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Schulverweigerung: Definition, Therapie und Maßnahmen

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog: Schulverweigerung

VerstoßBußgeld
... gegen die Schulpflicht
Baden-Württembergbis 1.000 €
Bayernbis 1.000 €
Berlinbis 2.500 €
Brandenburgbis 2.500 €
Bremen*bis 500 € (für Schüler)
bis 1.000 € (für Eltern)
Hamburg*bis 1.000 €
Hessen*bis 1.000 €
Mecklenburg-Vorpommern*bis 2.500 €
Niedersachsenbis 1.000 €
Nordrhein-Westfalenbis 1.000 €
Rheinland-Pfalzbis 1.500 €
Saarland*bis 1.000 €
Sachsenbis 1.250 €
Sachsen-Anhaltbis 1.000 €
Schleswig-Holsteinbis 1.000 €
Thüringenbis 1.500 €
* bei Strafbarkeit aufgrund dauernder oder wiederholter Pflichtverletzungen: Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder Freiheitsstrafe bis 6 Monate

Schulabsentismus: Die Ursachen sind vielfältig

Eine Schulverweigerung kann sich in unterschiedlichen Formen äußern.
Eine Schulverweigerung kann sich in unterschiedlichen Formen äußern.

In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Je nach Bundesland dauert diese mindestens bis zur 9. oder 10. Klasse an. Wer regelmäßig nicht zum Unterricht erscheint, gilt als Schulverweigerer. Die Gründe für eine Schulverweigerung können vielfältig sein.

Nicht immer ist das Fernbleiben des Unterrichts darauf zurückzuführen, dass der Schüler schlicht keine Lust hat. Hinter einem Schulabsentismus können sich auch ernsthafte psychische Probleme des Schülers verbergen.

Doch was können Eltern tun, wenn die eigenen Kinder sich weigern, zur Schule zu gehen? Droht ein Bußgeld wegen der Schulverweigerung? Kann eine Therapie dem Schulverweigerer helfen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Schulverweigerung

Schulverweigerung: Welche Gründe kann das haben?

Es gibt viele Umstände, die dazu führen können, dass ein Schüler nicht mehr in die Schule gehen möchte. Großer Leistungsdruck oder allgemeine Spannungen im familiären Umfeld gehören beispielsweise dazu. Auch Mobbing kann ein großer Faktor sein, warum ein Jugendlicher zum Schulverweigerer wird.

Können Schulverweigerer zur Teilnahme am Unterricht gezwungen werden?

Schaltet sich bei einer Schulverweigerung das Jugendamt sein, kann es auch vorkommen, dass dieses die Polizei über den Verstoß gegen die Schulpflicht informiert. In einzelnen Fällen wird der Betroffene Schüler dann von Polizeibeamten zur Schule gebracht. So soll sichergestellt werden, dass der Schulverweigerer am Unterricht teilnimmt.

Gibt es ein Bußgeld für die Schulverweigerung?

Eine Geldbuße kann als Strafe für Schulverweigerer in Frage kommen. Wie hoch diese ausfällt, unterscheidet sich je nach Bundesland. Weitere Informationen über die Höhe vom Bußgeld erhalten Sie in unserer Tabelle.

Was ist Schulabsentismus? Eine Definition

Schulverweigerer können ggf. auch von der Polizei zur Schule gebracht werden.
Schulverweigerer können ggf. auch von der Polizei zur Schule gebracht werden.

Mit dem Begriff Schulverweigerung (auch Schulabsentismus) ist im Wesentlichen das unentschuldigte Fehlen im Schulunterricht gemeint. Da in Deutschland bis zur neunten bzw. zehnten Klasse eine Schulpflicht besteht, müssen Jugendliche auch am Unterricht teilnehmen.

