrstunden als auch bei der Fahrprüfung mit folgenden Sachen ausgerüstet sein:

  • geeigneter Motorradhelm (muss Anforderungen der ECE-Norm erfüllen)
  • Motorradstiefel (mit ausreichendem Knöchelschutz)
  • Motorradhandschuhe
  • Motorradjacke (eng anliegend)
  • Rückenprotektor (falls dieser nicht bereits in der Motooradjacke integriert ist)
  • Motorradhose

Tauchen Sie ohne entsprechende Motorrad-Schutzkleidung auf, wird die Schulungs- bzw. Prüfungsfahrt verweigert.

Beachten Sie, dass die meisten Biker beim Motorradfahren stark schwitzen. Deswegen ist es aus hygienischen Gründen in der Regel nicht möglich, die komplette Montur bei der Fahrschule auszuleihen. Rechnen Sie also damit, zunächst entsprechende Schutzkleidung kaufen zu müssen, ehe Sie Ihre erste Übungsstunde antreten können.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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