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B-Verstoß in der Probezeit: Wann droht er?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Erfahren Sie alles über die sieben bekanntesten B-Verstöße!

Welche Konsequenzen drohen nach einem B-Verstoß in der Probezeit?
Welche Konsequenzen drohen nach einem B-Verstoß in der Probezeit?

Bereits seit 1986 erhalten Fahranfänger nach bestandener Fahrprüfung erst einmal den Führerschein auf Probe. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Leichtsinnigkeit einiger Fahranfänger sowie das Überschätzen der eigenen Fähigkeiten das Unfallrisiko nicht unnötig erhöht.

In der Probezeit, die insgesamt zwei Jahre dauert, müssen frisch gebackene Autofahrer mit weitaus strengeren Ahndungen rechnen. Dies soll selbstverständlich auch teilweise der Abschreckung dienen und gewährleisten, dass Fahranfänger vorausschauender und ordentlicher fahren.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden außerdem in zwei Gruppen aufgeteilt:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Vergehen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Vergehen)

Wann eine Zuwiderhandlung als B-Verstoß angesehen wird, welche Maßnahmen nach einem B-Verstoß in puncto Probezeit fällig werden und welche die sieben gängigsten B-Verstöße sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: B-Verstoß

Was ist ein B-Verstoß?

In der Probezeit findet eine Unterscheidung zwischen A- und B-Verstößen statt. Letztere werden als weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen angesehen.

Was wäre ein Beispiel für einen B-Verstoß?

Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn Sie in der Probezeit mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind, den TÜV um mehr als acht Monate überziehen oder auf der Autobahn parken.

Welche Folgen hat ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein B-Verstoß in der Probezeit zieht noch keine Konsequenzen nach sich. Bei zwei B-Verstößen kommt es zu einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre sowie der Anordnung eines Aufbauseminars. Begehen Sie zwei weitere B-Verstöße, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommen abermals zwei B-Verstöße hinzu, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt

Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?
Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?

Wobei handelt es sich um einen B-Verstoß?

Die Unterscheidung zwischen A-Verstoß und B-Verstoß inklusive einiger Beispiele findet sich in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Oft kann davon ausgegangen werden, dass B-Verstöße eher im ruhenden Verkehr begangen werden.

Dass dem jedoch nicht immer so ist, zeigt Ihnen diese Aufzählung der sieben gängigsten B-Verstöße:

  • Überziehung der Hauptuntersuchung: Ein B-Verstoß liegt z. B. vor, wenn Sie den TÜV bei Ihrem Fahrzeug um mehr als acht Monate überziehen. Die Konsequenz besteht hier aus einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.
  • Nicht vorschriftsmäßige Mitnahme von Kindern im Auto: Seit 2006 gilt die Anschnallpflicht in ganz Europa. Einen B-Verstoß leisten Sie sich jedoch nicht, wenn Sie die Gurtpflicht missachten, sondern wenn Sie nicht dafür sorgen, dass sich Kinder in Ihrem Auto anschnallen. Bei einem Kind kommt ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro auf Sie zu. Mehrere Kinder, die ohne Sicherung transportiert werden, kosten 70 Euro.
  • Missachtung der Vorschriften zur Ladungssicherung: Haben Sie die Ladung in Ihrem PKW nicht vorschriftsgemäß gesichert, so wird dies ebenfalls als B-Verstoß angesehen. Mit 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg sollten Sie in jedem Fall rechnen. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 75 Euro an.
Fahren mit abgefahrenen Reifen wird als B-Verstoß gewertet.
Fahren mit abgefahrenen Reifen wird als B-Verstoß gewertet.
  • Abgefahrene Reifen: Um einen B-Verstoß handelt es sich außerdem, wenn Sie die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreiten. Mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt sind Sie hier dabei.
  • Parken auf der Autobahn: Stellen Sie Ihr Fahrzeug unzulässiger Weise auf der Autobahn ab, werden schnell 70 Euro fällig. Einen Punkt sowie den B-Verstoß gibt es inklusive.
  • Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei: Für das Parken vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt werden Ihnen 65 Euro und ein Punkt in Flensburg aufgebrummt. An unübersichtlichen Straßen oder scharfen Kurven sind es 60 Euro, die Sie für diesen B-Verstoß aufbringen müssen. Der Punkt bleibt Ihnen in allen drei Fällen erhalten.
  • Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs: Sind Sie mit Ihrem Auto liegengeblieben und sichern dieses nicht nach Vorschrift ab, erwarten Sie 30 Euro. Außerdem haben Sie einen B-Verstoß begangen, wenn es dabei zu einer Gefährdung kam. Dann sind es 60 Euro und ein Punkt, womit Sie rechnen müssen.
Übrigens: Nur weil B-Verstöße in der FeV als „weniger schwerwiegend“ bezeichnet werden, weisen sie trotzdem ein relativ hohes Gefahrenpotenzial auf und sollten in jedem Fall ernst genommen und nicht unterschätzt werden.

