Schulbefreiung wegen Urlaub beantragen: Machen Sie nicht eigenmächtig Ferien!
Veröffentlichungsdatum: 12. Juni 2024
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Ende Juni beginnen für die ersten Schüler in Deutschland die Sommerferien. Sachsen und Thüringen geben dieses Jahr den Startschuss, die übrigen Bundesländer ziehen in den darauffolgenden Wochen nach. Viele Kinder und Jugendliche freuen sich darauf, die freie Zeit zu nutzen und mit ihren Familien zu verreisen. Nicht immer lässt sich der Urlaub problemlos in die Ferienzeit legen, gleichzeitig aber verstößt es gegen die Schulpflicht, die Kinder außerhalb der Schulferien unerlaubt vom Unterricht fernzuhalten. Um ein Bußgeld zu vermeiden, sollten Eltern in diesem Fall eine Schulbefreiung wegen Urlaub beantragen.
Schulbefreiung wegen Urlaub: Ist das so einfach möglich?
Nur weil die Schüler während der Ferienzeit frei haben, muss dies nicht zwangsläufig auch für die berufstätigen Eltern gelten. Denn nicht für jeden Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, seinen Urlaub während der Schulferien zu nehmen. Obendrein sind Reisen in den Ferienzeiten meist erheblich kostspieliger als außerhalb der Saison. Es kann also gute Gründe geben, den Familienurlaub während der Schulzeit statt der Ferien zu planen.
Dafür müssen die Schüler jedoch vom Unterricht freigestellt werden, was wiederum die Zustimmung der Schulleitung erfordert. Um einen Antrag auf Schulbefreiung wegen Urlaub zu stellen, sind in vielen Schulsekretariaten entsprechende Formulare erhältlich. Ansonsten können die Eltern auch ein formloses Schreiben aufsetzen. Hierbei müssen das Datum, die Dauer und die Begründung für die Freistellung angegeben werden.
Das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht ist ordnungswidrig
Wird der Antrag auf Schulbefreiung wegen Urlaub abgelehnt, entschließen sich manche Eltern, ihre Kinder eigenmächtig vom Unterricht fernzuhalten, um trotzdem die Reise antreten zu können. Dies stellt jedoch eine Verletzung der Schulpflicht dar.
Das Schwänzen der Schule zieht ein Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach dem jeweiligen Bundesland und Schulamt richtet:
- Brandenburg: bis zu 2.500 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern: bis zu 2.500 Euro
- Schleswig-Holstein: bis zu 1.000 Euro
- Rheinland-Pfalz: kein Bußgeld bei einmaligem Verstoß; im Wiederholungsfall bis zu 500 Euro
- Bremen: 35 Euro pro Fehltag
- Baden-Württemberg: 50 bis 300 Euro pro Fehltag
- Nordrhein-Westfalen: 80 bis 150 Euro pro Fehltag
- Hessen: 100 Euro pro Fehltag; nach erster Verwarnung 150 Euro pro Fehltag
- Hamburg: 150 Euro pro Fehltag; im Wiederholungsfall 200 Euro pro Fehltag
- Saarland: insgesamt bis zu 500 Euro
- Bayern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen: insgesamt bis zu 1000 Euro
- Sachsen: insgesamt bis zu 1250 Euro
- Thüringen: insgesamt bis zu 1500 Euro
- Berlin: insgesamt bis zu 2500 Euro
Es ist nicht ratsam, das Kind einfach krankzumelden, wenn die Schulbefreiung wegen Urlaub abgelehnt wurde. Denn erkrankt ein Schüler „zufällig“ genau für die Tage, für die die Freistellung beantragt wurde, ist dies natürlich verdächtig und es kommen Zweifel an der Legitimität der Krankmeldung auf.
Weitere Informationen zu den Sanktionen erhalten Sie in diesem Video: