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Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten – Wie müssen Sie nun vorgehen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bußgeldbescheid in Ihrer Abwesenheit oder während des Urlaubs im Briefkasten zugestellt

Einen Bußgeldbescheid während dem Urlaub erhalten? Wir erklären Ihnen, wie Sie nun handeln müssen.
Einen Bußgeldbescheid während dem Urlaub erhalten? Wir erklären Ihnen, wie Sie nun handeln müssen.

In diesem Ratgeber beleuchten wir, wie Betroffene vorgehen müssen, wenn ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, während sie sich im Urlaub befinden. In diesem Zusammenhang erklären wir auch, was ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist und wie Betroffene laut Verkehrsrecht vorgehen müssen.

Sobald Sie 21 km/h zu schnell gefahren sind und dabei geblitzt wurden, geht Ihnen ein Bußgeldbescheid zu. Manchmal merken Autofahrer gar nicht, dass von ihnen ein kostspieliges Blitzerfoto entstanden ist und wundern sich dann über den gelben Brief im Briefkasten.

Ein Bußgeldbescheid wird in aller Regel per Post mit einer Zustellungsurkunde zugestellt. Diese ist an dem gelben Umschlag zu erkennen. Bei einer Zustellungsurkunde ist es nicht nötig, den Brief persönlich abzugeben, weswegen dieser auch in Abwesenheit des Betroffenen eingeworfen werden kann.

Auf dem Umschlag wurde von dem Postzusteller vermerkt, wann die Zustellung erfolgt. Der Betroffene hat dann, nachdem der Bescheid rechtskräftig wird, zwei Wochen Zeit zu zahlen und damit das Bußgeld anzunehmen. Aber was passiert nun, wenn Sie den Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten?

FAQ: Bußgeldbescheid im Urlaub

Wie lange kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?

Grundsätzlich können Sie den Bußgeldbescheid zwei Wochen nach Erhalt anfechten.

Was kann ich tun, wenn diese Frist während eines Urlaubs abgelaufen ist?

Konnten Sie aufgrund von Abwesenheit keine Rechtsmittel ergreifen, können Sie ggf. die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Was bewirkt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?

Dadurch verlängert sich die Frist für den Einspruch beim Bußgeldbescheid.

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: So geht’s

Wahrscheinlich hat der Betroffene dann die vierzehntätige Einspruchsfrist versäumt. In diesem Fall hat dieser laut Recht zwei Möglichkeiten.

  • Entweder nimmt er das Bußgeld an und bezahlt so schnell wie möglich, um weitere Mahnungen und Sanktionen zu umgehen. Geben Sie bei der Überweisung unbedingt das korrekte Aktenzeichen an, damit die Überweisung Ihrem Fall zugeordnet werden kann.
  • Oder der Betroffene legt einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Sie haben nach Erhalt vierzehn Tage Zeit, diesen einzureichen.

Was passiert allerdings nun, wenn Sie den Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten haben?
In diesem Fall haben Sie das Recht, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen. Dies ist im § 44 Strafprozessordnung (StPO) zu finden.

Dieser Antrag muss nun innerhalb einer Woche, nachdem Sie Ihr Fristversäumnis bemerkt haben, eingereicht werden.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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13 Kommentare

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  1. Blago
    Am 18. März 2023 um 22:39

    Falls man Bußgeldbescheid während Urlaub bekommt, und bezahlt Bußgeld nicht in vorgebener Zeit (z.B 8 Tage), was kann man dan tun?

  2. Serch
    Am 3. Januar 2022 um 5:23

    Hallo, ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Aber ich lebe in der Ukraine. Aus Deutschland ist seit zwei Wochen ein Brief an mein Haus geschickt worden. Gegen die verhängte Geldbuße werde ich Widerspruch einlegen. Aber wenn mein Brief den Empfänger in Deutschland erreicht, ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen. Wie wird die Tatsache, dass der Brief von meinem Haus an die Polizei in Deutschland zu lange dauert, um berücksichtigt zu werden?

