* Ahndung als Straftat möglich: Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder Freiheitsstrafe bis 6 Monate
FAQ: Schulpflicht
Wie viele Schuljahre sind in Deutschland Pflicht?
Üblicherweise beträgt die Schulpflicht zwölf Jahre und kann sich aus Teilzeit- und Vollzeitschulpflicht zusammensetzen. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.
Gibt es für die gesetzliche Schulpflicht Ausnahmen?
Ja, Kinder mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung, die auch den Besuch einer speziellen Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt nicht ermöglicht, kann eine Bildungs- und Schulunfähigkeit attestiert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, wenn ein Kind zwar schulpflichtig aber noch nicht schulfähig ist, die Einschulung ein Jahr zurückzustellen. Hierfür wird üblicherweise ein schulärztliches Gutachten benötigt.
Droht bei einer Schulpflichtverletzung ein Bußgeld?
Schulverweigerer bzw. deren Eltern müssen insbesondere bei wiederholten Verstößen mit weitreichenden Sanktionen rechnen. Dabei handelt es sich nicht zwangsläufig nur um eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Schulpflicht missachtet wird. Denn einige Bundesländer werten dies mitunter auch als Straftat. Einen Überblick zu möglichen Sanktionen bietet diese Tabelle.
Artikel 26 der UN-Menschrechte spricht jedem Menschen das Recht auf Bildung zu. Allerdings gibt es noch Staaten, in denen nicht alle Kinder Zugang zu kostenlosem Unterricht erhalten. Die Einführung der Schulpflicht geht in Deutschland auf das Jahr 1919 zurück. Daher müssen Kinder und Jugendliche, die in der Bundesrepublik leben, – ob sie wollen oder nicht – für viele Jahre die Schulbank drücken.
Doch was besagt das Gesetz zur Schulpflicht? Bis zu welchem Alter besteht diese? Ist man mit 18 Jahren noch schulpflichtig? In welchen Fällen können Kinder eine Schulpflichtbefreiung erhalten? Und droht eine Geldstrafe, wenn die Schulpflicht missachtet wird? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Ab wann und wie lange müssen Kinder zur Schule?
Ein einheitliches Schulgesetz existiert in Deutschland nicht und auch das Grundgesetz thematisiert die Schulpflicht nicht. Stattdessen bestimmen die Bundesländer individuell, wie viele Jahre die Schulpflicht andauert bzw. wann diese konkret beginnt und endet. Dabei gilt in den meisten Ländern die Regelung, dass Kinder ab dem sechsten Lebensjahr die Schule besuchen müssen. Der Stichtag variiert dabei allerdings, sodass mit Berücksichtigung der Schulpflicht in Deutschland das Alter bei der Einschulung zwischen fünf und sieben Jahren liegen kann.
Üblicherweise müssen Kinder und Jugendliche für zwölf Jahre zur Schule gehen. Dabei wird grundsätzlich zwischen der Vollzeitschulpflicht und der Teilzeitschulpflicht unterschieden. Unter der Vollzeitschulpflicht ist der Besuch der Grundschule und der weiterführenden Schule (Haupt-, Real, Gesamtschule oder Gymnasium) zu verstehen. 9 bis 10 Jahre dauert diese Schulpflicht je nach Bundesland.
Jugendliche, die sich nach der 9. oder 10. Klasse dazu entschließen, nicht weiter zur Schule zu gehen, sondern eine Ausbildung zu absolvieren, müssen eine Berufsschule besuchen. Denn in diesem Fall greift die Teilzeit- bzw. Berufsschulpflicht. In der Regel dauert diese 3 Jahre und deckt sich somit mit dem Abschluss einer Ausbildung. Demnach greift in den meisten Bundesländern die Schulpflicht nicht nur bis zum 18. Geburtstag, sondern gilt zumindest für das gesamte, restliche Schuljahr bzw. bis zum Ende der Ausbildung.
