Schulpflicht: Wie lange ist der Besuch der Schule vorgeschrieben?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog: Verletzung der Schulpflicht

Verstoß Bußgeld
Baden-Württembergbis 1.000 €
Bayernbis 1.000 €
Berlinbis 2.500 €
Brandenburgbis 2.500 €
Bremen*bis 500 € (für Schüler)
bis 1.000 € (für Eltern)
Hamburg*bis 1.000 €
Hessen*bis 1.000 €
Mecklenburg-Vorpommern*bis 2.500 €
Niedersachsenbis 1.000 €
Nordrhein-Westfalenbis 1.000 €
Rheinland-Pfalzbis 1.500 €
Saarland*bis 1.000 €
Sachsenbis 1.250 €
Sachsen-Anhaltbis 1.000 €
Schleswig-Holsteinbis 1.000 €
Thüringenbis 1.500 €
* Ahndung als Straftat möglich: Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder Freiheitsstrafe bis 6 Monate

FAQ: Schulpflicht

Wie viele Schuljahre sind in Deutschland Pflicht?

Üblicherweise beträgt die Schulpflicht zwölf Jahre und kann sich aus Teilzeit- und Vollzeitschulpflicht zusammensetzen. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.

Gibt es für die gesetzliche Schulpflicht Ausnahmen?

Ja, Kinder mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung, die auch den Besuch einer speziellen Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt nicht ermöglicht, kann eine Bildungs- und Schulunfähigkeit attestiert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, wenn ein Kind zwar schulpflichtig aber noch nicht schulfähig ist, die Einschulung ein Jahr zurückzustellen. Hierfür wird üblicherweise ein schulärztliches Gutachten benötigt.

Droht bei einer Schulpflichtverletzung ein Bußgeld?

Schulverweigerer bzw. deren Eltern müssen insbesondere bei wiederholten Verstößen mit weitreichenden Sanktionen rechnen. Dabei handelt es sich nicht zwangsläufig nur um eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Schulpflicht missachtet wird. Denn einige Bundesländer werten dies mitunter auch als Straftat. Einen Überblick zu möglichen Sanktionen bietet diese Tabelle.

Ist eine Schulbefreiung wegen Urlaub möglich?

Ja, allerdings nur in Ausnahmefällen. Sie haben aber keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass die Schulleitung auch tatsächlich eine Schulbefreiung genehmigt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel: “Schulbefreiung wegen Urlaub beantragen: Machen Sie nicht eigenmächtig Ferien!”

Bildung verpflichtend für alle             

Allgemeine Schulpflicht: Die Einführung erfolgte durch die Verfassung der Weimarer Republik 1919.
Allgemeine Schulpflicht: Die Einführung erfolgte durch die Verfassung der Weimarer Republik 1919.

Artikel 26 der UN-Menschrechte spricht jedem Menschen das Recht auf Bildung zu. Allerdings gibt es noch Staaten, in denen nicht alle Kinder Zugang zu kostenlosem Unterricht erhalten. Die Einführung der Schulpflicht geht in Deutschland auf das Jahr 1919 zurück. Daher müssen Kinder und Jugendliche, die in der Bundesrepublik leben, – ob sie wollen oder nicht – für viele Jahre die Schulbank drücken.

Doch was besagt das Gesetz zur Schulpflicht? Bis zu welchem Alter besteht diese? Ist man mit 18 Jahren noch schulpflichtig? In welchen Fällen können Kinder eine Schulpflichtbefreiung erhalten? Und droht eine Geldstrafe, wenn die Schulpflicht missachtet wird? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Ab wann und wie lange müssen Kinder zur Schule?

Ergeben sich die Vorgaben zur Schulpflicht aus dem Grundgesetz? Nein, dafür sind die Bundesländer mit ihren Schulgesetzen zuständig.
Ergeben sich die Vorgaben zur Schulpflicht aus dem Grundgesetz? Nein, dafür sind die Bundesländer mit ihren Schulgesetzen zuständig.

Ein einheitliches Schulgesetz existiert in Deutschland nicht und auch das Grundgesetz thematisiert die Schulpflicht nicht. Stattdessen bestimmen die Bundesländer individuell, wie viele Jahre die Schulpflicht andauert bzw. wann diese konkret beginnt und endet. Dabei gilt in den meisten Ländern die Regelung, dass Kinder ab dem sechsten Lebensjahr die Schule besuchen müssen. Der Stichtag variiert dabei allerdings, sodass mit Berücksichtigung der Schulpflicht in Deutschland das Alter bei der Einschulung zwischen fünf und sieben Jahren liegen kann.

Üblicherweise müssen Kinder und Jugendliche für zwölf Jahre zur Schule gehen. Dabei wird grundsätzlich zwischen der Vollzeitschulpflicht und der Teilzeitschulpflicht unterschieden. Unter der Vollzeitschulpflicht ist der Besuch der Grundschule und der weiterführenden Schule (Haupt-, Real, Gesamtschule oder Gymnasium) zu verstehen. 9 bis 10 Jahre dauert diese Schulpflicht je nach Bundesland.

Jugendliche, die sich nach der 9. oder 10. Klasse dazu entschließen, nicht weiter zur Schule zu gehen, sondern eine Ausbildung zu absolvieren, müssen eine Berufsschule besuchen. Denn in diesem Fall greift die Teilzeit- bzw. Berufsschulpflicht. In der Regel dauert diese 3 Jahre und deckt sich somit mit dem Abschluss einer Ausbildung. Demnach greift in den meisten Bundesländern die Schulpflicht nicht nur bis zum 18. Geburtstag, sondern gilt zumindest für das gesamte, restliche Schuljahr bzw. bis zum Ende der Ausbildung.