    • Maxim
      Am 29. April 2023 um 9:34

      Guten Tag,
      ich bin Auszubildender und generell schon knapp bei Kasse, dazu habe ich nun angeblich im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen286) geparkt. Nun habe ich einen Brief erhalten und soll bitte 25€ zahlen (ein Knöllchen hatte ich nicht). Ich komme mit meinem Azubi Gehalt sowieso grad so über die runden… Gibt es da eine Möglichkeit wie mir geholfen werden kann?

  3. Ersin
    Am 4. August 2017 um 20:02

    Hallo,

    wir haben ca. 2 Tage später nachdem wir in den Urlaub gefahren sind, ein Bußgeldbescheid (10€) wg. Parken ohne Parkschein erhalten.
    Wir waren insgesamt 4 Wo. wg. Urlaub abwesend gewesen.
    Nachdem wir aus dem Urlaub zurück kamen, haben wir den Bescheid im Postkasten und das Bußgeld gleich am nä. Tag überwiesen.
    Nun haben wir 5 Tage später von der Bußgeldstelle ein Brief mit erneuten Aufforderung der Zahlung von 10€ + Säumnisgebühren & Auslagen von zusätzl. 28,50€.
    Kann ich hier gegen Einspruch bei der Bußgeldstelle einlegen mit den Aus- und Einreisestempeln im Reisepass als Nachweis?

    Danke im voraus!

    VG,
    Ersin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 10:46

      Hallo Ersin,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung erteilen, dies vermag nur ein Anwalt. Grundsätzlich gilt jedoch: Ein Verwarngeld ist lediglich ein Angebot von der Bußgeldbehörde zur schnellen Klärung eines Sachverhalts. Wir dieses nicht rechtzeitig bezahlt (auch aus Urlaubsgründen), erfolgt automatisch ein Bußgeldverfahren, für welches Gebühren anfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Peter
    Am 18. Juni 2017 um 12:17

    Hello,

    I was speeding a few days ago and I am afraid that a radar got me. I will go out of Germany on holiday for a month. What happens if they will send me a ticket home and I will see the ticket only after 3-4 weeks when I returned? More than that, can they suspend my driver license when I am abroad.I don’t want to have a surprise to drive to the Cech Republic, a police officer will stop me and tell me that my driver license is suspended. What I can do, Please advice.

    Thank you, Peter.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:30

      Hello Peter,

      if your license is suspended, you will still be able to drive in any country except Germany. It is likely that the ticket will be valid (rechtskräftig) when you come home. However, you can contest this by explaining that you were away.

      The editorial staff of bussgeldkatalog.org

  5. Christian
    Am 14. Mai 2017 um 9:01

    Hallo
    Ich war 2011 im Urlaub in Deutschland.Erhielt 2011 eine Anhoerung im Bussgeldverfahren aus der hervorgeht ich sei 37km/h
    zu schnell gefahren .Erhielt nichts weiteres.Wann verjaehrt das?
    Vielen Dank im vorraus
    Christian

  6. Jens
    Am 17. April 2017 um 12:11

    Hallo
    Man hat mich vor 6 Wochen mit dem LKW fahrend und Telefon in der Hand! erwischt,wobei ich dieses vor Ort bestritten habe und angab,es sei mein Portmonee gewesen .Wurde angehalten und meine Personalien wurden aufgenommen.3 Wochen später kam Post mit dem Bußgeldbescheid.Allerdings wird mir vorgeworfen das ich mit dem o.g Fahrzeug (was aber laut kennzeichen der Auflieger ist) gefahren sei.
    Gibt es da Möglichkeiten drum herum zu kommen?
    Dank im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 9:04

      Hallo Jens,
      ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt können wir nicht einschätzen, da wir keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Karl H.
    Am 12. Februar 2017 um 11:24

    Hallo,
    wenn ich einen Bußgeldbescheid bekommen habe aus dem Ausland der über einem Jahr alt ist, ist dre noch rechtswirksam ?
    Mit freundlichen Grüßen
    K. H.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Februar 2017 um 10:25

      Hallo Karl,

      wann eine Verjährung stattfindet, hängt immer vom jeweiligen Land ab. In Italien sind es beispielsweise fünf Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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