Ein, zwei oder drei Monate Fahrverbot – wie lange kann es dauern?
Bei gravierenden Verkehrsverstößen wie erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, der massiven Unterschreitung des Mindestabstands oder Alkohol am Steuer können auf die beschuldigten Fahrer neben hohen Bußgeldern und Punkten auch regelmäßig Fahrverbote zukommen.
Vor allem für Fahrer, die aus beruflichen oder privaten Gründen dringend auf ihren Führerschein angewiesen sind, kann ein solches erhebliche Auswirkungen haben. Berufskraftfahrern können mitunter berufliche Konsequenzen drohen.
Aber wie lange währt ein Fahrverbot? Infos zu Dauer, Antritt und der Möglichkeit der Umgehung erhalten Sie im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wie lange dauert ein Fahrverbot?
Für wie lange muss der Führerschein abgegeben werden?
Das kommt immer auf den jeweiligen Verstoß und den Einzelfall an. In der Regel werden Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten verhängt. Wann welches Fahrverbot fällig werden könnte, erfahren Sie hier.
Wie lange kann ein Fahrverbot bei einer Straftat ausfallen?
Wird ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei einer Straftat verhängt, kann dieses bis zu sechs Monate dauern.
Kann der Antritt des Fahrverbots aufgeschoben werden?
Ersttäter, können den Antrittstag oftmals innerhalb einer Frist von vier Monaten wählen. Wiederholungstäter müssen in der Regel das Fahrverbot ab der Rechtskraft antreten.
Spezifische Ratgeber zum Thema “Wie lang ist ein Fahrverbot?”
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9 Monate Fahrverbot können eine harte Strafe darstellen. Vor allem, wenn Sie auf Ihren Führerschein beruflich oder privat angewiesen sind. Wir klären Sie darüber auf, wann Sie mit welchen Strafen rechnen müssen und wie Sie die Zeit in einem Fahrverbot sinnvoll nutzen können. » Weiterlesen...
1 Jahr Fahrverbot kann eine harte Strafe sein. Vor allem, wenn Sie auf Ihren Führerschein beruflich oder privat angewiesen sind. Wir klären Sie darüber auf, wann Sie mit welchen Strafen rechnen müssen und wie Sie die Zeit in einem Fahrverbot sinnvoll nutzen können. » Weiterlesen...
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Dauer von einem Fahrverbot richtet sich nach zugrunde liegendem Verstoß
Der Bußgeldkatalog legt für einzelne Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten die Verhängung von Fahrverboten fest. Diese liegen regelmäßig bei einem bis zu drei Monaten. In der folgenden tabellarischen Übersicht finden Sie Beispiele für Verkehrsverstöße, bei denen ein Fahrverbot droht und wie lange es im Einzelnen dauert.
Dauer vom Fahrverbot
mögliche Tatbestände
1 Monat
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 31 km/h (ab 26 km/h für Wiederholungstäter)
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ab 41 km/h (ab 26 km/h für Wiederholungstäter)
Abstandsunterschreitung bei mehr als 100 km/h (weniger als 3/10 des halben Tachowertes)
einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung oder Unfallfolge
qualifizierter Rotlichtverstoß
Alkohol am Steuer (Ersttäter)
andere Drogen am Steuer (Ersttäter)
2 Monate
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 51 km/h
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ab 61 km/h
Abstandsunterschreitung bei mehr als 100 km/h (weniger als 2/10 des halben Tachowertes)
3 Monate
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 61 km/h
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts über 70 km/h
Abstandsunterschreitung bei mehr als 100 km/h (weniger als 1/10 des halben Tachowertes)
Alkohol am Steuer (Wiederholungstäter)
andere Drogen am Steuer (Wiederholungstäter)
Achtung! Seit Überarbeitung des § 44 Strafgesetzbuch (StGB) kann ein Fahrverbot im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung auch als Nebenstrafe festgelegt werden, selbst wenn die Straftat keinen Zusammenhang zum Straßenverkehr hat. Dieses kann dann sogar bis zu sechs Monate andauern.
Wegen Fahrerflucht verhängtes Fahrverbot: Wie lange ist der Führerschein weg?
Haben Sie den Unfallort als Beteiligter unerlaubt verlassen, kann ebenfalls ein Fahrverbot drohen. Im Zweifel ist jedoch auch der Führerscheinentzug möglich. Welche Sanktion im Einzelfall genau verhängt wird, muss das zuständige Gericht entscheiden.
30 Tage, 4 Wochen oder 1 Monat Fahrverbot: Wie lange dauert’s wirklich?
Die Fahrverbot-Dauer von einem Monat stellt Betroffene regelmäßig vor die Frage, welchen Umfang dieser Monat nun wirklich hat. Die Definition dieses Zeitraums lässt unterschiedliche Möglichkeiten offen. Gerechnet werden kann nach Tagen, Wochen oder aber anhand der kalendarischen Einteilung.
Die Dauer von einem Fahrverbot richtet sich allein nach dem Kalender. Es gibt mithin keine Festlegung nach Wochen oder Tagen und kann sich je nach betreffendem Monat auch zeitlich voneinander unterscheiden. Wird das Fahrverbot auf den Monat Februar gelegt, währt es 28 bzw. 29 Tage, im August wären es bereits 31 Tage. Geben Sie Ihren Führerschein also zum Beispiel am 31.01. des Jahres ab, können Sie ihn bei einem einmonatigen Fahrverbot in der Regel bereits am 28. bzw. 29.02. zurückerhalten.
Die Berechnung richtet sich dabei nach § 37 Absatz 4 Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO):
“Der Tag ist zu 24 Stunden, die Woche zu sieben Tagen, der Monat und das Jahr sind nach der Kalenderzeit zu berechnen. Demgemäß ist bei der Berechnung nach Monaten oder Jahren bis zu dem Tage zu rechnen, der durch seine Zahl dem Anfangstage entspricht. Fehlt dieser Tag in dem maßgebenden Monat, so tritt an seine Stelle dessen letzter Tag.”
Fahrverbot antreten: Wie lange können Sie die Führerscheinabgabe hinauszögern?
Wie lange Sie ein Fahrverbot hinauszögern können, richtet sich vor allem nach Ihrer Vorgeschichte. Gelten Sie als Wiederholungstäter, so greift das Fahrverbot regelmäßig ab Rechtskraft der Entscheidung.
Sind Sie hingegen Ersttäter, so können Sie ab Rechtskraft innerhalb eines viermonatigen Zeitraums oftmals selbst wählen, wann Sie das Fahrverbot antreten wollen. Der Vorteil: Sie können es auf einen Zeitraum legen, in dem Sie auf den Führerschein nicht zwingend angewiesen sind.
Als Wiederholungstäter gelten Sie in diesem Zusammenhang, wenn gegen Sie innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ein Fahrverbot vollstreckt wurde.
Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt
Jana studierte Germanistik, Philosophie und Englischen Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.
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