Gibt es noch weitere B-Verstöße?

Wie auch in der Kategorie der A-Verstöße existieren ebenfalls Straftaten, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet und trotzdem als B-Verstoß angesehen werden. Diese beschränken sich gemäß FeV auf die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung, sowie sonstige Straftaten, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen und nicht in die Gruppe der A-Verstöße gehören.

Dabei muss jedoch Folgendes in jedem Fall beachtet werden:

Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.“ (Quelle: FeV, Anlage 12)

Dementsprechend wird nicht das endgültige Ergebnis einer Tat dafür verwendet, um den Verstoß in eine der beiden Kategorien einzuordnen, sondern die Tat selbst. Dadurch ist es zudem möglich, dass es sich bei einer fahrlässigen Körperverletzung trotzdem „nur“ um einen B-Verstoß handeln kann.

Welche Auswirkungen hat ein B-Verstoß auf die Probezeit?

Zwei B-Verstöße sorgen dafür, dass die Probezeit verlängert wird.
Zwei B-Verstöße sorgen dafür, dass die Probezeit verlängert wird.

Natürlich werden Fahranfänger von den allgemein gültigen Vorschriften zu Bußgeld oder Punkten in Flensburg auch in der Probezeit nicht verschont. Vielmehr sollten sie sich auf weitere Strafen gefasst machen. Dabei können sie sich noch relativ glücklich schätzen, wenn sie sich lediglich einen B-Verstoß zuschulden kommen ließen, denn dieser hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Diese wird erst von zwei auf vier Jahre verlängert, wenn zwei B-Verstöße begangen wurden. Dies hat außerdem zur Folge, dass die Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger fällig wird, wenn der betroffene junge Autofahrer seine Fahrerlaubnis noch ein wenig länger behalten möchte. Die Probezeit wird außerdem auf vier Jahre verlängert, wenn sich Fahranfänger nach einem B-Verstoß einen A-Verstoß leisten. Um die Teilnahme an einem Aufbauseminar kommen sie auch in diesem Fall nicht herum.

Weitere zwei B-Verstöße in der bereits verlängerten Probezeit führen zu einer schriftlichen Verwarnung. Außerdem wird wärmstens empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist jedoch freiwillig, der jeweilige Fahranfänger allein kann entscheiden, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen oder nicht.

Hat der junge Autofahrer auch danach noch nicht genug und legt weiterhin ein Fehlverhalten an den Tag, indem er gegen die StVO verstößt und sich weitere zwei B-Verstöße einfängt, bekommt er die Konsequenzen seines Handelns in vollem Ausmaß zu spüren:

Er muss seinen Führerschein abgeben, die Fahrerlaubnis wird komplett entzogen, um eine zukünftige Gefährdung während der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen. Dem folgt eine Sperrfrist, in welcher die jungen Verkehrssünder gänzlich auf ihren Führerschein sowie das Autofahren verzichten müssen. Erst drei Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist können sie – aufgrund der etwas langwierigen Bearbeitungszeit – einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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165 Kommentare

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  1. Konstantin
    Am 9. November 2019 um 17:30

    Hallo,

    Habe seit ca. 2 Monaten den Führerschein und wurde heute innerorts mit 70kmh geblitzt. Leider war ich auch nicht angeschnallt also was kommt auf mich zu?

  2. Leon
    Am 19. September 2019 um 12:53

    Ich habe das Haltegebot eines Polizeibeamten missachtet.
    bekomme ich dafür einen A- oder einen B- Verstoß?
    Bzw. muss ich auf ein Aufbauseminar, Probezeitverlängerung usw?
    Viele Grüße Leon

  3. Freddy
    Am 11. September 2019 um 16:33

    Guten Tag!