Eine Schulverweigerung besteht allerdings nicht nur darin, dass der Betroffene nicht zur Schule kommt. Auch eine passive Schulverweigerung ist möglich. Diese kann sich folgendermaßen äußern:

  • Der Schüler ist zwar körperlich anwesend, nimmt aber nicht am Unterrichtsgeschehen teil.
  • Der Schulverweigerer geht unterrichtsfernen Beschäftigungen nach.
  • Der Betroffene stört vehement und konsequent den Unterricht.

Interessant: Eine Schulverweigerung kann auch von einer ganzen Klasse bzw. der gesamten Schülerschaft ausgehen. In der Regel handelt es sich dabei dann um einen Schulstreik. Ein prominentes Beispiel für einen solchen sind die Fridays-for-Future-Proteste in Deutschland.

Schulverweigerung: Welche Ursachen können dazu führen?

Hinter einer konsequenten Schulverweigerung stecken in aller Regel viele Faktoren, die zusammenspielen. So handelt es sich meist nicht einfach nur um Schüler, die keine Lust haben, am Unterricht teilzunehmen.

Es gibt unterschiedliche Risikofaktoren, die dazu führen können, dass Jugendliche den Gang zur Schule verweigern. Dazu gehören beispielsweise Probleme im familiären Umfeld. Auch zu hoher Leistungsdruck kann ein Faktor sein.

Fehlende Regeln und Eltern, die ihren Kindern keine Grenzen setzen, können ebenfalls dazu führen, dass es vermehrt zu unentschuldigtem Fehlen kommt. Ein weitere wesentlicher Faktor für eine Schulverweigerung ist das Mobbing.

Einige Jugendliche sind täglich Schikanen durch die Mitschüler ausgesetzt. Mobbing kann sowohl psychisch als auch physisch erfolgen. Ein Schulabsentismus entsteht, wenn das Opfer schlicht Angst hat, in die Schule zu gehen.

Anhaltende Schulverweigerung: Welche Maßnahmen Eltern ergreifen können

Schulabsentismus: Mobbing kann ein Grund sein, warum Kinder nicht mehr in die Schule gehen wollen.
Schulabsentismus: Mobbing kann ein Grund sein, warum Kinder nicht mehr in die Schule gehen wollen.

Ein wichtiger Faktor, um den Schulverweigerer wieder dazu zu bewegen, den Unterricht zu besuchen, sind die Eltern. Das fängt schon damit an, dass sie erste Anzeichen einer Schulverweigerung erkennen. In der Regel geht dieser nämlich ein Prozess voraus. Dieser kann wie folgt aussehen:

  • Das Kind fehlt öfter im Unterricht und verpasst so wichtige Lerninhalte.
  • Das schlägt sich dann in schlechteren Noten nieder.
  • Der Schulabschluss bzw. die Versetzung ist gefährdet.

All diese Anzeichen können darauf hindeuten, dass ihr Kind nicht mehr regelmäßig in die Schule geht. Suchen Sie das Gespräch. Versuchen Sie zu erfahren, warum der Sprössling nicht mehr am Unterricht teilnehmen möchte.

Auch die Schule sollte in den Austausch einbezogen werden. Gemeinsam können Sie dann nach Wegen suchen, um sicherzustellen, dass der Schüler zum Unterricht erscheint. Ist Angst der Grund für einen Schulabsentismus, hilft möglicherweise auch eine Therapie.

Wichtig: Wird Ihr Kind aufgrund von Mobbing zum Schulverweigerer, steht auch die Schule in der Pflicht, dieses Problem anzugehen. Durch gezielte Workshops können andere Schüler für solche Probleme sensibilisiert werden. Helfen diese Schritte nicht, können Sie auch rechtlich gegen den Täter und ggf. gegen die Schule vorgehen, wenn diese ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommt.

Schulverweigerung: Drohen rechtliche Konsequenzen?

Unabhängig davon, welche Gründe letztendlich zur Schulverweigerung führen, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, welche entsprechend mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bis der Schüler das 14. Lebensjahr erreicht hat, können allerdings nur die Eltern mit einer Geldbuße belegt werden.

