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Überholverbot fürs Motorrad: Welches Schild ordnet dies an?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Überholverbot von Motorrad und Co.

Gibt es ein Überholverbot fürs Motorrad?

Ja. Im Rahmen der StVO-Novelle wurde ein Verkehrszeichen eingeführt, welches es anderen Kraftfahrzeugen verbietet, ein einspuriges Kraftfahrzeug, also zum Beispiel ein Motorrad, zu überholen.

Welches Verkehrszeichen kündigt ein Überholverbot fürs Motorrad an?

Im Jahr 2020 wurde das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt. Es zeigt ein Überholverbot von einspurigen Kraftfahrzeugen für mehrspurige Kfz an. Hier finden Sie eine Abbildung des Verkehrszeichens.

Welche Strafe droht bei Überholen im Überholverbot?

Wenn Sie trotz Überholverbot ein Motorrad überholen und dabei erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Unsere Tabelle zeigt Ihnen, wann und in welchem Rahmen weitere Sanktionen möglich sind.

Überholverbot per Schild: Wann ein Motorrad nicht überholt werden darf

Überholverbot per Schild: Motorrad-Fahrer dürfen nicht überholt werden.
Überholverbot per Schild: Motorrad-Fahrer dürfen nicht überholt werden.

Ein Überholvorgang passiert täglich tausende Male auf deutschen Straßen. Der Überholdende muss dabei eine besondere Sorgfalt an den Tag legen, damit bei dem Manöver niemand gefährdet wird. Vor allem für einspurige Fahrzeuge, also Motorräder, Roller und auch Radler kann es gefährlich werden, wenn sie mit zu geringem Abstand überholt werden.

Daher wurde im Zuge der StVO-Novelle der bis dato geltende „ausreichende Sicherheitsabstand“ näher definiert. Außerorts sind mindestens zwei, innerorts mindestens 1,5 Meter beim Überholvorgang vorgeschrieben.

Allerdings gibt es auch Verkehrszeichen, die ein generelles Verbot des Überholens anordnen. Auch hier wurde im Zuge der Novelle nachgebessert und ein neues Verkehrsschild eingeführt. Dieses verbietet das Überholen von Motorrad, Roller und Co.

Es handelt sich dabei um das Verkehrszeichen 277.1. Dieses weist ein “Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen” mit Beiwagen aus.

Das bedeutet, dass Sie als Lkw- oder Pkw-Fahrer ein Motorrad nicht überholen dürfen, wenn dieses Schild aufgestellt wird. Doch wo genau ist ein solches Überholverbot für Motorrad und Co zu finden? Auch diese Maßnahme dient dem Schutz der einspurigen Fahrzeuge. Daher werden Sie das Verkehrsschild 277.1 in aller Regel an unübersichtlichen und engen Stellen finden.

Gut zu wissen: Neben dem Überholverbot für Motorrad-Fahrer und andere einspurige Fahrzeuge kann auch ein generelles Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art angeordnet werden (Verkehrszeichen 276). Dieses wird durch das Verkehrszeichen 280 wieder aufgehoben. Generell gilt, dass Sie nur überholen dürfen, wenn dies ohne eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.

Das Motorrad-Überholverbot missachtet: Diese Strafe droht

Haben Sie das Überholverbot fürs Motorrad missachtet, droht ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Haben Sie das Überholverbot fürs Motorrad missachtet, droht ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.

Da ein Überholverbot fürs Motorrad und andere zweispurige Fahrzeuge in aller Regel an engen und unübersichtlichen Stellen angebracht wird, geht es dabei vor allem darum, Unfälle zu vermeiden. Wer gegen diese Vorgabe verstößt, gefährdet die Verkehrssicherheit.

Daher ist es nicht verwunderlich, dass diese Missachtung der StVO streng geahndet werde kann. Werden Sie dabei erwischt, wie Sie einen Überholvorgang trotz Überholverbots durch das Verkehrszeichen 277.1 vollziehen, drohen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Liegt zudem noch eine unklare Verkehrslage vor, steigt die Geldbuße auf 150 Euro an. Kommt es bei dem Manöver zu einer Gefährdung oder einem Unfall, müssen Sie zusätzlich mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Die nachfolgende Tabelle fasst Ihnen die Sanktionen für eine Missachtung vom Überholverbot fürs Motorrad noch einmal zusammen:

VerstoßBußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
Überholen trotz Überholverbot, welches ein Schild (VZ 276, 277) ausweist70 €1
Überholen bei unklarer Ver­kehrslage und Überhol­verbot (VZ 276, 277, 295, 296, 297)150 €1
Überholen bei unkla­rer Ver­kehrslage und Über­holver­bot mit Ge­fährdung250 €21 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
Überholen bei unkla­rer Ver­kehrslage und Über­holverbot mit Sach­beschädigung300 €21 Monat

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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5 Kommentare

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  1. bachus
    Am 3. Juni 2023 um 14:53

    Hier wird explizit auf die Anzahl der Spuren der Fahrzeuge abgestellt.
    Mehrspurige Fz dürfen einspurige nicht überholen. Einspurige sich gegenseitig schon.

    Ist dann aber nicht auch VZ 276 entsprechend neu auszulegen? Dort würde dann nur ein Überholverbot für mehrspurige Fz durch mehrspurige ausgesprochen. Demnach dürften, der Argumentationskette von VZ 277.1 folgend, im Bereich VZ 276 mehrspurige Fz immer noch einspurige Fz überholt werden.

  2. anonym
    Am 8. November 2022 um 22:01

    Es sollte noch darauf hingewiesen werden, inwieweit das auch für das Überholen von Radfahrern und E-Bikes gilt.

  3. Lampe
    Am 1. November 2022 um 9:45

    Auf dem Schild sehe ich aber auch ein Fahrrad. Heißt das also die PKW müssen hinter einem Fahrrad herfahren wenn dieses Schild aufgestellt ist? Also im Schritttempo mit dem Fahrrad auf der Straße??? Da ist doch Jemand nicht ganz Dicht! Das Schild richtet sich gegen PKW allgemein.

    • anonym
      Am 13. Juni 2023 um 10:57

      Das Schild soll ja nur dort aufgestellt werden, wo selbst einspurige Fahrzeuge nicht gefahrlos überholt werden können. Die Gefahr besteht dabei aber ja unabhängig davon, ob das Schild aufgestellt ist oder nicht, und wird durch das Verkehrszeichen lediglich eindeutig hervorgehoben. Wenn ein PKW an einer Engstelle ein Fahrrad nämlich nur durch ein gefährliches Manöver überholen könnte, dann darf der Fahrzeugführer selbstverständlich grundsätzlich nicht überholen und hat mit angepasster Geschwindigkeit auf eine Möglichkeit zum gefahrlosen Überholen zu warten. Du würdest einen Traktor ja auch dann nicht in einer unübersichtlichen Kurve überholen, wenn gerade kein explizites Überholverbot angeordnet wurde. Es gibt nämlich kein Recht auf waghalsige Manöver. Das kann man anders sehen und diese Meinung in einer Demokratie sogar offen zum Ausdruck bringen. Dann ist man allerdings zum Führen eines Fahrzeugs charakterlich ungeeignet.

  4. Dr. Ingmar t
    Am 1. November 2022 um 9:27

    Ich finde Ihre Seite informativ und interessant. Vielleicht sollten Sie für junge Leute und Fahranfänger noch mehr Beispiele aus dem Fahrschulunterricht (Lehrbrispiele) bringen.
    Besten Dank

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