    Muss ich mit einer Verlängerung der Probezeit oder einem Aufbauseminar rechnen, wenn ich innerhalb der Probezeit 2x mit unter 20 Km/h zu viel geblitzt wurde?

    Lieben Gruß und vielen Dank!

  4. Sarah
    Am 3. September 2019 um 22:27

    Hallo. Ich würde angehalten weil meine Felgen nicht eingetragen waren. Nun kam der Brief dass ich 90€ plus Bearbeitungsgebühren bezahlen muss & 1 Punkt bekommen.
    Von der FS-stelle kam noch kein Brief. Ich bin noch in der Probezeit, erwartet mich ein AFS ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 16:36

      Hallo Sarah,

      das Fahren ohne Betriebserlaubnis stellt in der Regel einen B-Verstoß dar. In Abhängigkeit zu bereits vorhandenen anderen B-Verstößen können ggf. Probezeitmaßnahmen getroffen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Peter
    Am 22. August 2019 um 14:57

    Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten prinzipiell immer als A-Verstoß, jedoch gibt es erst ab einer Überschreitung von 21km/h einen Punkt in Flensburg. Alles darunter gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldstrafe geahndet.

    Grüße,
    Peter

  6. Dorian
    Am 19. August 2019 um 11:49

    Ich wurde Innerorts mit ca. 15Km/h Geblitzt. Somit liegt mein erster B Verstoß vor. Hab ich das richtig verstanden?

  7. Ruben
    Am 24. Juli 2019 um 10:27

    Ich wurde mit 81 khm in der 70er Zone geblitzt. Müssten dann ja bei 4 khm Toleranz 77 khm sein. Zählt das dann als B – Verstoß?

    Danke im voraus für die Antwort.

  8. Teresa S.
    Am 19. Juli 2019 um 12:26

    Ich wurde vor 2 Monaten angehalten, weil ich mit dem Handy am Steuer war. Habe dann alles zugegeben, dass ich die Ordnungswidrigkeit gemacht habe. Habe dann vor einem Monat Post vom Bußgeldkatalog bekommen und musste 128€ Bezahlen Und habe einen Punkz bekommen. Ich bin noch in der Probezeit
    Jetzt frage ich mich ob ich noch Post bekomme wegen einem Aufbauseminar oder nicht. Und ob Handy am Steuer ein A oder B Verstoß ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2019 um 14:35

      Hallo Teresa,

      mit dem Handy am Steuer zu fahren, ist ein A-Verstoß. Es ist damit sehr wahrscheinlich, dass Sie noch Post bezüglich Probezeitmaßnahmen bekommen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Jan
    Am 16. Juli 2019 um 7:57

    Hallo,
    Ich wurde heute zum 3. Mal geblitzt mit ca. 7-10 km/h zuviel. Habe nach dem 2 b Verstoß keine Verlängerung oder sonstiges bekommen
    Womit muss ich rechnen?

  10. Ercan
    Am 26. Juni 2019 um 15:47

    Ich habe 2 a Verstöße und neulich wurde noch ein b Verstoß von mir begangen droht der Entzug der Fahrerlaubnis

  11. Salvatore
    Am 17. Juni 2019 um 19:32

    Ich habe schon zwei A-Verstöße allerdings waren diese im letzten Jahr habe dieses Jahr vor 3 Monaten einen weiteren A-Verstoß bekommen jetzt vor paar Tagen wurde ich mit weniger als 20 Kmh geblitzt hat das auswirkung auf meinen führerschein ? Allerdings leauft der A-Verstoß noch.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2019 um 11:00

      Hallo Salvatore,

      Antworten finden Sie in unserem Ratgeber zum A-Verstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Steve
    Am 11. Juni 2019 um 19:31

    Ich wurde von der Polizei erwischt mit einem Monat TÜV überzogen und erheblichen Mängeln z.b. Betriebsbremsanlage mindestabbremsung nicht erreicht.
    Betriebsbremse 2. Achse ungleichmäßig Staubmanschette Antriebswelle vorne Links außen unwirksam ich kam gerade von der Werkstatt habe den Mängel an der Antriebswelle beheben lassen rechnung ist vorhanden hat das jetzt irgendwelche Auswirkungen auf meiner Probezeit ?