Eine Orientierung zu den verschiedenen Regelungen der einzelnen Bundesländer für den Beginn und die Dauer der Schulpflicht liefert die nachfolgende Tabelle:
Bundesland
Beginn der Schulpflicht (Stichtag)
Ende der Schulpflicht
Baden-Württemberg
30. September
9 Jahre Vollzeitschulpflicht + 3 Jahre Berufsschulpflicht
Bayern
30. September
12 Jahre (davon 9 Jahre Vollzeitschulpflicht)
Berlin
30. September
10 Jahre Vollzeitschulpflicht + Ausbildung
Brandenburg
30. September
10 Jahre Vollzeitschulpflicht + Ausbildung
Bremen
30. Juni
12 Jahre (davon 10 Jahre Vollzeitschulpflicht)
Hamburg
30. Juni
11 Jahre
Hessen
30. Juni
9 Jahre Vollzeitschulpflicht + Ausbildung
Mecklenburg-Vorpommern
30. Juni
10 Jahre Vollzeitschulpflicht + 3 Jahre Berufsschulpflicht
Niedersachsen
30. September
9 Jahre Vollzeitschulpflicht + Ausbildung
Nordrhein-Westfalen
30. September
10 Jahre Vollzeitschulpflicht + Ausbildung
Rheinland-Pfalz
31. August
12 Jahre
Saarland
30. Juni
9 Jahre Vollzeitschulpflicht + 3 Jahre Berufsschulpflicht
Sachsen
30. Juni
9 Jahre Vollzeitschulpflicht + 3 Jahre Berufsschulpflicht
Sachsen-Anhalt
30. Juni
12 Jahre
Schleswig-Holstein
30. Juni
9 Jahre Vollzeitschulpflicht + 1 Jahr Berufsschulpflicht
Thüringen
1. August
10 Jahre Vollzeitschulpflicht + Ausbildung
Übrigens! Zur Schulpflicht gehört nicht nur der Besuch der Schule und somit die körperliche Anwesenheit, sondern auch die Mitarbeit im Unterricht sowie die Erledigung der Hausaufgaben.
Verstoß gegen die Schulpflicht: Droht eine Strafe?
Bei minderjährigen Kindern sind die Eltern grundsätzlich dazu verpflichtet, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Bleiben Schüler unentschuldigt dem Unterricht fern, drohen Konsequenzen. Möglich sind dabei Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen, aber auch eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat können vorliegen.
Unter die Erziehungsmittel fallen unter anderem Einträge ins Klassenbuch, mündliche Ermahnungen, Mitteilungen an die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte oder auch das Nachholen des versäumten Unterrichts. Sind diese Maßnahmen nicht zielführend, kommen Ordnungsmaßnahmen wie die Versetzung in eine Parallelklasse, schriftliche Verweise oder der Ausschluss vom Unterricht in Betracht.
Verstößen stellen zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, daher droht auch ein Bußgeld, wenn die Schulpflicht missachtet wird. Wie hoch dieses ausfällt, bestimmen dabei die Bundesländer. Bei minderjährigen Kindern ist die Geldbuße üblicherweise von den Eltern zu bezahlen, allerdings besteht ab einem Alter von 14 Jahren auch die Option, die Jugendlichen selbst zur Kasse zu bitten. Können diese das Bußgeld nicht begleichen, ist eine Umwandlung in soziale Arbeit möglich.
In Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland können schwerwiegende Schulpflichtverletzungen außerdem als Straftat gewertet werden. Eltern droht in diesem Fall entweder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
Auch bei möglichen Demonstrationen der „Fridays for Future“ bleibt die Schulpflicht bestehen, sodass unentschuldigtes Fehlen weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Vielerorts haben sich Schulleitungen, Lehrer, Eltern und Schüler allerdings auf entsprechende Kompromisse geeignet, weshalb Bußgelder in der Regel nicht verhängt wurden.
Blick ins Ausland: In welchen Ländern gibt es keine Schulpflicht?
Eine wie in Deutschland geltende Schulpflicht ist international eher eine Seltenheit. Stattdessen sehen die Länder vielmehr eine Bildungs- bzw. Unterrichtspflicht vor. Bei dieser ist der Besuch einer Schule nicht zwangsläufig vorgeschrieben, sodass die Wissensvermittlung durch Privatlehrer oder die Eltern erfolgen kann. Um dennoch sicherzustellen, dass einheitliche Standards bestehen, erfolgen üblicherweise jährlich Leistungskontrollen.
Ein solches System besteht unter andere in folgenden Staaten:
Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.