Eine Orientierung zu den verschiedenen Regelungen der einzelnen Bundesländer für den Beginn und die Dauer der Schulpflicht liefert die nachfolgende Tabelle:

Bundes­landBeginn der Schul­pflicht (Stich­tag)
Ende der Schul­pflicht
Baden-Württemberg
30. September9 Jahre Voll­zeit­schul­pflicht + 3 Jahre Berufs­schul­pflicht
Bayern30. September12 Jahre (davon 9 Jahre Voll­zeit­schul­pflicht)
Berlin
30. September10 Jahre Voll­zeit­schul­pflicht + Aus­bildung
Brandenburg
30. September10 Jahre Voll­zeit­schul­pflicht + Aus­bildung
Bremen
30. Juni12 Jahre (davon 10 Jahre Voll­zeit­schul­pflicht)
Hamburg30. Juni11 Jahre
Hessen30. Juni9 Jahre Voll­zeit­schul­pflicht + Ausbildung
Mecklenburg-Vorpommern
30. Juni10 Jahre Voll­zeit­schul­pflicht + 3 Jahre Berufs­schul­pflicht
Niedersachsen
30. September9 Jahre Vollzeit­schul­pflicht + Aus­bildung
Nordrhein-Westfalen
30. September10 Jahre Vollzeit­schul­pflicht + Aus­bildung
Rheinland-Pfalz
31. August12 Jahre
Saarland
30. Juni9 Jahre Vollzeit­schul­pflicht + 3 Jahre Berufs­schul­pflicht
Sachsen
30. Juni9 Jahre Vollzeit­schul­pflicht + 3 Jahre Berufs­schul­pflicht
Sachsen-Anhalt
30. Juni12 Jahre
Schleswig-Holstein30. Juni9 Jahre Vollzeit­schul­pflicht + 1 Jahr Berufs­schul­pflicht
Thüringen1. August10 Jahre Vollzeit­schul­pflicht + Aus­bildung

Übrigens! Zur Schulpflicht gehört nicht nur der Besuch der Schule und somit die körperliche Anwesenheit, sondern auch die Mitarbeit im Unterricht sowie die Erledigung der Hausaufgaben.

Verstoß gegen die Schulpflicht: Droht eine Strafe?

Verstoß gegen die Schulpflicht: Ab dem Alter von 14 Jahren kann auch dem Schüler ein Bußgeld drohen.
Verstoß gegen die Schulpflicht: Ab dem Alter von 14 Jahren kann auch dem Schüler ein Bußgeld drohen.

Bei minderjährigen Kindern sind die Eltern grundsätzlich dazu verpflichtet, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Bleiben Schüler unentschuldigt dem Unterricht fern, drohen Konsequenzen. Möglich sind dabei Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen, aber auch eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat können vorliegen.

Unter die Erziehungsmittel fallen unter anderem Einträge ins Klassenbuch, mündliche Ermahnungen, Mitteilungen an die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte oder auch das Nachholen des versäumten Unterrichts. Sind diese Maßnahmen nicht zielführend, kommen Ordnungsmaßnahmen wie die Versetzung in eine Parallelklasse, schriftliche Verweise oder der Ausschluss vom Unterricht in Betracht.

Verstößen stellen zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, daher droht auch ein Bußgeld, wenn die Schulpflicht missachtet wird. Wie hoch dieses ausfällt, bestimmen dabei die Bundesländer. Bei minderjährigen Kindern ist die Geldbuße üblicherweise von den Eltern zu bezahlen, allerdings besteht ab einem Alter von 14 Jahren auch die Option, die Jugendlichen selbst zur Kasse zu bitten. Können diese das Bußgeld nicht begleichen, ist eine Umwandlung in soziale Arbeit möglich.

In Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland können schwerwiegende Schulpflichtverletzungen außerdem als Straftat gewertet werden. Eltern droht in diesem Fall entweder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.

Auch bei möglichen Demonstrationen der „Fridays for Future“ bleibt die Schulpflicht bestehen, sodass unentschuldigtes Fehlen weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Vielerorts haben sich Schulleitungen, Lehrer, Eltern und Schüler allerdings auf entsprechende Kompromisse geeignet, weshalb Bußgelder in der Regel nicht verhängt wurden.

Blick ins Ausland: In welchen Ländern gibt es keine Schulpflicht?

Im Ausland besteht meist keine Schulpflicht sondern eine Bildungspflicht, die auch als Heimunterrichterfolgen kann.
Im Ausland besteht meist keine Schulpflicht, sondern eine Bildungspflicht, die auch als Heimunterricht erfolgen kann.

Eine wie in Deutschland geltende Schulpflicht ist international eher eine Seltenheit. Stattdessen sehen die Länder vielmehr eine Bildungs- bzw. Unterrichtspflicht vor. Bei dieser ist der Besuch einer Schule nicht zwangsläufig vorgeschrieben, sodass die Wissensvermittlung durch Privatlehrer oder die Eltern erfolgen kann. Um dennoch sicherzustellen, dass einheitliche Standards bestehen, erfolgen üblicherweise jährlich Leistungskontrollen.

Ein solches System besteht unter andere in folgenden Staaten:

  • Australien
  • Belgien
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Großbritannien
  • Kanada
  • Luxemburg
  • Neuseeland
  • Niederlande
  • Spanien
  • USA

Eine Schulpflicht ähnlich wie die deutsche gibt es unter anderem in Schweden, der Türkei, China und Nordkorea.

Bildnachweise: depositphotos.com/ArturVerkhovetskiy (Header), depositphotos.com/ArturVerkhovetskiy (Vorschaubild), fotolia.com/© Christian Schwier, fotolia.com/© machiavel007, istockphoto.com/kanvag, istockphoto.com/viki2win

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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