  13. Mustafa
    Am 17. Mai 2019 um 17:18

    Hallo
    Ich hab ein der Probezeit ein Punkt kassiert wegen fahren ohne Betriebserlaubnis da mein Auto zu tief sei.
    Womit muss ich rechnen?
    Mit freundlichen Grüßen

  14. Frank
    Am 13. Mai 2019 um 17:43

    Hallo
    Ich würde mit 40 drüber geblitzt außerorts
    Jetzt habe ich einen Auffahrunfall gehabt aber keine Person hat mich angezeigt.
    Aber ich habe schon ein mal Probezeit Verlängerung bekommen.
    Was kommt auf mich zu ?

  15. LM
    Am 7. Mai 2019 um 13:27

    Hallo
    wie sieht es mit einem zu 50% verschuldeten Unfall aus, für den man ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro erhält ? Welche Auswirkungen hat das in der Probezeit ?

  16. Alex
    Am 1. Mai 2019 um 5:42

    Hi ich bin in der verlängerten Probezeit

    Historie:
    ich wurde 2016 mit dem Handy am ohr erwischt

    Ende 2017 bin ich unter einer Sekunde über Rot gefahren
    (führte zur Verlängerung der Probezeit)

    Heute wurd ich angehalten und ich wurde auf THC getestet

    Kann gut sein das der positiv ausfällt

    Um den Führerschein überhaupt zu machen zu können musste ich eine MPU machen wegen 7* fahren ohne Fahrerlaubnis

    Womit muss ich rechnen

  17. Marco
    Am 25. April 2019 um 17:00

    Hallo,

    zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 21 km/h als B-Verstoß in der Probezeit?
    Habe bereits einen A-Verstoß und Verlängerte Probezeit.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 14:15

      Hallo Marco,

      nein, das ist weder ein A- noch ein B-Verstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Erfan
    Am 15. April 2019 um 21:04

    Hallo
    ich wurde In der Probezeit zum zweiten Mal geblitzt, das erste mal vor ungefähr 6 Monate mit 21 km/h Zuviel und hab da zum Glück meine Führerschein behalten dürfen und einen Punkt aber bekommen.
    Jetzt allerdings wurde ich Auf der Autobahn mit 127 km/h geblitzt, 27 km/h Zuviel.
    Was bedeutet das für mich?

    Vielen Dank

  19. Sandro
    Am 12. April 2019 um 21:00

    Hallo, ich habe den Führerschein nach bestandener mpu Prüfung wiedererlangt. (bin damals mit btm gefahren.) Wenn ich Beispielsweise mit dem Auto. Eines Freundes fahre, wo die Felgen und das Fahrwerk nicht eingetragen sind, zudem die Scheinwerferlinse und das nebelscheinwerfer Glas gelb foliert ist, welche Folgen würden auf mich im Falle einer vekehrskontrolle zukommen? Probezeit wurde ja neu aufgelegt auf 2 Jahre.

    Grüße

  20. Anna
    Am 22. März 2019 um 1:23

    Hallo,
    Ich bin gestern, aus Versehen auf ein Privatgrundstück mit einer sehr engen Straße gefahren. Als ich das Verkehrszeichen 250 gesehen hab, wollte ich sofort wenden und bin dabei, leider mit den Hinterreifen in den Vorgarten des Hauses gefahren. Soweit ich es beurteilen konnte, kam es zu keinen Schäden. Jedoch ist die Besitzerin raus gekommen und hat mich zurecht gewiesen, dass ich ihre Wiese kaputt machen würde.
    Ich befinde mich noch in der Probezeit, bisher keine weiteren Vergehen.
    Nun ist meine Frage, mit welchen Folgen/Strafen muss ich rechnen?