Diese tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Kinder die Schule besuchen. Haben die Sprösslinge das 14. Lebensjahr bereits beendet, können auch sie mit einem Bußgeld belegt werden. Doch wie hoch fällt die Geldbuße genau aus?

Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die einzelnen Bundesländer können nämlich selbst festlegen, wie hoch die Bußgelder ausfallen. So sind in Berlin beispielsweise Geldbußen bis zu 2.500 Euro bei Schulverweigerung möglich.

In Bayern sind zum Beispiel „nur“ maximal 1.000 Euro vorgesehen. Zudem kommt es darauf an, wie viele Tage der Schüler verpasst hat. Die Kommunen und Gemeinden haben also in einem gewissen Maße freie Hand, um eine Schulverweigerung zu ahnden.

Interessant: In einigen Bundesländern kann eine Schulverweigerung auch strafrechtliche Folgen haben. Im Saarland, in Hessen und in Bremen riskieren Schulverweigerer eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.

Schulverweigerung: Von der Polizei zur Schule gebracht werden

Helfen auch mehrere Hinweise oder ausgesprochene Bußgelder nicht dabei, den Schulverweigerer in den Unterricht zu bekommen, kann die Schulpflicht auch zwangsweise durchgesetzt werden. Die Polizei kann den Schüler dann von zuhause abholen und zur Schule bringen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

4 Kommentare

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  1. Simon k
    Am 21. Februar 2022 um 7:52

    Hallo zusammen,
    ich habe ähnliche Probleme mit meinem 11jahrigensohn… habe auch schon versucht selbst mit ihm zu sprechen aber das endet neistens damit das ich mich”verpissen soll ich weiß das das nur mit einem Therapeuten zusammen gelingt zu ergründen woran es liegt das er morgens einfach liegen bleibt und auch das Thema Schule einfach ausblendet wird

  2. Maya
    Am 1. Februar 2022 um 13:58

    Hallo ich bräuchte ihr hilfe, Ich bin 14 jahre alt und wird gemobbt in der Schule ich weiß nicht was ich machen soll. Ich habe keinen Bock auf die schule zu gehen mir getes auch nicht gut ich habe noch Blinddarmentzündung meine eltern glauben mir nicht das es mir schlecht ist.

  3. Elke S
    Am 9. August 2021 um 17:49

    Wie viele Tage (Stunden? Wochen? Monate? Schuljahre?) minimiertes Corona-Risiko kann man seinem Grundschulkind in NRW für 1000 Euro kaufen? Das geht aus dem Bußgeldkatalog leider nicht hervor. Ab welchen Fehlzeiten erzwingt der Staat mit Polizeigewalt (und/oder Kindesentzug?) das gesetzlich vorgeschriebene Ansteckungsrisiko beim Präsenzunterricht unimpfbarer Minderjähriger in unzureichend geschützten Innenräumen? Wird bei der Bemessung der Zwangsmaßnahmen berücksichtigt, ob das betroffene Schulkind im heimischen Umfeld mehr oder weniger lernt als im schulischen Kontext? Falls nein: warum nicht?

  4. Christoph
    Am 25. Januar 2021 um 11:34

    Und was ist mit Aussetzung des Präsenzunterrichts währen Covid-19-Lockdown?
    Mein Sohn (15) ist computersüchtig. Er zockt die ganze Nacht und schläft tagsüber. Seine Zimmertür blockiert er ständig, so dass man die Klinke nicht herunterdrücken kann. Als ich schließlich den PC wegnahm, hat er gewaltsam (zum Glück erfolglos) versucht, dies zu verhindern. Geändert hat sich seit dem nichts. Laut Schule nimmt er nach wie vor nicht an Meetings teil und schickt auch keine Aufgaben.
    Was kann ich tun? Soll die Polizei die Zimmertür aufbrechen und ihn an seinen Schreibtisch setzen?

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