Mögliche Strafe: Der Schule fernbleiben wegen Urlaub
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 14. April 2021
Dürfen Sie wegen eines Urlaubs die Schule schwänzen?
In der Ferienzeit ist die Hauptsaison für Urlaube. Viele Arbeitnehmer planen ihre Urlaubstage so, dass sie gemeinsam mit den Kindern wegfahren und andere Länder erkunden können. Dieser Umstand ist natürlich auch den Reiseveranstaltern bewusst.
Daher ist es wenig verwunderlich, dass die Preise zur Ferienzeit in die Höhe schießen. Um doch noch ein Schnäppchen zu finden, beschließen einige Eltern, ihre Kinder schon ein paar Tage früher nicht mehr in die Schule zu schicken.
Doch gibt es eigentlich eine Strafe von der Schule für das Fernbleiben vom Unterricht wegen Urlaub? In welchen Fällen ist es möglich, eine Freistellung zu beantragen und wie sollten Sie dabei vorgehen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Strafe – der Schule fernbleiben wegen Urlaub
Nein. In Deutschland gilt die Schulpflicht. Sind Sie noch schulpflichtig, dürfen Sie auch wegen eines Urlaubs nicht unentschuldigt im Unterricht fehlen bzw. die Schule schwänzen.
Unserer Bußgeldtabelle können Sie die Strafe der Schule für das Fernbleiben wegen einem Urlaub entnehmen.
Unter Umständen ist es möglich, eine Schulbefreiung für den Urlaub zu beantragen. Wie Sie dabei vorgehen sollten, können Sie hier nachlesen.
Schule schwänzen wegen Urlaub: Bußgelder
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Bußgelder fällig werden, wenn Sie in dem jeweiligen Bundesland unentschuldigt im Unterricht fehlen:
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
... gegen die Schulpflicht | |
Baden-Württemberg | bis 1.000 € |
Bayern | bis 1.000 € |
Berlin | bis 2.500 € |
Brandenburg | bis 2.500 € |
Bremen* | bis 500 € (für Schüler) bis 1.000 € (für Eltern) |
Hamburg* | bis 1.000 € |
Hessen* | bis 1.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern* | bis 2.500 € |
Niedersachsen | bis 1.000 € |
Nordrhein-Westfalen | bis 1.000 € |
Rheinland-Pfalz | bis 1.500 € |
Saarland* | bis 1.000 € |
Sachsen | bis 1.250 € |
Sachsen-Anhalt | bis 1.000 € |
Schleswig-Holstein | bis 1.000 € |
Thüringen | bis 1.500 € |
* bei Strafbarkeit aufgrund dauernder oder wiederholter Pflichtverletzungen: Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder Freiheitsstrafe bis 6 Monate |
Gibt es eine Strafe von der Schule für das Fernbleiben vom Unterricht wegen Urlaub?
Wie lange die Schulpflicht in Deutschland besteht, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bis zur 9. Klasse sind allerdings alle Schüler verpflichtet, die Schulbank zu drücken.
Die Eltern müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder auch zur Schule gehen. Die Schulpflicht besteht auch für den Zeitraum vor oder kurz nach den Ferien. Beschließen Sie also, mit dem Sprössling einfach ein paar Tage früher eine Urlaubsreise anzutreten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Die Strafe von der Schule für das Fernbleiben wegen Urlaub ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch angesetzt. Die konkreten Bußgelder können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
Wie können Sie eine Schulbefreiung beantragen?
Zwar ist es verboten, dass Sie Ihr Kind einfach aus dem Unterricht nehmen, um ein paar Tage früher in den Urlaub fahren zu können. Allerdings besteht auch die Option, für diesen Zeitraum eine Schulbefreiung zu beantragen.
Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat der Schule. Die Schulleitung wird den Antrag dann prüfen und kann ggf. die Schulbefreiung ausstellen. Allerdings ist es eher unüblich, dass ein solcher Antrag bewilligt wird, nur weil Sie dadurch ein paar Euro sparen.
Viel mehr muss ein konkreter Grund für die Abwesenheit bestehen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Verwandter in einem anderen Land heiratet. Dann ist es durchaus denkbar, dass die Schulleitung einen entsprechenden Antrag auf Schulbefreiung genehmigt.
Wichtig: Eine Schulbefreiung wird nur dann ausgestellt, wenn der Schüler in diesem Zeitraum nicht zu viel Stoff im Unterricht versäumt.
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