  21. Tim
    Am 20. März 2019 um 23:11

    Ein Freund wurde auf eine Gehweg Radweg gesehen wie er mit ner 125er fährt. Falls der nette Herr zur Polizei geht was droht ihm er ist noch in der Probezeit. Es ist ja nur ein B Verstoß.
    Lg

  22. Celw
    Am 13. März 2019 um 10:28

    Guten Tag,

    –> Ich hatte letztes Jahr einen A-Verstoß (2018) mit Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar hinter mir.
    –> Nun wurde ich gestern von der Polizei angehalten, wegen Handy am Steuer (B-Verstoß)

    So, wahrscheinlich wurde ich allerdings vergangene Woche mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt, wäre wieder ein
    A-Verstoß.
    Welche Konsequenz steht mir bevor, wenn das Vergehen jetzt zusätzlich noch eintreten würde ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2019 um 17:08

      Hallo Celw,

      “Handy am Steuer” ist ebenfalls ein A-Verstoß. Beim 2. A-Verstoß folgt eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Erfolgt danach ein weitere A-Verstoß droht der Führerscheinentzug.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Adisa
    Am 12. März 2019 um 11:39

    Hallo,

    Ich befinde mich in der verlängerten Probezeit und wurde heute angehalten bei einer Verkehrskontrolle weil mein Handy auf dem Beifahrersitz lag und das navi an war.

    Mit was muss ich jetzt rechnen ?

    Danke im Voraus

  24. Sm
    Am 8. März 2019 um 1:00

    Hallo
    Ich bin in der verlängerten Probezeit und habe schon einen Punkt und einen aufbarseminar hinter mir
    Ich bin von 2 Wochen mit 16 km/h geblitzt worden mit Handy am Steuer was kommt auf mich zu ?

  25. Flo
    Am 22. Februar 2019 um 9:08

    Hallo,
    ich wohne in Stuttgart und fahre einen Diesel Euro 4 (und kann mir auch kein anderes Auto leisten).. Ab erstem April ist ja dann auch die Ausnahme für Anwohner ausgelaufen und ab dann gibt es ja Bußgelder von 80€, aber keinen Punkt.
    Ich bin allerdings noch in der Probezeit (bis zum Sommer).
    Zählt ein Verstoß gegen ein Diesel-Fahrverbot als A oder B-Verstoß, wenn man erwischt wird? Könnte man da irgendwie Einspruch erheben, oder was hätte das für Auswirkungen auf die Probezeit?
    Vielen Dank im Voraus!

  26. Daniel
    Am 18. Februar 2019 um 15:05

    Hallo

    Ich wurde das 4 mal in der Probezeit geblitzt mit 10kmh ca zu viel. 1 mal mit 21kmh
    Hatte bereits ein Aufbauseminar.
    Was kann passieren ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2019 um 18:53

      Hallo Daniel,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h hat keine Auswirkungen auf die Probezeit und hat auch keine weiteren Maßnahmen zur Folge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Daniel
    Am 18. Februar 2019 um 12:59

    Hallo
    Ich hatte schon ein Aufbauseminar und bin glaube ich jetzt das 3 mal genutzt worden. Allerdings 3B Verstöße. Von 5-10km/h.

    Wird das jetzt eine MPU oder mit was muss ich rechnen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2019 um 18:54

      Hallo Daniel,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h gilt nicht als B-Verstoß und hat demnach auch keine Auswirkungen auf die Probezeit oder sonstige Maßnahmen zur Folge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. A. Heinrich
    Am 16. Februar 2019 um 11:14

    Hallo,
    ist „überholen bei unklarer Verkehrslage, es kam zum Unfall“, Bußgeld 55,00€, kein Punkt ein A oder B Verstoß?

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

  29. Joachim
    Am 8. Februar 2019 um 17:10

    Seid gegrüßt,
    Ich bin in der Probezeit und hatte einen Unfall. Mir werden nun zwei Verstöße der Kategorie B vorgeworfen, habe ich trotzdem mit einem Aufbauseminar zurechnen. (Einer dieser Verstöße wird als BKatV angegeben)

  30. Vanessa
    Am 2. Januar 2019 um 19:01

    Hallo,
    ich wurde in der Probezeit 2 mal geblitzt.
    1 mal war ich 15km/h zu schnell und einmal hielt ich den Abstand nicht ein. Die Folge war ich musste ein Aufbauseminar machen und 2 Jahre Probezeit verlängerung. Nun parkte ich heute bei einem Supermarkt und stand schied in der Parklücke, ich bekamm 10 Euro Strafe deswegen. Hat dieses schiefe Parken auswirkung auf meine vorherigen Fälle? Sprich gilt dieses als B-Verstoß?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 17:02

      Hallo Vanessa,

      in der Regel sollte es sich lediglich um eine Verwarnung handeln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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